Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches tum hat den Begriff der Parität nicht gekannt, es müßte denn sein, daß man den Alte und neue Gedanken über das Geld. Neben dem Streit über Maßgebliches und Unmaßgebliches tum hat den Begriff der Parität nicht gekannt, es müßte denn sein, daß man den Alte und neue Gedanken über das Geld. Neben dem Streit über <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0656" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/219660"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2020" prev="#ID_2019"> tum hat den Begriff der Parität nicht gekannt, es müßte denn sein, daß man den<lb/> Jndifferentismus der Römer gegen die Religionen der unterworfnen Völker als<lb/> solche bezeichnen wollte. Erst im Jahre 313 n. Chr. begegnet uns die erste Spur<lb/> einer Parität im modernen Sinne, das Edikt der Kaiser Konstantin und Licinius,<lb/> wodurch Christen und Nichtchristen die freie Ausübung der ihnen zusagenden Re¬<lb/> ligion zugesichert wurde. Aber diese christlich-heidnische Parität hat das Ende des<lb/> vierten Jahrhunderts nicht überdauert, »ach mancherlei Schwankungen macht sie im<lb/> Jahre 380 der Alleinberechtigung des Christentums als Staatsreligion Platz. So<lb/> blieb es alsdann bis zum Schluß des Mittelalters. Erst aus Anlaß der Refor¬<lb/> mation ist die Parität im Beginn der Neuzeit wieder aufgetaucht; uicht durch die<lb/> Reformation, weil Luther zunächst nicht eine neue Kirche stiften, sondern den Boden<lb/> der alten behaupten wollte. Auch für die Reformation war das letzte Ziel nicht<lb/> die Parität mit der römischen Kirche, sondern die Ausschließlichkeit der evange¬<lb/> lischen. Dementsprechend haben sich auch die Staaten des sechzehnten Jahrhunderts<lb/> das Problem uicht so gestellt, sondern der Grundsatz: (Zulus ro^lo, eins reliz;w<lb/> wurde allgemein anerkannt und befolgt, bis der Friede von 1648 den Grundsatz<lb/> der Parität in die Reichsverfassung hineintrug. Vor der Hand freilich war auch<lb/> diese Parität noch rein äußerlich; sich uicht majorisireu zu lassen, war der Zweck<lb/> der Organisation des Lorpus ^viMKolieorum und Latbolioorum. Erst der Große<lb/> Kurfürst ist es gewesen, der auf einem allerdings wie kein andrer dazu geeigneten<lb/> Boden der Parität im tiefern Sinne des Wortes eine Stätte schuf, indem er<lb/> weit über den Geist des westfälischen Friedens hinausging. Was ihm als Richt¬<lb/> schnur bei seinen Maßregeln ans dem konfessionellen Gebiete vorgeschwebt hat, das<lb/> ist heute in Rechtsform gesetzt, aber die Voraussetzung dieser Rechtsform ist, daß<lb/> jeder Bürger als Gesetzgeber, Richter und Beamter die Fähigkeit und deu Willen<lb/> habe, gerecht und ohne konfessionelle Befangenheit die öffentlichen Dinge zu be¬<lb/> urteilen und zu betreiben. Zu sorgen, daß diese Voraussetzung bestehen bleibe,<lb/> das ist die Aufgabe der Gegenwart. Aber die Forderung „Jedem das Gleiche,"<lb/> die man jetzt zuweilen vernimmt, ist verkehrt; richtiger sagt man: „Jedem das<lb/> Seine."</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Alte und neue Gedanken über das Geld.</head> <p xml:id="ID_2021" next="#ID_2022"> Neben dem Streit über<lb/> Bimetallismus und Monometallismus, die beide die ausschließliche Benutzung der<lb/> Edelmetalle als Geld voraussetzen, treten in der neuern Litteratur immer mehr<lb/> Lehren auf, die die Funktionen des Geldes von dem Privilegium der Edelmetalle<lb/> (Gold und Silber) überhaupt lösen und auf neue Grundlagen stellen wollen. In<lb/> der Hauptsache machen sich da drei Strömungen geltend. Die erste, vertreten in<lb/> dem von Skarzynski für die Gruudkreditkommission des Bundes der Landwirte er¬<lb/> statteten Bericht, will einem landwirtschaftlichen Zentralkreditinstitut (Zentralland¬<lb/> schaft) das Recht verleihen, unverzinsliche Banknoten auszugeben. Die Banknoten<lb/> sollen zur Hälfte auf die allerersten Hypotheken fundirt werden, und die Zentral-<lb/> iandschaft soll die als Unterlage dieser Banknoten dienenden verzinslichen Pfand¬<lb/> briefe in ihrem Bankreservvir aufbewahren. Die andre Hälfte der Pfandbriefe<lb/> — so wird angenommen — verkauft die Zentrallandschaft und schafft sich damit<lb/> den zur bankmäßigen Deckung erforderlichen Metallvorrat. Dieser Metallvorrat,<lb/> der zur Einlösung der präsentirten Noten dienen soll, beträgt also die Hälfte der<lb/> ausgegebnen Banknoten. Für den übrigen durch den Metallvorrat uicht gedeckten<lb/> Teil sollen die in den Portefeuilles der Zentrallandschaft aufbewahrten verzins¬<lb/> lichen Pfandbriefe als bankmäßige Deckung genügen. Wie bei den bisherigen Noten-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0656]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
tum hat den Begriff der Parität nicht gekannt, es müßte denn sein, daß man den
Jndifferentismus der Römer gegen die Religionen der unterworfnen Völker als
solche bezeichnen wollte. Erst im Jahre 313 n. Chr. begegnet uns die erste Spur
einer Parität im modernen Sinne, das Edikt der Kaiser Konstantin und Licinius,
wodurch Christen und Nichtchristen die freie Ausübung der ihnen zusagenden Re¬
ligion zugesichert wurde. Aber diese christlich-heidnische Parität hat das Ende des
vierten Jahrhunderts nicht überdauert, »ach mancherlei Schwankungen macht sie im
Jahre 380 der Alleinberechtigung des Christentums als Staatsreligion Platz. So
blieb es alsdann bis zum Schluß des Mittelalters. Erst aus Anlaß der Refor¬
mation ist die Parität im Beginn der Neuzeit wieder aufgetaucht; uicht durch die
Reformation, weil Luther zunächst nicht eine neue Kirche stiften, sondern den Boden
der alten behaupten wollte. Auch für die Reformation war das letzte Ziel nicht
die Parität mit der römischen Kirche, sondern die Ausschließlichkeit der evange¬
lischen. Dementsprechend haben sich auch die Staaten des sechzehnten Jahrhunderts
das Problem uicht so gestellt, sondern der Grundsatz: (Zulus ro^lo, eins reliz;w
wurde allgemein anerkannt und befolgt, bis der Friede von 1648 den Grundsatz
der Parität in die Reichsverfassung hineintrug. Vor der Hand freilich war auch
diese Parität noch rein äußerlich; sich uicht majorisireu zu lassen, war der Zweck
der Organisation des Lorpus ^viMKolieorum und Latbolioorum. Erst der Große
Kurfürst ist es gewesen, der auf einem allerdings wie kein andrer dazu geeigneten
Boden der Parität im tiefern Sinne des Wortes eine Stätte schuf, indem er
weit über den Geist des westfälischen Friedens hinausging. Was ihm als Richt¬
schnur bei seinen Maßregeln ans dem konfessionellen Gebiete vorgeschwebt hat, das
ist heute in Rechtsform gesetzt, aber die Voraussetzung dieser Rechtsform ist, daß
jeder Bürger als Gesetzgeber, Richter und Beamter die Fähigkeit und deu Willen
habe, gerecht und ohne konfessionelle Befangenheit die öffentlichen Dinge zu be¬
urteilen und zu betreiben. Zu sorgen, daß diese Voraussetzung bestehen bleibe,
das ist die Aufgabe der Gegenwart. Aber die Forderung „Jedem das Gleiche,"
die man jetzt zuweilen vernimmt, ist verkehrt; richtiger sagt man: „Jedem das
Seine."
Alte und neue Gedanken über das Geld. Neben dem Streit über
Bimetallismus und Monometallismus, die beide die ausschließliche Benutzung der
Edelmetalle als Geld voraussetzen, treten in der neuern Litteratur immer mehr
Lehren auf, die die Funktionen des Geldes von dem Privilegium der Edelmetalle
(Gold und Silber) überhaupt lösen und auf neue Grundlagen stellen wollen. In
der Hauptsache machen sich da drei Strömungen geltend. Die erste, vertreten in
dem von Skarzynski für die Gruudkreditkommission des Bundes der Landwirte er¬
statteten Bericht, will einem landwirtschaftlichen Zentralkreditinstitut (Zentralland¬
schaft) das Recht verleihen, unverzinsliche Banknoten auszugeben. Die Banknoten
sollen zur Hälfte auf die allerersten Hypotheken fundirt werden, und die Zentral-
iandschaft soll die als Unterlage dieser Banknoten dienenden verzinslichen Pfand¬
briefe in ihrem Bankreservvir aufbewahren. Die andre Hälfte der Pfandbriefe
— so wird angenommen — verkauft die Zentrallandschaft und schafft sich damit
den zur bankmäßigen Deckung erforderlichen Metallvorrat. Dieser Metallvorrat,
der zur Einlösung der präsentirten Noten dienen soll, beträgt also die Hälfte der
ausgegebnen Banknoten. Für den übrigen durch den Metallvorrat uicht gedeckten
Teil sollen die in den Portefeuilles der Zentrallandschaft aufbewahrten verzins¬
lichen Pfandbriefe als bankmäßige Deckung genügen. Wie bei den bisherigen Noten-
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