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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches "ut Unmaßgel'liebes

mit ihm einverstanden, daß kein stenerfähiger deutscher Mann von der Steuer-
Pflicht befreit sein, und wer es auf Grund bestehender Rechte gegenwärtig noch ist,
ans diese Rechte aus Vaterlandsliebe freiwillig verzichten sollte.

Entschieden widersprechen müssen wir aber der Folgerung, die aus der Über¬
zeichnung preußischer Staats- und deutscher Reichsanleihen auf das Vorhandensein
flüssigen, Anlage suchenden Geldes und, davon ausgehend, auf die noch sehr an-
svanuungsfähige Steuerkraft des deutschen Volks gezogen wird. Wer hinter die
Kulissen der Börse sehen kann, der weiß, wie es mit solchen Überzeichnnngen zugeht,
und was davon zu halten ist. Das sind einfach spekulative Manöver der großen
und kleinen Vörsenleute vou Fach, zu dem Zweck in Szene gesetzt, die Kurse zu
steigern und die Anleihen dem Privntkapitalisteu dann mit größeren Geiviuu zu
verkaufen.

Weiter müssen wir die Methode der Statistik bekämpfen, die Steucrleisluugcu
auf den Kopf der Bevölkerung zu berechnen. Richtiger wäre schon die Berechnung
auf den Kopf der wirkliche" Steuerzahler, am richtigsten aber wäre die in Pro¬
zenten des steuerpflichtigen Einkommens. Man würde dn doch zu Zahlen ge¬
langen, aus denen mau berechtigte Schlüsse ziehen könnte, ob die mittlern und
kleinern Einkommen eine weitere Steuerbelaflung vertragen. Wir glaube" diese
Frage mit nein beantworten zu dürfen. Dagegen sind wir allerdings der Ansicht,
daß die' großen Einkommen viel stärker zur Steuer herangezogen werde" müßten.
Wer über sechs Millionen reines steuerpflichtiges Jahreseinkommen hat, kann davon
begnem eine Million um den Staat abgeben, um so mehr, wenn er ein Gro߬
industrieller ist, der seine Fabrikate sast nnsschließlich an den Staat verkauft. Wer
aber gerade nur das zum Leben notwendige erwirbt, für deu bedeuten zehn Pro¬
zent Abzug von seinem Einkommen -- und soviel betrage" Staats-, Gemeinde-,
Kirchen-, Gebäude- und andre Steuern mindestens zusammen -- eine unerträgliche,
oft wirklich uuerschwingliche Last. Ein Beispiel mag das beweisen. In einer
mittlern Provinzstadt zahlt ein uns bekannter Kaufmann vou einem durchschnitt¬
lichen Jahresreingewin" vou 4500 Mark ->.) 118 Mark Stnatssteuer, d) 236 Mark
(200 Prozent) Gemeindesteuer, e) 29 Mark 50 Pfennige (25 Prozent Zuschlag
zur Staalssteuer) Kirchensteuer, et) 90 Mark Gewerbesteuer, 19 Mark 20 Pfennige,
10 Prozent hiervon als Gemeiudesteuerzuschlag, t) 29 Mark 50 Pfennige Pro-
vinzialverwaltuugs-, Landarmen- und Kreiskommuualtosteu. Das sind in Summa
528 Mark 10 Pfennige oder nahezu 11^ Prozent! Wie stellt sich nun aber gar
die Sache in Städten mit 300, 400 Prozent und noch mehr Gemeiudesteuer¬
zuschlag? Sind diese Städte auch nicht sehr zahlreich, so giebt es ihrer doch. Die
Steuer beträgt dann bei einem Einkommen von 4500 Mark allein für Staat und
Gemeinde über 15 Prozent des Einkommens. Wer da noch keinen Stenerdrack nn-
znerkennen vermag, an dem ist ein Finnnzminister verdorben. Bedenkt man, welche
sonstigen Anforderungen gerade an einen Kaufmann in kleinern Städten gestellt werden,
der dort zur oberste" Gesellschaftsschicht gehört, welche Opfer er für Wohlthätigteits-
nustaltcn und jede Art gemeinnütziger Unternehmungen zu bringen hat, daß er stets
ans beste Kleidung für sich und seine Familie halte", eine ^"gemessene Wohnung haben,
seine Söhne aufs Ghmuasium schicke", jährlich mindestens einmal eine größere Ge¬
sellschaft gebe" muß, bedenkt man ferner, wie unendlich mühsam und mit welchem
Risiko verbunden ein solcher Geschäftsbetrieb ist, bei dem Verluste durch unred¬
liches Personal oder infolge von Kreditgewährungen nicht nnsbleiben, bedenkt man
endlich, daß bei einem Kaufmann und Gewerbetreibenden vou eiuer andern Alters¬
versorgung als durch Ersparnisse (Glückszufttlle, Erbschaften u. f. w. können dabei


Maßgebliches »ut Unmaßgel'liebes

mit ihm einverstanden, daß kein stenerfähiger deutscher Mann von der Steuer-
Pflicht befreit sein, und wer es auf Grund bestehender Rechte gegenwärtig noch ist,
ans diese Rechte aus Vaterlandsliebe freiwillig verzichten sollte.

Entschieden widersprechen müssen wir aber der Folgerung, die aus der Über¬
zeichnung preußischer Staats- und deutscher Reichsanleihen auf das Vorhandensein
flüssigen, Anlage suchenden Geldes und, davon ausgehend, auf die noch sehr an-
svanuungsfähige Steuerkraft des deutschen Volks gezogen wird. Wer hinter die
Kulissen der Börse sehen kann, der weiß, wie es mit solchen Überzeichnnngen zugeht,
und was davon zu halten ist. Das sind einfach spekulative Manöver der großen
und kleinen Vörsenleute vou Fach, zu dem Zweck in Szene gesetzt, die Kurse zu
steigern und die Anleihen dem Privntkapitalisteu dann mit größeren Geiviuu zu
verkaufen.

Weiter müssen wir die Methode der Statistik bekämpfen, die Steucrleisluugcu
auf den Kopf der Bevölkerung zu berechnen. Richtiger wäre schon die Berechnung
auf den Kopf der wirkliche» Steuerzahler, am richtigsten aber wäre die in Pro¬
zenten des steuerpflichtigen Einkommens. Man würde dn doch zu Zahlen ge¬
langen, aus denen mau berechtigte Schlüsse ziehen könnte, ob die mittlern und
kleinern Einkommen eine weitere Steuerbelaflung vertragen. Wir glaube» diese
Frage mit nein beantworten zu dürfen. Dagegen sind wir allerdings der Ansicht,
daß die' großen Einkommen viel stärker zur Steuer herangezogen werde» müßten.
Wer über sechs Millionen reines steuerpflichtiges Jahreseinkommen hat, kann davon
begnem eine Million um den Staat abgeben, um so mehr, wenn er ein Gro߬
industrieller ist, der seine Fabrikate sast nnsschließlich an den Staat verkauft. Wer
aber gerade nur das zum Leben notwendige erwirbt, für deu bedeuten zehn Pro¬
zent Abzug von seinem Einkommen — und soviel betrage» Staats-, Gemeinde-,
Kirchen-, Gebäude- und andre Steuern mindestens zusammen — eine unerträgliche,
oft wirklich uuerschwingliche Last. Ein Beispiel mag das beweisen. In einer
mittlern Provinzstadt zahlt ein uns bekannter Kaufmann vou einem durchschnitt¬
lichen Jahresreingewin» vou 4500 Mark ->.) 118 Mark Stnatssteuer, d) 236 Mark
(200 Prozent) Gemeindesteuer, e) 29 Mark 50 Pfennige (25 Prozent Zuschlag
zur Staalssteuer) Kirchensteuer, et) 90 Mark Gewerbesteuer, 19 Mark 20 Pfennige,
10 Prozent hiervon als Gemeiudesteuerzuschlag, t) 29 Mark 50 Pfennige Pro-
vinzialverwaltuugs-, Landarmen- und Kreiskommuualtosteu. Das sind in Summa
528 Mark 10 Pfennige oder nahezu 11^ Prozent! Wie stellt sich nun aber gar
die Sache in Städten mit 300, 400 Prozent und noch mehr Gemeiudesteuer¬
zuschlag? Sind diese Städte auch nicht sehr zahlreich, so giebt es ihrer doch. Die
Steuer beträgt dann bei einem Einkommen von 4500 Mark allein für Staat und
Gemeinde über 15 Prozent des Einkommens. Wer da noch keinen Stenerdrack nn-
znerkennen vermag, an dem ist ein Finnnzminister verdorben. Bedenkt man, welche
sonstigen Anforderungen gerade an einen Kaufmann in kleinern Städten gestellt werden,
der dort zur oberste» Gesellschaftsschicht gehört, welche Opfer er für Wohlthätigteits-
nustaltcn und jede Art gemeinnütziger Unternehmungen zu bringen hat, daß er stets
ans beste Kleidung für sich und seine Familie halte», eine ^«gemessene Wohnung haben,
seine Söhne aufs Ghmuasium schicke», jährlich mindestens einmal eine größere Ge¬
sellschaft gebe» muß, bedenkt man ferner, wie unendlich mühsam und mit welchem
Risiko verbunden ein solcher Geschäftsbetrieb ist, bei dem Verluste durch unred¬
liches Personal oder infolge von Kreditgewährungen nicht nnsbleiben, bedenkt man
endlich, daß bei einem Kaufmann und Gewerbetreibenden vou eiuer andern Alters¬
versorgung als durch Ersparnisse (Glückszufttlle, Erbschaften u. f. w. können dabei


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[0598] Maßgebliches »ut Unmaßgel'liebes mit ihm einverstanden, daß kein stenerfähiger deutscher Mann von der Steuer- Pflicht befreit sein, und wer es auf Grund bestehender Rechte gegenwärtig noch ist, ans diese Rechte aus Vaterlandsliebe freiwillig verzichten sollte. Entschieden widersprechen müssen wir aber der Folgerung, die aus der Über¬ zeichnung preußischer Staats- und deutscher Reichsanleihen auf das Vorhandensein flüssigen, Anlage suchenden Geldes und, davon ausgehend, auf die noch sehr an- svanuungsfähige Steuerkraft des deutschen Volks gezogen wird. Wer hinter die Kulissen der Börse sehen kann, der weiß, wie es mit solchen Überzeichnnngen zugeht, und was davon zu halten ist. Das sind einfach spekulative Manöver der großen und kleinen Vörsenleute vou Fach, zu dem Zweck in Szene gesetzt, die Kurse zu steigern und die Anleihen dem Privntkapitalisteu dann mit größeren Geiviuu zu verkaufen. Weiter müssen wir die Methode der Statistik bekämpfen, die Steucrleisluugcu auf den Kopf der Bevölkerung zu berechnen. Richtiger wäre schon die Berechnung auf den Kopf der wirkliche» Steuerzahler, am richtigsten aber wäre die in Pro¬ zenten des steuerpflichtigen Einkommens. Man würde dn doch zu Zahlen ge¬ langen, aus denen mau berechtigte Schlüsse ziehen könnte, ob die mittlern und kleinern Einkommen eine weitere Steuerbelaflung vertragen. Wir glaube» diese Frage mit nein beantworten zu dürfen. Dagegen sind wir allerdings der Ansicht, daß die' großen Einkommen viel stärker zur Steuer herangezogen werde» müßten. Wer über sechs Millionen reines steuerpflichtiges Jahreseinkommen hat, kann davon begnem eine Million um den Staat abgeben, um so mehr, wenn er ein Gro߬ industrieller ist, der seine Fabrikate sast nnsschließlich an den Staat verkauft. Wer aber gerade nur das zum Leben notwendige erwirbt, für deu bedeuten zehn Pro¬ zent Abzug von seinem Einkommen — und soviel betrage» Staats-, Gemeinde-, Kirchen-, Gebäude- und andre Steuern mindestens zusammen — eine unerträgliche, oft wirklich uuerschwingliche Last. Ein Beispiel mag das beweisen. In einer mittlern Provinzstadt zahlt ein uns bekannter Kaufmann vou einem durchschnitt¬ lichen Jahresreingewin» vou 4500 Mark ->.) 118 Mark Stnatssteuer, d) 236 Mark (200 Prozent) Gemeindesteuer, e) 29 Mark 50 Pfennige (25 Prozent Zuschlag zur Staalssteuer) Kirchensteuer, et) 90 Mark Gewerbesteuer, 19 Mark 20 Pfennige, 10 Prozent hiervon als Gemeiudesteuerzuschlag, t) 29 Mark 50 Pfennige Pro- vinzialverwaltuugs-, Landarmen- und Kreiskommuualtosteu. Das sind in Summa 528 Mark 10 Pfennige oder nahezu 11^ Prozent! Wie stellt sich nun aber gar die Sache in Städten mit 300, 400 Prozent und noch mehr Gemeiudesteuer¬ zuschlag? Sind diese Städte auch nicht sehr zahlreich, so giebt es ihrer doch. Die Steuer beträgt dann bei einem Einkommen von 4500 Mark allein für Staat und Gemeinde über 15 Prozent des Einkommens. Wer da noch keinen Stenerdrack nn- znerkennen vermag, an dem ist ein Finnnzminister verdorben. Bedenkt man, welche sonstigen Anforderungen gerade an einen Kaufmann in kleinern Städten gestellt werden, der dort zur oberste» Gesellschaftsschicht gehört, welche Opfer er für Wohlthätigteits- nustaltcn und jede Art gemeinnütziger Unternehmungen zu bringen hat, daß er stets ans beste Kleidung für sich und seine Familie halte», eine ^«gemessene Wohnung haben, seine Söhne aufs Ghmuasium schicke», jährlich mindestens einmal eine größere Ge¬ sellschaft gebe» muß, bedenkt man ferner, wie unendlich mühsam und mit welchem Risiko verbunden ein solcher Geschäftsbetrieb ist, bei dem Verluste durch unred¬ liches Personal oder infolge von Kreditgewährungen nicht nnsbleiben, bedenkt man endlich, daß bei einem Kaufmann und Gewerbetreibenden vou eiuer andern Alters¬ versorgung als durch Ersparnisse (Glückszufttlle, Erbschaften u. f. w. können dabei

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/598>, abgerufen am 04.07.2024.