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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

beruhen, daß durch Einrichtung eines Sammelbeckens einerseits der zeitweilige Geld¬
tiberfluß des einen und der zeitweilige Geldmangel des andern, andrerseits Ebbe
und Flut in der Haushaltuugskasse eines und desselben Bauern ausgeglichen wird,
ferner darauf, daß alle Teilhaber der ans eine einzige Gemeinde oder wenige kleine
Gemeinden beschränkten Genossenschaft einander persönlich kennen, einander trauen
können, der Notwendigkeit umständlicher Schreiberei, kostspieliger Verwaltung und
riskanter Geldgeschäfte mit weit entfernte", ihnen unbekannten Personen überhoben
sind. Erleiden doch viele Landleute auch bei gnr nicht wucherischer Geschäften
schon dadurch Verluste, daß sie sich bei Geldzahlungen keine Quittung geben lassen,
weil sie das entweder nicht für nötig halten oder den Empfänger durch die Forde¬
rung einer Quittung zu beleidigen fürchten.

Solche Genossenschaften zu wechselseitiger Hilfe sind natürlich nur dort lebens¬
fähig, wo die Gesamtheit wirtschaftlich stark genng ist, den einzelnen in Zeiten
vorübergehender Schwäche zu tragen. Ist ein ländlicher Bezirk übervölkert, sind
die Grundstücke zu klein, und kann das unzureichende Einkommen auch nicht dnrch
Industrie ergänzt werden, so giebt es gar keine zeitweiligen Überschüsse, aus denen,
ein Sammelbecken gebildet werden könnte. Hier handelt es sich nicht um zweck¬
mäßige Verteilung vorhandner, sondern um Beschaffung nicht vorhandner Mittel.
Die Beschaffung auf dem Wege des Darlehns von Personen, die der verarmten
Gemeinde nicht angehören, kann ihr keine Hilfe gewähren. Wer das zum Leben
notwendige nicht hat, der kann keine Zinsen zahlen. Er kann die hundert Pro¬
zent nicht zahlen, die der eigentliche Wucherer verlangt; aber er kann auch die acht
Prozent uicht zahlen, die der Vorschußverein früher verlangte, noch anch die fünf
bis sechs Prozent, die dieser jetzt verlangt, er kann nicht einmal ein Prozent zahlen.
Unter diesen Umstünden trägt jedes verzinsliche Darlehn den Charakter des Wuchers
an sich. Sollen solche Gemeinden, deren dem Untergange geweihte Mitglieder sich
um jeden Preis Galgenfristen zu verschaffen suchen', nicht in die Schlingen der
Wucherer geraten, so muß die Auswanderung orgnnisirt und dafür gesorgt werden,
daß die Grundstücke der Ausgewanderten nicht dem Grundstückspeknlnnten zur Beute
falle", sondern um mäßigen Preis in den Besitz oder Pacht der Zurückbleibenden
übergehen und diese wieder lebensfähig machen. In der beschriebnen Lage be¬
finden sich jene Gegenden West- und Mitteldeutschlands, wo über Wucher ge¬
klagt wird.

Auch in Galizien scheinen hie und da die Grundstücke z" klein, ja von vorn¬
herein bei der Trennung zu klein gemacht worden zu sei". Dazu tum da"", daß
die Leute dem durch die Aufhebung der Leibeigenschaft nen erzeugte" Kredit¬
bedürfnis mit der dem frühern Zustande ganz angemessenen Meinung gegenüber¬
standen, Geld borgen sei eine Schande n"d dürfe "ur heimlich geschehen. Dazu
kam ferner der heutige Fluch aller östlichen Slawenlnnder, daß ihre Bauern plötz¬
lich in das Getriebe des uioderueu Kultur- und Staatslebens hineingerissen werden,
ohne einen naturgemäß ans ihnen selbst herausgewachsenen Handwerkerstand und
Kaufmannsstand, bei dem sie ihre Kulturbedürfnissc auf reelle Weise befriedigen
könnten, und daß sie mit allen ihren Käufer und Verkäufen auf den jüdischen
Dvrfschenken nugewieseu find, der also ihr gesamtes Wirtschaftsleben beherrscht.
Dazu kommt endlich, daß in Ostgalizien die Zahl der Analphabeten sehr groß ist.

Jedermann sieht, daß diese Übelstände durch die Bestrafung des Wuchers
uicht gehoben werden können. Trotzdem haben wir gegen Wuchergesetze nichts
einzuwenden. Nur würden wir uns den Gegner" gegenüber nicht, wie Caro, auf
das Verbot des Diebstahls berufen, das ja auch uicht den Diebstahl aus der Welt


Maßgebliches und Unmaßgebliches

beruhen, daß durch Einrichtung eines Sammelbeckens einerseits der zeitweilige Geld¬
tiberfluß des einen und der zeitweilige Geldmangel des andern, andrerseits Ebbe
und Flut in der Haushaltuugskasse eines und desselben Bauern ausgeglichen wird,
ferner darauf, daß alle Teilhaber der ans eine einzige Gemeinde oder wenige kleine
Gemeinden beschränkten Genossenschaft einander persönlich kennen, einander trauen
können, der Notwendigkeit umständlicher Schreiberei, kostspieliger Verwaltung und
riskanter Geldgeschäfte mit weit entfernte», ihnen unbekannten Personen überhoben
sind. Erleiden doch viele Landleute auch bei gnr nicht wucherischer Geschäften
schon dadurch Verluste, daß sie sich bei Geldzahlungen keine Quittung geben lassen,
weil sie das entweder nicht für nötig halten oder den Empfänger durch die Forde¬
rung einer Quittung zu beleidigen fürchten.

Solche Genossenschaften zu wechselseitiger Hilfe sind natürlich nur dort lebens¬
fähig, wo die Gesamtheit wirtschaftlich stark genng ist, den einzelnen in Zeiten
vorübergehender Schwäche zu tragen. Ist ein ländlicher Bezirk übervölkert, sind
die Grundstücke zu klein, und kann das unzureichende Einkommen auch nicht dnrch
Industrie ergänzt werden, so giebt es gar keine zeitweiligen Überschüsse, aus denen,
ein Sammelbecken gebildet werden könnte. Hier handelt es sich nicht um zweck¬
mäßige Verteilung vorhandner, sondern um Beschaffung nicht vorhandner Mittel.
Die Beschaffung auf dem Wege des Darlehns von Personen, die der verarmten
Gemeinde nicht angehören, kann ihr keine Hilfe gewähren. Wer das zum Leben
notwendige nicht hat, der kann keine Zinsen zahlen. Er kann die hundert Pro¬
zent nicht zahlen, die der eigentliche Wucherer verlangt; aber er kann auch die acht
Prozent uicht zahlen, die der Vorschußverein früher verlangte, noch anch die fünf
bis sechs Prozent, die dieser jetzt verlangt, er kann nicht einmal ein Prozent zahlen.
Unter diesen Umstünden trägt jedes verzinsliche Darlehn den Charakter des Wuchers
an sich. Sollen solche Gemeinden, deren dem Untergange geweihte Mitglieder sich
um jeden Preis Galgenfristen zu verschaffen suchen', nicht in die Schlingen der
Wucherer geraten, so muß die Auswanderung orgnnisirt und dafür gesorgt werden,
daß die Grundstücke der Ausgewanderten nicht dem Grundstückspeknlnnten zur Beute
falle», sondern um mäßigen Preis in den Besitz oder Pacht der Zurückbleibenden
übergehen und diese wieder lebensfähig machen. In der beschriebnen Lage be¬
finden sich jene Gegenden West- und Mitteldeutschlands, wo über Wucher ge¬
klagt wird.

Auch in Galizien scheinen hie und da die Grundstücke z» klein, ja von vorn¬
herein bei der Trennung zu klein gemacht worden zu sei». Dazu tum da»», daß
die Leute dem durch die Aufhebung der Leibeigenschaft nen erzeugte» Kredit¬
bedürfnis mit der dem frühern Zustande ganz angemessenen Meinung gegenüber¬
standen, Geld borgen sei eine Schande n»d dürfe »ur heimlich geschehen. Dazu
kam ferner der heutige Fluch aller östlichen Slawenlnnder, daß ihre Bauern plötz¬
lich in das Getriebe des uioderueu Kultur- und Staatslebens hineingerissen werden,
ohne einen naturgemäß ans ihnen selbst herausgewachsenen Handwerkerstand und
Kaufmannsstand, bei dem sie ihre Kulturbedürfnissc auf reelle Weise befriedigen
könnten, und daß sie mit allen ihren Käufer und Verkäufen auf den jüdischen
Dvrfschenken nugewieseu find, der also ihr gesamtes Wirtschaftsleben beherrscht.
Dazu kommt endlich, daß in Ostgalizien die Zahl der Analphabeten sehr groß ist.

Jedermann sieht, daß diese Übelstände durch die Bestrafung des Wuchers
uicht gehoben werden können. Trotzdem haben wir gegen Wuchergesetze nichts
einzuwenden. Nur würden wir uns den Gegner» gegenüber nicht, wie Caro, auf
das Verbot des Diebstahls berufen, das ja auch uicht den Diebstahl aus der Welt


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[0095] Maßgebliches und Unmaßgebliches beruhen, daß durch Einrichtung eines Sammelbeckens einerseits der zeitweilige Geld¬ tiberfluß des einen und der zeitweilige Geldmangel des andern, andrerseits Ebbe und Flut in der Haushaltuugskasse eines und desselben Bauern ausgeglichen wird, ferner darauf, daß alle Teilhaber der ans eine einzige Gemeinde oder wenige kleine Gemeinden beschränkten Genossenschaft einander persönlich kennen, einander trauen können, der Notwendigkeit umständlicher Schreiberei, kostspieliger Verwaltung und riskanter Geldgeschäfte mit weit entfernte», ihnen unbekannten Personen überhoben sind. Erleiden doch viele Landleute auch bei gnr nicht wucherischer Geschäften schon dadurch Verluste, daß sie sich bei Geldzahlungen keine Quittung geben lassen, weil sie das entweder nicht für nötig halten oder den Empfänger durch die Forde¬ rung einer Quittung zu beleidigen fürchten. Solche Genossenschaften zu wechselseitiger Hilfe sind natürlich nur dort lebens¬ fähig, wo die Gesamtheit wirtschaftlich stark genng ist, den einzelnen in Zeiten vorübergehender Schwäche zu tragen. Ist ein ländlicher Bezirk übervölkert, sind die Grundstücke zu klein, und kann das unzureichende Einkommen auch nicht dnrch Industrie ergänzt werden, so giebt es gar keine zeitweiligen Überschüsse, aus denen, ein Sammelbecken gebildet werden könnte. Hier handelt es sich nicht um zweck¬ mäßige Verteilung vorhandner, sondern um Beschaffung nicht vorhandner Mittel. Die Beschaffung auf dem Wege des Darlehns von Personen, die der verarmten Gemeinde nicht angehören, kann ihr keine Hilfe gewähren. Wer das zum Leben notwendige nicht hat, der kann keine Zinsen zahlen. Er kann die hundert Pro¬ zent nicht zahlen, die der eigentliche Wucherer verlangt; aber er kann auch die acht Prozent uicht zahlen, die der Vorschußverein früher verlangte, noch anch die fünf bis sechs Prozent, die dieser jetzt verlangt, er kann nicht einmal ein Prozent zahlen. Unter diesen Umstünden trägt jedes verzinsliche Darlehn den Charakter des Wuchers an sich. Sollen solche Gemeinden, deren dem Untergange geweihte Mitglieder sich um jeden Preis Galgenfristen zu verschaffen suchen', nicht in die Schlingen der Wucherer geraten, so muß die Auswanderung orgnnisirt und dafür gesorgt werden, daß die Grundstücke der Ausgewanderten nicht dem Grundstückspeknlnnten zur Beute falle», sondern um mäßigen Preis in den Besitz oder Pacht der Zurückbleibenden übergehen und diese wieder lebensfähig machen. In der beschriebnen Lage be¬ finden sich jene Gegenden West- und Mitteldeutschlands, wo über Wucher ge¬ klagt wird. Auch in Galizien scheinen hie und da die Grundstücke z» klein, ja von vorn¬ herein bei der Trennung zu klein gemacht worden zu sei». Dazu tum da»», daß die Leute dem durch die Aufhebung der Leibeigenschaft nen erzeugte» Kredit¬ bedürfnis mit der dem frühern Zustande ganz angemessenen Meinung gegenüber¬ standen, Geld borgen sei eine Schande n»d dürfe »ur heimlich geschehen. Dazu kam ferner der heutige Fluch aller östlichen Slawenlnnder, daß ihre Bauern plötz¬ lich in das Getriebe des uioderueu Kultur- und Staatslebens hineingerissen werden, ohne einen naturgemäß ans ihnen selbst herausgewachsenen Handwerkerstand und Kaufmannsstand, bei dem sie ihre Kulturbedürfnissc auf reelle Weise befriedigen könnten, und daß sie mit allen ihren Käufer und Verkäufen auf den jüdischen Dvrfschenken nugewieseu find, der also ihr gesamtes Wirtschaftsleben beherrscht. Dazu kommt endlich, daß in Ostgalizien die Zahl der Analphabeten sehr groß ist. Jedermann sieht, daß diese Übelstände durch die Bestrafung des Wuchers uicht gehoben werden können. Trotzdem haben wir gegen Wuchergesetze nichts einzuwenden. Nur würden wir uns den Gegner» gegenüber nicht, wie Caro, auf das Verbot des Diebstahls berufen, das ja auch uicht den Diebstahl aus der Welt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/95>, abgerufen am 04.07.2024.