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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr.

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zweige werden in dem unsrigen entweder gar nicht "der nur in zweiter Reihe und
in ihrer Beziehung zum Hauptinhalte bespreche". Das Verwaltungsrecht wird
lediglich als Rechtsgrundlage der wirtschaftliche" und sozialen Ordnung mit berück¬
sichtigt. Das formale Verwaltungsrecht, das Verfassuugs- und Völkerrecht, die
Politik, wie Mohl den Begriff versteht, desgleichen die Staatengeschichte bleiben
vollständig ausgeschlossen, und die Statistik ist uur als methodische Hilfswissenschaft
angesehen und wird nnr benntzt, um durch das von ihr gebotene reiche zahlen¬
mäßige Material eine möglichst genaue Übersicht über die wirtschaftlichen und gesell¬
schaftlichen Thatsachen zu gewinnen.

Das Unternehmen folgt zwar selbstverständlich der auf seinem Gebiete vor¬
herrschenden Zeitströmung, dient aber keiner Partei, es geht namentlich nicht von
abstrakt freihändlerischen Grundsätzen aus, sondern will in wissenschaftlicher Be¬
trachtung der konkreten Thatsachen die Lösung der schwebende" Fragen suchen.
Sehr ausführlich berücksichtigt es die wirtschaftliche Gesetzgebung in Deutschland
und deu übrige" Hnuptflaate", aber nicht zum Zwecke einer juristischen Systematik,
sondern im Anschluß an die Untersuchung der wichtigen Frage, "ins die Schranken
und die Erfolge der staatliche" Einwirkung auf das wirtschaftliche Lebe" siud --
eine Prüfung, die sich natürlich nicht bloß auf die Gegenwart erstrecken kann,
sondern auf die Vergangenheit zurückgreifen muß. Da die Hauptgegenstände des
Handwörterbuchs in länger", sehr übersichtlich gehaltenen Aufsätzen behandelt werde",
so ist für viele Emzelheite" desselben Gegenstandes bei dem betreffende" Stichworte
u"r ein Hinweis auf die Stelle des Hnuvtartikels für genügend erachtet worden.
Außerdem aber dienen kurze zusammenfassende Artikel als Einleitung für die Be¬
handlung größerer Gebiete, da hier der innere Zusammenhang der unter besondern
Stichwörtern dargestellten Teile des gesamten Stoffes hervortritt. Bei jedem Ab¬
schnitte ist die darauf bezügliche Litteratur möglichst vollständig angegeben, sodaß
Vergleichung und weitere Belehrung ermöglicht ist.

Das Werk beruht durchweg auf wissenschaftlichem Grnnde, aber auch die
praktische Brauchbarkeit hat den Herausgebern und ihren zahlreichen Mitarbeitern
offenbar lebhaft vor Augen gestanden, und so werden auch viele Männer der Praxis:
Verwaltungsbeamte höherer Klasse, Reichs- und Landtagsabgeordnete, Anwälte,
Publizisten, Landwirte und Kaufleute, die Anspruch erheben, in den obengenannten
Fächern unterrichtet zu sein und mit teilnehmenden Blicke der Entwicklung des
öffentlichen Lebens folgen, es "lit Freude begrüßen. Es wird in fünf bis sechs
Bänden erscheinen, die 300 bis 350 Bogen Lexikonformat umfasse" und zu Ende
des Jahres 1892 vollständig vorliege" solle". El" Werk von gleicher Natur und
gleiche"! Umfang gab es bis jetzt weder i" der dentschen noch in der fremden
Litteratur. Das ...Handwörterbuch der Volkswirtschaftslehre" von Rentzsch und
Gnillcuimius UivtiommirQ et<z l^lloonoinio zwliticincz haben allerdings in der Ab¬
grenzung ihres Inhalts einige Ähnlichkeit mit dein vorliegende" Werke, können aber hin¬
sichtlich ihres Umfanges "icht dünn vergliche" werde", ""d das unter der Leitung
Leon Says erschei"e"de Ole-ticmimirs et>Z8 ^inanvE" macht sich mich rin mancherlei
andern Dingen als dem staatlichen Finanzwesen zu thun, verfolgt aber im Vergleich
mit unserm "Handwörterbuche" ein sehr beschränktes Programui. Wir fügen endlich
noch hinzu, daß das abgeschlossene Werk von Zeit zu Zeit durch Ergänzungshefte
vervollständigt, berichtigt und so vor dem Veralte" bewahrt werde" soll, u"d weise"
n"f die große Anzahl von Männern der Praxis hin, die das Bcilarbeiterverzeichnis
aufzählt, auch darauf, daß unter jedem Artikel der Name des Verfassers steht.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunvw in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
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zweige werden in dem unsrigen entweder gar nicht »der nur in zweiter Reihe und
in ihrer Beziehung zum Hauptinhalte bespreche». Das Verwaltungsrecht wird
lediglich als Rechtsgrundlage der wirtschaftliche» und sozialen Ordnung mit berück¬
sichtigt. Das formale Verwaltungsrecht, das Verfassuugs- und Völkerrecht, die
Politik, wie Mohl den Begriff versteht, desgleichen die Staatengeschichte bleiben
vollständig ausgeschlossen, und die Statistik ist uur als methodische Hilfswissenschaft
angesehen und wird nnr benntzt, um durch das von ihr gebotene reiche zahlen¬
mäßige Material eine möglichst genaue Übersicht über die wirtschaftlichen und gesell¬
schaftlichen Thatsachen zu gewinnen.

Das Unternehmen folgt zwar selbstverständlich der auf seinem Gebiete vor¬
herrschenden Zeitströmung, dient aber keiner Partei, es geht namentlich nicht von
abstrakt freihändlerischen Grundsätzen aus, sondern will in wissenschaftlicher Be¬
trachtung der konkreten Thatsachen die Lösung der schwebende» Fragen suchen.
Sehr ausführlich berücksichtigt es die wirtschaftliche Gesetzgebung in Deutschland
und deu übrige» Hnuptflaate», aber nicht zum Zwecke einer juristischen Systematik,
sondern im Anschluß an die Untersuchung der wichtigen Frage, »ins die Schranken
und die Erfolge der staatliche» Einwirkung auf das wirtschaftliche Lebe» siud —
eine Prüfung, die sich natürlich nicht bloß auf die Gegenwart erstrecken kann,
sondern auf die Vergangenheit zurückgreifen muß. Da die Hauptgegenstände des
Handwörterbuchs in länger», sehr übersichtlich gehaltenen Aufsätzen behandelt werde»,
so ist für viele Emzelheite» desselben Gegenstandes bei dem betreffende» Stichworte
u»r ein Hinweis auf die Stelle des Hnuvtartikels für genügend erachtet worden.
Außerdem aber dienen kurze zusammenfassende Artikel als Einleitung für die Be¬
handlung größerer Gebiete, da hier der innere Zusammenhang der unter besondern
Stichwörtern dargestellten Teile des gesamten Stoffes hervortritt. Bei jedem Ab¬
schnitte ist die darauf bezügliche Litteratur möglichst vollständig angegeben, sodaß
Vergleichung und weitere Belehrung ermöglicht ist.

Das Werk beruht durchweg auf wissenschaftlichem Grnnde, aber auch die
praktische Brauchbarkeit hat den Herausgebern und ihren zahlreichen Mitarbeitern
offenbar lebhaft vor Augen gestanden, und so werden auch viele Männer der Praxis:
Verwaltungsbeamte höherer Klasse, Reichs- und Landtagsabgeordnete, Anwälte,
Publizisten, Landwirte und Kaufleute, die Anspruch erheben, in den obengenannten
Fächern unterrichtet zu sein und mit teilnehmenden Blicke der Entwicklung des
öffentlichen Lebens folgen, es »lit Freude begrüßen. Es wird in fünf bis sechs
Bänden erscheinen, die 300 bis 350 Bogen Lexikonformat umfasse» und zu Ende
des Jahres 1892 vollständig vorliege» solle«. El» Werk von gleicher Natur und
gleiche»! Umfang gab es bis jetzt weder i» der dentschen noch in der fremden
Litteratur. Das ...Handwörterbuch der Volkswirtschaftslehre" von Rentzsch und
Gnillcuimius UivtiommirQ et<z l^lloonoinio zwliticincz haben allerdings in der Ab¬
grenzung ihres Inhalts einige Ähnlichkeit mit dein vorliegende» Werke, können aber hin¬
sichtlich ihres Umfanges »icht dünn vergliche» werde», »»d das unter der Leitung
Leon Says erschei»e»de Ole-ticmimirs et>Z8 ^inanvE« macht sich mich rin mancherlei
andern Dingen als dem staatlichen Finanzwesen zu thun, verfolgt aber im Vergleich
mit unserm „Handwörterbuche" ein sehr beschränktes Programui. Wir fügen endlich
noch hinzu, daß das abgeschlossene Werk von Zeit zu Zeit durch Ergänzungshefte
vervollständigt, berichtigt und so vor dem Veralte» bewahrt werde» soll, u»d weise»
n»f die große Anzahl von Männern der Praxis hin, die das Bcilarbeiterverzeichnis
aufzählt, auch darauf, daß unter jedem Artikel der Name des Verfassers steht.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunvw in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0256] Litteratur zweige werden in dem unsrigen entweder gar nicht »der nur in zweiter Reihe und in ihrer Beziehung zum Hauptinhalte bespreche». Das Verwaltungsrecht wird lediglich als Rechtsgrundlage der wirtschaftliche» und sozialen Ordnung mit berück¬ sichtigt. Das formale Verwaltungsrecht, das Verfassuugs- und Völkerrecht, die Politik, wie Mohl den Begriff versteht, desgleichen die Staatengeschichte bleiben vollständig ausgeschlossen, und die Statistik ist uur als methodische Hilfswissenschaft angesehen und wird nnr benntzt, um durch das von ihr gebotene reiche zahlen¬ mäßige Material eine möglichst genaue Übersicht über die wirtschaftlichen und gesell¬ schaftlichen Thatsachen zu gewinnen. Das Unternehmen folgt zwar selbstverständlich der auf seinem Gebiete vor¬ herrschenden Zeitströmung, dient aber keiner Partei, es geht namentlich nicht von abstrakt freihändlerischen Grundsätzen aus, sondern will in wissenschaftlicher Be¬ trachtung der konkreten Thatsachen die Lösung der schwebende» Fragen suchen. Sehr ausführlich berücksichtigt es die wirtschaftliche Gesetzgebung in Deutschland und deu übrige» Hnuptflaate», aber nicht zum Zwecke einer juristischen Systematik, sondern im Anschluß an die Untersuchung der wichtigen Frage, »ins die Schranken und die Erfolge der staatliche» Einwirkung auf das wirtschaftliche Lebe» siud — eine Prüfung, die sich natürlich nicht bloß auf die Gegenwart erstrecken kann, sondern auf die Vergangenheit zurückgreifen muß. Da die Hauptgegenstände des Handwörterbuchs in länger», sehr übersichtlich gehaltenen Aufsätzen behandelt werde», so ist für viele Emzelheite» desselben Gegenstandes bei dem betreffende» Stichworte u»r ein Hinweis auf die Stelle des Hnuvtartikels für genügend erachtet worden. Außerdem aber dienen kurze zusammenfassende Artikel als Einleitung für die Be¬ handlung größerer Gebiete, da hier der innere Zusammenhang der unter besondern Stichwörtern dargestellten Teile des gesamten Stoffes hervortritt. Bei jedem Ab¬ schnitte ist die darauf bezügliche Litteratur möglichst vollständig angegeben, sodaß Vergleichung und weitere Belehrung ermöglicht ist. Das Werk beruht durchweg auf wissenschaftlichem Grnnde, aber auch die praktische Brauchbarkeit hat den Herausgebern und ihren zahlreichen Mitarbeitern offenbar lebhaft vor Augen gestanden, und so werden auch viele Männer der Praxis: Verwaltungsbeamte höherer Klasse, Reichs- und Landtagsabgeordnete, Anwälte, Publizisten, Landwirte und Kaufleute, die Anspruch erheben, in den obengenannten Fächern unterrichtet zu sein und mit teilnehmenden Blicke der Entwicklung des öffentlichen Lebens folgen, es »lit Freude begrüßen. Es wird in fünf bis sechs Bänden erscheinen, die 300 bis 350 Bogen Lexikonformat umfasse» und zu Ende des Jahres 1892 vollständig vorliege» solle«. El» Werk von gleicher Natur und gleiche»! Umfang gab es bis jetzt weder i» der dentschen noch in der fremden Litteratur. Das ...Handwörterbuch der Volkswirtschaftslehre" von Rentzsch und Gnillcuimius UivtiommirQ et<z l^lloonoinio zwliticincz haben allerdings in der Ab¬ grenzung ihres Inhalts einige Ähnlichkeit mit dein vorliegende» Werke, können aber hin¬ sichtlich ihres Umfanges »icht dünn vergliche» werde», »»d das unter der Leitung Leon Says erschei»e»de Ole-ticmimirs et>Z8 ^inanvE« macht sich mich rin mancherlei andern Dingen als dem staatlichen Finanzwesen zu thun, verfolgt aber im Vergleich mit unserm „Handwörterbuche" ein sehr beschränktes Programui. Wir fügen endlich noch hinzu, daß das abgeschlossene Werk von Zeit zu Zeit durch Ergänzungshefte vervollständigt, berichtigt und so vor dem Veralte» bewahrt werde» soll, u»d weise» n»f die große Anzahl von Männern der Praxis hin, die das Bcilarbeiterverzeichnis aufzählt, auch darauf, daß unter jedem Artikel der Name des Verfassers steht. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunvw in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_208578/256>, abgerufen am 23.07.2024.