Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Rechtsbeistand nicht mehr als eine persönliche Gefälligkeit des Urwalds erhalten, Schon aus einer im Saarbrücker Gewerbeblatt, dem Organ des Herrn von Stumm, Wir Freunde der evangelischen Arbeitervereine beklagen tief jene Stellung Maßgebliches und Unmaßgebliches Rechtsbeistand nicht mehr als eine persönliche Gefälligkeit des Urwalds erhalten, Schon aus einer im Saarbrücker Gewerbeblatt, dem Organ des Herrn von Stumm, Wir Freunde der evangelischen Arbeitervereine beklagen tief jene Stellung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0245" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/219247"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_708" prev="#ID_707"> Rechtsbeistand nicht mehr als eine persönliche Gefälligkeit des Urwalds erhalten,<lb/> sondern dadurch, daß die Vereine die Sache zu der ihrigen machen, einen Anspruch<lb/> darauf erwerben.</p><lb/> <p xml:id="ID_709"> Schon aus einer im Saarbrücker Gewerbeblatt, dem Organ des Herrn von Stumm,<lb/> am 6. Januar erschienenen Notiz über eine am 4. Januar abgehaltne Sitzung der<lb/> Borstände dreier Vereine hiesiger Großindustriellen unter dem Vorsitz des Herrn<lb/> von Stumm ließ sich entnehmen, daß jene Vereine Stellung zu dem geplanten<lb/> Rechtsbüreau genommen hatten. Bald darauf verlautete, daß Arbeiter der Hnl-<lb/> berger Hütte in dieser Sache zur Rede gestellt worden seien. Es bestätigte sich<lb/> denn auch auf anderen Wege in zuverlässigster Weise der in jener Sitzung gefaßte<lb/> Beschluß, deu Arbeitern den Beitritt zum Rechtsbüreau, sowie die Mitgliedschaft<lb/> der an dem Bureau beteiligten Vereine zu verbiete». Jedermann weiß, daß ein<lb/> solches Verbot kein Schlag ins Wasser ist, sondern die Strafe der Entlassung da¬<lb/> hintersteht. Begründet wird der Beschluß damit, das Rechtsbüreau würde dazu<lb/> dienen, das gute Einvernehmen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern zu stören,<lb/> seine Gründung sei der erste Schritt zu einer Gewerkvereinsbewegung, wie sie<lb/> gegenwärtig im Ruhrgebiet in Fluß gekommen ist. Herr von Stumm geht in<lb/> einer persönlichen Erklärung in der Saarbrücker Zeitung vom 19. Januar noch<lb/> weiter. Er behauptet geradezu: wenn es gelänge, die Arbeitervereine zur Errichtung<lb/> einer gemeinsamen Rechtsschutzstelle zu bringen, so würde die Entwicklung ähnlich<lb/> werden, wie die des ehemaligen Rechtsschutzvereins. Im Anschluß daran erklärt er<lb/> es für die Pflicht der Arbeitgeber an der Saar, wie sie bisher das unmittelbare<lb/> Eindringen der Sozialdemokratie in ihre Betriebe verhindert hätten, so auch zu<lb/> verhüten, daß dieses Eindringen mittelbar gefordert werde. Das ist jedenfalls für<lb/> Herrn von Stumm und seine Freunde der Kern der Sache: schließen sich die<lb/> Arbeiter zu einem Unternehme!: zusammen, das es ihnen ermöglichen soll, sich über<lb/> ihre Rechte gegenüber deu Arbeitgebern Belehrung zu verschaffen und diese Rechte<lb/> nötigenfalls auf gerichtlichem Wege zu vertreten, halten sie sich außer dem Wege<lb/> der Verständigung mit ihrem Brodherrn auch noch den im bürgerlichen Leben all¬<lb/> gemein üblichen Weg der Anrufung einer unparteiischen Instanz offen — so thun<lb/> sie damit den ersten Schritt ans dem Wege zur Sozialdemokratie. Also patriarcha¬<lb/> lisches System oder Sozialdemokratie — ein drittes giebt es nicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_710" next="#ID_711"> Wir Freunde der evangelischen Arbeitervereine beklagen tief jene Stellung<lb/> unsrer Großindustriellen zu dem gewiß berechtigten Unternehmen dieser Vereine.<lb/> Wir sind trotz Herrn von Stumm und seiner Freunde der festen Überzeugung, daß<lb/> man nicht damit die Arbeiter zufriedner macht, wenn man ihnen ihre bürgerlichen<lb/> Rechte durch Ausübung wirtschaftlichen Druckes verkümmert. Wir halten es auch<lb/> nicht für ein auf die Dauer erfolgreiches Vorgehen, nach dem Vorschlag des Herrn<lb/> von Stumm die doch von ihm so scharf verurteilte Taktik der Sozialdemokratie im<lb/> Kampfe gegen diese Partei anzuwenden. Wir halten es aber für ein schweres<lb/> Unrecht, eine durchaus berechtigte Einrichtung friedlicher Vereine zu boykvttiren und<lb/> zur Rechtfertigung dieses Verfahrens einfach die Behauptung aufzustellen, jene Ein¬<lb/> richtung berge in sich die Gefahr sozialdemokratischcr Entartung. Freilich entspricht diese<lb/> Behauptung ganz und gar dem vou jenerSeite beliebten Verfahren. Man will die Waffen,<lb/> die man gegen den einen Gegner schmiedet, auch gegen den andern richten können. Daher<lb/> faßt man alle Gegenbestrebungen — und als solche gelten schon sehr bescheidne An¬<lb/> sprüche des Arbeiters ans moralische Selbständigkeit — schön sauber unter dem<lb/> Namen Sozialdemokratie zusammen, um dann mit gutem Gewissen und uuter dem<lb/> Beifall aller, die nicht näher eingeweiht sind, seine schwere Hand daraufzulegen.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0245]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Rechtsbeistand nicht mehr als eine persönliche Gefälligkeit des Urwalds erhalten,
sondern dadurch, daß die Vereine die Sache zu der ihrigen machen, einen Anspruch
darauf erwerben.
Schon aus einer im Saarbrücker Gewerbeblatt, dem Organ des Herrn von Stumm,
am 6. Januar erschienenen Notiz über eine am 4. Januar abgehaltne Sitzung der
Borstände dreier Vereine hiesiger Großindustriellen unter dem Vorsitz des Herrn
von Stumm ließ sich entnehmen, daß jene Vereine Stellung zu dem geplanten
Rechtsbüreau genommen hatten. Bald darauf verlautete, daß Arbeiter der Hnl-
berger Hütte in dieser Sache zur Rede gestellt worden seien. Es bestätigte sich
denn auch auf anderen Wege in zuverlässigster Weise der in jener Sitzung gefaßte
Beschluß, deu Arbeitern den Beitritt zum Rechtsbüreau, sowie die Mitgliedschaft
der an dem Bureau beteiligten Vereine zu verbiete». Jedermann weiß, daß ein
solches Verbot kein Schlag ins Wasser ist, sondern die Strafe der Entlassung da¬
hintersteht. Begründet wird der Beschluß damit, das Rechtsbüreau würde dazu
dienen, das gute Einvernehmen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern zu stören,
seine Gründung sei der erste Schritt zu einer Gewerkvereinsbewegung, wie sie
gegenwärtig im Ruhrgebiet in Fluß gekommen ist. Herr von Stumm geht in
einer persönlichen Erklärung in der Saarbrücker Zeitung vom 19. Januar noch
weiter. Er behauptet geradezu: wenn es gelänge, die Arbeitervereine zur Errichtung
einer gemeinsamen Rechtsschutzstelle zu bringen, so würde die Entwicklung ähnlich
werden, wie die des ehemaligen Rechtsschutzvereins. Im Anschluß daran erklärt er
es für die Pflicht der Arbeitgeber an der Saar, wie sie bisher das unmittelbare
Eindringen der Sozialdemokratie in ihre Betriebe verhindert hätten, so auch zu
verhüten, daß dieses Eindringen mittelbar gefordert werde. Das ist jedenfalls für
Herrn von Stumm und seine Freunde der Kern der Sache: schließen sich die
Arbeiter zu einem Unternehme!: zusammen, das es ihnen ermöglichen soll, sich über
ihre Rechte gegenüber deu Arbeitgebern Belehrung zu verschaffen und diese Rechte
nötigenfalls auf gerichtlichem Wege zu vertreten, halten sie sich außer dem Wege
der Verständigung mit ihrem Brodherrn auch noch den im bürgerlichen Leben all¬
gemein üblichen Weg der Anrufung einer unparteiischen Instanz offen — so thun
sie damit den ersten Schritt ans dem Wege zur Sozialdemokratie. Also patriarcha¬
lisches System oder Sozialdemokratie — ein drittes giebt es nicht.
Wir Freunde der evangelischen Arbeitervereine beklagen tief jene Stellung
unsrer Großindustriellen zu dem gewiß berechtigten Unternehmen dieser Vereine.
Wir sind trotz Herrn von Stumm und seiner Freunde der festen Überzeugung, daß
man nicht damit die Arbeiter zufriedner macht, wenn man ihnen ihre bürgerlichen
Rechte durch Ausübung wirtschaftlichen Druckes verkümmert. Wir halten es auch
nicht für ein auf die Dauer erfolgreiches Vorgehen, nach dem Vorschlag des Herrn
von Stumm die doch von ihm so scharf verurteilte Taktik der Sozialdemokratie im
Kampfe gegen diese Partei anzuwenden. Wir halten es aber für ein schweres
Unrecht, eine durchaus berechtigte Einrichtung friedlicher Vereine zu boykvttiren und
zur Rechtfertigung dieses Verfahrens einfach die Behauptung aufzustellen, jene Ein¬
richtung berge in sich die Gefahr sozialdemokratischcr Entartung. Freilich entspricht diese
Behauptung ganz und gar dem vou jenerSeite beliebten Verfahren. Man will die Waffen,
die man gegen den einen Gegner schmiedet, auch gegen den andern richten können. Daher
faßt man alle Gegenbestrebungen — und als solche gelten schon sehr bescheidne An¬
sprüche des Arbeiters ans moralische Selbständigkeit — schön sauber unter dem
Namen Sozialdemokratie zusammen, um dann mit gutem Gewissen und uuter dem
Beifall aller, die nicht näher eingeweiht sind, seine schwere Hand daraufzulegen.
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