Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Uinnaßgebliches ausgezahlten Löhnungsvorschuß mit de" nötigen, nicht zu beaufsichtigenden W"cher- Ein zweiter, der Kernpunkt, ist der, daß heutzutage viele Reeber überhaupt Ob sein warmer Aufruf imstande sein wird, den guten Willen aller Reeber Maßgebliches und Uinnaßgebliches ausgezahlten Löhnungsvorschuß mit de» nötigen, nicht zu beaufsichtigenden W»cher- Ein zweiter, der Kernpunkt, ist der, daß heutzutage viele Reeber überhaupt Ob sein warmer Aufruf imstande sein wird, den guten Willen aller Reeber <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0102" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/213216"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Uinnaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_274" prev="#ID_273"> ausgezahlten Löhnungsvorschuß mit de» nötigen, nicht zu beaufsichtigenden W»cher-<lb/> zi»se» znnick. I)r. Wiese, Navigationsdirektor in Rostock, brachte auf dem vor¬<lb/> jährigen deutschen nautischen Vereinstage Übervorteilungen von Schiffsjungen durch<lb/> Heuerbaase zur Sprache, die geradezu haarsträubend waren. Dieser Rotte müßte<lb/> vor allem das Handwerk gelegt werden, was freilich nicht leicht zu sein scheint.</p><lb/> <p xml:id="ID_275"> Ein zweiter, der Kernpunkt, ist der, daß heutzutage viele Reeber überhaupt<lb/> keine Schiffsjungen mehr an Bord ihrer Schiffe nehmen. Der früher in Hamburg<lb/> bestehende Schiffsjungeuzwaug ist durch die Einführung der Reichs-Seemmmsvrd-<lb/> nnng aufgehoben. Man hat sich seitdem auf den guten Willen der Reeber verlassen,<lb/> für tüchtigen Nachwuchs im Seemannsstande durch freiwillige Heranbildung von<lb/> Schiffsjungen selbst Sorge zu tragen. Sparsame Reeber erkannte» aber sehr<lb/> schnell, daß ein Schiffsjunge mindestens ebenso viel, oft mehr als ein altbefahrner<lb/> Vollmatrose zu essen haben muß. Daraus konnten sie leicht berechnen, daß es<lb/> vorteilhafter sei, statt zweier Schiffsjungen oder eines Jungen und eines Leicht¬<lb/> matrosen nur einen Vollmatrosen anzustellen, der etwa gleiche Arbeitsleistung als<lb/> jene zwei gab, dafür aber nur halb so viel von der teuern Schiffskost brauchte.<lb/> Die Schiffskost ist unmlich gesetzlich geregelt, sodaß daran verhältnismäßig nur ge¬<lb/> ringe Ersparnisse durch mehr oder minder gute Beschaffenheit der Vorräte gemacht<lb/> werden können. Der unverwüstliche Seemannshnmor hilft sich dann, indem er aus<lb/> den Anfangsbuchstaben seiner Rcederflagge Sprüchlein macht und nur im Not¬<lb/> falle dahin geht, wo die Fleischtöpfe nicht nach seinem Geschmack sind. So<lb/> ist es gekommen, daß seit etwa fünfzehn Jahren in Hamburg wie in den meisten<lb/> deutschen Seestädten »ur noch sehr wenige Schiffsjungen bei einer Reederei Auf¬<lb/> nahme fanden, und zwar fast ausschließlich nur solche, die durch die Lebensstellung<lb/> ihrer Eltern in der Lage waren, später die Laufbahn der Schiffsoffiziere einzu-<lb/> schlagen, während gerade dem Volle vor dem Maste der Nachschub auf diesem<lb/> Wege fehlt. Die Zunahme der Dampferfahrt trug noch dazu bei, die Zahl der<lb/> schlecht ausgebildeten sogenannten Dampfermatrosen zu erhöhe», dagegen die wirk¬<lb/> lichen Seeleute zu schwachem Die Segelschiffsreeder begnüge» sich leider vielfach<lb/> damit, möglichst wenig Vollmatrosen an Bord zu nehmen, so wenig, daß sie gerade zur<lb/> Bedienung des Schiffs nnsreichen. Sie bedenke» nicht, daß es ihnen oder ihren<lb/> Nachfolgern sehr bald an scegewvh»te» tüchtige» Vollmatrose» fehle» in»ß. Wie<lb/> die Sache» jetzt liege», hat leider Kapitän Chttden Recht, zu sagen: „Alles hangt<lb/> von dem guten Willen der Reeber ab — die Reedereien würden sich zu ver¬<lb/> pflichten haben, je nach der Größe des Schiffes ein oder zwei Jungen aufzu¬<lb/> nehmen."</p><lb/> <p xml:id="ID_276" next="#ID_277"> Ob sein warmer Aufruf imstande sein wird, den guten Willen aller Reeber<lb/> (denn um alle würde es sich hier handeln) thatkräftig zu machen, bleibt abzu¬<lb/> warten. Da es sich zunächst darum handelt, besonders die durch die hamburgische<lb/> Pest zu Waisen gemachten ältern Knaben zu versorgen, so ist zu erwarten, daß<lb/> der dauteuswcrten Aufforderung eines die Bedürfnisse des Seewesens klar durch¬<lb/> schauenden Mannes auch von vielen hamburgischen Reedern Folge geleistet werden<lb/> wird. Andrerseits ist zu befürchte», daß nach der Flut wieder die Ebbe in<lb/> der Bethätigung des guten Willens eintreten konnte. So lange wir Menschen<lb/> noch nicht zu so vollkommenen Wesen veredelt sind, daß wir wirklich stets das<lb/> G»te schaffe», was wir jetzt »ur manchmal wollen, muß die höhere Macht,<lb/> das Gesetz, eingreifen. Und, wie es scheint, können dabei zwei Fliegen mit einer<lb/> Klappe geschlagen werde». In Deutschland sind »einund bis jetzt keine gesetzlichen<lb/> Bestimmungen für die Besatzuugsstärke der Handelsschiffe erlassen. Es ist dem</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0102]
Maßgebliches und Uinnaßgebliches
ausgezahlten Löhnungsvorschuß mit de» nötigen, nicht zu beaufsichtigenden W»cher-
zi»se» znnick. I)r. Wiese, Navigationsdirektor in Rostock, brachte auf dem vor¬
jährigen deutschen nautischen Vereinstage Übervorteilungen von Schiffsjungen durch
Heuerbaase zur Sprache, die geradezu haarsträubend waren. Dieser Rotte müßte
vor allem das Handwerk gelegt werden, was freilich nicht leicht zu sein scheint.
Ein zweiter, der Kernpunkt, ist der, daß heutzutage viele Reeber überhaupt
keine Schiffsjungen mehr an Bord ihrer Schiffe nehmen. Der früher in Hamburg
bestehende Schiffsjungeuzwaug ist durch die Einführung der Reichs-Seemmmsvrd-
nnng aufgehoben. Man hat sich seitdem auf den guten Willen der Reeber verlassen,
für tüchtigen Nachwuchs im Seemannsstande durch freiwillige Heranbildung von
Schiffsjungen selbst Sorge zu tragen. Sparsame Reeber erkannte» aber sehr
schnell, daß ein Schiffsjunge mindestens ebenso viel, oft mehr als ein altbefahrner
Vollmatrose zu essen haben muß. Daraus konnten sie leicht berechnen, daß es
vorteilhafter sei, statt zweier Schiffsjungen oder eines Jungen und eines Leicht¬
matrosen nur einen Vollmatrosen anzustellen, der etwa gleiche Arbeitsleistung als
jene zwei gab, dafür aber nur halb so viel von der teuern Schiffskost brauchte.
Die Schiffskost ist unmlich gesetzlich geregelt, sodaß daran verhältnismäßig nur ge¬
ringe Ersparnisse durch mehr oder minder gute Beschaffenheit der Vorräte gemacht
werden können. Der unverwüstliche Seemannshnmor hilft sich dann, indem er aus
den Anfangsbuchstaben seiner Rcederflagge Sprüchlein macht und nur im Not¬
falle dahin geht, wo die Fleischtöpfe nicht nach seinem Geschmack sind. So
ist es gekommen, daß seit etwa fünfzehn Jahren in Hamburg wie in den meisten
deutschen Seestädten »ur noch sehr wenige Schiffsjungen bei einer Reederei Auf¬
nahme fanden, und zwar fast ausschließlich nur solche, die durch die Lebensstellung
ihrer Eltern in der Lage waren, später die Laufbahn der Schiffsoffiziere einzu-
schlagen, während gerade dem Volle vor dem Maste der Nachschub auf diesem
Wege fehlt. Die Zunahme der Dampferfahrt trug noch dazu bei, die Zahl der
schlecht ausgebildeten sogenannten Dampfermatrosen zu erhöhe», dagegen die wirk¬
lichen Seeleute zu schwachem Die Segelschiffsreeder begnüge» sich leider vielfach
damit, möglichst wenig Vollmatrosen an Bord zu nehmen, so wenig, daß sie gerade zur
Bedienung des Schiffs nnsreichen. Sie bedenke» nicht, daß es ihnen oder ihren
Nachfolgern sehr bald an scegewvh»te» tüchtige» Vollmatrose» fehle» in»ß. Wie
die Sache» jetzt liege», hat leider Kapitän Chttden Recht, zu sagen: „Alles hangt
von dem guten Willen der Reeber ab — die Reedereien würden sich zu ver¬
pflichten haben, je nach der Größe des Schiffes ein oder zwei Jungen aufzu¬
nehmen."
Ob sein warmer Aufruf imstande sein wird, den guten Willen aller Reeber
(denn um alle würde es sich hier handeln) thatkräftig zu machen, bleibt abzu¬
warten. Da es sich zunächst darum handelt, besonders die durch die hamburgische
Pest zu Waisen gemachten ältern Knaben zu versorgen, so ist zu erwarten, daß
der dauteuswcrten Aufforderung eines die Bedürfnisse des Seewesens klar durch¬
schauenden Mannes auch von vielen hamburgischen Reedern Folge geleistet werden
wird. Andrerseits ist zu befürchte», daß nach der Flut wieder die Ebbe in
der Bethätigung des guten Willens eintreten konnte. So lange wir Menschen
noch nicht zu so vollkommenen Wesen veredelt sind, daß wir wirklich stets das
G»te schaffe», was wir jetzt »ur manchmal wollen, muß die höhere Macht,
das Gesetz, eingreifen. Und, wie es scheint, können dabei zwei Fliegen mit einer
Klappe geschlagen werde». In Deutschland sind »einund bis jetzt keine gesetzlichen
Bestimmungen für die Besatzuugsstärke der Handelsschiffe erlassen. Es ist dem
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