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Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr.

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Das Getreideeinfnhrmonopol

Wagenladungen -- würden stattfinden, wenn die Käufer nachwiesen, daß sie
vom Händler nur zu einem Preise kaufen könnten, der zu den Versteigeruugs-
Preiseu der Monopolverwaltnng auch unter Berücksichtigung eines billigen
Geschäftsgewinnes des Zwischenhandels außer Verhältnis stünde. Der natür¬
lich bar zu entrichtende Preis für die Haudabgnbeu würde sich unter Berück¬
sichtigung etwaiger Qualitätsunterschiede uach dem Ergebnis der letzte" Ver¬
steigerung der betreffenden Mngnzinverwaltung richten, doch würde ein kleiner
Aufschlag zu machen sein für die der Verwaltung bei solchen kleinen Verkäufen
erwachsende besondre Mühe. Im übrige" hätte der Käufer auch hier wie
bei de" großer" Verkäufe" i" der Versteigerung das Getreide selbst zu ent¬
nehme" und es "ach dem Bestimmungsorte selbst zu verfrachten. Die Ver¬
waltung würde sich damit uicht befassen. Höchstens ließen sich Verträge mit
Spediteuren abschließen, daß sie die Entnahme und die Verfrachtung für die
Käufer gegen bestimmte Gebühren besorgten, die'dann von der Verwaltung
mit dem Kaufpreise eingezogen werden müßten. Dieses Auskunftsmittel würde
sich vielleicht sogar als notwendig erweisen, da sonst die Käufer (meist kleine
Leute) hänfig ratlos der Frage gegenüberstehen würde", was sie zu thun Hütte",
"in i" den Besitz des gekauften Getreides zu gelangen.

Das Gesagte dürfte genügen, im allgemeinen ein Bild des Monopols zu
geben, wie es in der Adresse an den Fürsten Bismarck gemeint war. Wer den
Vorschlag vorurteilslos prüfen will, wird zugestehen müsse,?, daß er folgende
Vorteile hat: 1. Er bietet der Neichsregierung die Möglichkeit, bei der Ein¬
fuhr vou Getreide die Erzeugnisse solcher Länder zu bevorzugen, mit denen wir
handelspolitisch auf gutem Fuße stehen, in dem gegenwärtig vorliegenden Falle
also der österreichisch-ungarischen Regierung in dieser Richtung Zusicherungen zu
machen, die reichlich das aufwiegen, was ihr heute zum Nachteil der deutschen
Landwirtschaft in der geplanten Herabsetzung der Zölle durch den Handels¬
vertrag geboten werden soll. 2. Dein deutscheu Getreidebnuer bietet er Schutz
gegen Ausbeutung durch gewissenlose Spekulanten und die Gewißheit eines
ziemlich stetigen Preises seiner Erzeugnisse, der ihm wenigstens den Betrag
der durchschnittlichen notwendigen Produktionskosten ersetzt. 3. Dem deutschen
Verbraucher bietet er gleichfalls Schutz gegen Ausbeutung und zugleich gegen
solche Teueruugeu, wie sie wohl auch ohne künstliche Preistreibereien bei dem
Bestehen der Zölle zu Zeiten, wo das Getreide auf dem Weltmarkte hoch im
Preise steht, leicht herbeigeführt werden können. Was er ihn dafür in Zeiten,
wo das Getreide ans dem Weltmarkte billig ist, mehr zahlen läßt, das führt
er ihm mittelbar wieder zu, indem er es in den gemeine" Säckel fließen läßt.
Außerdem ist die verhältnismäßige Stetigkeit im Preise an sich schon ein Vor¬
teil sür den Verbrancher, weil sie ihn für absehbare Zeit in die Lage setzt,
besser als seither zu beurteilen, wie weit er mit seinem Einkommen zu reichen
vermag. 4. Den Proviantberwaltuugen des Reichsheeres und der Marine


Das Getreideeinfnhrmonopol

Wagenladungen — würden stattfinden, wenn die Käufer nachwiesen, daß sie
vom Händler nur zu einem Preise kaufen könnten, der zu den Versteigeruugs-
Preiseu der Monopolverwaltnng auch unter Berücksichtigung eines billigen
Geschäftsgewinnes des Zwischenhandels außer Verhältnis stünde. Der natür¬
lich bar zu entrichtende Preis für die Haudabgnbeu würde sich unter Berück¬
sichtigung etwaiger Qualitätsunterschiede uach dem Ergebnis der letzte» Ver¬
steigerung der betreffenden Mngnzinverwaltung richten, doch würde ein kleiner
Aufschlag zu machen sein für die der Verwaltung bei solchen kleinen Verkäufen
erwachsende besondre Mühe. Im übrige» hätte der Käufer auch hier wie
bei de» großer» Verkäufe» i» der Versteigerung das Getreide selbst zu ent¬
nehme» und es »ach dem Bestimmungsorte selbst zu verfrachten. Die Ver¬
waltung würde sich damit uicht befassen. Höchstens ließen sich Verträge mit
Spediteuren abschließen, daß sie die Entnahme und die Verfrachtung für die
Käufer gegen bestimmte Gebühren besorgten, die'dann von der Verwaltung
mit dem Kaufpreise eingezogen werden müßten. Dieses Auskunftsmittel würde
sich vielleicht sogar als notwendig erweisen, da sonst die Käufer (meist kleine
Leute) hänfig ratlos der Frage gegenüberstehen würde«, was sie zu thun Hütte»,
»in i» den Besitz des gekauften Getreides zu gelangen.

Das Gesagte dürfte genügen, im allgemeinen ein Bild des Monopols zu
geben, wie es in der Adresse an den Fürsten Bismarck gemeint war. Wer den
Vorschlag vorurteilslos prüfen will, wird zugestehen müsse,?, daß er folgende
Vorteile hat: 1. Er bietet der Neichsregierung die Möglichkeit, bei der Ein¬
fuhr vou Getreide die Erzeugnisse solcher Länder zu bevorzugen, mit denen wir
handelspolitisch auf gutem Fuße stehen, in dem gegenwärtig vorliegenden Falle
also der österreichisch-ungarischen Regierung in dieser Richtung Zusicherungen zu
machen, die reichlich das aufwiegen, was ihr heute zum Nachteil der deutschen
Landwirtschaft in der geplanten Herabsetzung der Zölle durch den Handels¬
vertrag geboten werden soll. 2. Dein deutscheu Getreidebnuer bietet er Schutz
gegen Ausbeutung durch gewissenlose Spekulanten und die Gewißheit eines
ziemlich stetigen Preises seiner Erzeugnisse, der ihm wenigstens den Betrag
der durchschnittlichen notwendigen Produktionskosten ersetzt. 3. Dem deutschen
Verbraucher bietet er gleichfalls Schutz gegen Ausbeutung und zugleich gegen
solche Teueruugeu, wie sie wohl auch ohne künstliche Preistreibereien bei dem
Bestehen der Zölle zu Zeiten, wo das Getreide auf dem Weltmarkte hoch im
Preise steht, leicht herbeigeführt werden können. Was er ihn dafür in Zeiten,
wo das Getreide ans dem Weltmarkte billig ist, mehr zahlen läßt, das führt
er ihm mittelbar wieder zu, indem er es in den gemeine» Säckel fließen läßt.
Außerdem ist die verhältnismäßige Stetigkeit im Preise an sich schon ein Vor¬
teil sür den Verbrancher, weil sie ihn für absehbare Zeit in die Lage setzt,
besser als seither zu beurteilen, wie weit er mit seinem Einkommen zu reichen
vermag. 4. Den Proviantberwaltuugen des Reichsheeres und der Marine


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[0159] Das Getreideeinfnhrmonopol Wagenladungen — würden stattfinden, wenn die Käufer nachwiesen, daß sie vom Händler nur zu einem Preise kaufen könnten, der zu den Versteigeruugs- Preiseu der Monopolverwaltnng auch unter Berücksichtigung eines billigen Geschäftsgewinnes des Zwischenhandels außer Verhältnis stünde. Der natür¬ lich bar zu entrichtende Preis für die Haudabgnbeu würde sich unter Berück¬ sichtigung etwaiger Qualitätsunterschiede uach dem Ergebnis der letzte» Ver¬ steigerung der betreffenden Mngnzinverwaltung richten, doch würde ein kleiner Aufschlag zu machen sein für die der Verwaltung bei solchen kleinen Verkäufen erwachsende besondre Mühe. Im übrige» hätte der Käufer auch hier wie bei de» großer» Verkäufe» i» der Versteigerung das Getreide selbst zu ent¬ nehme» und es »ach dem Bestimmungsorte selbst zu verfrachten. Die Ver¬ waltung würde sich damit uicht befassen. Höchstens ließen sich Verträge mit Spediteuren abschließen, daß sie die Entnahme und die Verfrachtung für die Käufer gegen bestimmte Gebühren besorgten, die'dann von der Verwaltung mit dem Kaufpreise eingezogen werden müßten. Dieses Auskunftsmittel würde sich vielleicht sogar als notwendig erweisen, da sonst die Käufer (meist kleine Leute) hänfig ratlos der Frage gegenüberstehen würde«, was sie zu thun Hütte», »in i» den Besitz des gekauften Getreides zu gelangen. Das Gesagte dürfte genügen, im allgemeinen ein Bild des Monopols zu geben, wie es in der Adresse an den Fürsten Bismarck gemeint war. Wer den Vorschlag vorurteilslos prüfen will, wird zugestehen müsse,?, daß er folgende Vorteile hat: 1. Er bietet der Neichsregierung die Möglichkeit, bei der Ein¬ fuhr vou Getreide die Erzeugnisse solcher Länder zu bevorzugen, mit denen wir handelspolitisch auf gutem Fuße stehen, in dem gegenwärtig vorliegenden Falle also der österreichisch-ungarischen Regierung in dieser Richtung Zusicherungen zu machen, die reichlich das aufwiegen, was ihr heute zum Nachteil der deutschen Landwirtschaft in der geplanten Herabsetzung der Zölle durch den Handels¬ vertrag geboten werden soll. 2. Dein deutscheu Getreidebnuer bietet er Schutz gegen Ausbeutung durch gewissenlose Spekulanten und die Gewißheit eines ziemlich stetigen Preises seiner Erzeugnisse, der ihm wenigstens den Betrag der durchschnittlichen notwendigen Produktionskosten ersetzt. 3. Dem deutschen Verbraucher bietet er gleichfalls Schutz gegen Ausbeutung und zugleich gegen solche Teueruugeu, wie sie wohl auch ohne künstliche Preistreibereien bei dem Bestehen der Zölle zu Zeiten, wo das Getreide auf dem Weltmarkte hoch im Preise steht, leicht herbeigeführt werden können. Was er ihn dafür in Zeiten, wo das Getreide ans dem Weltmarkte billig ist, mehr zahlen läßt, das führt er ihm mittelbar wieder zu, indem er es in den gemeine» Säckel fließen läßt. Außerdem ist die verhältnismäßige Stetigkeit im Preise an sich schon ein Vor¬ teil sür den Verbrancher, weil sie ihn für absehbare Zeit in die Lage setzt, besser als seither zu beurteilen, wie weit er mit seinem Einkommen zu reichen vermag. 4. Den Proviantberwaltuugen des Reichsheeres und der Marine

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341853_289767/159>, abgerufen am 23.07.2024.