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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

erscheint und die Einrichtung einer Rechtsschutzstelle in eiuer Form erfolge" wird,
welche die dagegen erhobnen Bedenken beseitigt, nehmen wir keinen Anstand, zu
konstatiren (!), daß die von uns in Ur. 1 d. Bl. vom 6. Januar 1895 angedeuteten
Beschlüsse unsrer Vereinsvorstände gegenstandslos geworden sind. Wir freuen uns
dessen um so aufrichtiger, als dadurch jeder Grund wegfällt, den evangelischen Ar¬
beitervereinen an der Saar unsre Sympathie zu entziehen."

Es ist erfreulich, daß hiermit ein Streit zwischen Arbeitern und Unternehmern
beendigt worden ist, bei dem man sich vergeblich fragte, welche Besorgnisse die
Unternehmer zu ihrer Stellungnahme veranlaßt und mit welchem Recht sie sich
überhaupt in die ganze Sache eingemischt haben. Es wäre aber ein großer Irrtum,
zu glauben, die Großindustriellen des Saargebiets hätten mit ihrer Erklärung ihren
bisherigen Standpunkt zu den Rechten der Arbeiter und ihren Ansprüchen auf
Selbständigkeit aufgegeben. Schon die Erklärung selbst läßt durchblicken, daß die
Beschlüsse vorn 4. Januar nicht bedingungslos außer Kraft gesetzt worden sind.
Thatsächlich ist die Erklärung nnr erfolgt, nachdem der Verband der evangelischen
Arbeitervereine des Saargebiets am 5. Februar folgende Beschlüsse gefaßt hat:
"Die evangelischen Arbeitervereine an der Saar erklären, 1. daß sie nicht gesonnen
sind, einen Gewerkverein ins Leben zu rufen; 2. daß sie den beabsichtigten Rechts¬
schutz nicht als eine Einrichtung ihrer Vereine, sondern, wenn überhaupt, als eine
selbständige Einrichtung gestalten wollen, deren Wohlthaten auch dritten zugänglich
sein sollen; 3. daß sie sich jeder Verbreitung oder Empfehlung der Naumcmnschen
"Hilfe" enthalten wollen."

Wer trägt also hier den größern Gewinn davon, die Arbeitervereine oder
die Unternehmer? Faßt man die Frage rein praktisch für die Gegenwart ins
Auge, so ergiebt sich, daß die Arbeitervereine erreicht haben, was sie erstrebten.
Sie wünschen ein Rechtsbüreau und dürfen sich jetzt eins schaffen. Auf seine
Form und die Art seiner Verbindung mit den Vereinen ist kein großes Gewicht
zu legen. Auch muß anerkannt werden, daß man den Unternehmern nicht mehr
den Vorwurf ungleicher Behandlung der beiden Konfessionen machen kann, denn
auch das katholische Volksbüreau ist keine Einrichtung eines katholischen Arbeiter¬
verbandes, sondern besteht für sich selbst. Praktisch verlieren die Vereine auch
nichts durch das Zugeständnis in Betreff der "Hilfe." Denn dieses Blatt, obgleich
hier viel gelesen, ist kein Organ der hiesigen evangelischen Arbeitervereine. Diese
würden also auch wohl kaum Veranlassung haben, es von Vereins wegen zu
empfehlen oder zu verbreiten. Endlich ist auch von einer Gewertvereins-
beweguug hier wenig zu verspüren. Den thatsächlichen Verhältnissen gegenüber haben
also die evangelischen Arbeitervereine keine Zugeständnisse gemacht, die ihnen be¬
sonders schwer hätten fallen müssen. Betrachtet man aber die Angelegenheit aus
einem etwas weitern Gesichtspunkt, so wird sofort klar, daß die Unternehmer keinen
Schritt von ihrem Standpunkte zurückgewichen sind. Sie beanspruchen nach wie
vor das Recht, ihren Arbeitern vorzuschreiben, wie weit diese von ihrem Koalitions¬
recht Gebrauch mache" dürfen, welche Blätter ihre Vereine begünstigen dürfen und
in welcher Weise sie ein wichtiges Unternehmen der Selbsthilfe ins Werk zu setzen
haben.

Freiherr von Stumm pflegt gelegentlich in seinen Reichstagsreden die in seinem
Gebiete herrschende soziale Praxis mit einigen Sätzen zu beleuchten. Seine und
seiner Freunde obige Erklärung, zusammengestellt mit den Bedingungen, uuter denen
sie erfolgt ist, bietet ein treffliches Beispiel zu dem Satz in seiner Reichstagsrede
vom 8. Februar: "Die Beschwerde" über die mangelnde Gleichberechtigung des


Maßgebliches und Unmaßgebliches

erscheint und die Einrichtung einer Rechtsschutzstelle in eiuer Form erfolge» wird,
welche die dagegen erhobnen Bedenken beseitigt, nehmen wir keinen Anstand, zu
konstatiren (!), daß die von uns in Ur. 1 d. Bl. vom 6. Januar 1895 angedeuteten
Beschlüsse unsrer Vereinsvorstände gegenstandslos geworden sind. Wir freuen uns
dessen um so aufrichtiger, als dadurch jeder Grund wegfällt, den evangelischen Ar¬
beitervereinen an der Saar unsre Sympathie zu entziehen."

Es ist erfreulich, daß hiermit ein Streit zwischen Arbeitern und Unternehmern
beendigt worden ist, bei dem man sich vergeblich fragte, welche Besorgnisse die
Unternehmer zu ihrer Stellungnahme veranlaßt und mit welchem Recht sie sich
überhaupt in die ganze Sache eingemischt haben. Es wäre aber ein großer Irrtum,
zu glauben, die Großindustriellen des Saargebiets hätten mit ihrer Erklärung ihren
bisherigen Standpunkt zu den Rechten der Arbeiter und ihren Ansprüchen auf
Selbständigkeit aufgegeben. Schon die Erklärung selbst läßt durchblicken, daß die
Beschlüsse vorn 4. Januar nicht bedingungslos außer Kraft gesetzt worden sind.
Thatsächlich ist die Erklärung nnr erfolgt, nachdem der Verband der evangelischen
Arbeitervereine des Saargebiets am 5. Februar folgende Beschlüsse gefaßt hat:
„Die evangelischen Arbeitervereine an der Saar erklären, 1. daß sie nicht gesonnen
sind, einen Gewerkverein ins Leben zu rufen; 2. daß sie den beabsichtigten Rechts¬
schutz nicht als eine Einrichtung ihrer Vereine, sondern, wenn überhaupt, als eine
selbständige Einrichtung gestalten wollen, deren Wohlthaten auch dritten zugänglich
sein sollen; 3. daß sie sich jeder Verbreitung oder Empfehlung der Naumcmnschen
»Hilfe« enthalten wollen."

Wer trägt also hier den größern Gewinn davon, die Arbeitervereine oder
die Unternehmer? Faßt man die Frage rein praktisch für die Gegenwart ins
Auge, so ergiebt sich, daß die Arbeitervereine erreicht haben, was sie erstrebten.
Sie wünschen ein Rechtsbüreau und dürfen sich jetzt eins schaffen. Auf seine
Form und die Art seiner Verbindung mit den Vereinen ist kein großes Gewicht
zu legen. Auch muß anerkannt werden, daß man den Unternehmern nicht mehr
den Vorwurf ungleicher Behandlung der beiden Konfessionen machen kann, denn
auch das katholische Volksbüreau ist keine Einrichtung eines katholischen Arbeiter¬
verbandes, sondern besteht für sich selbst. Praktisch verlieren die Vereine auch
nichts durch das Zugeständnis in Betreff der „Hilfe." Denn dieses Blatt, obgleich
hier viel gelesen, ist kein Organ der hiesigen evangelischen Arbeitervereine. Diese
würden also auch wohl kaum Veranlassung haben, es von Vereins wegen zu
empfehlen oder zu verbreiten. Endlich ist auch von einer Gewertvereins-
beweguug hier wenig zu verspüren. Den thatsächlichen Verhältnissen gegenüber haben
also die evangelischen Arbeitervereine keine Zugeständnisse gemacht, die ihnen be¬
sonders schwer hätten fallen müssen. Betrachtet man aber die Angelegenheit aus
einem etwas weitern Gesichtspunkt, so wird sofort klar, daß die Unternehmer keinen
Schritt von ihrem Standpunkte zurückgewichen sind. Sie beanspruchen nach wie
vor das Recht, ihren Arbeitern vorzuschreiben, wie weit diese von ihrem Koalitions¬
recht Gebrauch mache» dürfen, welche Blätter ihre Vereine begünstigen dürfen und
in welcher Weise sie ein wichtiges Unternehmen der Selbsthilfe ins Werk zu setzen
haben.

Freiherr von Stumm pflegt gelegentlich in seinen Reichstagsreden die in seinem
Gebiete herrschende soziale Praxis mit einigen Sätzen zu beleuchten. Seine und
seiner Freunde obige Erklärung, zusammengestellt mit den Bedingungen, uuter denen
sie erfolgt ist, bietet ein treffliches Beispiel zu dem Satz in seiner Reichstagsrede
vom 8. Februar: „Die Beschwerde» über die mangelnde Gleichberechtigung des


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/389>, abgerufen am 23.07.2024.