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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zum Unterhalt der Familie hinreicht. Erschwert der Staat durch seine VereiuS-
gesetzgcbuug die Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, gebraucht er
wohl gar seine Gewalt als Arbeitgeber dazu, die Gewerkschaften, Rechtsschutzvereine
u, tgi. durch ArbeitSentlassuugen zu unterdrücken, so bringt er sich in den Verdacht,
für die Unternehmer und gegen die Arbeiter Partei zu ergreifen, und läuft Gefahr,
der "Kommis der besitzenden Klassen" geschulten zu werdeu. Wir "vollen auf die
Unparteilichkeit unsrer höhern Beamtenschaft nichts kommen lassen. Dann kaun aber
nur eine Art instinktiven Widerwillens gegen die Selbsthilfe oder die Befürchtung,
die entfesselten Kräfte möchten sich gegen den Staat selbst kehren, die Regierungen
verhindern, den Gewerkschaften freie Bahn zu gewähre". Es steht jedoch nichts
entgegen, den Gewerkschaften gesetzlich zu verbieten, eigentliche Politik zu treiben.
So hat eS z. B- das vortreffliche französische Shudikatsgesetz vom Jahre 1884
gehalten. Andrerseits ist die Beschränkung der VereiniguugSfreiheit und das Vor¬
enthalten der Vermögensrechte zwar genügend, den Gewerkschaften das Leben schwer
zu machen, aber doch anch wieder nicht hinreichend, ihnen daS Lebenslicht gänzlich
aufzublasen, in bewegten Zeiten aber, gegen Augriffe auf den Bestand des Staates,
nnr ein papierner Wall. Dann ist nur eine strenge, aber nicht kleinliche Hand¬
habung des allgemeinen Strafgesetze? und als ultim" rutio das kleinkalibrige
Gewehr vMnöten.

Nach den Erfahrungen des letzten sozialdemokratischen Kongresses und seinen
Nachklängen in der Presse und in Versammlungen sollte daher ein weitblickender, über
die Vorurteile des Polizeiregiments erhabner Staatsmann nicht länger zögern, den
deutschen Gewerkschaften die in England und Frankreich ihnen längst gewährten Rechte
zuzugestehen. Es ist gegründete Aussicht, daß diese Maßregel einen beträchtlichen Teil
der Sozialdemokratie auf den Boden praktischer Arbeit an der Verbesserung ihrer Lage
zurückführen werde. Wenn es überhaupt möglich ist, einen Stamm von Arbeitern
heranzuziehen, die, um mit dem Grafen Eulenburg in dem jüngst veröffentlichten
Rundschreiben zu reden, "besonders geeignet sind, der sozialdemokratischen Agitation
im persönlichen Verkehr, namentlich in den Werkstätten und auf den Arbeitsplätzen
entgegenzuwirken," so kaun eS nur dadurch geschehen, das; der Staat zuvor ihr
Vertrauen gewinnt, indem er berechtigten Beschwerden abhilft, soweit er irgend
dazu imstande ist. Vertrauen kau" aber bekanntlich nur durch Vertrauen gewonnen
werden. Die Lage ist jetzt um so hoffnungsvoller, als die staatserhaltenden Ge¬
sinnungen diesmal vou der thatkräftige"! Jugend der Partei ausgehen, die damit
zu ihren alten verbitterten revolutionären Führern in erschlossenen Gegensatz tritt.
Auch die Zeit des herrschenden wirtschaftlichen Niedergangs ist günstig. Die Ver-
leihung jener Rechte würde natürlich die Macht der Organisationen zunächst be¬
deutend steigern und würde sie in Zeiten steigender Konjunkturen zu einer über¬
mütigen Kraftprobe verführen. Leider ist die Besserung der Geschäfte heute noch
in weitem Felde. Bis sie wirklich eintritt, werden die Gewerkschaften auch wieder
verständiger geworden sein. Daß die Lvhnkämpfe künftig ganz vermieden werden
konnten, glauben Nur natürlich nicht. Aber sie werdeu statt des wilden Guerilla¬
krieges in deu Formen der Liueartattik ausgefochten werden. Welche von beiden
Kampfweisen als die langwierigste und verwüsteudste gilt, ist bekannt. Inzwischen
zeigt die schon erwähnte, von der englischen Regierung hernnsgegebne I^hour vA/.veto,
welchen Nutzen der Staat für statistische Zwecke, überhaupt für eindringende Kenntnis
von dem Leben und den Bedürfnissen der arbeitenden Klassen sowie von der Lage
des ganzen Gewerbes aus dem Bestehen gut organisirter, lebenskräftiger Gewerk¬
schaften zu ziehe" vermag.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zum Unterhalt der Familie hinreicht. Erschwert der Staat durch seine VereiuS-
gesetzgcbuug die Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, gebraucht er
wohl gar seine Gewalt als Arbeitgeber dazu, die Gewerkschaften, Rechtsschutzvereine
u, tgi. durch ArbeitSentlassuugen zu unterdrücken, so bringt er sich in den Verdacht,
für die Unternehmer und gegen die Arbeiter Partei zu ergreifen, und läuft Gefahr,
der „Kommis der besitzenden Klassen" geschulten zu werdeu. Wir »vollen auf die
Unparteilichkeit unsrer höhern Beamtenschaft nichts kommen lassen. Dann kaun aber
nur eine Art instinktiven Widerwillens gegen die Selbsthilfe oder die Befürchtung,
die entfesselten Kräfte möchten sich gegen den Staat selbst kehren, die Regierungen
verhindern, den Gewerkschaften freie Bahn zu gewähre«. Es steht jedoch nichts
entgegen, den Gewerkschaften gesetzlich zu verbieten, eigentliche Politik zu treiben.
So hat eS z. B- das vortreffliche französische Shudikatsgesetz vom Jahre 1884
gehalten. Andrerseits ist die Beschränkung der VereiniguugSfreiheit und das Vor¬
enthalten der Vermögensrechte zwar genügend, den Gewerkschaften das Leben schwer
zu machen, aber doch anch wieder nicht hinreichend, ihnen daS Lebenslicht gänzlich
aufzublasen, in bewegten Zeiten aber, gegen Augriffe auf den Bestand des Staates,
nnr ein papierner Wall. Dann ist nur eine strenge, aber nicht kleinliche Hand¬
habung des allgemeinen Strafgesetze? und als ultim» rutio das kleinkalibrige
Gewehr vMnöten.

Nach den Erfahrungen des letzten sozialdemokratischen Kongresses und seinen
Nachklängen in der Presse und in Versammlungen sollte daher ein weitblickender, über
die Vorurteile des Polizeiregiments erhabner Staatsmann nicht länger zögern, den
deutschen Gewerkschaften die in England und Frankreich ihnen längst gewährten Rechte
zuzugestehen. Es ist gegründete Aussicht, daß diese Maßregel einen beträchtlichen Teil
der Sozialdemokratie auf den Boden praktischer Arbeit an der Verbesserung ihrer Lage
zurückführen werde. Wenn es überhaupt möglich ist, einen Stamm von Arbeitern
heranzuziehen, die, um mit dem Grafen Eulenburg in dem jüngst veröffentlichten
Rundschreiben zu reden, „besonders geeignet sind, der sozialdemokratischen Agitation
im persönlichen Verkehr, namentlich in den Werkstätten und auf den Arbeitsplätzen
entgegenzuwirken," so kaun eS nur dadurch geschehen, das; der Staat zuvor ihr
Vertrauen gewinnt, indem er berechtigten Beschwerden abhilft, soweit er irgend
dazu imstande ist. Vertrauen kau» aber bekanntlich nur durch Vertrauen gewonnen
werden. Die Lage ist jetzt um so hoffnungsvoller, als die staatserhaltenden Ge¬
sinnungen diesmal vou der thatkräftige»! Jugend der Partei ausgehen, die damit
zu ihren alten verbitterten revolutionären Führern in erschlossenen Gegensatz tritt.
Auch die Zeit des herrschenden wirtschaftlichen Niedergangs ist günstig. Die Ver-
leihung jener Rechte würde natürlich die Macht der Organisationen zunächst be¬
deutend steigern und würde sie in Zeiten steigender Konjunkturen zu einer über¬
mütigen Kraftprobe verführen. Leider ist die Besserung der Geschäfte heute noch
in weitem Felde. Bis sie wirklich eintritt, werden die Gewerkschaften auch wieder
verständiger geworden sein. Daß die Lvhnkämpfe künftig ganz vermieden werden
konnten, glauben Nur natürlich nicht. Aber sie werdeu statt des wilden Guerilla¬
krieges in deu Formen der Liueartattik ausgefochten werden. Welche von beiden
Kampfweisen als die langwierigste und verwüsteudste gilt, ist bekannt. Inzwischen
zeigt die schon erwähnte, von der englischen Regierung hernnsgegebne I^hour vA/.veto,
welchen Nutzen der Staat für statistische Zwecke, überhaupt für eindringende Kenntnis
von dem Leben und den Bedürfnissen der arbeitenden Klassen sowie von der Lage
des ganzen Gewerbes aus dem Bestehen gut organisirter, lebenskräftiger Gewerk¬
schaften zu ziehe» vermag.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/552>, abgerufen am 22.07.2024.