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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr.

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ganz Cisleithanien, aber wie die Dinge nun einmal liegen, hätten alle jene
Parteien die Sache doch von ihrem besondern Gesichtspunkte angesehen und
hätten versucht, dabei einen Vorteil für sich zu erhaschen. Das ist nun ver¬
mieden morden. Freilich wird man sagen, wenn einmal vom Neichsrat ab¬
zusehen war, so ist der böhmische Landtag das berufene Forum für diese
Ausgleichsverhandlungen gewesen. Dieser jedoch war nicht vollzählig, er war
ein Rumpflandtag, da die deutschen Abgeordneten, wie jedermann weiß, von
einem berechtigten Gefühle geleitet, seit Jahr und Tag seinen Verhandlungen
ferngeblieben waren. Überdies, indem die Konferenzen in Wien, nicht
in Prag, unter dein Vorsitze nicht des böhmischen Statthalters, sondern
des Ministerpräsidenten und im Beisein mehrerer Minister stattfanden, deutete
die Regierung an, daß sie die Angelegenheit nicht als eine rein böhmische
ansehe; indem sie nur Mitglieder des böhmischen Landtages in die Konferenzen
berief, wich sie dem Vorwurf aus, als hätte sie diesen auch nur in der Vvr-
unterhandlung über die wichtigste Landessache ganz übergehen wollen.

Die Berufenen trafen nnn, wie es in dem offiziellen Protokoll vom
19. Januar heißt, eine Reihe von "Vereinbarungen, denen die k. k. Regierung
ihre Zustimmung erteilte." Sie verpflichteten sich, für die Annahme der
Vereinbarungen, die ein Ganzes bilden und die Zustimmung der k. t. Regie¬
rung gefunden haben, bei ihren politischen Parteigenossen mit Entschiedenheit
einzutreten, und insbesondre verpflichteten sich die deutschen Mitglieder der
Konferenz, auf Grund dieser Vereinbarungen und für den Fall ihrer Annahme
vonseiten aller auf der Konferenz vertretenen Teile bei ihren Parteigenossen
den Wiedereintritt in den Landtag zu, beantragen."

Also es war eine Nvtabelnversammlnng, wie sie verschiedne Regierungen
in älterer und neuerer Zeit häufig in wichtigen Krisen berufen haben, die aber
in dem konstitutionellen Schema der österreichischen Reichshälfte nicht vor¬
gesehen ist. staatsrechtlich bindende Abmachungen konnten nicht getroffen
werden, die Regierung allein stellte einen verfassungsmäßigen Faktor in ihr
vor, die übrigen waren Privatpersonen, die sich nur moralisch, nicht rechtlich
verpflichten konnten.

Eine bestimmtere Form nahm die Sache an, als die Teilnehmer der
Konferenz hierauf am 26. Januar in Prag ihre Parteigenossen versam¬
melten: die Deutschen den Klub der deutschen Landtagsabgeordneten, die
Tschechen den Ceskyklub, die Großgrundbesitzer ihre Wähler, die sich in
zwei Gruppen, die deutsche und die böhmische, gliedern. Denn alle diese
Vereinigungen sind bereits Faktoren der Landesgesetzgebung: ans ihnen setzt
sich der Landtag zusammen. Indem sie alle die Wiener Abmachungen an-
zunehmen erklärten, d. >h. sie als im Landtag für Durchführung zu bringende
Programmpunkte ihrer Klubs bezeichneten, war es so ziemlich gewiß, daß diese
in der nächsten Session Gesetzeskraft erlangen würden, denn die Opposition der


ganz Cisleithanien, aber wie die Dinge nun einmal liegen, hätten alle jene
Parteien die Sache doch von ihrem besondern Gesichtspunkte angesehen und
hätten versucht, dabei einen Vorteil für sich zu erhaschen. Das ist nun ver¬
mieden morden. Freilich wird man sagen, wenn einmal vom Neichsrat ab¬
zusehen war, so ist der böhmische Landtag das berufene Forum für diese
Ausgleichsverhandlungen gewesen. Dieser jedoch war nicht vollzählig, er war
ein Rumpflandtag, da die deutschen Abgeordneten, wie jedermann weiß, von
einem berechtigten Gefühle geleitet, seit Jahr und Tag seinen Verhandlungen
ferngeblieben waren. Überdies, indem die Konferenzen in Wien, nicht
in Prag, unter dein Vorsitze nicht des böhmischen Statthalters, sondern
des Ministerpräsidenten und im Beisein mehrerer Minister stattfanden, deutete
die Regierung an, daß sie die Angelegenheit nicht als eine rein böhmische
ansehe; indem sie nur Mitglieder des böhmischen Landtages in die Konferenzen
berief, wich sie dem Vorwurf aus, als hätte sie diesen auch nur in der Vvr-
unterhandlung über die wichtigste Landessache ganz übergehen wollen.

Die Berufenen trafen nnn, wie es in dem offiziellen Protokoll vom
19. Januar heißt, eine Reihe von „Vereinbarungen, denen die k. k. Regierung
ihre Zustimmung erteilte." Sie verpflichteten sich, für die Annahme der
Vereinbarungen, die ein Ganzes bilden und die Zustimmung der k. t. Regie¬
rung gefunden haben, bei ihren politischen Parteigenossen mit Entschiedenheit
einzutreten, und insbesondre verpflichteten sich die deutschen Mitglieder der
Konferenz, auf Grund dieser Vereinbarungen und für den Fall ihrer Annahme
vonseiten aller auf der Konferenz vertretenen Teile bei ihren Parteigenossen
den Wiedereintritt in den Landtag zu, beantragen."

Also es war eine Nvtabelnversammlnng, wie sie verschiedne Regierungen
in älterer und neuerer Zeit häufig in wichtigen Krisen berufen haben, die aber
in dem konstitutionellen Schema der österreichischen Reichshälfte nicht vor¬
gesehen ist. staatsrechtlich bindende Abmachungen konnten nicht getroffen
werden, die Regierung allein stellte einen verfassungsmäßigen Faktor in ihr
vor, die übrigen waren Privatpersonen, die sich nur moralisch, nicht rechtlich
verpflichten konnten.

Eine bestimmtere Form nahm die Sache an, als die Teilnehmer der
Konferenz hierauf am 26. Januar in Prag ihre Parteigenossen versam¬
melten: die Deutschen den Klub der deutschen Landtagsabgeordneten, die
Tschechen den Ceskyklub, die Großgrundbesitzer ihre Wähler, die sich in
zwei Gruppen, die deutsche und die böhmische, gliedern. Denn alle diese
Vereinigungen sind bereits Faktoren der Landesgesetzgebung: ans ihnen setzt
sich der Landtag zusammen. Indem sie alle die Wiener Abmachungen an-
zunehmen erklärten, d. >h. sie als im Landtag für Durchführung zu bringende
Programmpunkte ihrer Klubs bezeichneten, war es so ziemlich gewiß, daß diese
in der nächsten Session Gesetzeskraft erlangen würden, denn die Opposition der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_206644/402>, abgerufen am 23.07.2024.