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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die künstliche Hebung des Preises ist also nur auf dem Wege des Monopols
zu erreichen. Der Preis jeder Ware wird durch Angebot und Nachfrage gebildet.
Auf die Nachfrage nach Getreide hat der Staat mit seiner Zwangsgewalt wenig
Einfluß. Den Lederpreis freilich könnte er heben, indem er in der Armee Leder¬
hosen einführte, aber die Brotrationen wird er nicht wesentlich steigern können. Es
bleibt also nichts übrig als das Angebot zu vermindern. Und dazu genügt das
Monopol des Handels mit ausländischem Getreide nicht. Denn wenn, wie die
Agrarier behaupten, die heimische Landwirtschaft bei intensiver Kultur den Bedarf
reichlich zu decken vermag, so wird die erste Preissteigerung auch die Anbaufläche
vergrößern und die Intensität steigern, und die erste gute Ernte wird die Preise
wieder werfen. Daher führt nur ein Monopol zum Ziele, wie es der Geschäfts¬
führer des rheinischen Bauernvereins, Schreiner, fordert! landwirtschaftliche Berufs¬
genossenschaften bestimmen alljährlich die Anbaufläche und ermitteln den Ertrag, der
in Lagerhäuser gebracht wird; Beamte revidiren die Boden, auf denen nach dem
letzten Abfuhrtermine nichts mehr gefunden werden darf. Das heißt also, nicht
bloß der Getreidehandel, sondern die ganze Landwirtschaft wird verstaatlicht. Die
Wesenheit der auf Privateigentum mit unbeschränkter Verfügungsfreiheit, Selb¬
ständigkeit der Unternehmer und freie Konkurrenz gegründeten modernen Gesell¬
schaftsordnung ist für den ländlichen Grundbesitz zerstört.

Feruer aber: die Hebung der Getreidepreise hat nur dann einen Sinn, wenn
die übrigen Preise davon unberührt bleibe"; stiegen die Preise für Werkzeuge und
Kleider, die Arbeitslöhne, die Beamtengehalte (also auch die Steuern), die Hypo¬
thekenzinsen entsprechend, so wäre nach dem Ausgleich alles beim alten ge¬
blieben. Wie soll aber diese Steigerung verhütet werden? Und wie soll, wenn
sie verhütet wird, die Empörung von mindestens drei Vierteln des Volks über die
Verstaatlichung der Landwirtschaft beschwichtigt, die aus der Maßregel entspringende
Not bewältigt werden? Es bleibt nichts übrig, als das ganze Volk von den Ge¬
setzen der Preisbildung im freien Güteraustausch unabhängig zu machen und einem
jeden sein standesgemäßes Einkommen zu sichern, wie es bisher nur bei den
Beamten der Fall war. Es bleibt nichts übrig, als den gesamten Wirtschafts¬
betrieb zu verstaatlichen, indem der Staat die Regelung der Produktion und die
Güterverteilung selbst in die Hand nimmt. In der That liegt ja dem Staatsrat
außer dem Getreidemonopol auch schon das Brot- und Mühlenmonopol zur Be¬
ratung vor, und die Winzer an der Mosel fordern bereits die Verstaatlichung des
Handels mit ausländischem Wem. Was sollte die Schuster abhalten, die Ver¬
staatlichung ihres Gewerbes zu fordern oder den Staat berechtigen, sie zu ver¬
weigern, nachdem er die Landwirtschaft verstaatlicht hat? Zumal da jene bei weitem
nicht so schwierig wäre. Denn erstens läßt sich genau bestimmen, wieviel Schuhe
im Jahre verfertigt werden sollen, in der Landwirtschaft aber kann man zwar befehlen,
wieviel Morgen bestellt werden sollen, aber nicht, wieviel darauf zu wachsen hat;
und zweitens ist die rationelle Schufterei sehr viel leichter als die rationelle Land¬
wirtschaft, die unter anderm eine fo genaue Bodenkenntnis erfordert, wie sie nur
der langjährige Besitzer haben kann. Wo die Produktion nicht von Naturkräften,
sondern von dem Willen des Produzenten ausschließlich abhängt, da bereitet die halbe
und die ganze Verstaatlichung keine Schwierigkeiten. Die Kontingentirung des
Spiritus ist ganz leicht von statten gegangen, nur daß viele Brenner jetzt sagen:
Verstaatlicht uns doch vollends ganz! Und die Kontingentirung des Zuckers, die'
bevorzustehen scheint, wird ebenso wenig Kopfzerbrechen verursachen.

Den Sozialisten wurde außer ethischen und psychologischen Bedenken bisher


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die künstliche Hebung des Preises ist also nur auf dem Wege des Monopols
zu erreichen. Der Preis jeder Ware wird durch Angebot und Nachfrage gebildet.
Auf die Nachfrage nach Getreide hat der Staat mit seiner Zwangsgewalt wenig
Einfluß. Den Lederpreis freilich könnte er heben, indem er in der Armee Leder¬
hosen einführte, aber die Brotrationen wird er nicht wesentlich steigern können. Es
bleibt also nichts übrig als das Angebot zu vermindern. Und dazu genügt das
Monopol des Handels mit ausländischem Getreide nicht. Denn wenn, wie die
Agrarier behaupten, die heimische Landwirtschaft bei intensiver Kultur den Bedarf
reichlich zu decken vermag, so wird die erste Preissteigerung auch die Anbaufläche
vergrößern und die Intensität steigern, und die erste gute Ernte wird die Preise
wieder werfen. Daher führt nur ein Monopol zum Ziele, wie es der Geschäfts¬
führer des rheinischen Bauernvereins, Schreiner, fordert! landwirtschaftliche Berufs¬
genossenschaften bestimmen alljährlich die Anbaufläche und ermitteln den Ertrag, der
in Lagerhäuser gebracht wird; Beamte revidiren die Boden, auf denen nach dem
letzten Abfuhrtermine nichts mehr gefunden werden darf. Das heißt also, nicht
bloß der Getreidehandel, sondern die ganze Landwirtschaft wird verstaatlicht. Die
Wesenheit der auf Privateigentum mit unbeschränkter Verfügungsfreiheit, Selb¬
ständigkeit der Unternehmer und freie Konkurrenz gegründeten modernen Gesell¬
schaftsordnung ist für den ländlichen Grundbesitz zerstört.

Feruer aber: die Hebung der Getreidepreise hat nur dann einen Sinn, wenn
die übrigen Preise davon unberührt bleibe»; stiegen die Preise für Werkzeuge und
Kleider, die Arbeitslöhne, die Beamtengehalte (also auch die Steuern), die Hypo¬
thekenzinsen entsprechend, so wäre nach dem Ausgleich alles beim alten ge¬
blieben. Wie soll aber diese Steigerung verhütet werden? Und wie soll, wenn
sie verhütet wird, die Empörung von mindestens drei Vierteln des Volks über die
Verstaatlichung der Landwirtschaft beschwichtigt, die aus der Maßregel entspringende
Not bewältigt werden? Es bleibt nichts übrig, als das ganze Volk von den Ge¬
setzen der Preisbildung im freien Güteraustausch unabhängig zu machen und einem
jeden sein standesgemäßes Einkommen zu sichern, wie es bisher nur bei den
Beamten der Fall war. Es bleibt nichts übrig, als den gesamten Wirtschafts¬
betrieb zu verstaatlichen, indem der Staat die Regelung der Produktion und die
Güterverteilung selbst in die Hand nimmt. In der That liegt ja dem Staatsrat
außer dem Getreidemonopol auch schon das Brot- und Mühlenmonopol zur Be¬
ratung vor, und die Winzer an der Mosel fordern bereits die Verstaatlichung des
Handels mit ausländischem Wem. Was sollte die Schuster abhalten, die Ver¬
staatlichung ihres Gewerbes zu fordern oder den Staat berechtigen, sie zu ver¬
weigern, nachdem er die Landwirtschaft verstaatlicht hat? Zumal da jene bei weitem
nicht so schwierig wäre. Denn erstens läßt sich genau bestimmen, wieviel Schuhe
im Jahre verfertigt werden sollen, in der Landwirtschaft aber kann man zwar befehlen,
wieviel Morgen bestellt werden sollen, aber nicht, wieviel darauf zu wachsen hat;
und zweitens ist die rationelle Schufterei sehr viel leichter als die rationelle Land¬
wirtschaft, die unter anderm eine fo genaue Bodenkenntnis erfordert, wie sie nur
der langjährige Besitzer haben kann. Wo die Produktion nicht von Naturkräften,
sondern von dem Willen des Produzenten ausschließlich abhängt, da bereitet die halbe
und die ganze Verstaatlichung keine Schwierigkeiten. Die Kontingentirung des
Spiritus ist ganz leicht von statten gegangen, nur daß viele Brenner jetzt sagen:
Verstaatlicht uns doch vollends ganz! Und die Kontingentirung des Zuckers, die'
bevorzustehen scheint, wird ebenso wenig Kopfzerbrechen verursachen.

Den Sozialisten wurde außer ethischen und psychologischen Bedenken bisher


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[0601] Maßgebliches und Unmaßgebliches Die künstliche Hebung des Preises ist also nur auf dem Wege des Monopols zu erreichen. Der Preis jeder Ware wird durch Angebot und Nachfrage gebildet. Auf die Nachfrage nach Getreide hat der Staat mit seiner Zwangsgewalt wenig Einfluß. Den Lederpreis freilich könnte er heben, indem er in der Armee Leder¬ hosen einführte, aber die Brotrationen wird er nicht wesentlich steigern können. Es bleibt also nichts übrig als das Angebot zu vermindern. Und dazu genügt das Monopol des Handels mit ausländischem Getreide nicht. Denn wenn, wie die Agrarier behaupten, die heimische Landwirtschaft bei intensiver Kultur den Bedarf reichlich zu decken vermag, so wird die erste Preissteigerung auch die Anbaufläche vergrößern und die Intensität steigern, und die erste gute Ernte wird die Preise wieder werfen. Daher führt nur ein Monopol zum Ziele, wie es der Geschäfts¬ führer des rheinischen Bauernvereins, Schreiner, fordert! landwirtschaftliche Berufs¬ genossenschaften bestimmen alljährlich die Anbaufläche und ermitteln den Ertrag, der in Lagerhäuser gebracht wird; Beamte revidiren die Boden, auf denen nach dem letzten Abfuhrtermine nichts mehr gefunden werden darf. Das heißt also, nicht bloß der Getreidehandel, sondern die ganze Landwirtschaft wird verstaatlicht. Die Wesenheit der auf Privateigentum mit unbeschränkter Verfügungsfreiheit, Selb¬ ständigkeit der Unternehmer und freie Konkurrenz gegründeten modernen Gesell¬ schaftsordnung ist für den ländlichen Grundbesitz zerstört. Feruer aber: die Hebung der Getreidepreise hat nur dann einen Sinn, wenn die übrigen Preise davon unberührt bleibe»; stiegen die Preise für Werkzeuge und Kleider, die Arbeitslöhne, die Beamtengehalte (also auch die Steuern), die Hypo¬ thekenzinsen entsprechend, so wäre nach dem Ausgleich alles beim alten ge¬ blieben. Wie soll aber diese Steigerung verhütet werden? Und wie soll, wenn sie verhütet wird, die Empörung von mindestens drei Vierteln des Volks über die Verstaatlichung der Landwirtschaft beschwichtigt, die aus der Maßregel entspringende Not bewältigt werden? Es bleibt nichts übrig, als das ganze Volk von den Ge¬ setzen der Preisbildung im freien Güteraustausch unabhängig zu machen und einem jeden sein standesgemäßes Einkommen zu sichern, wie es bisher nur bei den Beamten der Fall war. Es bleibt nichts übrig, als den gesamten Wirtschafts¬ betrieb zu verstaatlichen, indem der Staat die Regelung der Produktion und die Güterverteilung selbst in die Hand nimmt. In der That liegt ja dem Staatsrat außer dem Getreidemonopol auch schon das Brot- und Mühlenmonopol zur Be¬ ratung vor, und die Winzer an der Mosel fordern bereits die Verstaatlichung des Handels mit ausländischem Wem. Was sollte die Schuster abhalten, die Ver¬ staatlichung ihres Gewerbes zu fordern oder den Staat berechtigen, sie zu ver¬ weigern, nachdem er die Landwirtschaft verstaatlicht hat? Zumal da jene bei weitem nicht so schwierig wäre. Denn erstens läßt sich genau bestimmen, wieviel Schuhe im Jahre verfertigt werden sollen, in der Landwirtschaft aber kann man zwar befehlen, wieviel Morgen bestellt werden sollen, aber nicht, wieviel darauf zu wachsen hat; und zweitens ist die rationelle Schufterei sehr viel leichter als die rationelle Land¬ wirtschaft, die unter anderm eine fo genaue Bodenkenntnis erfordert, wie sie nur der langjährige Besitzer haben kann. Wo die Produktion nicht von Naturkräften, sondern von dem Willen des Produzenten ausschließlich abhängt, da bereitet die halbe und die ganze Verstaatlichung keine Schwierigkeiten. Die Kontingentirung des Spiritus ist ganz leicht von statten gegangen, nur daß viele Brenner jetzt sagen: Verstaatlicht uns doch vollends ganz! Und die Kontingentirung des Zuckers, die' bevorzustehen scheint, wird ebenso wenig Kopfzerbrechen verursachen. Den Sozialisten wurde außer ethischen und psychologischen Bedenken bisher

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/601>, abgerufen am 22.07.2024.