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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr.

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Zeichnet StammbäumeI

worden. Wenigstens könnte man das aus der wieder aufkommenden, anch
durch buchhändlerische Hilfsmittel geförderten Sitte der Anlegung von Familien¬
chroniken schließen. Sehr erfreut war ich, in einer Zeitung kürzlich von dem
Nutzen zu lesen, den es gewähre, bemerkenswerte ältere Aufzeichnungen, wie
Briefe und Tagebücher der Eltern und Voreltern, ihre Bildnisse, auch wenn
sie keinen Kunstwert besitzen, und ähnliches, nicht als alten Plunder wegzu¬
werfen oder in die Rumpelkammer zu verweisen, sondern in treuer Liebe als
Grundstock eines Familienarchivs zu bewahren, dessen Vorhandensein dann
anch die Nachkommen wieder veranlassen werde, den überlieferten Bestand
sorglich zu mehren. Für solche Bestrebungen bildet offenbar der Familien -
Stammbaum eine unentbehrliche Grundlage, ja gewissermaßen das Rückgrat.

Wer sich ein solches Hilfsmittel gut anfertigen will, darf sich allerdings
etwas Mühe und einige Kosten nicht verdrießen lassen, weil die Einholung
der nötigen Nachrichten nicht möglich ist, ohne sich um mancherlei Ver¬
wandte, auch an Behörden mit der Bitte um Auskunft zu wenden. Zweck¬
mäßig ist es, zunächst auf Grund der eignen Kenntnis ein Gerippe der ge¬
planten Nachweisung zu entwerfen und, darauf bauend, durch Vefraguug derer,
die weiteres wissen, das Ganze zu einem möglichst vollständigen Körper zu
ergänzen. Stückwerk wird natürlich die Arbeit immer bleiben; jeder wird selbst
zu ermesse" haben, wie weit er seine Nachforschungen mit Aussicht auf Erfolg
ausvehueu kann und wie weit er die schließlich erlangte Zeichnung auch noch
später durch Nachtragung der später gebornen Abkömmlinge der Seitenver¬
wandtschaft (auf Grund erneuter Nachfrage,:) bei der Gegenwart erhalten kann
und will. Im allgemeinen dürfte für Erkundigungen nach außen die Frage
nach folgenden Umständen genügen: Vollständiger Vor- und Zuname der in
die Stammtafel aufzunehmenden Personen, Geburtstag, Geburtsort, Ehe¬
schließungstag und -Ort, Wohnort, Todestag und Todesort. In die Stamm¬
tafel gehören auch die Ehegatten der Blutsverwandten, wogegen die Ver¬
wandten dieser Ehegatten, sofern sie nicht auch Verwandte des andern Ehe¬
teils sind, also die bloßen Verschwägerten, nicht aufzunehmen sind. Die Mitauf¬
nahme der Geburth-, Verheiratungs- und Todesorte empfiehlt sich, wenn der
Stammbaum auch zur Auskunft darüber dienen soll, wo erforderlichenfalls die
Standesurkunden über einen Geburtsfall oder dergleichen zu beschaffen seien.
Weitere Angaben über die Lebensverhältnisse dürften in die Familienchronik
gehören. Was die äußerliche Anordnung anlangt, so mag hier, abgesehen von
der Verwendung eines recht breiten, großen Stücks dauerhaften Papiers noch
empfohlen werden, für die eigne Verwandtschaft und die des Ehegatten je eine
besondre Stammtafel aufzustellen; auf jeder ist die väterliche und die mütter¬
liche Verwandtschaft so einzuzeichnen, daß sich unter die Verbindung des eignen
Vaters mit der eignen Mutter vollzieht. Für trotzdem entstehende Schwierig¬
keiten muß eine möglichst geschickte Lösung gefunden werden, z. B. indem


Zeichnet StammbäumeI

worden. Wenigstens könnte man das aus der wieder aufkommenden, anch
durch buchhändlerische Hilfsmittel geförderten Sitte der Anlegung von Familien¬
chroniken schließen. Sehr erfreut war ich, in einer Zeitung kürzlich von dem
Nutzen zu lesen, den es gewähre, bemerkenswerte ältere Aufzeichnungen, wie
Briefe und Tagebücher der Eltern und Voreltern, ihre Bildnisse, auch wenn
sie keinen Kunstwert besitzen, und ähnliches, nicht als alten Plunder wegzu¬
werfen oder in die Rumpelkammer zu verweisen, sondern in treuer Liebe als
Grundstock eines Familienarchivs zu bewahren, dessen Vorhandensein dann
anch die Nachkommen wieder veranlassen werde, den überlieferten Bestand
sorglich zu mehren. Für solche Bestrebungen bildet offenbar der Familien -
Stammbaum eine unentbehrliche Grundlage, ja gewissermaßen das Rückgrat.

Wer sich ein solches Hilfsmittel gut anfertigen will, darf sich allerdings
etwas Mühe und einige Kosten nicht verdrießen lassen, weil die Einholung
der nötigen Nachrichten nicht möglich ist, ohne sich um mancherlei Ver¬
wandte, auch an Behörden mit der Bitte um Auskunft zu wenden. Zweck¬
mäßig ist es, zunächst auf Grund der eignen Kenntnis ein Gerippe der ge¬
planten Nachweisung zu entwerfen und, darauf bauend, durch Vefraguug derer,
die weiteres wissen, das Ganze zu einem möglichst vollständigen Körper zu
ergänzen. Stückwerk wird natürlich die Arbeit immer bleiben; jeder wird selbst
zu ermesse» haben, wie weit er seine Nachforschungen mit Aussicht auf Erfolg
ausvehueu kann und wie weit er die schließlich erlangte Zeichnung auch noch
später durch Nachtragung der später gebornen Abkömmlinge der Seitenver¬
wandtschaft (auf Grund erneuter Nachfrage,:) bei der Gegenwart erhalten kann
und will. Im allgemeinen dürfte für Erkundigungen nach außen die Frage
nach folgenden Umständen genügen: Vollständiger Vor- und Zuname der in
die Stammtafel aufzunehmenden Personen, Geburtstag, Geburtsort, Ehe¬
schließungstag und -Ort, Wohnort, Todestag und Todesort. In die Stamm¬
tafel gehören auch die Ehegatten der Blutsverwandten, wogegen die Ver¬
wandten dieser Ehegatten, sofern sie nicht auch Verwandte des andern Ehe¬
teils sind, also die bloßen Verschwägerten, nicht aufzunehmen sind. Die Mitauf¬
nahme der Geburth-, Verheiratungs- und Todesorte empfiehlt sich, wenn der
Stammbaum auch zur Auskunft darüber dienen soll, wo erforderlichenfalls die
Standesurkunden über einen Geburtsfall oder dergleichen zu beschaffen seien.
Weitere Angaben über die Lebensverhältnisse dürften in die Familienchronik
gehören. Was die äußerliche Anordnung anlangt, so mag hier, abgesehen von
der Verwendung eines recht breiten, großen Stücks dauerhaften Papiers noch
empfohlen werden, für die eigne Verwandtschaft und die des Ehegatten je eine
besondre Stammtafel aufzustellen; auf jeder ist die väterliche und die mütter¬
liche Verwandtschaft so einzuzeichnen, daß sich unter die Verbindung des eignen
Vaters mit der eignen Mutter vollzieht. Für trotzdem entstehende Schwierig¬
keiten muß eine möglichst geschickte Lösung gefunden werden, z. B. indem


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[0554] Zeichnet StammbäumeI worden. Wenigstens könnte man das aus der wieder aufkommenden, anch durch buchhändlerische Hilfsmittel geförderten Sitte der Anlegung von Familien¬ chroniken schließen. Sehr erfreut war ich, in einer Zeitung kürzlich von dem Nutzen zu lesen, den es gewähre, bemerkenswerte ältere Aufzeichnungen, wie Briefe und Tagebücher der Eltern und Voreltern, ihre Bildnisse, auch wenn sie keinen Kunstwert besitzen, und ähnliches, nicht als alten Plunder wegzu¬ werfen oder in die Rumpelkammer zu verweisen, sondern in treuer Liebe als Grundstock eines Familienarchivs zu bewahren, dessen Vorhandensein dann anch die Nachkommen wieder veranlassen werde, den überlieferten Bestand sorglich zu mehren. Für solche Bestrebungen bildet offenbar der Familien - Stammbaum eine unentbehrliche Grundlage, ja gewissermaßen das Rückgrat. Wer sich ein solches Hilfsmittel gut anfertigen will, darf sich allerdings etwas Mühe und einige Kosten nicht verdrießen lassen, weil die Einholung der nötigen Nachrichten nicht möglich ist, ohne sich um mancherlei Ver¬ wandte, auch an Behörden mit der Bitte um Auskunft zu wenden. Zweck¬ mäßig ist es, zunächst auf Grund der eignen Kenntnis ein Gerippe der ge¬ planten Nachweisung zu entwerfen und, darauf bauend, durch Vefraguug derer, die weiteres wissen, das Ganze zu einem möglichst vollständigen Körper zu ergänzen. Stückwerk wird natürlich die Arbeit immer bleiben; jeder wird selbst zu ermesse» haben, wie weit er seine Nachforschungen mit Aussicht auf Erfolg ausvehueu kann und wie weit er die schließlich erlangte Zeichnung auch noch später durch Nachtragung der später gebornen Abkömmlinge der Seitenver¬ wandtschaft (auf Grund erneuter Nachfrage,:) bei der Gegenwart erhalten kann und will. Im allgemeinen dürfte für Erkundigungen nach außen die Frage nach folgenden Umständen genügen: Vollständiger Vor- und Zuname der in die Stammtafel aufzunehmenden Personen, Geburtstag, Geburtsort, Ehe¬ schließungstag und -Ort, Wohnort, Todestag und Todesort. In die Stamm¬ tafel gehören auch die Ehegatten der Blutsverwandten, wogegen die Ver¬ wandten dieser Ehegatten, sofern sie nicht auch Verwandte des andern Ehe¬ teils sind, also die bloßen Verschwägerten, nicht aufzunehmen sind. Die Mitauf¬ nahme der Geburth-, Verheiratungs- und Todesorte empfiehlt sich, wenn der Stammbaum auch zur Auskunft darüber dienen soll, wo erforderlichenfalls die Standesurkunden über einen Geburtsfall oder dergleichen zu beschaffen seien. Weitere Angaben über die Lebensverhältnisse dürften in die Familienchronik gehören. Was die äußerliche Anordnung anlangt, so mag hier, abgesehen von der Verwendung eines recht breiten, großen Stücks dauerhaften Papiers noch empfohlen werden, für die eigne Verwandtschaft und die des Ehegatten je eine besondre Stammtafel aufzustellen; auf jeder ist die väterliche und die mütter¬ liche Verwandtschaft so einzuzeichnen, daß sich unter die Verbindung des eignen Vaters mit der eignen Mutter vollzieht. Für trotzdem entstehende Schwierig¬ keiten muß eine möglichst geschickte Lösung gefunden werden, z. B. indem

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_211167/554>, abgerufen am 23.07.2024.