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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

durchzugehen. Wir meinen: der Privatunterricht muß den angestellten Lehrern
untersagt werden; er ist den zahlreichen Kandidaten zu überlassen, deren Not da¬
durch bedeutend gelindert werden würde.

Wenn Überarbeitung dem Lehrer die unentbehrliche Frische raubt, so schädigt
sie auch leicht sein Pflichtgefühl. Auch der gewissenhafte Lehrer kann es bei diesen,
Übermaß von Thätigkeit kaum vermeiden, daß er den Unterricht verkürzt, und mit
der Zeit wird er es auch mit der Vorbereitung auf den Unterricht und mit den
Korrekturen leicht nehmen. Wie bald merken das die Schüler, und wie muß dies
auf ihr eignes Pflichtgefühl wirken? Aber das ist uoch das geringere Übel. Viel
größer ist die Gefahr, daß der Lehrer, der Privatstunden giebt und Pensionäre
hält, in den Verdacht der Ungerechtigkeit kommt, und dieser Verdacht ist leider oft
begründet. Es ist auch kaum möglich, Schüler, zu denen man in diesem nähern
Verhältnis steht, ebenso zu behandeln wie die übrigen. Ja selbst den andern
Lehrern geht oft durch die Rücksicht auf ihre Kollegen die nötige Unbefangenheit
verloren. Man frage namentlich an Anstalten nach, wo der Direktor Pensionäre
hat! Edler und würdiger als diese Nebenbeschäftigung ist die wissenschaftliche
Thätigkeit, aber auch sie birgt Gefahren in sich. So notwendig es ist, daß der
Lehrer Fühlung mit der Wissenschaft behält und sich selbst weiterbildet, so gefährlich
ist in vielen Fällen das Bestreben, durch eigne Arbeiten die Wissenschaft zu fördern.
Diese Thätigkeit ist so reizvoll, daß sie gar leicht von der Schule abzieht und den
Diensteifer erkalten läßt. Man sollte wenigstens wissenschaftliche Thätigkeit eines
Lehrers nicht von vornherein als eine Empfehlung einsehn und in jedem Falle erst
prüfen, ob nicht seine Berufsthätigkeit darunter leidet. Die Fälle sind auch gar
nicht so selten, wo die wissenschaftliche Thätigkeit nnr ein Mittel ist, die Anfmerk-
samkeit der Vorgesetzten ans sich zu lenken und eine Beförderung zu erwirken, ja
manche verraten ihre wahre Absicht so deutlich, daß sie ihre Arbeiten dem Prvvinzial-
schulrat widmen.

Damit kommen wir zu dem dritte" Vorwurf, den mau einem Teil der Lehrer
macheu kaun, es ist die Menschenfurcht, der Mangel um Selbständigkeit und mann¬
hafter Gesinnung. Wie können Lehrer, die mit diesen Fehlern behaftet sind, ein
mannhaftes Geschlecht erziehen? Aber mau darf nicht zu streng urteilen, denn zum
großen Teil ist dieser Fehler in der gesamten Stellung des Lehrerstandes begründet.
Bei der großen Machtbefugnis, die der Direktor seinem Kollegium gegenüber hat,
bei dem geringen Maße von Rechten, die der Lehrer besitzt, ist es natürlich, daß
sich viele aus der untergeordneten Stellung heraussehnen und im Gebrauch der
Mittel nicht allzu wählerisch siud, namentlich wenn sie uuter einem launenhaften
oder uufnhigeu Direktor arbeiten sollen. Und wie leicht kann ein Direktor bei
seiner Beschäftigung lnnnisch werden! Der schriftliche Verkehr mit den Behörden
hat heute einen Umfang angenommen, daß von einer wirklichen Leitung der Anstalt,
von der Möglichkeit, der Schule seinen Stempel auszudrücken, nicht mehr die Rede
ist, die Hauptarbeit des Direktors ist heilte die eines Kanzleisekretärs. Es erscheint
wünschenswert, das Verhältnis zwischen dem Direktor und dem Kollegium se' 5"
gestalten, wie das zwischen dem aufsichtführeuden Richter eines Amtsgerichts und
seinen Kollegen. So wenig dieses Verhältnis zu Übelständen geführt hat, so wenig
wird das im Lehrerstande der Fall sein, und die Unabhängigkeit, deren sich der
Richter erfreut, ist für den Lehrer mit Rücksicht ans seine Erzieheraufgabe ebenso
unerläßlich. Um das häßliche Strebertum zu unterdrücken, würde es auch ange¬
bracht sein, der Hälfte der Lehrer denselben Rang zu verleihen wie dem Direktor,
wie ja auch die Hälfte aller Richter erster Instanz diesen Rang hat. Augenblicklich


Maßgebliches und Unmaßgebliches

durchzugehen. Wir meinen: der Privatunterricht muß den angestellten Lehrern
untersagt werden; er ist den zahlreichen Kandidaten zu überlassen, deren Not da¬
durch bedeutend gelindert werden würde.

Wenn Überarbeitung dem Lehrer die unentbehrliche Frische raubt, so schädigt
sie auch leicht sein Pflichtgefühl. Auch der gewissenhafte Lehrer kann es bei diesen,
Übermaß von Thätigkeit kaum vermeiden, daß er den Unterricht verkürzt, und mit
der Zeit wird er es auch mit der Vorbereitung auf den Unterricht und mit den
Korrekturen leicht nehmen. Wie bald merken das die Schüler, und wie muß dies
auf ihr eignes Pflichtgefühl wirken? Aber das ist uoch das geringere Übel. Viel
größer ist die Gefahr, daß der Lehrer, der Privatstunden giebt und Pensionäre
hält, in den Verdacht der Ungerechtigkeit kommt, und dieser Verdacht ist leider oft
begründet. Es ist auch kaum möglich, Schüler, zu denen man in diesem nähern
Verhältnis steht, ebenso zu behandeln wie die übrigen. Ja selbst den andern
Lehrern geht oft durch die Rücksicht auf ihre Kollegen die nötige Unbefangenheit
verloren. Man frage namentlich an Anstalten nach, wo der Direktor Pensionäre
hat! Edler und würdiger als diese Nebenbeschäftigung ist die wissenschaftliche
Thätigkeit, aber auch sie birgt Gefahren in sich. So notwendig es ist, daß der
Lehrer Fühlung mit der Wissenschaft behält und sich selbst weiterbildet, so gefährlich
ist in vielen Fällen das Bestreben, durch eigne Arbeiten die Wissenschaft zu fördern.
Diese Thätigkeit ist so reizvoll, daß sie gar leicht von der Schule abzieht und den
Diensteifer erkalten läßt. Man sollte wenigstens wissenschaftliche Thätigkeit eines
Lehrers nicht von vornherein als eine Empfehlung einsehn und in jedem Falle erst
prüfen, ob nicht seine Berufsthätigkeit darunter leidet. Die Fälle sind auch gar
nicht so selten, wo die wissenschaftliche Thätigkeit nnr ein Mittel ist, die Anfmerk-
samkeit der Vorgesetzten ans sich zu lenken und eine Beförderung zu erwirken, ja
manche verraten ihre wahre Absicht so deutlich, daß sie ihre Arbeiten dem Prvvinzial-
schulrat widmen.

Damit kommen wir zu dem dritte» Vorwurf, den mau einem Teil der Lehrer
macheu kaun, es ist die Menschenfurcht, der Mangel um Selbständigkeit und mann¬
hafter Gesinnung. Wie können Lehrer, die mit diesen Fehlern behaftet sind, ein
mannhaftes Geschlecht erziehen? Aber mau darf nicht zu streng urteilen, denn zum
großen Teil ist dieser Fehler in der gesamten Stellung des Lehrerstandes begründet.
Bei der großen Machtbefugnis, die der Direktor seinem Kollegium gegenüber hat,
bei dem geringen Maße von Rechten, die der Lehrer besitzt, ist es natürlich, daß
sich viele aus der untergeordneten Stellung heraussehnen und im Gebrauch der
Mittel nicht allzu wählerisch siud, namentlich wenn sie uuter einem launenhaften
oder uufnhigeu Direktor arbeiten sollen. Und wie leicht kann ein Direktor bei
seiner Beschäftigung lnnnisch werden! Der schriftliche Verkehr mit den Behörden
hat heute einen Umfang angenommen, daß von einer wirklichen Leitung der Anstalt,
von der Möglichkeit, der Schule seinen Stempel auszudrücken, nicht mehr die Rede
ist, die Hauptarbeit des Direktors ist heilte die eines Kanzleisekretärs. Es erscheint
wünschenswert, das Verhältnis zwischen dem Direktor und dem Kollegium se' 5«
gestalten, wie das zwischen dem aufsichtführeuden Richter eines Amtsgerichts und
seinen Kollegen. So wenig dieses Verhältnis zu Übelständen geführt hat, so wenig
wird das im Lehrerstande der Fall sein, und die Unabhängigkeit, deren sich der
Richter erfreut, ist für den Lehrer mit Rücksicht ans seine Erzieheraufgabe ebenso
unerläßlich. Um das häßliche Strebertum zu unterdrücken, würde es auch ange¬
bracht sein, der Hälfte der Lehrer denselben Rang zu verleihen wie dem Direktor,
wie ja auch die Hälfte aller Richter erster Instanz diesen Rang hat. Augenblicklich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_206644/590>, abgerufen am 23.07.2024.