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Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr.

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überstand, dem er seine Arbeitskraft unter jeder Bedingung zu verkaufen gezwungen
war, die diesem zu stellen beliebte. Dieser Widerspruch zwischen Idee nud Wirk¬
lichkeit, zwischen dem gesetzlichen und dem thatsächlichen Zustande hatte eine lange
Reihe von erbitterten Kämpfen zur Folge, die mit Arbeitseinstellungen und Aus¬
sperrungen geführt wurden, und bei denen sich, in England wenigstens, der gegen¬
seitige Haß in blutigen Greueln Luft machte. Nach und nach erkämpften sich die
Arbeiter ihre Organisation in Gewerkvereinen und zwangen oder veranlaßten die
Unternehmer, sich ebenfalls zu organisiren. Zwischen diesen beiden Organisationen
werden seitdem die Arbeitsbedingungen in friedlichen Unterhandlungen vereinbart,
und für individuelle Streitigkeiten, d. h. für Meinungsverschiedenheiten über die
Ausführung der vereinbarten Bedingungen, die in einzelnen Fabriken oder Gruben
entstehen, sind Schiedsgerichte und andre Einrichtungen eingeführt. Dadurch ist
ein Doppeltes erreicht worden. Erstens ist an die Stelle der erbitterte" und nie
ohne große Schädigung beider Teile verlaufenden Massenkämpfe die friedliche und
verständige Unterhandlung getreten. Sodann kann der freie Arbeitsvertrag jetzt als
einigermaßen verwirklicht gelten; die Arbeiter üben Einfluß auf die Vereinbarung
der Arbeitsbedingungen, und es ist nicht mehr der reine bittere Hohn, wenn sie
als vertragschließende Partei bezeichnet werden. Auf diese Stufe ist die Entwick¬
lung in einem großen Teile der englischen Industrie gediehen, in Deutschland
wenigstens in einem, im Buchdruckgewerbe. Für diese Grundansicht bringen die
Abhandlungen des vorliegenden fünfundvierzigsten Bandes des Vereins für Sozialpolitik
neues Beweismaterial bei. Auerbach stellt "die Ordnung des Arbeitsverhältnisses in
den Kohlengruben von Northumberland und Durham" dar und druckt unter anderm
das Protokoll einer der merkwürdigsten Schiedsgerichtsverhandlungen wörtlich ab.
>)>'. Lvtz behandelt "das Schieds- und Eiuigungsverfahren in der Walzeisen- und
Stahlindustrie Englands" und Zahn "die Organisation der Prinzipale und Ge¬
hilfen im deutschen Bnchdruckgewerbe." In der Einleitung stellt Brentano die Ergeb¬
nisse dieser Spezialfvrschungen zusammen. Er kommt dabei ans das neue deutsche
Gesetz über die Gewerbegerichte zu sprechen, die als Einiguugsnmter fungiren sollen,
wenn sie von beiden Teilen angerufen werden, und gelaugt zu einem sehr ab¬
fälligen Urteile über diese Einrichtung. Er findet, daß ein Einigungsverfahren,
das diesen Namen verdiene, ohne eine der englischen ähnliche Arbeiterorganisation
schlechthin undenkbar sei. Das Vorurteil gegen diese Organisationen wird in
Deutschland planmäßig gehegt und verbreitet. Vorm Jahre liefen dnrch die deutschen
Zeitungen eine Anzahl Berichte über Vorkommnisse und Zustände in den englischen
Gewerkvereinen, die alle von einer bestimmten Stelle ausgingen. Brentano weist
nach, daß sie sämtlich auf böswilliger Verdrehung des Wortlauts von GeWerk-
Vereinsstatuten beruhen. Auch den EinWurf, daß die Gewerkvereine sich wohl bei
den nordenglischen Arbeitern, "ernsten, kühlen, fast puritanisch finstern Männern,"
bewähren möchten, bei den angeblich leichtsinnigen, leidenschaftlichen und zuchtlosen
deutschen Arbeitern aber nicht durchzuführen seien, läßt er nicht gelten. Er erklärt
die Vorstellung von der natürlichen Vernünftigkeit des englischen Arbeiters für ein
Märchen. Aus der Geschichte der englischen Arbeiterbewegung ist bekannt, daß
die englischen Arbeiter, einschließlich der nordenglischen Grubenarbeiter, noch vor
fünfzig Jahren roh wie das liebe Vieh gelebt und sich in den Kämpfen mit den
Unternehmern wie unvernünftige Bestien benommen haben. Verminst und Disziplin
haben sie erst in ihrer Organisation gelernt, die sie sich mühsam erkämpft haben,
lind was die heutige" Grubenarbeiter Nvrdenglands angeht, so sind diese angeb¬
lichen Puritaner zu einem große" Teil Walliser "ud Iren.


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überstand, dem er seine Arbeitskraft unter jeder Bedingung zu verkaufen gezwungen
war, die diesem zu stellen beliebte. Dieser Widerspruch zwischen Idee nud Wirk¬
lichkeit, zwischen dem gesetzlichen und dem thatsächlichen Zustande hatte eine lange
Reihe von erbitterten Kämpfen zur Folge, die mit Arbeitseinstellungen und Aus¬
sperrungen geführt wurden, und bei denen sich, in England wenigstens, der gegen¬
seitige Haß in blutigen Greueln Luft machte. Nach und nach erkämpften sich die
Arbeiter ihre Organisation in Gewerkvereinen und zwangen oder veranlaßten die
Unternehmer, sich ebenfalls zu organisiren. Zwischen diesen beiden Organisationen
werden seitdem die Arbeitsbedingungen in friedlichen Unterhandlungen vereinbart,
und für individuelle Streitigkeiten, d. h. für Meinungsverschiedenheiten über die
Ausführung der vereinbarten Bedingungen, die in einzelnen Fabriken oder Gruben
entstehen, sind Schiedsgerichte und andre Einrichtungen eingeführt. Dadurch ist
ein Doppeltes erreicht worden. Erstens ist an die Stelle der erbitterte» und nie
ohne große Schädigung beider Teile verlaufenden Massenkämpfe die friedliche und
verständige Unterhandlung getreten. Sodann kann der freie Arbeitsvertrag jetzt als
einigermaßen verwirklicht gelten; die Arbeiter üben Einfluß auf die Vereinbarung
der Arbeitsbedingungen, und es ist nicht mehr der reine bittere Hohn, wenn sie
als vertragschließende Partei bezeichnet werden. Auf diese Stufe ist die Entwick¬
lung in einem großen Teile der englischen Industrie gediehen, in Deutschland
wenigstens in einem, im Buchdruckgewerbe. Für diese Grundansicht bringen die
Abhandlungen des vorliegenden fünfundvierzigsten Bandes des Vereins für Sozialpolitik
neues Beweismaterial bei. Auerbach stellt „die Ordnung des Arbeitsverhältnisses in
den Kohlengruben von Northumberland und Durham" dar und druckt unter anderm
das Protokoll einer der merkwürdigsten Schiedsgerichtsverhandlungen wörtlich ab.
>)>'. Lvtz behandelt „das Schieds- und Eiuigungsverfahren in der Walzeisen- und
Stahlindustrie Englands" und Zahn „die Organisation der Prinzipale und Ge¬
hilfen im deutschen Bnchdruckgewerbe." In der Einleitung stellt Brentano die Ergeb¬
nisse dieser Spezialfvrschungen zusammen. Er kommt dabei ans das neue deutsche
Gesetz über die Gewerbegerichte zu sprechen, die als Einiguugsnmter fungiren sollen,
wenn sie von beiden Teilen angerufen werden, und gelaugt zu einem sehr ab¬
fälligen Urteile über diese Einrichtung. Er findet, daß ein Einigungsverfahren,
das diesen Namen verdiene, ohne eine der englischen ähnliche Arbeiterorganisation
schlechthin undenkbar sei. Das Vorurteil gegen diese Organisationen wird in
Deutschland planmäßig gehegt und verbreitet. Vorm Jahre liefen dnrch die deutschen
Zeitungen eine Anzahl Berichte über Vorkommnisse und Zustände in den englischen
Gewerkvereinen, die alle von einer bestimmten Stelle ausgingen. Brentano weist
nach, daß sie sämtlich auf böswilliger Verdrehung des Wortlauts von GeWerk-
Vereinsstatuten beruhen. Auch den EinWurf, daß die Gewerkvereine sich wohl bei
den nordenglischen Arbeitern, „ernsten, kühlen, fast puritanisch finstern Männern,"
bewähren möchten, bei den angeblich leichtsinnigen, leidenschaftlichen und zuchtlosen
deutschen Arbeitern aber nicht durchzuführen seien, läßt er nicht gelten. Er erklärt
die Vorstellung von der natürlichen Vernünftigkeit des englischen Arbeiters für ein
Märchen. Aus der Geschichte der englischen Arbeiterbewegung ist bekannt, daß
die englischen Arbeiter, einschließlich der nordenglischen Grubenarbeiter, noch vor
fünfzig Jahren roh wie das liebe Vieh gelebt und sich in den Kämpfen mit den
Unternehmern wie unvernünftige Bestien benommen haben. Verminst und Disziplin
haben sie erst in ihrer Organisation gelernt, die sie sich mühsam erkämpft haben,
lind was die heutige» Grubenarbeiter Nvrdenglands angeht, so sind diese angeb¬
lichen Puritaner zu einem große» Teil Walliser »ud Iren.


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[0146] Litteratur überstand, dem er seine Arbeitskraft unter jeder Bedingung zu verkaufen gezwungen war, die diesem zu stellen beliebte. Dieser Widerspruch zwischen Idee nud Wirk¬ lichkeit, zwischen dem gesetzlichen und dem thatsächlichen Zustande hatte eine lange Reihe von erbitterten Kämpfen zur Folge, die mit Arbeitseinstellungen und Aus¬ sperrungen geführt wurden, und bei denen sich, in England wenigstens, der gegen¬ seitige Haß in blutigen Greueln Luft machte. Nach und nach erkämpften sich die Arbeiter ihre Organisation in Gewerkvereinen und zwangen oder veranlaßten die Unternehmer, sich ebenfalls zu organisiren. Zwischen diesen beiden Organisationen werden seitdem die Arbeitsbedingungen in friedlichen Unterhandlungen vereinbart, und für individuelle Streitigkeiten, d. h. für Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung der vereinbarten Bedingungen, die in einzelnen Fabriken oder Gruben entstehen, sind Schiedsgerichte und andre Einrichtungen eingeführt. Dadurch ist ein Doppeltes erreicht worden. Erstens ist an die Stelle der erbitterte» und nie ohne große Schädigung beider Teile verlaufenden Massenkämpfe die friedliche und verständige Unterhandlung getreten. Sodann kann der freie Arbeitsvertrag jetzt als einigermaßen verwirklicht gelten; die Arbeiter üben Einfluß auf die Vereinbarung der Arbeitsbedingungen, und es ist nicht mehr der reine bittere Hohn, wenn sie als vertragschließende Partei bezeichnet werden. Auf diese Stufe ist die Entwick¬ lung in einem großen Teile der englischen Industrie gediehen, in Deutschland wenigstens in einem, im Buchdruckgewerbe. Für diese Grundansicht bringen die Abhandlungen des vorliegenden fünfundvierzigsten Bandes des Vereins für Sozialpolitik neues Beweismaterial bei. Auerbach stellt „die Ordnung des Arbeitsverhältnisses in den Kohlengruben von Northumberland und Durham" dar und druckt unter anderm das Protokoll einer der merkwürdigsten Schiedsgerichtsverhandlungen wörtlich ab. >)>'. Lvtz behandelt „das Schieds- und Eiuigungsverfahren in der Walzeisen- und Stahlindustrie Englands" und Zahn „die Organisation der Prinzipale und Ge¬ hilfen im deutschen Bnchdruckgewerbe." In der Einleitung stellt Brentano die Ergeb¬ nisse dieser Spezialfvrschungen zusammen. Er kommt dabei ans das neue deutsche Gesetz über die Gewerbegerichte zu sprechen, die als Einiguugsnmter fungiren sollen, wenn sie von beiden Teilen angerufen werden, und gelaugt zu einem sehr ab¬ fälligen Urteile über diese Einrichtung. Er findet, daß ein Einigungsverfahren, das diesen Namen verdiene, ohne eine der englischen ähnliche Arbeiterorganisation schlechthin undenkbar sei. Das Vorurteil gegen diese Organisationen wird in Deutschland planmäßig gehegt und verbreitet. Vorm Jahre liefen dnrch die deutschen Zeitungen eine Anzahl Berichte über Vorkommnisse und Zustände in den englischen Gewerkvereinen, die alle von einer bestimmten Stelle ausgingen. Brentano weist nach, daß sie sämtlich auf böswilliger Verdrehung des Wortlauts von GeWerk- Vereinsstatuten beruhen. Auch den EinWurf, daß die Gewerkvereine sich wohl bei den nordenglischen Arbeitern, „ernsten, kühlen, fast puritanisch finstern Männern," bewähren möchten, bei den angeblich leichtsinnigen, leidenschaftlichen und zuchtlosen deutschen Arbeitern aber nicht durchzuführen seien, läßt er nicht gelten. Er erklärt die Vorstellung von der natürlichen Vernünftigkeit des englischen Arbeiters für ein Märchen. Aus der Geschichte der englischen Arbeiterbewegung ist bekannt, daß die englischen Arbeiter, einschließlich der nordenglischen Grubenarbeiter, noch vor fünfzig Jahren roh wie das liebe Vieh gelebt und sich in den Kämpfen mit den Unternehmern wie unvernünftige Bestien benommen haben. Verminst und Disziplin haben sie erst in ihrer Organisation gelernt, die sie sich mühsam erkämpft haben, lind was die heutige» Grubenarbeiter Nvrdenglands angeht, so sind diese angeb¬ lichen Puritaner zu einem große» Teil Walliser »ud Iren.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341853_289767/146>, abgerufen am 23.07.2024.