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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Ganz abgesehen davon, daß gegen die Art deS heutigen juristischen Studiums joder
Nichtstudiumsj an sich von sachkundiger und berufner Seite schlver wiegende Be¬
denken erhoben worden sind, haben seit langer Zeit hervorragende Fachmänner und
Gelehrte, bisher leider vergeblich, darauf hingewiesen, daß eine rein oder über-
wiegend juristische Vorbildung keineswegs geeignet sei, Beamte für den höhern
Verwaltnngsoienst heranzubilden, dessen vorwiegend wirtschaftlichen Aufgaben gerecht
zu werden," Der Verfasser schließt sich demnach einem Gutachten des vortragenden
Rats im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Ulrich, an, wonach für den Ver¬
waltungsdienst eine besondre Vorbildung geschaffen werden müsse, aber er will
nicht, daß die Eisenbahnbeamten gemeinschaftlich mit den übrigen Verwaltungs-
beamten vorgebildet werden, sondern fordert für sie eine besondre Fachbildung, ab¬
weichend von Ulrich, der es dabei belassen möchte, daß nur die Beamten der Forst-
und der Bergverwaltung einer solchen teilhaft werden; die Gründe, die Ulrich gegen
die Abzweigung der Vorbildung für deu Eiseilbahndienst anführt, werden von
de Terra ausführlich widerlegt.

Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den mittlern und untern Be¬
amten des Fachs, und hier stellt er uun die verheerenden Wirkungen dar, die die
Nötigung anrichtet, "vorzugsweise, zum Teil ausschließlich zivilberechtigte Militär¬
personen" im Eisenbahnbetrieb zu vertuenden. Nach seiner Ansicht -- er begründet
sie nusführlkch -- schadet die Praxis der Militärverwaltung, sich die erforderliche
Zahl von Unteroffizieren durch die Aussicht ans Zivilversorgung zu verschaffen und
so einen Teil der Militärkosten auf die übrigen Verwaltungszweige abzuwälzen,
dein Heere nicht weniger als den verschiednen Zweigen der Zollverwaltung, unter
denen allerdings die Eisenbahnverwaltung nur meisten zu leiden habe. Die Kritik
wird durch positive Vorschläge sowohl für die Eiseubnhnverwaltuug wie für die
Heeresorgnnisativn ergänzt. Die Bedeutung der in diesem zweiten Teile ent¬
wickelten Gedanken geht weit über den Bereich des in Rede stehenden Fachs hinaus.
Möchten doch die großen Zeitungen von ihrer löblichen Praxis, wichtige Abhand¬
lungen der Fachzeitschriften vollständig oder auszngs- oder bruchstückweise abzudrucken,
auch in diesem Falle Gebrauch machen, um diesen Reformplänen den Beistand der
öffentlichen Meinung zu sichern!


Die Lebensversicherungen und die besitzlosen Klassen.

Die dentschen
Lebensversicherungsgesellschaften wachsen von Jahr zu Jahr um Zahl und Bedeu¬
tung, und der unermüdlich dellamirende Versicherungsagent, der durch seineu Phrasen¬
schwall sein Opfer zur Verzweiflung bringen kann, ist schon so populär geworden,
daß er mit Erfolg als stündige Possenfignr benutzt wird. Und doch bietet die
Gestalt des Agenten zur Heiterkeit eigentlich wenig Anlaß; denn unter dem harmlos
erscheinenden komischen Mäntelchen birgt sich der Pferdefuß der Volksausbeutung,

Man verstehe mich nicht falsch; ich gebe gern zu, daß durch die Lebensver¬
sicherungen manches zur Bekämpfung sozialer Übel geschehen kann: v. Schvrlemer-
Alst bezeichnete sie in der "Versammlung katholischer Edelleute Deutschlands" als
wirksames Mittel zur Erhaltung der Majorate; auch in mittlern Bccnntenkrcisen
läßt sich die segensreiche Wirkung der Lebensversicherungen nicht verkennen, weil
diese Klassen durch ihre Schulbildung vor Übervorteilung geschlitzt sind.

Ein andres Bild zeigt sich uns aber bei den Gesellschaften, die ihre Mit¬
glieder in den tiefern Volksschichten, beim kleinen Beamten, Handwerker und Ar¬
beiter suchen. Jüngst kam zu mir Hilfe suchend ein Schuhmacher, der mir fol¬
gendes erzählte.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Ganz abgesehen davon, daß gegen die Art deS heutigen juristischen Studiums joder
Nichtstudiumsj an sich von sachkundiger und berufner Seite schlver wiegende Be¬
denken erhoben worden sind, haben seit langer Zeit hervorragende Fachmänner und
Gelehrte, bisher leider vergeblich, darauf hingewiesen, daß eine rein oder über-
wiegend juristische Vorbildung keineswegs geeignet sei, Beamte für den höhern
Verwaltnngsoienst heranzubilden, dessen vorwiegend wirtschaftlichen Aufgaben gerecht
zu werden," Der Verfasser schließt sich demnach einem Gutachten des vortragenden
Rats im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Ulrich, an, wonach für den Ver¬
waltungsdienst eine besondre Vorbildung geschaffen werden müsse, aber er will
nicht, daß die Eisenbahnbeamten gemeinschaftlich mit den übrigen Verwaltungs-
beamten vorgebildet werden, sondern fordert für sie eine besondre Fachbildung, ab¬
weichend von Ulrich, der es dabei belassen möchte, daß nur die Beamten der Forst-
und der Bergverwaltung einer solchen teilhaft werden; die Gründe, die Ulrich gegen
die Abzweigung der Vorbildung für deu Eiseilbahndienst anführt, werden von
de Terra ausführlich widerlegt.

Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den mittlern und untern Be¬
amten des Fachs, und hier stellt er uun die verheerenden Wirkungen dar, die die
Nötigung anrichtet, „vorzugsweise, zum Teil ausschließlich zivilberechtigte Militär¬
personen" im Eisenbahnbetrieb zu vertuenden. Nach seiner Ansicht — er begründet
sie nusführlkch — schadet die Praxis der Militärverwaltung, sich die erforderliche
Zahl von Unteroffizieren durch die Aussicht ans Zivilversorgung zu verschaffen und
so einen Teil der Militärkosten auf die übrigen Verwaltungszweige abzuwälzen,
dein Heere nicht weniger als den verschiednen Zweigen der Zollverwaltung, unter
denen allerdings die Eisenbahnverwaltung nur meisten zu leiden habe. Die Kritik
wird durch positive Vorschläge sowohl für die Eiseubnhnverwaltuug wie für die
Heeresorgnnisativn ergänzt. Die Bedeutung der in diesem zweiten Teile ent¬
wickelten Gedanken geht weit über den Bereich des in Rede stehenden Fachs hinaus.
Möchten doch die großen Zeitungen von ihrer löblichen Praxis, wichtige Abhand¬
lungen der Fachzeitschriften vollständig oder auszngs- oder bruchstückweise abzudrucken,
auch in diesem Falle Gebrauch machen, um diesen Reformplänen den Beistand der
öffentlichen Meinung zu sichern!


Die Lebensversicherungen und die besitzlosen Klassen.

Die dentschen
Lebensversicherungsgesellschaften wachsen von Jahr zu Jahr um Zahl und Bedeu¬
tung, und der unermüdlich dellamirende Versicherungsagent, der durch seineu Phrasen¬
schwall sein Opfer zur Verzweiflung bringen kann, ist schon so populär geworden,
daß er mit Erfolg als stündige Possenfignr benutzt wird. Und doch bietet die
Gestalt des Agenten zur Heiterkeit eigentlich wenig Anlaß; denn unter dem harmlos
erscheinenden komischen Mäntelchen birgt sich der Pferdefuß der Volksausbeutung,

Man verstehe mich nicht falsch; ich gebe gern zu, daß durch die Lebensver¬
sicherungen manches zur Bekämpfung sozialer Übel geschehen kann: v. Schvrlemer-
Alst bezeichnete sie in der „Versammlung katholischer Edelleute Deutschlands" als
wirksames Mittel zur Erhaltung der Majorate; auch in mittlern Bccnntenkrcisen
läßt sich die segensreiche Wirkung der Lebensversicherungen nicht verkennen, weil
diese Klassen durch ihre Schulbildung vor Übervorteilung geschlitzt sind.

Ein andres Bild zeigt sich uns aber bei den Gesellschaften, die ihre Mit¬
glieder in den tiefern Volksschichten, beim kleinen Beamten, Handwerker und Ar¬
beiter suchen. Jüngst kam zu mir Hilfe suchend ein Schuhmacher, der mir fol¬
gendes erzählte.


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[0556] Maßgebliches und Unmaßgebliches Ganz abgesehen davon, daß gegen die Art deS heutigen juristischen Studiums joder Nichtstudiumsj an sich von sachkundiger und berufner Seite schlver wiegende Be¬ denken erhoben worden sind, haben seit langer Zeit hervorragende Fachmänner und Gelehrte, bisher leider vergeblich, darauf hingewiesen, daß eine rein oder über- wiegend juristische Vorbildung keineswegs geeignet sei, Beamte für den höhern Verwaltnngsoienst heranzubilden, dessen vorwiegend wirtschaftlichen Aufgaben gerecht zu werden," Der Verfasser schließt sich demnach einem Gutachten des vortragenden Rats im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Ulrich, an, wonach für den Ver¬ waltungsdienst eine besondre Vorbildung geschaffen werden müsse, aber er will nicht, daß die Eisenbahnbeamten gemeinschaftlich mit den übrigen Verwaltungs- beamten vorgebildet werden, sondern fordert für sie eine besondre Fachbildung, ab¬ weichend von Ulrich, der es dabei belassen möchte, daß nur die Beamten der Forst- und der Bergverwaltung einer solchen teilhaft werden; die Gründe, die Ulrich gegen die Abzweigung der Vorbildung für deu Eiseilbahndienst anführt, werden von de Terra ausführlich widerlegt. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den mittlern und untern Be¬ amten des Fachs, und hier stellt er uun die verheerenden Wirkungen dar, die die Nötigung anrichtet, „vorzugsweise, zum Teil ausschließlich zivilberechtigte Militär¬ personen" im Eisenbahnbetrieb zu vertuenden. Nach seiner Ansicht — er begründet sie nusführlkch — schadet die Praxis der Militärverwaltung, sich die erforderliche Zahl von Unteroffizieren durch die Aussicht ans Zivilversorgung zu verschaffen und so einen Teil der Militärkosten auf die übrigen Verwaltungszweige abzuwälzen, dein Heere nicht weniger als den verschiednen Zweigen der Zollverwaltung, unter denen allerdings die Eisenbahnverwaltung nur meisten zu leiden habe. Die Kritik wird durch positive Vorschläge sowohl für die Eiseubnhnverwaltuug wie für die Heeresorgnnisativn ergänzt. Die Bedeutung der in diesem zweiten Teile ent¬ wickelten Gedanken geht weit über den Bereich des in Rede stehenden Fachs hinaus. Möchten doch die großen Zeitungen von ihrer löblichen Praxis, wichtige Abhand¬ lungen der Fachzeitschriften vollständig oder auszngs- oder bruchstückweise abzudrucken, auch in diesem Falle Gebrauch machen, um diesen Reformplänen den Beistand der öffentlichen Meinung zu sichern! Die Lebensversicherungen und die besitzlosen Klassen. Die dentschen Lebensversicherungsgesellschaften wachsen von Jahr zu Jahr um Zahl und Bedeu¬ tung, und der unermüdlich dellamirende Versicherungsagent, der durch seineu Phrasen¬ schwall sein Opfer zur Verzweiflung bringen kann, ist schon so populär geworden, daß er mit Erfolg als stündige Possenfignr benutzt wird. Und doch bietet die Gestalt des Agenten zur Heiterkeit eigentlich wenig Anlaß; denn unter dem harmlos erscheinenden komischen Mäntelchen birgt sich der Pferdefuß der Volksausbeutung, Man verstehe mich nicht falsch; ich gebe gern zu, daß durch die Lebensver¬ sicherungen manches zur Bekämpfung sozialer Übel geschehen kann: v. Schvrlemer- Alst bezeichnete sie in der „Versammlung katholischer Edelleute Deutschlands" als wirksames Mittel zur Erhaltung der Majorate; auch in mittlern Bccnntenkrcisen läßt sich die segensreiche Wirkung der Lebensversicherungen nicht verkennen, weil diese Klassen durch ihre Schulbildung vor Übervorteilung geschlitzt sind. Ein andres Bild zeigt sich uns aber bei den Gesellschaften, die ihre Mit¬ glieder in den tiefern Volksschichten, beim kleinen Beamten, Handwerker und Ar¬ beiter suchen. Jüngst kam zu mir Hilfe suchend ein Schuhmacher, der mir fol¬ gendes erzählte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/556>, abgerufen am 22.07.2024.