Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.So ist denn gegenwärtig in unsrer Frage Stille eingetreten. Die öffent¬ Daß sich unter der Bezeichnung "Depot" drei, nach innerer Beschaffen¬ -) Vergl, die Verhandlungen des zweiundzwanzigsten deutschen Jmiflentngs, erster Band
(Gutachten), sowie die Veröffentlichungen des Berliner Anwaltvereins, Heft 1, 1892. -- ") Preu¬ ßische Jahrbücher, Dezemberheft 1891.-- ") Berliner Nntivnalzeitung vom 10. und 11. De¬ zember 1891. -- 4) Vergl. Am", 1, -- Mißbräuche an den Börsen. Berlin, Heymann, 1892. -- ") Zur Börsenreform. Berlin, 1892; vergl. die Preußischen Jahrbücher, Oktober- Heft 1891. So ist denn gegenwärtig in unsrer Frage Stille eingetreten. Die öffent¬ Daß sich unter der Bezeichnung „Depot" drei, nach innerer Beschaffen¬ -) Vergl, die Verhandlungen des zweiundzwanzigsten deutschen Jmiflentngs, erster Band
(Gutachten), sowie die Veröffentlichungen des Berliner Anwaltvereins, Heft 1, 1892. — ») Preu¬ ßische Jahrbücher, Dezemberheft 1891.— ") Berliner Nntivnalzeitung vom 10. und 11. De¬ zember 1891. — 4) Vergl. Am», 1, — Mißbräuche an den Börsen. Berlin, Heymann, 1892. — «) Zur Börsenreform. Berlin, 1892; vergl. die Preußischen Jahrbücher, Oktober- Heft 1891. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0298" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/213412"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_899"> So ist denn gegenwärtig in unsrer Frage Stille eingetreten. Die öffent¬<lb/> liche Kritik ist verstummt, sogar das allzeit schreibeifrige Völkchen der Juristen<lb/> schweigt. Und wenn nicht noch hie und da ein Kriminalprozeß die Geister<lb/> aufrüttelte und, trotz aller Redekünste aalglatter Gewerbsverteidiger, in voller<lb/> Klarheit „Geschäftsbedingungen" enthüllte, mit denen auch der angesehene<lb/> Bankier das börsenunkundige Publikum in seine Maschen lockt, so Hütte man<lb/> fast die Millionenunterschlagungcn schon wieder vergessen, die im letzten Jahre<lb/> zahlreiche Familien der Not und dem Elend preisgegeben, achtbare Beamten<lb/> um ihren Spargroschen gebracht, Witwen und Waisen ihren notdürftigen Unter¬<lb/> halt geraubt haben. Der altersschwache deutsche Juristentag, der im Anschluß<lb/> an die Verhandlungen des Berliner Anwaltvereins durch Aufstellung der<lb/> Frage: „Empfiehlt sich eine besondre gesetzgeberische Regelung der sogenannten<lb/> Bankdepotgcschäfte und eine Sonderung ihrer verschiednen Arten?" die ge¬<lb/> plante Reform zu neuem Leben erwecken wollte, ist durch die Choleraangst aus¬<lb/> einandergescheucht worden; damit mußte auch Julian Goldschmidts interessantes<lb/> Gutachtens außer Gefecht gestellt werden. Was sonst von L. Goldschmidt,<lb/> von Wieners) von Lesse/) von Munk^) und von Eschenbach °) für und wider<lb/> ins Treffen geführt worden ist, wird uns noch beschäftigen; hier begnügen wir<lb/> uns damit, die Namen aufzuzählen und damit die für unser Thema vor-<lb/> handnen Vorarbeiten aufzuführen.</p><lb/> <p xml:id="ID_900" next="#ID_901"> Daß sich unter der Bezeichnung „Depot" drei, nach innerer Beschaffen¬<lb/> heit, juristischer Gestalt und wirtschaftlichen: Zwecke grundverschiedne Einrich¬<lb/> tungen des Banklebeus zusammenfinden, das ist durchaus nicht, wie man<lb/> jetzt zu glauben versucht ist, eine Entdeckung des letzten Jahres. Die juristische<lb/> Lehrmeinung und die juristische Praxis waren sich längst darüber einig, bevor<lb/> die bekannten Ereignisse von neuem zu einem ernsten Studium der Depotfrage<lb/> herausforderten. War auch das Laienpubliknm, in unreinen Vorstellungen be¬<lb/> fangen, noch nicht bis zum vollen Verständnis der Unterschiede durchgedrungen,<lb/> so drängte doch die wirtschaftliche Entfaltung des Kredits immer augenfälliger<lb/> auf diese Dreiteilung hin. Entweder der Bankier hat Effekten zur Aufbewah¬<lb/> rung, sei es mit, sei es ohne Verwaltungsbefuguis — dann liegt das „reine<lb/> Depot," das äsxoÄtum, rsgulars des römischen Rechts, vor. Oder die hinter¬<lb/> legten Effekten haben den Charakter einer Sicherheit, auf Grund deren der<lb/> Bankier ein Darlehen geben soll oder Vorschuß geleistet hat — dann liegen<lb/> die einzelnen Arten des „Lombarddepots" vor. Oder der Bankier erhält</p><lb/> <note xml:id="FID_20" place="foot"> -) Vergl, die Verhandlungen des zweiundzwanzigsten deutschen Jmiflentngs, erster Band<lb/> (Gutachten), sowie die Veröffentlichungen des Berliner Anwaltvereins, Heft 1, 1892. — ») Preu¬<lb/> ßische Jahrbücher, Dezemberheft 1891.— ") Berliner Nntivnalzeitung vom 10. und 11. De¬<lb/> zember 1891. — 4) Vergl. Am», 1, — Mißbräuche an den Börsen. Berlin, Heymann,<lb/> 1892. — «) Zur Börsenreform. Berlin, 1892; vergl. die Preußischen Jahrbücher, Oktober-<lb/> Heft 1891.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0298]
So ist denn gegenwärtig in unsrer Frage Stille eingetreten. Die öffent¬
liche Kritik ist verstummt, sogar das allzeit schreibeifrige Völkchen der Juristen
schweigt. Und wenn nicht noch hie und da ein Kriminalprozeß die Geister
aufrüttelte und, trotz aller Redekünste aalglatter Gewerbsverteidiger, in voller
Klarheit „Geschäftsbedingungen" enthüllte, mit denen auch der angesehene
Bankier das börsenunkundige Publikum in seine Maschen lockt, so Hütte man
fast die Millionenunterschlagungcn schon wieder vergessen, die im letzten Jahre
zahlreiche Familien der Not und dem Elend preisgegeben, achtbare Beamten
um ihren Spargroschen gebracht, Witwen und Waisen ihren notdürftigen Unter¬
halt geraubt haben. Der altersschwache deutsche Juristentag, der im Anschluß
an die Verhandlungen des Berliner Anwaltvereins durch Aufstellung der
Frage: „Empfiehlt sich eine besondre gesetzgeberische Regelung der sogenannten
Bankdepotgcschäfte und eine Sonderung ihrer verschiednen Arten?" die ge¬
plante Reform zu neuem Leben erwecken wollte, ist durch die Choleraangst aus¬
einandergescheucht worden; damit mußte auch Julian Goldschmidts interessantes
Gutachtens außer Gefecht gestellt werden. Was sonst von L. Goldschmidt,
von Wieners) von Lesse/) von Munk^) und von Eschenbach °) für und wider
ins Treffen geführt worden ist, wird uns noch beschäftigen; hier begnügen wir
uns damit, die Namen aufzuzählen und damit die für unser Thema vor-
handnen Vorarbeiten aufzuführen.
Daß sich unter der Bezeichnung „Depot" drei, nach innerer Beschaffen¬
heit, juristischer Gestalt und wirtschaftlichen: Zwecke grundverschiedne Einrich¬
tungen des Banklebeus zusammenfinden, das ist durchaus nicht, wie man
jetzt zu glauben versucht ist, eine Entdeckung des letzten Jahres. Die juristische
Lehrmeinung und die juristische Praxis waren sich längst darüber einig, bevor
die bekannten Ereignisse von neuem zu einem ernsten Studium der Depotfrage
herausforderten. War auch das Laienpubliknm, in unreinen Vorstellungen be¬
fangen, noch nicht bis zum vollen Verständnis der Unterschiede durchgedrungen,
so drängte doch die wirtschaftliche Entfaltung des Kredits immer augenfälliger
auf diese Dreiteilung hin. Entweder der Bankier hat Effekten zur Aufbewah¬
rung, sei es mit, sei es ohne Verwaltungsbefuguis — dann liegt das „reine
Depot," das äsxoÄtum, rsgulars des römischen Rechts, vor. Oder die hinter¬
legten Effekten haben den Charakter einer Sicherheit, auf Grund deren der
Bankier ein Darlehen geben soll oder Vorschuß geleistet hat — dann liegen
die einzelnen Arten des „Lombarddepots" vor. Oder der Bankier erhält
-) Vergl, die Verhandlungen des zweiundzwanzigsten deutschen Jmiflentngs, erster Band
(Gutachten), sowie die Veröffentlichungen des Berliner Anwaltvereins, Heft 1, 1892. — ») Preu¬
ßische Jahrbücher, Dezemberheft 1891.— ") Berliner Nntivnalzeitung vom 10. und 11. De¬
zember 1891. — 4) Vergl. Am», 1, — Mißbräuche an den Börsen. Berlin, Heymann,
1892. — «) Zur Börsenreform. Berlin, 1892; vergl. die Preußischen Jahrbücher, Oktober-
Heft 1891.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |