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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Die Landarbciterfrage

gestellter! Seitz einfach wiederholen: soll das große Gut der vstelbischen Lande
in seiner jetzigen Verfassung") fortbestehen, so braucht es entweder Hörige oder
ein nichtsnutziges Gesindel von Wanderarbeitern. Die Hörigkeit steht dort,
wo die Herren von christlicher Gesinnung beseelt sind, eine Stufe über der
antiken Sklaverei, das vogelfreie Wanderproletariat eine Stufe darunter; nehmen
wir also das arithmetische Mittel und sagen wir kurz: der vstelbische Gro߬
grundbesitz bedarf der Sklaverei. Um möglichen Einwendungen zu begegnen,
heben wir die zwei Merkmale der persönlichen Unfreiheit, um die es sich dabei
handelt, ausdrücklich hervor; sie heißen: Zwang zu einer des freien Mannes
unwürdigen Lebensweise, zur oonäitio xisrvilis, und Zwang zur Arbeit für
einen andern.

Die vonclitio se-rvilis ist mit dein Einkommen gegeben. Wer von uns
würde den Gedanken nicht entsetzlich finden, daß er, oder daß eines seiner
Kinder sich einmal mit einem Familieneinkommen von 600 Mark werde be¬
gnügen müssen? Es kommt wohl vor, daß eine Familie der bessern Stände
in Zeiten vorübergehenden Unglücks einmal nicht mehr oder noch weniger ein¬
nimmt, aber ihre Ausgaben überschreiten dann eben ihr Einkommen. Entweder
setzt sie Ersparnisse oder sonstiges Kapital zu, oder sie wird von Verwandten
unterstützt, oder sie lebt einstweilen ans Borg. Wollte sie ihre Lebensführung



Es wird nicht überflüssig sein, die Phasen der deutschen Gutsherrschaft, wie wir sie
besonders dnrch Juana-Sternegg und Knapp kennen gelernt haben, kurz zu rekapituliren. Im
eigentlichen Dentschland verschlingt während der Karolingerzeit die große Gutsherrschaft das
Bauerland und macht die freien Bauern zu Hörigen. Sie zerfällt dann in der fränkischen
Zeit in kleine Rittergüter, während zugleich die hörigen Bauern persönlich frei werden und
nur zinspflichtig bleiben. Gleichzeitig siedeln sich deutsche Kolonisten östlich von der Elbe an
als freie Männer, die nur einen Zins um den Grundherrn zahlen. Der Grundzins ist weiter
nichts als die Rentensorm des Kaufpreises. Die Ritier -- zum persönlichen Kriegsdienst ver¬
pflichtete Großbauern -- erlangen eine obrigkeitliche Stellung in ihrem Dorfe. Vom fünf¬
zehnten Jahrhundert ab erweisen die Juristen den Rittern den Gefallen, zinspflichtige Höfe
für Eigentum der Grundherren zu erklären und die Unterthänigkeit als persönliche Abhängig¬
keit, als Hörigkeitsverhaltnis zu deuten. Indem gleichzeitig der Ritterdienst durch das Söldner¬
wesen ersetzt wird, sieht sich der Ritter darauf angewiesen, sich den standesgemäßen Unterhalt
durch Landwirtschaft zu erwerben (wenn er nicht Wegelagerer werden mag). Dazu ist aber
sein Gut zu klein, und er ergreift mit Vergnügen die ihm von den Juristen dargebotene
Handhabe, es durch Einziehung von Banernacker zu vergrößern und die übrigen Bauern als
Frohnpflichtige zur Bebauung zu benutzen- Die Einziehung bäuerlicher Hufen wird durch den
dreißigjährigen Krieg erleichtert, der Tausende von Bauerngütern verwüstet und Herreulos
macht, dasselbe wiederholt sich später in kleinerm Maßstabe im siebenjährigen Kriege. Wie
dann der Prozeß durch die Vnncrnbesreinng seine jüngste und durch die Fortschritte der
Landwirtschaft seine allerjüngste Wendung genommen hat, ist im vorigen Artikel gezeigt worden.
Aus dem ursprünglich kleinen Rittergilde, dessen Ertrag vom Ritter und seinen Leuten in
oaturu, verzehrt wurde, ist zuguderletzt die kapitalistisch betriebne Großwirtschaft geworden,
deren Bestimmung nicht mehr ist, die darauf wohnenden mit dem Ertrage ihres Bodens zu
"ähren, sondern dnrch Verkauf der Erzeugnisse einen möglichst hohen Geldgewinn zu erzielen.
Die Landarbciterfrage

gestellter! Seitz einfach wiederholen: soll das große Gut der vstelbischen Lande
in seiner jetzigen Verfassung") fortbestehen, so braucht es entweder Hörige oder
ein nichtsnutziges Gesindel von Wanderarbeitern. Die Hörigkeit steht dort,
wo die Herren von christlicher Gesinnung beseelt sind, eine Stufe über der
antiken Sklaverei, das vogelfreie Wanderproletariat eine Stufe darunter; nehmen
wir also das arithmetische Mittel und sagen wir kurz: der vstelbische Gro߬
grundbesitz bedarf der Sklaverei. Um möglichen Einwendungen zu begegnen,
heben wir die zwei Merkmale der persönlichen Unfreiheit, um die es sich dabei
handelt, ausdrücklich hervor; sie heißen: Zwang zu einer des freien Mannes
unwürdigen Lebensweise, zur oonäitio xisrvilis, und Zwang zur Arbeit für
einen andern.

Die vonclitio se-rvilis ist mit dein Einkommen gegeben. Wer von uns
würde den Gedanken nicht entsetzlich finden, daß er, oder daß eines seiner
Kinder sich einmal mit einem Familieneinkommen von 600 Mark werde be¬
gnügen müssen? Es kommt wohl vor, daß eine Familie der bessern Stände
in Zeiten vorübergehenden Unglücks einmal nicht mehr oder noch weniger ein¬
nimmt, aber ihre Ausgaben überschreiten dann eben ihr Einkommen. Entweder
setzt sie Ersparnisse oder sonstiges Kapital zu, oder sie wird von Verwandten
unterstützt, oder sie lebt einstweilen ans Borg. Wollte sie ihre Lebensführung



Es wird nicht überflüssig sein, die Phasen der deutschen Gutsherrschaft, wie wir sie
besonders dnrch Juana-Sternegg und Knapp kennen gelernt haben, kurz zu rekapituliren. Im
eigentlichen Dentschland verschlingt während der Karolingerzeit die große Gutsherrschaft das
Bauerland und macht die freien Bauern zu Hörigen. Sie zerfällt dann in der fränkischen
Zeit in kleine Rittergüter, während zugleich die hörigen Bauern persönlich frei werden und
nur zinspflichtig bleiben. Gleichzeitig siedeln sich deutsche Kolonisten östlich von der Elbe an
als freie Männer, die nur einen Zins um den Grundherrn zahlen. Der Grundzins ist weiter
nichts als die Rentensorm des Kaufpreises. Die Ritier — zum persönlichen Kriegsdienst ver¬
pflichtete Großbauern — erlangen eine obrigkeitliche Stellung in ihrem Dorfe. Vom fünf¬
zehnten Jahrhundert ab erweisen die Juristen den Rittern den Gefallen, zinspflichtige Höfe
für Eigentum der Grundherren zu erklären und die Unterthänigkeit als persönliche Abhängig¬
keit, als Hörigkeitsverhaltnis zu deuten. Indem gleichzeitig der Ritterdienst durch das Söldner¬
wesen ersetzt wird, sieht sich der Ritter darauf angewiesen, sich den standesgemäßen Unterhalt
durch Landwirtschaft zu erwerben (wenn er nicht Wegelagerer werden mag). Dazu ist aber
sein Gut zu klein, und er ergreift mit Vergnügen die ihm von den Juristen dargebotene
Handhabe, es durch Einziehung von Banernacker zu vergrößern und die übrigen Bauern als
Frohnpflichtige zur Bebauung zu benutzen- Die Einziehung bäuerlicher Hufen wird durch den
dreißigjährigen Krieg erleichtert, der Tausende von Bauerngütern verwüstet und Herreulos
macht, dasselbe wiederholt sich später in kleinerm Maßstabe im siebenjährigen Kriege. Wie
dann der Prozeß durch die Vnncrnbesreinng seine jüngste und durch die Fortschritte der
Landwirtschaft seine allerjüngste Wendung genommen hat, ist im vorigen Artikel gezeigt worden.
Aus dem ursprünglich kleinen Rittergilde, dessen Ertrag vom Ritter und seinen Leuten in
oaturu, verzehrt wurde, ist zuguderletzt die kapitalistisch betriebne Großwirtschaft geworden,
deren Bestimmung nicht mehr ist, die darauf wohnenden mit dem Ertrage ihres Bodens zu
"ähren, sondern dnrch Verkauf der Erzeugnisse einen möglichst hohen Geldgewinn zu erzielen.
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[0413] Die Landarbciterfrage gestellter! Seitz einfach wiederholen: soll das große Gut der vstelbischen Lande in seiner jetzigen Verfassung") fortbestehen, so braucht es entweder Hörige oder ein nichtsnutziges Gesindel von Wanderarbeitern. Die Hörigkeit steht dort, wo die Herren von christlicher Gesinnung beseelt sind, eine Stufe über der antiken Sklaverei, das vogelfreie Wanderproletariat eine Stufe darunter; nehmen wir also das arithmetische Mittel und sagen wir kurz: der vstelbische Gro߬ grundbesitz bedarf der Sklaverei. Um möglichen Einwendungen zu begegnen, heben wir die zwei Merkmale der persönlichen Unfreiheit, um die es sich dabei handelt, ausdrücklich hervor; sie heißen: Zwang zu einer des freien Mannes unwürdigen Lebensweise, zur oonäitio xisrvilis, und Zwang zur Arbeit für einen andern. Die vonclitio se-rvilis ist mit dein Einkommen gegeben. Wer von uns würde den Gedanken nicht entsetzlich finden, daß er, oder daß eines seiner Kinder sich einmal mit einem Familieneinkommen von 600 Mark werde be¬ gnügen müssen? Es kommt wohl vor, daß eine Familie der bessern Stände in Zeiten vorübergehenden Unglücks einmal nicht mehr oder noch weniger ein¬ nimmt, aber ihre Ausgaben überschreiten dann eben ihr Einkommen. Entweder setzt sie Ersparnisse oder sonstiges Kapital zu, oder sie wird von Verwandten unterstützt, oder sie lebt einstweilen ans Borg. Wollte sie ihre Lebensführung Es wird nicht überflüssig sein, die Phasen der deutschen Gutsherrschaft, wie wir sie besonders dnrch Juana-Sternegg und Knapp kennen gelernt haben, kurz zu rekapituliren. Im eigentlichen Dentschland verschlingt während der Karolingerzeit die große Gutsherrschaft das Bauerland und macht die freien Bauern zu Hörigen. Sie zerfällt dann in der fränkischen Zeit in kleine Rittergüter, während zugleich die hörigen Bauern persönlich frei werden und nur zinspflichtig bleiben. Gleichzeitig siedeln sich deutsche Kolonisten östlich von der Elbe an als freie Männer, die nur einen Zins um den Grundherrn zahlen. Der Grundzins ist weiter nichts als die Rentensorm des Kaufpreises. Die Ritier — zum persönlichen Kriegsdienst ver¬ pflichtete Großbauern — erlangen eine obrigkeitliche Stellung in ihrem Dorfe. Vom fünf¬ zehnten Jahrhundert ab erweisen die Juristen den Rittern den Gefallen, zinspflichtige Höfe für Eigentum der Grundherren zu erklären und die Unterthänigkeit als persönliche Abhängig¬ keit, als Hörigkeitsverhaltnis zu deuten. Indem gleichzeitig der Ritterdienst durch das Söldner¬ wesen ersetzt wird, sieht sich der Ritter darauf angewiesen, sich den standesgemäßen Unterhalt durch Landwirtschaft zu erwerben (wenn er nicht Wegelagerer werden mag). Dazu ist aber sein Gut zu klein, und er ergreift mit Vergnügen die ihm von den Juristen dargebotene Handhabe, es durch Einziehung von Banernacker zu vergrößern und die übrigen Bauern als Frohnpflichtige zur Bebauung zu benutzen- Die Einziehung bäuerlicher Hufen wird durch den dreißigjährigen Krieg erleichtert, der Tausende von Bauerngütern verwüstet und Herreulos macht, dasselbe wiederholt sich später in kleinerm Maßstabe im siebenjährigen Kriege. Wie dann der Prozeß durch die Vnncrnbesreinng seine jüngste und durch die Fortschritte der Landwirtschaft seine allerjüngste Wendung genommen hat, ist im vorigen Artikel gezeigt worden. Aus dem ursprünglich kleinen Rittergilde, dessen Ertrag vom Ritter und seinen Leuten in oaturu, verzehrt wurde, ist zuguderletzt die kapitalistisch betriebne Großwirtschaft geworden, deren Bestimmung nicht mehr ist, die darauf wohnenden mit dem Ertrage ihres Bodens zu "ähren, sondern dnrch Verkauf der Erzeugnisse einen möglichst hohen Geldgewinn zu erzielen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/413>, abgerufen am 22.07.2024.