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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr.

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Das Aufrücken der Lehrer an den höhern UiUerrichtsanstalten Preußens

Seit Einführung des Normaletats ist min festgesetzt, daß der Durch¬
schnittsgehalt für eine Stelle 3150 Mark beträgt, der Anfangsgehalt 1800,
der höchste Gehalt 4500 Mark; und zwar sind die Gehaltsverhültnisse so ge¬
ordnet, daß allemal der erste Oberlehrer und der letzte ordentliche Lehrer und
ebenso der zweite Oberlehrer und der vorletzte ordentliche Lehrer u, s. f. zu¬
sammen einen Gehalt von 2 X 3150 6300 Mark beziehen, und zwar der
erste Oberlehrer 4500 Mark, der letzte ordentliche 1800, der zweite Oberlehrer
vielleicht 4200 Mark und der vorletzte ordentliche 2100 Mark. Ich sage
vielleicht, denn der Gehalt stuft sich innerhalb der Lehrerkollegien je nach der
Zahl der Mitglieder ab. Je weniger Mitglieder, um so größer sind die Ge¬
haltsunterschiede zwischen den einzelnen Stellen, je mehr Mitglieder, um so
geringer. In großen Kollegien haben sogar zwei auf einander folgende Stellen
manchmal ganz gleiches Einkommen. Die Zahl der akademisch gebildeten
Mitglieder der Lehrerkollegien schwankt zwischen zwanzig oder mehr und sieben.
Der Gehalt sämtlicher Lehrer, sowohl der zwanzig wie der sieben, stuft sich
zwischen 4500 und 1800 Mark ab. Der Gehalt der Direktoren steht außerhalb
dieser Berechnung. Er betrügt in Städten über 50000 Einwohner 5100 Mark
und steigt in Alterszulagen bis 6000 Mark ans, in kleinern Städten beträgt
er nur 4500 und rückt bis 5400 Mark auf.

Anders ist das Gehaltsverhältnis bei den "nicht vollen" Anstalten ge¬
ordnet, an denen außer dem Rektor meist nur fünf oder auch nur vier aka¬
demisch gebildete Lehrer angestellt sind. Hier ist der Durchschnittsgehalt ans
2850 Mark festgesetzt, und er wird dadurch noch wesentlich verringert, daß hier
der Gehalt des Rektors als Minus iutsr v!M8 mit eingerechnet wird, während
bei den "Vollanstalten" der Direktor außerhalb der Berechnung steht. Der
Rektor bezieht 4500 Mark Gehalt, der letzte ordentliche Lehrer 1800 Mark.
Dies giebt zusammen 6300 Mark, also ein Zuviel von 600 Mark, denn
2 x 2850 ist nur 5700 Mark. Der erste und der vorletzte ordentliche Lehrer
beziehe" zusammen 3600 und 2100, also im ganzen 5700 Mark, d. h.
2 x 2850. Das Zuviel der 600 Mark des Rektorgehaltes wird den
Lehrern, die die mittlern Stellen bekleiden und die in dem Gehalte von 2700
und 2400 Mark stehen, abgezogen; die Gesamtsumme dieser beiden Stellen
macht nur 5100 Mark aus, also ein Zuwenig von 600 Mark gegenüber den
ihnen zukommenden 2 x 2850 5700 Mark. Den Durchschnittsgehnlt
erreichen also an "nicht vollen" Anstalten nur der Rektor und der erste Lehrer.
Waruni die Lehrer an solchen Anstalten um so viel schlechter gestellt sind als
an "Vollanstalten," dafür ist durchaus kein Grund ersichtlich; erstens haben sie
genau dieselben Staatsprüfungen gemacht wie die Lehrer an Vollanstalten,
und dann haben sie auch noch mehr Schulstunden und schwerere Arbeit.

Diese Art des Aufrückens innerhalb eines bald großen, bald kleinen
Kollegiums, die unter den akademisch gebildeten Beamten Preußens einzig


Das Aufrücken der Lehrer an den höhern UiUerrichtsanstalten Preußens

Seit Einführung des Normaletats ist min festgesetzt, daß der Durch¬
schnittsgehalt für eine Stelle 3150 Mark beträgt, der Anfangsgehalt 1800,
der höchste Gehalt 4500 Mark; und zwar sind die Gehaltsverhültnisse so ge¬
ordnet, daß allemal der erste Oberlehrer und der letzte ordentliche Lehrer und
ebenso der zweite Oberlehrer und der vorletzte ordentliche Lehrer u, s. f. zu¬
sammen einen Gehalt von 2 X 3150 6300 Mark beziehen, und zwar der
erste Oberlehrer 4500 Mark, der letzte ordentliche 1800, der zweite Oberlehrer
vielleicht 4200 Mark und der vorletzte ordentliche 2100 Mark. Ich sage
vielleicht, denn der Gehalt stuft sich innerhalb der Lehrerkollegien je nach der
Zahl der Mitglieder ab. Je weniger Mitglieder, um so größer sind die Ge¬
haltsunterschiede zwischen den einzelnen Stellen, je mehr Mitglieder, um so
geringer. In großen Kollegien haben sogar zwei auf einander folgende Stellen
manchmal ganz gleiches Einkommen. Die Zahl der akademisch gebildeten
Mitglieder der Lehrerkollegien schwankt zwischen zwanzig oder mehr und sieben.
Der Gehalt sämtlicher Lehrer, sowohl der zwanzig wie der sieben, stuft sich
zwischen 4500 und 1800 Mark ab. Der Gehalt der Direktoren steht außerhalb
dieser Berechnung. Er betrügt in Städten über 50000 Einwohner 5100 Mark
und steigt in Alterszulagen bis 6000 Mark ans, in kleinern Städten beträgt
er nur 4500 und rückt bis 5400 Mark auf.

Anders ist das Gehaltsverhältnis bei den „nicht vollen" Anstalten ge¬
ordnet, an denen außer dem Rektor meist nur fünf oder auch nur vier aka¬
demisch gebildete Lehrer angestellt sind. Hier ist der Durchschnittsgehalt ans
2850 Mark festgesetzt, und er wird dadurch noch wesentlich verringert, daß hier
der Gehalt des Rektors als Minus iutsr v!M8 mit eingerechnet wird, während
bei den „Vollanstalten" der Direktor außerhalb der Berechnung steht. Der
Rektor bezieht 4500 Mark Gehalt, der letzte ordentliche Lehrer 1800 Mark.
Dies giebt zusammen 6300 Mark, also ein Zuviel von 600 Mark, denn
2 x 2850 ist nur 5700 Mark. Der erste und der vorletzte ordentliche Lehrer
beziehe» zusammen 3600 und 2100, also im ganzen 5700 Mark, d. h.
2 x 2850. Das Zuviel der 600 Mark des Rektorgehaltes wird den
Lehrern, die die mittlern Stellen bekleiden und die in dem Gehalte von 2700
und 2400 Mark stehen, abgezogen; die Gesamtsumme dieser beiden Stellen
macht nur 5100 Mark aus, also ein Zuwenig von 600 Mark gegenüber den
ihnen zukommenden 2 x 2850 5700 Mark. Den Durchschnittsgehnlt
erreichen also an „nicht vollen" Anstalten nur der Rektor und der erste Lehrer.
Waruni die Lehrer an solchen Anstalten um so viel schlechter gestellt sind als
an „Vollanstalten," dafür ist durchaus kein Grund ersichtlich; erstens haben sie
genau dieselben Staatsprüfungen gemacht wie die Lehrer an Vollanstalten,
und dann haben sie auch noch mehr Schulstunden und schwerere Arbeit.

Diese Art des Aufrückens innerhalb eines bald großen, bald kleinen
Kollegiums, die unter den akademisch gebildeten Beamten Preußens einzig


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[0066] Das Aufrücken der Lehrer an den höhern UiUerrichtsanstalten Preußens Seit Einführung des Normaletats ist min festgesetzt, daß der Durch¬ schnittsgehalt für eine Stelle 3150 Mark beträgt, der Anfangsgehalt 1800, der höchste Gehalt 4500 Mark; und zwar sind die Gehaltsverhültnisse so ge¬ ordnet, daß allemal der erste Oberlehrer und der letzte ordentliche Lehrer und ebenso der zweite Oberlehrer und der vorletzte ordentliche Lehrer u, s. f. zu¬ sammen einen Gehalt von 2 X 3150 6300 Mark beziehen, und zwar der erste Oberlehrer 4500 Mark, der letzte ordentliche 1800, der zweite Oberlehrer vielleicht 4200 Mark und der vorletzte ordentliche 2100 Mark. Ich sage vielleicht, denn der Gehalt stuft sich innerhalb der Lehrerkollegien je nach der Zahl der Mitglieder ab. Je weniger Mitglieder, um so größer sind die Ge¬ haltsunterschiede zwischen den einzelnen Stellen, je mehr Mitglieder, um so geringer. In großen Kollegien haben sogar zwei auf einander folgende Stellen manchmal ganz gleiches Einkommen. Die Zahl der akademisch gebildeten Mitglieder der Lehrerkollegien schwankt zwischen zwanzig oder mehr und sieben. Der Gehalt sämtlicher Lehrer, sowohl der zwanzig wie der sieben, stuft sich zwischen 4500 und 1800 Mark ab. Der Gehalt der Direktoren steht außerhalb dieser Berechnung. Er betrügt in Städten über 50000 Einwohner 5100 Mark und steigt in Alterszulagen bis 6000 Mark ans, in kleinern Städten beträgt er nur 4500 und rückt bis 5400 Mark auf. Anders ist das Gehaltsverhältnis bei den „nicht vollen" Anstalten ge¬ ordnet, an denen außer dem Rektor meist nur fünf oder auch nur vier aka¬ demisch gebildete Lehrer angestellt sind. Hier ist der Durchschnittsgehalt ans 2850 Mark festgesetzt, und er wird dadurch noch wesentlich verringert, daß hier der Gehalt des Rektors als Minus iutsr v!M8 mit eingerechnet wird, während bei den „Vollanstalten" der Direktor außerhalb der Berechnung steht. Der Rektor bezieht 4500 Mark Gehalt, der letzte ordentliche Lehrer 1800 Mark. Dies giebt zusammen 6300 Mark, also ein Zuviel von 600 Mark, denn 2 x 2850 ist nur 5700 Mark. Der erste und der vorletzte ordentliche Lehrer beziehe» zusammen 3600 und 2100, also im ganzen 5700 Mark, d. h. 2 x 2850. Das Zuviel der 600 Mark des Rektorgehaltes wird den Lehrern, die die mittlern Stellen bekleiden und die in dem Gehalte von 2700 und 2400 Mark stehen, abgezogen; die Gesamtsumme dieser beiden Stellen macht nur 5100 Mark aus, also ein Zuwenig von 600 Mark gegenüber den ihnen zukommenden 2 x 2850 5700 Mark. Den Durchschnittsgehnlt erreichen also an „nicht vollen" Anstalten nur der Rektor und der erste Lehrer. Waruni die Lehrer an solchen Anstalten um so viel schlechter gestellt sind als an „Vollanstalten," dafür ist durchaus kein Grund ersichtlich; erstens haben sie genau dieselben Staatsprüfungen gemacht wie die Lehrer an Vollanstalten, und dann haben sie auch noch mehr Schulstunden und schwerere Arbeit. Diese Art des Aufrückens innerhalb eines bald großen, bald kleinen Kollegiums, die unter den akademisch gebildeten Beamten Preußens einzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_208578/66>, abgerufen am 23.07.2024.