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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

tigte Staatsbürger kostenlos seine Stimme bei allen Angelegenheiten des Reichs
laut werden lassen darf, während der von ihm beauftragte Abgeordnete sich auf
eigne Kosten seines Auftrages erledigt?", so kann die Antwort nur verneinend aus¬
fallen. Ebenso ungerecht aber wäre eine Bestreitung der Diäten ans Staatsmitteln.
Wenn die Diäten von der Regierung gezahlt werden sollten, so würde ans den
Höherbesteuerten nach seinem höhern Steuersatze auch ein höherer Beitrag zu den
Diäten der Abgeordneten fallen. Es würden somit trotz des allgemeinen Wahl¬
rechts die Bessersitnirten genötigt sein, mit ihrem Nermögen einzutreten, damit dem
Minderbegüterten die Abgabe seiner Stimme in allen Angelegenheiten des Reichs
überhaupt ermöglicht würde. Es werden aber doch auch von Staatsbürgern, die
noch nicht wahlberechtigt sind, auch von Frauen Steuern gezahlt, auch diese also
würden dazu beitragen, daß Ansichten andrer Leute, die den ihrigen vielleicht ent¬
gegengesetzt sind, zur Geltung kommen.

Das allgemeine Wahlrecht hoben wir nun einmal. Die Stimme jedes Ar¬
beiters, und wäre er geistig noch so beschränkt, Hot dasselbe Gewicht, wie die eines
Professors der Volkswirtschaftslehre. Wo aber gleiche Rechte so zur Geltung
kommen, da müßten auch gleiche.Pflichten sein. Verlangt der geringste Arbeiter
einer Fabrik dasselbe Stimmrecht in Reichsangelegenheiten, wie sein Brodherr, so
ist es nicht mehr als billig, daß er auch dieselbe" Kosten wie dieser trägt, um
seine Stimme zur Geltung zu bringen. In Angelegenheiten, die die Gesamtheit
betreffen, mitreden zu dürfen, ist für jeden eine Ehre und ein Vorteil, es liegt also
kein Grund vor, dem Stimmlnstigen für diese Ehre ein Opfer zu erspare". Scheu
wir von einer Besteuerung seiner Stimme oder seines Wahlrechts vor der Hand
ganz ab, so dürfte doch die Forderung, die Wahlberechtigten zur Bestreitung aller
aus der Mitregierung des Volkes erwachsenden Unkosten heranzuziehen, wahrlich
nur eine Forderung der Gerechtigkeit sein.

Legen wir also einmal einen möglichst niedrigen Satz zu Grunde und fassen
wir nur die Diäteufrage als solche ins Auge. Wir haben in Deutschland etwa
zehn Millionen wahlberechtigter Bürger. Von diesen übt jedoch ein gewisser Pro¬
zentsatz, der in den einzelnen Bezirken verschieden groß ist, sein Wahlrecht nicht
ans. Nehmen wir an, daß sich dieser Prozentsatz infolge der mit der Abgabe der
Stimme verbundnen Unkosten bedeutend vergrößern und sich nur die Hälfte aller
Wahlberechtigten fortan noch bewogen fühlen würde, ihr Wahlrecht auszuüben, so
würden, wenn jeder Wähler für eine volle Legislaturperiode von fünf Jahren
eine Mark zu entrichten hätte, fünf Millionen Mark zusammenkommen. Es würde
somit an Diäten für jedes Jahr eine Million Mark zur Verfügung stehen. Rechnen
wir rund vierhundert Abgeordnete, so könnte jeder jährlich 2500 Mark an Diäten
beziehen, eine Summe, die, wenn man nur die Tage in Betracht zieht, an denen die
Abgeordneten thatsächlich ihres Amtes walten, hinreichte, sie für ihre Unkosten zu
entschädigen. Zu einer gewinnbringenden Einnahmequelle darf dem Abgeordneten
seine Thätigkeit nicht werden, wenn man vermeiden will, Söldner anstatt Volks¬
tribunen heranzuziehen.

Ganz anders aber würde sich die Rechnung stellen, wenn man anstatt der
einen Mark für die Legislaturperiode den Wählern denselben Beitrag jährlich
auferlegte. Der Beitrag von einer Mark jährlich ist ein Betrag, den jeder Arbeiter
entrichten kaun. Will er ihn nicht entrichten, so zwingt ihn niemand, seine Stimme
abzugeben. Von irgend welcher Ungerechtigkeit könnte also gar keine Rede sein.
Die Regierung aber wäre in der Lage, nicht nur deu Abgeordneten auskömmliche
Diäten zu gewähre", alle aus den Tagungen des Parlaments erwachsenden Un-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

tigte Staatsbürger kostenlos seine Stimme bei allen Angelegenheiten des Reichs
laut werden lassen darf, während der von ihm beauftragte Abgeordnete sich auf
eigne Kosten seines Auftrages erledigt?", so kann die Antwort nur verneinend aus¬
fallen. Ebenso ungerecht aber wäre eine Bestreitung der Diäten ans Staatsmitteln.
Wenn die Diäten von der Regierung gezahlt werden sollten, so würde ans den
Höherbesteuerten nach seinem höhern Steuersatze auch ein höherer Beitrag zu den
Diäten der Abgeordneten fallen. Es würden somit trotz des allgemeinen Wahl¬
rechts die Bessersitnirten genötigt sein, mit ihrem Nermögen einzutreten, damit dem
Minderbegüterten die Abgabe seiner Stimme in allen Angelegenheiten des Reichs
überhaupt ermöglicht würde. Es werden aber doch auch von Staatsbürgern, die
noch nicht wahlberechtigt sind, auch von Frauen Steuern gezahlt, auch diese also
würden dazu beitragen, daß Ansichten andrer Leute, die den ihrigen vielleicht ent¬
gegengesetzt sind, zur Geltung kommen.

Das allgemeine Wahlrecht hoben wir nun einmal. Die Stimme jedes Ar¬
beiters, und wäre er geistig noch so beschränkt, Hot dasselbe Gewicht, wie die eines
Professors der Volkswirtschaftslehre. Wo aber gleiche Rechte so zur Geltung
kommen, da müßten auch gleiche.Pflichten sein. Verlangt der geringste Arbeiter
einer Fabrik dasselbe Stimmrecht in Reichsangelegenheiten, wie sein Brodherr, so
ist es nicht mehr als billig, daß er auch dieselbe» Kosten wie dieser trägt, um
seine Stimme zur Geltung zu bringen. In Angelegenheiten, die die Gesamtheit
betreffen, mitreden zu dürfen, ist für jeden eine Ehre und ein Vorteil, es liegt also
kein Grund vor, dem Stimmlnstigen für diese Ehre ein Opfer zu erspare». Scheu
wir von einer Besteuerung seiner Stimme oder seines Wahlrechts vor der Hand
ganz ab, so dürfte doch die Forderung, die Wahlberechtigten zur Bestreitung aller
aus der Mitregierung des Volkes erwachsenden Unkosten heranzuziehen, wahrlich
nur eine Forderung der Gerechtigkeit sein.

Legen wir also einmal einen möglichst niedrigen Satz zu Grunde und fassen
wir nur die Diäteufrage als solche ins Auge. Wir haben in Deutschland etwa
zehn Millionen wahlberechtigter Bürger. Von diesen übt jedoch ein gewisser Pro¬
zentsatz, der in den einzelnen Bezirken verschieden groß ist, sein Wahlrecht nicht
ans. Nehmen wir an, daß sich dieser Prozentsatz infolge der mit der Abgabe der
Stimme verbundnen Unkosten bedeutend vergrößern und sich nur die Hälfte aller
Wahlberechtigten fortan noch bewogen fühlen würde, ihr Wahlrecht auszuüben, so
würden, wenn jeder Wähler für eine volle Legislaturperiode von fünf Jahren
eine Mark zu entrichten hätte, fünf Millionen Mark zusammenkommen. Es würde
somit an Diäten für jedes Jahr eine Million Mark zur Verfügung stehen. Rechnen
wir rund vierhundert Abgeordnete, so könnte jeder jährlich 2500 Mark an Diäten
beziehen, eine Summe, die, wenn man nur die Tage in Betracht zieht, an denen die
Abgeordneten thatsächlich ihres Amtes walten, hinreichte, sie für ihre Unkosten zu
entschädigen. Zu einer gewinnbringenden Einnahmequelle darf dem Abgeordneten
seine Thätigkeit nicht werden, wenn man vermeiden will, Söldner anstatt Volks¬
tribunen heranzuziehen.

Ganz anders aber würde sich die Rechnung stellen, wenn man anstatt der
einen Mark für die Legislaturperiode den Wählern denselben Beitrag jährlich
auferlegte. Der Beitrag von einer Mark jährlich ist ein Betrag, den jeder Arbeiter
entrichten kaun. Will er ihn nicht entrichten, so zwingt ihn niemand, seine Stimme
abzugeben. Von irgend welcher Ungerechtigkeit könnte also gar keine Rede sein.
Die Regierung aber wäre in der Lage, nicht nur deu Abgeordneten auskömmliche
Diäten zu gewähre», alle aus den Tagungen des Parlaments erwachsenden Un-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/290>, abgerufen am 24.08.2024.