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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

"der Universitätslehrer soll vor allem Beamter sein." Wir bitten um Vergebung:
er soll vor allem Forscher sein. Nicht die Beamteneigenschaft, sondern der Forscher¬
geist deutscher Universitätslehrer hat den Universitäten und dem Staate das An¬
setzn gegeben, das von seinen Gelehrten auf ihn ausströmt. Wer auf dem vom
Verfasser betretenen Wege wandelt, wird zu einer Art von Obergymnasium geführt
werden, dessen Lehrern mit "regulirter Pflichtstuudeuzahl" die Freude am Unterricht
und "freier" Forschung durch die Möglichkeit ihrer Versetzung gewaltig beeinträchtigt
werden würde. Diese Punkte machen uns das Buch des Verfassers so unan¬
nehmbar, daß wir auf weitere Auseinandersetzung mit ihm verzichten können. Kaum
eine Seite des Buches dürfte unbeanstandet bleiben. Nebenbei tritt anch in den
positiven Vorschlägen mit ihrem verwickelten Rechnungswesen ein bürecmkratischer
Geist hervor, dem die Freiheit fehlt, die akademischen Verhältnisse richtig zu be¬
leuchten. Nur einiges sei noch herausgegriffen. Seite 103 wünscht der Verfasser
eine Erleichterung der Habilitation an manchen Fakultäten. Seite 130 in Bezug
auf deu Nachweis allgemeiner, insbesondre philosophischer und pädagogischer Bildung
eine Verschärfung. Also wenn sich z. B. ein vorzüglicher junger Chirurg, den Männer
wie Bergmann oder der verstorbne Billroth warm empfohlen haben, habilitiren will,
der soll in Bezug auf philosophische Erkenntnis geprüft werden? Von wem? Von den
Dozenten der philosophischen Fakultät? Wer da weiß, daß die Prüfung der jungen
Naturforscher in der Philosophie schon beim Doktorexamen auf deu stärksten Wider¬
spruch der naturwissenschaftlichen Dozenten stößt und die Fakultäten zu zerreißen
droht, wird solche allgemeine Betrachtungen des Reformators mit Erstaunen lesen.

Der Verfasser mißt ferner alle Universitäten zu sehr mit dem Maßstab der
Berliner Verhältnisse, in denen sich allerdings mancherlei ganz anders als in den
Provinzen ausnimmt. In den Provinzen sind z. B. die Rektorats- und Dekcmats-
gcbühren keineswegs "fürstlich," sondern drücken nur eine mäßige Entschädigung
für die gesteigerte Mühwaltuug aus.

Wir wiederholen, die Ungleichheiten in den Verhältnissen der Universitäts¬
professoren bedürfen dringend einer ausgleichenden Hand, ober nicht der stark de-
molirenden Hand des Verfassers. Von ihren Gehalten können sorgenfrei verhältnis¬
mäßig nur wenige Ordinarien leben (eine erkleckliche Summe geht ohnedies noch
für Bücher ab), Extraordinarien natürlich noch weniger. Nicht die manchmal harten
Jahre des Privatdozententnms schrecken von der akademischen Laufbahn ab, sondern
die Aussicht, auch nach Erreichung des Zieles vielleicht noch keine auskömmliche
Einnahme zu haben. Über die Höhe der Einkünfte bestehen im Publikum sehr
merkwürdige Ansichten, und diese Ansichten werden durch Erörterungen über das
Durchschnittseiukommeu uicht geklärt; denn da wird dem B zugerechnet, was A
hat, B aber vielleicht niemals auch nur annähernd erreicht. Wenn ein Geo¬
graph 5000 Mark bezieht, ein Chemiker 12 000 Mark, so beträgt das Durch¬
schnittseinkommen freilich 8500 Mark, aber der Geograph sieht vielleicht nie
etwas davon.

Sollen wir, um nicht ganz negativ zu bleiben, eigne Vorschläge hersetzen, so
würden wir allmählich die Einführung folgender Grundsätze wünschen:

1. Kein akademischer Lehrer darf ein amtliches Einkommen beziehen, das die
Gesamtsumme von 12 000 bis 16 000 Mark übersteigt. (Das Einkommen setzt
sich aus Gehalt und Kollegiengeldern zusammen.) 2. Der Überschuß über diese
Summe wird für alle preußischen Universitäten zu einem Besoldungsfonds ver¬
einigt, dessen Zinsen zur Aufbesserung der Gehalte dienen. 3. Für alle Professoren
(außerordentliche wie ordentliche) ist ein niedrigstes Einkommen festzusetzen und durch


Maßgebliches und Unmaßgebliches

„der Universitätslehrer soll vor allem Beamter sein." Wir bitten um Vergebung:
er soll vor allem Forscher sein. Nicht die Beamteneigenschaft, sondern der Forscher¬
geist deutscher Universitätslehrer hat den Universitäten und dem Staate das An¬
setzn gegeben, das von seinen Gelehrten auf ihn ausströmt. Wer auf dem vom
Verfasser betretenen Wege wandelt, wird zu einer Art von Obergymnasium geführt
werden, dessen Lehrern mit „regulirter Pflichtstuudeuzahl" die Freude am Unterricht
und „freier" Forschung durch die Möglichkeit ihrer Versetzung gewaltig beeinträchtigt
werden würde. Diese Punkte machen uns das Buch des Verfassers so unan¬
nehmbar, daß wir auf weitere Auseinandersetzung mit ihm verzichten können. Kaum
eine Seite des Buches dürfte unbeanstandet bleiben. Nebenbei tritt anch in den
positiven Vorschlägen mit ihrem verwickelten Rechnungswesen ein bürecmkratischer
Geist hervor, dem die Freiheit fehlt, die akademischen Verhältnisse richtig zu be¬
leuchten. Nur einiges sei noch herausgegriffen. Seite 103 wünscht der Verfasser
eine Erleichterung der Habilitation an manchen Fakultäten. Seite 130 in Bezug
auf deu Nachweis allgemeiner, insbesondre philosophischer und pädagogischer Bildung
eine Verschärfung. Also wenn sich z. B. ein vorzüglicher junger Chirurg, den Männer
wie Bergmann oder der verstorbne Billroth warm empfohlen haben, habilitiren will,
der soll in Bezug auf philosophische Erkenntnis geprüft werden? Von wem? Von den
Dozenten der philosophischen Fakultät? Wer da weiß, daß die Prüfung der jungen
Naturforscher in der Philosophie schon beim Doktorexamen auf deu stärksten Wider¬
spruch der naturwissenschaftlichen Dozenten stößt und die Fakultäten zu zerreißen
droht, wird solche allgemeine Betrachtungen des Reformators mit Erstaunen lesen.

Der Verfasser mißt ferner alle Universitäten zu sehr mit dem Maßstab der
Berliner Verhältnisse, in denen sich allerdings mancherlei ganz anders als in den
Provinzen ausnimmt. In den Provinzen sind z. B. die Rektorats- und Dekcmats-
gcbühren keineswegs „fürstlich," sondern drücken nur eine mäßige Entschädigung
für die gesteigerte Mühwaltuug aus.

Wir wiederholen, die Ungleichheiten in den Verhältnissen der Universitäts¬
professoren bedürfen dringend einer ausgleichenden Hand, ober nicht der stark de-
molirenden Hand des Verfassers. Von ihren Gehalten können sorgenfrei verhältnis¬
mäßig nur wenige Ordinarien leben (eine erkleckliche Summe geht ohnedies noch
für Bücher ab), Extraordinarien natürlich noch weniger. Nicht die manchmal harten
Jahre des Privatdozententnms schrecken von der akademischen Laufbahn ab, sondern
die Aussicht, auch nach Erreichung des Zieles vielleicht noch keine auskömmliche
Einnahme zu haben. Über die Höhe der Einkünfte bestehen im Publikum sehr
merkwürdige Ansichten, und diese Ansichten werden durch Erörterungen über das
Durchschnittseiukommeu uicht geklärt; denn da wird dem B zugerechnet, was A
hat, B aber vielleicht niemals auch nur annähernd erreicht. Wenn ein Geo¬
graph 5000 Mark bezieht, ein Chemiker 12 000 Mark, so beträgt das Durch¬
schnittseinkommen freilich 8500 Mark, aber der Geograph sieht vielleicht nie
etwas davon.

Sollen wir, um nicht ganz negativ zu bleiben, eigne Vorschläge hersetzen, so
würden wir allmählich die Einführung folgender Grundsätze wünschen:

1. Kein akademischer Lehrer darf ein amtliches Einkommen beziehen, das die
Gesamtsumme von 12 000 bis 16 000 Mark übersteigt. (Das Einkommen setzt
sich aus Gehalt und Kollegiengeldern zusammen.) 2. Der Überschuß über diese
Summe wird für alle preußischen Universitäten zu einem Besoldungsfonds ver¬
einigt, dessen Zinsen zur Aufbesserung der Gehalte dienen. 3. Für alle Professoren
(außerordentliche wie ordentliche) ist ein niedrigstes Einkommen festzusetzen und durch


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[0588] Maßgebliches und Unmaßgebliches „der Universitätslehrer soll vor allem Beamter sein." Wir bitten um Vergebung: er soll vor allem Forscher sein. Nicht die Beamteneigenschaft, sondern der Forscher¬ geist deutscher Universitätslehrer hat den Universitäten und dem Staate das An¬ setzn gegeben, das von seinen Gelehrten auf ihn ausströmt. Wer auf dem vom Verfasser betretenen Wege wandelt, wird zu einer Art von Obergymnasium geführt werden, dessen Lehrern mit „regulirter Pflichtstuudeuzahl" die Freude am Unterricht und „freier" Forschung durch die Möglichkeit ihrer Versetzung gewaltig beeinträchtigt werden würde. Diese Punkte machen uns das Buch des Verfassers so unan¬ nehmbar, daß wir auf weitere Auseinandersetzung mit ihm verzichten können. Kaum eine Seite des Buches dürfte unbeanstandet bleiben. Nebenbei tritt anch in den positiven Vorschlägen mit ihrem verwickelten Rechnungswesen ein bürecmkratischer Geist hervor, dem die Freiheit fehlt, die akademischen Verhältnisse richtig zu be¬ leuchten. Nur einiges sei noch herausgegriffen. Seite 103 wünscht der Verfasser eine Erleichterung der Habilitation an manchen Fakultäten. Seite 130 in Bezug auf deu Nachweis allgemeiner, insbesondre philosophischer und pädagogischer Bildung eine Verschärfung. Also wenn sich z. B. ein vorzüglicher junger Chirurg, den Männer wie Bergmann oder der verstorbne Billroth warm empfohlen haben, habilitiren will, der soll in Bezug auf philosophische Erkenntnis geprüft werden? Von wem? Von den Dozenten der philosophischen Fakultät? Wer da weiß, daß die Prüfung der jungen Naturforscher in der Philosophie schon beim Doktorexamen auf deu stärksten Wider¬ spruch der naturwissenschaftlichen Dozenten stößt und die Fakultäten zu zerreißen droht, wird solche allgemeine Betrachtungen des Reformators mit Erstaunen lesen. Der Verfasser mißt ferner alle Universitäten zu sehr mit dem Maßstab der Berliner Verhältnisse, in denen sich allerdings mancherlei ganz anders als in den Provinzen ausnimmt. In den Provinzen sind z. B. die Rektorats- und Dekcmats- gcbühren keineswegs „fürstlich," sondern drücken nur eine mäßige Entschädigung für die gesteigerte Mühwaltuug aus. Wir wiederholen, die Ungleichheiten in den Verhältnissen der Universitäts¬ professoren bedürfen dringend einer ausgleichenden Hand, ober nicht der stark de- molirenden Hand des Verfassers. Von ihren Gehalten können sorgenfrei verhältnis¬ mäßig nur wenige Ordinarien leben (eine erkleckliche Summe geht ohnedies noch für Bücher ab), Extraordinarien natürlich noch weniger. Nicht die manchmal harten Jahre des Privatdozententnms schrecken von der akademischen Laufbahn ab, sondern die Aussicht, auch nach Erreichung des Zieles vielleicht noch keine auskömmliche Einnahme zu haben. Über die Höhe der Einkünfte bestehen im Publikum sehr merkwürdige Ansichten, und diese Ansichten werden durch Erörterungen über das Durchschnittseiukommeu uicht geklärt; denn da wird dem B zugerechnet, was A hat, B aber vielleicht niemals auch nur annähernd erreicht. Wenn ein Geo¬ graph 5000 Mark bezieht, ein Chemiker 12 000 Mark, so beträgt das Durch¬ schnittseinkommen freilich 8500 Mark, aber der Geograph sieht vielleicht nie etwas davon. Sollen wir, um nicht ganz negativ zu bleiben, eigne Vorschläge hersetzen, so würden wir allmählich die Einführung folgender Grundsätze wünschen: 1. Kein akademischer Lehrer darf ein amtliches Einkommen beziehen, das die Gesamtsumme von 12 000 bis 16 000 Mark übersteigt. (Das Einkommen setzt sich aus Gehalt und Kollegiengeldern zusammen.) 2. Der Überschuß über diese Summe wird für alle preußischen Universitäten zu einem Besoldungsfonds ver¬ einigt, dessen Zinsen zur Aufbesserung der Gehalte dienen. 3. Für alle Professoren (außerordentliche wie ordentliche) ist ein niedrigstes Einkommen festzusetzen und durch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219675/588>, abgerufen am 22.12.2024.