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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Die preußische Steuerreform

im Mai Z527 in Breslau abgehaltene" Fürstentage, ans dem hunderttausend
Gulden zu den Kohle" des Türkenkriegs bewilligt wurden. Diese Abgabe
blieb da"" dauernd, indem gleichzeitig alle übrige" Grundsteuern in Natural¬
leistungen mit Ausnahme einiger Ritterdienste aufgehoben wurden, bis dann
i" österreichischer Zeit und später durch Friedrich den Großen neue Satzungen
eintraten. I" gleicher Weise wurden in den übrigen Provinzen im Laufe der
Jahrhunderte ähnliche Abgaben, Beden (Beten) und Geschosse genannt, be¬
willigt, in der Regel--was wir auch hier betonen wollen -- zu Kriegszwecken.

Welche Summe der jetzt vierzig Millionen betragende" Grundsteuer als
Reallast, welche Summe als eigentliche Steuer anzusehen ist, darüber erscheint
jede Bestimmung ""möglich. Nur so viel steht fest, daß sie aus grundherr-
liche" Abgaben hervorgegangen ist und zunächst aus kriegerische" und mili¬
tärische" Leistungen bestanden hat, auch stets nicht zu de" Domünenkasscn und
sonstigen Privatkassen der Landesherren, sondern zu den Landeskassen geflossen
ist, aus dene" da"" auch die Kosten des stehenden Heeres bezahlt worden
sind. Es ist möglich, daß die als Neallast anzusehende Steuersumme uur
die Hälfte der Gesamtsumme beträgt, vielleicht ist sie uoch geringer. Es
widerspricht aber allen Überlieferungen der preußischen Staatsverwaltung, daß
eine ans zweiseitigen Verträgen beruhende oder aus zweiseitigen Rechtsverhält¬
nissen hervorgegaugne staatliche Abgabe aufgehoben wird, ohne daß der Staat
dafür entschädigt wird.

An diese Frage über die rechtliche Natur der Grundsteuer reiht sich aber
eine zweite, nicht minder wichtige, nämlich die Frage, ob das fundirte und
uufuudirte Einkommen verschieden besteuert und wie diese verschiedne Be¬
steuerung ausgeführt werden soll. Das fundirte Einkommen soll höher besteuert
werden, womit wir einverstanden sind. Nach dem Reformplau und uach den
Ausführungen von Euneccerns soll nun die verschiedne Besteuerung dadurch
erreicht werden, daß eine Vermögenssteuer eingeführt und das aktive Vermögen,
sei es im Grund und Boden oder in einem Gewerbe vorhanden, oder sei es
Geldkapitnl, mit einen: gleichen Prozentsätze belegt wird. Auch dieser Frage
wollen wir näher treten.

Was sagt das Wort "snndirt" ? Was heißt fundirtcs Einkommen?
Fundirt heißt auf Grund und Boden ruhend, daher dauernd und unver-
gänglich. In diesem Sinne ist das Einkommen aus Grund und Boden das
unvergänglichste. Wie Grund und Boden durch nichts gestört werden kann,
so bewahrt auch das daraus fließende Einkommen eine längere Dauer als
Geldkapital, mag dieses im Gewerbe thätig sein oder unthätig nur Zinsen
trage". Das Geldkapital ist vielfachen zerstörenden Wirkungen ausgesetzt,
namentlich den zerstörenden Verfügungen feines Besitzers. Grundvermögen
wird vererbt von Geschlecht zu Geschlecht durch Jahrzehnte, hin und wieder
durch Jahrhunderte, das Geldkapital überdauert in der Regel nur zwei bis


Die preußische Steuerreform

im Mai Z527 in Breslau abgehaltene» Fürstentage, ans dem hunderttausend
Gulden zu den Kohle» des Türkenkriegs bewilligt wurden. Diese Abgabe
blieb da»» dauernd, indem gleichzeitig alle übrige» Grundsteuern in Natural¬
leistungen mit Ausnahme einiger Ritterdienste aufgehoben wurden, bis dann
i» österreichischer Zeit und später durch Friedrich den Großen neue Satzungen
eintraten. I» gleicher Weise wurden in den übrigen Provinzen im Laufe der
Jahrhunderte ähnliche Abgaben, Beden (Beten) und Geschosse genannt, be¬
willigt, in der Regel—was wir auch hier betonen wollen — zu Kriegszwecken.

Welche Summe der jetzt vierzig Millionen betragende» Grundsteuer als
Reallast, welche Summe als eigentliche Steuer anzusehen ist, darüber erscheint
jede Bestimmung »»möglich. Nur so viel steht fest, daß sie aus grundherr-
liche» Abgaben hervorgegangen ist und zunächst aus kriegerische» und mili¬
tärische» Leistungen bestanden hat, auch stets nicht zu de» Domünenkasscn und
sonstigen Privatkassen der Landesherren, sondern zu den Landeskassen geflossen
ist, aus dene» da»» auch die Kosten des stehenden Heeres bezahlt worden
sind. Es ist möglich, daß die als Neallast anzusehende Steuersumme uur
die Hälfte der Gesamtsumme beträgt, vielleicht ist sie uoch geringer. Es
widerspricht aber allen Überlieferungen der preußischen Staatsverwaltung, daß
eine ans zweiseitigen Verträgen beruhende oder aus zweiseitigen Rechtsverhält¬
nissen hervorgegaugne staatliche Abgabe aufgehoben wird, ohne daß der Staat
dafür entschädigt wird.

An diese Frage über die rechtliche Natur der Grundsteuer reiht sich aber
eine zweite, nicht minder wichtige, nämlich die Frage, ob das fundirte und
uufuudirte Einkommen verschieden besteuert und wie diese verschiedne Be¬
steuerung ausgeführt werden soll. Das fundirte Einkommen soll höher besteuert
werden, womit wir einverstanden sind. Nach dem Reformplau und uach den
Ausführungen von Euneccerns soll nun die verschiedne Besteuerung dadurch
erreicht werden, daß eine Vermögenssteuer eingeführt und das aktive Vermögen,
sei es im Grund und Boden oder in einem Gewerbe vorhanden, oder sei es
Geldkapitnl, mit einen: gleichen Prozentsätze belegt wird. Auch dieser Frage
wollen wir näher treten.

Was sagt das Wort „snndirt" ? Was heißt fundirtcs Einkommen?
Fundirt heißt auf Grund und Boden ruhend, daher dauernd und unver-
gänglich. In diesem Sinne ist das Einkommen aus Grund und Boden das
unvergänglichste. Wie Grund und Boden durch nichts gestört werden kann,
so bewahrt auch das daraus fließende Einkommen eine längere Dauer als
Geldkapital, mag dieses im Gewerbe thätig sein oder unthätig nur Zinsen
trage». Das Geldkapital ist vielfachen zerstörenden Wirkungen ausgesetzt,
namentlich den zerstörenden Verfügungen feines Besitzers. Grundvermögen
wird vererbt von Geschlecht zu Geschlecht durch Jahrzehnte, hin und wieder
durch Jahrhunderte, das Geldkapital überdauert in der Regel nur zwei bis


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[0259] Die preußische Steuerreform im Mai Z527 in Breslau abgehaltene» Fürstentage, ans dem hunderttausend Gulden zu den Kohle» des Türkenkriegs bewilligt wurden. Diese Abgabe blieb da»» dauernd, indem gleichzeitig alle übrige» Grundsteuern in Natural¬ leistungen mit Ausnahme einiger Ritterdienste aufgehoben wurden, bis dann i» österreichischer Zeit und später durch Friedrich den Großen neue Satzungen eintraten. I» gleicher Weise wurden in den übrigen Provinzen im Laufe der Jahrhunderte ähnliche Abgaben, Beden (Beten) und Geschosse genannt, be¬ willigt, in der Regel—was wir auch hier betonen wollen — zu Kriegszwecken. Welche Summe der jetzt vierzig Millionen betragende» Grundsteuer als Reallast, welche Summe als eigentliche Steuer anzusehen ist, darüber erscheint jede Bestimmung »»möglich. Nur so viel steht fest, daß sie aus grundherr- liche» Abgaben hervorgegangen ist und zunächst aus kriegerische» und mili¬ tärische» Leistungen bestanden hat, auch stets nicht zu de» Domünenkasscn und sonstigen Privatkassen der Landesherren, sondern zu den Landeskassen geflossen ist, aus dene» da»» auch die Kosten des stehenden Heeres bezahlt worden sind. Es ist möglich, daß die als Neallast anzusehende Steuersumme uur die Hälfte der Gesamtsumme beträgt, vielleicht ist sie uoch geringer. Es widerspricht aber allen Überlieferungen der preußischen Staatsverwaltung, daß eine ans zweiseitigen Verträgen beruhende oder aus zweiseitigen Rechtsverhält¬ nissen hervorgegaugne staatliche Abgabe aufgehoben wird, ohne daß der Staat dafür entschädigt wird. An diese Frage über die rechtliche Natur der Grundsteuer reiht sich aber eine zweite, nicht minder wichtige, nämlich die Frage, ob das fundirte und uufuudirte Einkommen verschieden besteuert und wie diese verschiedne Be¬ steuerung ausgeführt werden soll. Das fundirte Einkommen soll höher besteuert werden, womit wir einverstanden sind. Nach dem Reformplau und uach den Ausführungen von Euneccerns soll nun die verschiedne Besteuerung dadurch erreicht werden, daß eine Vermögenssteuer eingeführt und das aktive Vermögen, sei es im Grund und Boden oder in einem Gewerbe vorhanden, oder sei es Geldkapitnl, mit einen: gleichen Prozentsätze belegt wird. Auch dieser Frage wollen wir näher treten. Was sagt das Wort „snndirt" ? Was heißt fundirtcs Einkommen? Fundirt heißt auf Grund und Boden ruhend, daher dauernd und unver- gänglich. In diesem Sinne ist das Einkommen aus Grund und Boden das unvergänglichste. Wie Grund und Boden durch nichts gestört werden kann, so bewahrt auch das daraus fließende Einkommen eine längere Dauer als Geldkapital, mag dieses im Gewerbe thätig sein oder unthätig nur Zinsen trage». Das Geldkapital ist vielfachen zerstörenden Wirkungen ausgesetzt, namentlich den zerstörenden Verfügungen feines Besitzers. Grundvermögen wird vererbt von Geschlecht zu Geschlecht durch Jahrzehnte, hin und wieder durch Jahrhunderte, das Geldkapital überdauert in der Regel nur zwei bis

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/259>, abgerufen am 23.07.2024.