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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Umncißgcl'liebes

der Einführung der Konstitution und der Parlamente verdanken, ist gewiß ein hohes
und ideales Gut, und es ist nicht zu bezweifeln, daß durch die Volksvertretung die
politische Mündigkeit des Volkes allgemein anerkannt worden ist.

Ans der Entstehungsgeschichte der Parlamente ergiebt sich, daß sie wesentlich
politische Aufgaben verfolgten und der Natur nach sich auch stellen mußten. Noch
verstärkt wurde diese Richtung dadurch, daß sich in den Parlamenten Parteien
bildeten, die in ihren Parteiprogrammen den Wählern klar zu machen suchten,
welches Maß von weitem Freiheiten ihnen noch verschafft werden sollte. Der
Konflikt im Aufang der sechziger Jahre zwischen der Regierung und dem preußischen
Avgeorduetenhnuse hatte einen rein politischen oder, wenn das besser klingt, staats¬
rechtlichen Charakter. In den Kammern suchten sich die Schichten des Volkes, die
infolge ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und ihres Bildungsgrades den Ausschluß
von den öffentlichen Angelegenheiten schmerzlich entbehrten, Gehör zu verschaffen.
Für die große Menge des Arbeiterstandes, der in den vierziger und fünfziger
Jahren dieses Jahrhunderts noch viel zu tief stand, hatten die politischen Gerecht¬
same des Königs wie der Unterthanen, die Ministerverantwortlichkeit, das direkte
oder indirekte Wahlrecht keinerlei Interesse.

Nachdem aber der allgemeine Schulzwang, der Heeresdienst, der Fabrikbetrieb
und die Großindustrie auch den Arbeiterklassen ein geistiges Leben zugebracht haben,
ist auch in ihnen, wie einstens in dem Bürgerstande der Trieb nach Selbständigkeit
erwacht. Doch was die Arbeiter erstreben, ist nicht ein Zuwachs Polnischer Frei¬
heiten, es ist vielmehr ihre wirtschaftliche Selbständigkeit, die sie zu erringen suchen.
Frage man nur unter unsern Arbeitern, ob es ihnen große Bekümmernisse bereitet,
daß unsre Reichstags- und Landtagsperioden jetzt fünf Jahre statt drei Jahre
dauern, man wird gewiß nicht finden, daß sie diese Veränderung 'schwer ertragen.
Die wirtschaftlichen Fragen haben aber in den Parteiprogrammen keine große Rolle
gespielt. Ein im Besitze glücklicher Parteiführer glaubt auch heute noch an das
Dogma des laisMr-kiurs. Nicht der Anregung unsers Reichstages, sondern dem
energischen Betreiben unsers leitenden Staatsmannes gebührt der Dank für die
Gesetzgebung, die bisher zum Schutze der Arbeiter in Kraft getreten ist. Eine
Fortsetzung der mit diesen Gesetzen verfolgten Zwecke ist die Verheißung, die der
Kaiser in seinen beiden Erlassen gegeben hat.

Als im Jahre 1878 der Reichskanzler infolge des Niederganges der deutschen
Industrie der Zollpolitik eine Wendung gab, standen die Parteien des Reichstags
dem anfänglich ratlos gegenüber und nahmen zu dieser Veränderung zunächst Stel¬
lung je "ach ihrer politischen Richtung. Es galt die Meinung, daß jeder liberale
Abgeordnete Freihändler sein müsse, während Schutzzoll und Reaktion mit einander
gleich bedeutend waren. Und so wird auch jetzt noch bei allen Fragen im Parla¬
mente die politische Seite in den Vordergrund gebracht. Der Arbeiter aber will,
daß er für seine Arbeit ein menschenwürdiges Dasein führen, daß er sich wie die
wirtschaftlich besser gestellten dem Leben in der Familie, der Erziehung seiner
Kinder und der Beteiligung an den hohen geistigen Aufgaben hingeben könne.
Hierbei spielt das Maß der politischen Befugnisse nur eine untergeordnete Rolle.

Der Parlamentarismus hat seine geschichtliche Aufgabe, dem Volke seine
öffentliche Mündigkeit zu verschaffen, erfüllt; für die Lösung sozialer Fragen ist er
nicht das geeignete Organ, und zwar gerade wegen seiner politischen Interessen.
Wenn es eiunial in künftiger Zeit gelungen sein wird, den Arbeiterstnnd auf die
gleiche Höhe und in dieselbe Lage wie die übrigen Berufsklassen zu bringen, dann
wird es an der Zeit sein und den Parlamenten , wenn an ihre Stelle nicht eine


Maßgebliches und Umncißgcl'liebes

der Einführung der Konstitution und der Parlamente verdanken, ist gewiß ein hohes
und ideales Gut, und es ist nicht zu bezweifeln, daß durch die Volksvertretung die
politische Mündigkeit des Volkes allgemein anerkannt worden ist.

Ans der Entstehungsgeschichte der Parlamente ergiebt sich, daß sie wesentlich
politische Aufgaben verfolgten und der Natur nach sich auch stellen mußten. Noch
verstärkt wurde diese Richtung dadurch, daß sich in den Parlamenten Parteien
bildeten, die in ihren Parteiprogrammen den Wählern klar zu machen suchten,
welches Maß von weitem Freiheiten ihnen noch verschafft werden sollte. Der
Konflikt im Aufang der sechziger Jahre zwischen der Regierung und dem preußischen
Avgeorduetenhnuse hatte einen rein politischen oder, wenn das besser klingt, staats¬
rechtlichen Charakter. In den Kammern suchten sich die Schichten des Volkes, die
infolge ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und ihres Bildungsgrades den Ausschluß
von den öffentlichen Angelegenheiten schmerzlich entbehrten, Gehör zu verschaffen.
Für die große Menge des Arbeiterstandes, der in den vierziger und fünfziger
Jahren dieses Jahrhunderts noch viel zu tief stand, hatten die politischen Gerecht¬
same des Königs wie der Unterthanen, die Ministerverantwortlichkeit, das direkte
oder indirekte Wahlrecht keinerlei Interesse.

Nachdem aber der allgemeine Schulzwang, der Heeresdienst, der Fabrikbetrieb
und die Großindustrie auch den Arbeiterklassen ein geistiges Leben zugebracht haben,
ist auch in ihnen, wie einstens in dem Bürgerstande der Trieb nach Selbständigkeit
erwacht. Doch was die Arbeiter erstreben, ist nicht ein Zuwachs Polnischer Frei¬
heiten, es ist vielmehr ihre wirtschaftliche Selbständigkeit, die sie zu erringen suchen.
Frage man nur unter unsern Arbeitern, ob es ihnen große Bekümmernisse bereitet,
daß unsre Reichstags- und Landtagsperioden jetzt fünf Jahre statt drei Jahre
dauern, man wird gewiß nicht finden, daß sie diese Veränderung 'schwer ertragen.
Die wirtschaftlichen Fragen haben aber in den Parteiprogrammen keine große Rolle
gespielt. Ein im Besitze glücklicher Parteiführer glaubt auch heute noch an das
Dogma des laisMr-kiurs. Nicht der Anregung unsers Reichstages, sondern dem
energischen Betreiben unsers leitenden Staatsmannes gebührt der Dank für die
Gesetzgebung, die bisher zum Schutze der Arbeiter in Kraft getreten ist. Eine
Fortsetzung der mit diesen Gesetzen verfolgten Zwecke ist die Verheißung, die der
Kaiser in seinen beiden Erlassen gegeben hat.

Als im Jahre 1878 der Reichskanzler infolge des Niederganges der deutschen
Industrie der Zollpolitik eine Wendung gab, standen die Parteien des Reichstags
dem anfänglich ratlos gegenüber und nahmen zu dieser Veränderung zunächst Stel¬
lung je «ach ihrer politischen Richtung. Es galt die Meinung, daß jeder liberale
Abgeordnete Freihändler sein müsse, während Schutzzoll und Reaktion mit einander
gleich bedeutend waren. Und so wird auch jetzt noch bei allen Fragen im Parla¬
mente die politische Seite in den Vordergrund gebracht. Der Arbeiter aber will,
daß er für seine Arbeit ein menschenwürdiges Dasein führen, daß er sich wie die
wirtschaftlich besser gestellten dem Leben in der Familie, der Erziehung seiner
Kinder und der Beteiligung an den hohen geistigen Aufgaben hingeben könne.
Hierbei spielt das Maß der politischen Befugnisse nur eine untergeordnete Rolle.

Der Parlamentarismus hat seine geschichtliche Aufgabe, dem Volke seine
öffentliche Mündigkeit zu verschaffen, erfüllt; für die Lösung sozialer Fragen ist er
nicht das geeignete Organ, und zwar gerade wegen seiner politischen Interessen.
Wenn es eiunial in künftiger Zeit gelungen sein wird, den Arbeiterstnnd auf die
gleiche Höhe und in dieselbe Lage wie die übrigen Berufsklassen zu bringen, dann
wird es an der Zeit sein und den Parlamenten , wenn an ihre Stelle nicht eine


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[0582] Maßgebliches und Umncißgcl'liebes der Einführung der Konstitution und der Parlamente verdanken, ist gewiß ein hohes und ideales Gut, und es ist nicht zu bezweifeln, daß durch die Volksvertretung die politische Mündigkeit des Volkes allgemein anerkannt worden ist. Ans der Entstehungsgeschichte der Parlamente ergiebt sich, daß sie wesentlich politische Aufgaben verfolgten und der Natur nach sich auch stellen mußten. Noch verstärkt wurde diese Richtung dadurch, daß sich in den Parlamenten Parteien bildeten, die in ihren Parteiprogrammen den Wählern klar zu machen suchten, welches Maß von weitem Freiheiten ihnen noch verschafft werden sollte. Der Konflikt im Aufang der sechziger Jahre zwischen der Regierung und dem preußischen Avgeorduetenhnuse hatte einen rein politischen oder, wenn das besser klingt, staats¬ rechtlichen Charakter. In den Kammern suchten sich die Schichten des Volkes, die infolge ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und ihres Bildungsgrades den Ausschluß von den öffentlichen Angelegenheiten schmerzlich entbehrten, Gehör zu verschaffen. Für die große Menge des Arbeiterstandes, der in den vierziger und fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts noch viel zu tief stand, hatten die politischen Gerecht¬ same des Königs wie der Unterthanen, die Ministerverantwortlichkeit, das direkte oder indirekte Wahlrecht keinerlei Interesse. Nachdem aber der allgemeine Schulzwang, der Heeresdienst, der Fabrikbetrieb und die Großindustrie auch den Arbeiterklassen ein geistiges Leben zugebracht haben, ist auch in ihnen, wie einstens in dem Bürgerstande der Trieb nach Selbständigkeit erwacht. Doch was die Arbeiter erstreben, ist nicht ein Zuwachs Polnischer Frei¬ heiten, es ist vielmehr ihre wirtschaftliche Selbständigkeit, die sie zu erringen suchen. Frage man nur unter unsern Arbeitern, ob es ihnen große Bekümmernisse bereitet, daß unsre Reichstags- und Landtagsperioden jetzt fünf Jahre statt drei Jahre dauern, man wird gewiß nicht finden, daß sie diese Veränderung 'schwer ertragen. Die wirtschaftlichen Fragen haben aber in den Parteiprogrammen keine große Rolle gespielt. Ein im Besitze glücklicher Parteiführer glaubt auch heute noch an das Dogma des laisMr-kiurs. Nicht der Anregung unsers Reichstages, sondern dem energischen Betreiben unsers leitenden Staatsmannes gebührt der Dank für die Gesetzgebung, die bisher zum Schutze der Arbeiter in Kraft getreten ist. Eine Fortsetzung der mit diesen Gesetzen verfolgten Zwecke ist die Verheißung, die der Kaiser in seinen beiden Erlassen gegeben hat. Als im Jahre 1878 der Reichskanzler infolge des Niederganges der deutschen Industrie der Zollpolitik eine Wendung gab, standen die Parteien des Reichstags dem anfänglich ratlos gegenüber und nahmen zu dieser Veränderung zunächst Stel¬ lung je «ach ihrer politischen Richtung. Es galt die Meinung, daß jeder liberale Abgeordnete Freihändler sein müsse, während Schutzzoll und Reaktion mit einander gleich bedeutend waren. Und so wird auch jetzt noch bei allen Fragen im Parla¬ mente die politische Seite in den Vordergrund gebracht. Der Arbeiter aber will, daß er für seine Arbeit ein menschenwürdiges Dasein führen, daß er sich wie die wirtschaftlich besser gestellten dem Leben in der Familie, der Erziehung seiner Kinder und der Beteiligung an den hohen geistigen Aufgaben hingeben könne. Hierbei spielt das Maß der politischen Befugnisse nur eine untergeordnete Rolle. Der Parlamentarismus hat seine geschichtliche Aufgabe, dem Volke seine öffentliche Mündigkeit zu verschaffen, erfüllt; für die Lösung sozialer Fragen ist er nicht das geeignete Organ, und zwar gerade wegen seiner politischen Interessen. Wenn es eiunial in künftiger Zeit gelungen sein wird, den Arbeiterstnnd auf die gleiche Höhe und in dieselbe Lage wie die übrigen Berufsklassen zu bringen, dann wird es an der Zeit sein und den Parlamenten , wenn an ihre Stelle nicht eine

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_206644/582>, abgerufen am 03.07.2024.