Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr.Aulturgeschichte und Litteraturgeschichte es erst dann, wenn eine ans Verbreitung dnrch die Presse gerichtete Handlung Nur wenn ein auf Strafe lautendes Urteil gefällt wird, ist der Kosten¬ Ich bin überzeugt, daß der Erlaß eines Gesetzes im Sinne vorstehenden Wie ich, dessen Name in den weitern Kreisen des öffentlichen Lebens T. Baudler Kulturgeschichte und Litteraturgeschichte Lrnst Groth von le Kulturgeschichte findet gegenwärtig verhältnismäßig geringe Aulturgeschichte und Litteraturgeschichte es erst dann, wenn eine ans Verbreitung dnrch die Presse gerichtete Handlung Nur wenn ein auf Strafe lautendes Urteil gefällt wird, ist der Kosten¬ Ich bin überzeugt, daß der Erlaß eines Gesetzes im Sinne vorstehenden Wie ich, dessen Name in den weitern Kreisen des öffentlichen Lebens T. Baudler Kulturgeschichte und Litteraturgeschichte Lrnst Groth von le Kulturgeschichte findet gegenwärtig verhältnismäßig geringe <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0548" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/208485"/> <fw type="header" place="top"> Aulturgeschichte und Litteraturgeschichte</fw><lb/> <p xml:id="ID_1728" prev="#ID_1727"> es erst dann, wenn eine ans Verbreitung dnrch die Presse gerichtete Handlung<lb/> (Einsendung) hinzukommt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1729"> Nur wenn ein auf Strafe lautendes Urteil gefällt wird, ist der Kosten¬<lb/> vorschuß zurückzuzahlen. In diesem Falle können die Kosten dem Verurteilten<lb/> auferlegt werden. In allen übrigen Fällen, also auch in dem des Z 1, Absatz 3,<lb/> zieht die Staatskasse den Kostenvorschuß ein. Mehr als der Kostenvorschuß<lb/> soll aber in keinem Falle dem Antragsteller auferlegt werden können, da sonst<lb/> die Ungewißheit über den Kostenpunkt die Stellung von Strafanträgen in<lb/> zweckwidriger Weise erschweren würde. —</p><lb/> <p xml:id="ID_1730"> Ich bin überzeugt, daß der Erlaß eines Gesetzes im Sinne vorstehenden<lb/> Entwurfes nicht anders als heilsam wirken würde, heilsam für unser Volk,<lb/> da das Streben nach Wahrhaftigkeit nicht mehr dnrch so vieles dreiste<lb/> öffentliche Lügen beeinträchtigt werden würde, heilsam aber auch für die Presse,<lb/> da schon das Vorhandensein des gesetzlichen Verbotes läuternd auf ihre<lb/> Mitarbeiter wirken und die unsaubern und unwürdigen Elemente beseitigen<lb/> würde. Dann wird auch einmal die Zeit kommen, wo das Wort von der<lb/> „verlogenen Presse" der Vergangenheit angehört.</p><lb/> <p xml:id="ID_1731"> Wie ich, dessen Name in den weitern Kreisen des öffentlichen Lebens<lb/> unbekannt ist, dazu komme, in einer so schwierigen Frage des öffentlichen<lb/> Rechtes mit einem gesetzgeberischen Vorschlag hervorzutreten? Die Entrüstung<lb/> über den gegenwärtigen Zustand in der Presse in Betreff der Wahrheit hat<lb/> mich zum Nachdenken über die Sache veranlaßt, und das heiße Verlangen<lb/> nach Besserung hat meine Scheu vor der Öffentlichkeit überwunden. Möge<lb/> mein Vorschlag als Versuch, zur Herbeiführung besserer Verhältnisse mitzu¬<lb/> helfen, aufgenommen werden, und möge er auch andern als Anregung zur<lb/> Mitarbeit an dieser Aufgabe dienen.</p><lb/> <note type="byline"> T. Baudler</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Kulturgeschichte und Litteraturgeschichte<lb/><note type="byline"> Lrnst Groth</note> von </head><lb/> <p xml:id="ID_1732" next="#ID_1733"> le Kulturgeschichte findet gegenwärtig verhältnismäßig geringe<lb/> Pflege. Es ist das erklärlich, denn das moderne Spezialistentum,<lb/> das auf allen Forschungsgebieten im Übermaße herrscht, die<lb/> wissenschaftlichen Arbeiten auf eng begrenzte, scharf von einander<lb/> gesonderte Kreise beschränkt und eine zusammenfassende Be¬<lb/> trachtung geradezu unmöglich macht, wirkt nirgends nachteiliger als auf dem<lb/> Gebiete der Kulturgeschichte. Sie läßt sich nun einmal nicht in lauter exzeu-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0548]
Aulturgeschichte und Litteraturgeschichte
es erst dann, wenn eine ans Verbreitung dnrch die Presse gerichtete Handlung
(Einsendung) hinzukommt.
Nur wenn ein auf Strafe lautendes Urteil gefällt wird, ist der Kosten¬
vorschuß zurückzuzahlen. In diesem Falle können die Kosten dem Verurteilten
auferlegt werden. In allen übrigen Fällen, also auch in dem des Z 1, Absatz 3,
zieht die Staatskasse den Kostenvorschuß ein. Mehr als der Kostenvorschuß
soll aber in keinem Falle dem Antragsteller auferlegt werden können, da sonst
die Ungewißheit über den Kostenpunkt die Stellung von Strafanträgen in
zweckwidriger Weise erschweren würde. —
Ich bin überzeugt, daß der Erlaß eines Gesetzes im Sinne vorstehenden
Entwurfes nicht anders als heilsam wirken würde, heilsam für unser Volk,
da das Streben nach Wahrhaftigkeit nicht mehr dnrch so vieles dreiste
öffentliche Lügen beeinträchtigt werden würde, heilsam aber auch für die Presse,
da schon das Vorhandensein des gesetzlichen Verbotes läuternd auf ihre
Mitarbeiter wirken und die unsaubern und unwürdigen Elemente beseitigen
würde. Dann wird auch einmal die Zeit kommen, wo das Wort von der
„verlogenen Presse" der Vergangenheit angehört.
Wie ich, dessen Name in den weitern Kreisen des öffentlichen Lebens
unbekannt ist, dazu komme, in einer so schwierigen Frage des öffentlichen
Rechtes mit einem gesetzgeberischen Vorschlag hervorzutreten? Die Entrüstung
über den gegenwärtigen Zustand in der Presse in Betreff der Wahrheit hat
mich zum Nachdenken über die Sache veranlaßt, und das heiße Verlangen
nach Besserung hat meine Scheu vor der Öffentlichkeit überwunden. Möge
mein Vorschlag als Versuch, zur Herbeiführung besserer Verhältnisse mitzu¬
helfen, aufgenommen werden, und möge er auch andern als Anregung zur
Mitarbeit an dieser Aufgabe dienen.
T. Baudler
Kulturgeschichte und Litteraturgeschichte
Lrnst Groth von
le Kulturgeschichte findet gegenwärtig verhältnismäßig geringe
Pflege. Es ist das erklärlich, denn das moderne Spezialistentum,
das auf allen Forschungsgebieten im Übermaße herrscht, die
wissenschaftlichen Arbeiten auf eng begrenzte, scharf von einander
gesonderte Kreise beschränkt und eine zusammenfassende Be¬
trachtung geradezu unmöglich macht, wirkt nirgends nachteiliger als auf dem
Gebiete der Kulturgeschichte. Sie läßt sich nun einmal nicht in lauter exzeu-
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