Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

gegenseitig nicht überbieten. Um jeden Preis werden Schrank, Sofci, Lehnstuhl
und Wäsche losgeschlagen. Die gepfändete Familie war vielleicht 20 Mark schuldig
und hat für diesen Betrag jetzt den vierfachen Wert dahingehen müssen. Die
geringfügigen finanziellen Ergebnisse derartiger Auktionen sind bekannt.

Die Befürworter einer Erweiterung des Pfandrechtes meinen nun, es sei
humaner, dem Arbeiter etwa bis zu 15 Mark den Lohn ratenweise mit Beschlag
zu belegen, als ihm jene geringe Habe zu nehmen, mit der er über dus
"Allernotwendigste" hinaus seine Wohnung traulich und anheimelnd gemacht hat.
Sie sagen, und mit Recht, das; der Schwerpunkt eines gesunden Familienlebens auch
für den Arbeiter in einem anständigen, wohnlichen Daheim liegt, daß mau daher
dieses vom Gerichtsvollzieher möglichst frei halten müsse.

Auch uns ist die beachtenswerte Thatsache bekannt, daß eine Pfändung durch das
häusliche Leben des Arbeiters oft einen tiefen Riß macht. Es gefällt dem Manne
nicht mehr zwischen seinen kahl gewordnen vier Wänden; häufiger als sonst sucht
er das Wirtshaus auf. Nur in wenigen Fällen werden die gepfändeten Möbel
wieder neu angeschafft. Groß ist im Unglück der Fatalismus des Arbeiters; die
Familie sagt sich, daß eine solche Katastrophe wiederkehren kann. Wozu also
Spuren und wieder kaufen? So behilft man sich denn lieber mit dem erhalten
gebliebner "Allernolivendigsten" im Sinne des Gesetzes. Erfahrene Gerichts¬
vollzieher und Hauswirte wissen, daß eine Pfändung in einer Arbeiterfamilie meist
nnr einmal, das erstemal, mit Erfolg stattfindet. Dem verheirateten Arbeiter
sind ohnehin Nenanschaffnngeu nur durch geregelte Sparsamkeit möglich, diese
wiederum verlangt eine dauernde Einschränkung des Vergnügens, des Biertrinkens
und Zigarrenrauchens. Es muß ein sehr nüchterner, verständig denkender und
vorwärtsstrebender Arbeiter sein, der wirklich diese, Luxusbedürfnisse nach einem
Besuch des Gerichtsvollziehers zu Gunsten neuer Möbelkäufe beschränkt. Der Riß,
den die Auspfändnng der Wohnung durch das häusliche Leben des Arbeiters
macht, bleibt also meistens ein dauernder.

Die Verfechter eines neuen Pfandrechts fügen nun weiter, daß die Gläubiger
sich später wohl ausschließlich an den Lohn des Arbeiters - nach Maßgabe der
zu treffenden beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen -- halten würden, da dieses
der kürzeste Weg zu ihrer Befriedigung wäre. Damit würde in der spätern Praxis
auch vielleicht daS jetzige planlose und oft sehr eigennützige Kreditgeber an
Arbeiter auf jenen Betrag beschränkt, der am Lohn pfändbar ist. Zugleich aber
auch hätten mit den, Möbelpsändungeu um kleine Beträge die jetzigen Möbel¬
verschleuderungen auf den Auktionen ihr Ende erreicht. Böswillige" Schulden¬
machern, die wohl verdienen, aber kein pfändbares Stück in der Wohnung haben
und sich jetzt hierauf stützen, würde ihr Treiben gelegt sein, und damit das Ansehen
des ehrenhaften Arbeiters gewinnen. Sich in einigen Raten etwa 15 Mark Lohn
abziehen zu lassen, sei jeder thätige Arbeiter, so betonte man, in der Lage, nicht
immer aber dazu, den großen Verlust an Hausrat zu ersetzen, den ihm bei dem
heutigen Pfändungs- >ab Auktionsverfähren eine Zwangsvollstreckung um den
gleichen Betrag verursache.

Man mag an diesen Gedanken manches auszusetzen haben, immerhin scheinen
sie uns wichtig genug, sie dem Urteil unsrer Leser zu unterbreiten.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Berlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig -- Druck von Carl Marqucirt in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

gegenseitig nicht überbieten. Um jeden Preis werden Schrank, Sofci, Lehnstuhl
und Wäsche losgeschlagen. Die gepfändete Familie war vielleicht 20 Mark schuldig
und hat für diesen Betrag jetzt den vierfachen Wert dahingehen müssen. Die
geringfügigen finanziellen Ergebnisse derartiger Auktionen sind bekannt.

Die Befürworter einer Erweiterung des Pfandrechtes meinen nun, es sei
humaner, dem Arbeiter etwa bis zu 15 Mark den Lohn ratenweise mit Beschlag
zu belegen, als ihm jene geringe Habe zu nehmen, mit der er über dus
„Allernotwendigste" hinaus seine Wohnung traulich und anheimelnd gemacht hat.
Sie sagen, und mit Recht, das; der Schwerpunkt eines gesunden Familienlebens auch
für den Arbeiter in einem anständigen, wohnlichen Daheim liegt, daß mau daher
dieses vom Gerichtsvollzieher möglichst frei halten müsse.

Auch uns ist die beachtenswerte Thatsache bekannt, daß eine Pfändung durch das
häusliche Leben des Arbeiters oft einen tiefen Riß macht. Es gefällt dem Manne
nicht mehr zwischen seinen kahl gewordnen vier Wänden; häufiger als sonst sucht
er das Wirtshaus auf. Nur in wenigen Fällen werden die gepfändeten Möbel
wieder neu angeschafft. Groß ist im Unglück der Fatalismus des Arbeiters; die
Familie sagt sich, daß eine solche Katastrophe wiederkehren kann. Wozu also
Spuren und wieder kaufen? So behilft man sich denn lieber mit dem erhalten
gebliebner „Allernolivendigsten" im Sinne des Gesetzes. Erfahrene Gerichts¬
vollzieher und Hauswirte wissen, daß eine Pfändung in einer Arbeiterfamilie meist
nnr einmal, das erstemal, mit Erfolg stattfindet. Dem verheirateten Arbeiter
sind ohnehin Nenanschaffnngeu nur durch geregelte Sparsamkeit möglich, diese
wiederum verlangt eine dauernde Einschränkung des Vergnügens, des Biertrinkens
und Zigarrenrauchens. Es muß ein sehr nüchterner, verständig denkender und
vorwärtsstrebender Arbeiter sein, der wirklich diese, Luxusbedürfnisse nach einem
Besuch des Gerichtsvollziehers zu Gunsten neuer Möbelkäufe beschränkt. Der Riß,
den die Auspfändnng der Wohnung durch das häusliche Leben des Arbeiters
macht, bleibt also meistens ein dauernder.

Die Verfechter eines neuen Pfandrechts fügen nun weiter, daß die Gläubiger
sich später wohl ausschließlich an den Lohn des Arbeiters - nach Maßgabe der
zu treffenden beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen — halten würden, da dieses
der kürzeste Weg zu ihrer Befriedigung wäre. Damit würde in der spätern Praxis
auch vielleicht daS jetzige planlose und oft sehr eigennützige Kreditgeber an
Arbeiter auf jenen Betrag beschränkt, der am Lohn pfändbar ist. Zugleich aber
auch hätten mit den, Möbelpsändungeu um kleine Beträge die jetzigen Möbel¬
verschleuderungen auf den Auktionen ihr Ende erreicht. Böswillige» Schulden¬
machern, die wohl verdienen, aber kein pfändbares Stück in der Wohnung haben
und sich jetzt hierauf stützen, würde ihr Treiben gelegt sein, und damit das Ansehen
des ehrenhaften Arbeiters gewinnen. Sich in einigen Raten etwa 15 Mark Lohn
abziehen zu lassen, sei jeder thätige Arbeiter, so betonte man, in der Lage, nicht
immer aber dazu, den großen Verlust an Hausrat zu ersetzen, den ihm bei dem
heutigen Pfändungs- >ab Auktionsverfähren eine Zwangsvollstreckung um den
gleichen Betrag verursache.

Man mag an diesen Gedanken manches auszusetzen haben, immerhin scheinen
sie uns wichtig genug, sie dem Urteil unsrer Leser zu unterbreiten.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Berlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marqucirt in Leipzig
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0160" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/206159"/>
          <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_607" prev="#ID_606"> gegenseitig nicht überbieten. Um jeden Preis werden Schrank, Sofci, Lehnstuhl<lb/>
und Wäsche losgeschlagen. Die gepfändete Familie war vielleicht 20 Mark schuldig<lb/>
und hat für diesen Betrag jetzt den vierfachen Wert dahingehen müssen. Die<lb/>
geringfügigen finanziellen Ergebnisse derartiger Auktionen sind bekannt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_608"> Die Befürworter einer Erweiterung des Pfandrechtes meinen nun, es sei<lb/>
humaner, dem Arbeiter etwa bis zu 15 Mark den Lohn ratenweise mit Beschlag<lb/>
zu belegen, als ihm jene geringe Habe zu nehmen, mit der er über dus<lb/>
&#x201E;Allernotwendigste" hinaus seine Wohnung traulich und anheimelnd gemacht hat.<lb/>
Sie sagen, und mit Recht, das; der Schwerpunkt eines gesunden Familienlebens auch<lb/>
für den Arbeiter in einem anständigen, wohnlichen Daheim liegt, daß mau daher<lb/>
dieses vom Gerichtsvollzieher möglichst frei halten müsse.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_609"> Auch uns ist die beachtenswerte Thatsache bekannt, daß eine Pfändung durch das<lb/>
häusliche Leben des Arbeiters oft einen tiefen Riß macht. Es gefällt dem Manne<lb/>
nicht mehr zwischen seinen kahl gewordnen vier Wänden; häufiger als sonst sucht<lb/>
er das Wirtshaus auf. Nur in wenigen Fällen werden die gepfändeten Möbel<lb/>
wieder neu angeschafft. Groß ist im Unglück der Fatalismus des Arbeiters; die<lb/>
Familie sagt sich, daß eine solche Katastrophe wiederkehren kann. Wozu also<lb/>
Spuren und wieder kaufen? So behilft man sich denn lieber mit dem erhalten<lb/>
gebliebner &#x201E;Allernolivendigsten" im Sinne des Gesetzes. Erfahrene Gerichts¬<lb/>
vollzieher und Hauswirte wissen, daß eine Pfändung in einer Arbeiterfamilie meist<lb/>
nnr einmal, das erstemal, mit Erfolg stattfindet. Dem verheirateten Arbeiter<lb/>
sind ohnehin Nenanschaffnngeu nur durch geregelte Sparsamkeit möglich, diese<lb/>
wiederum verlangt eine dauernde Einschränkung des Vergnügens, des Biertrinkens<lb/>
und Zigarrenrauchens. Es muß ein sehr nüchterner, verständig denkender und<lb/>
vorwärtsstrebender Arbeiter sein, der wirklich diese, Luxusbedürfnisse nach einem<lb/>
Besuch des Gerichtsvollziehers zu Gunsten neuer Möbelkäufe beschränkt. Der Riß,<lb/>
den die Auspfändnng der Wohnung durch das häusliche Leben des Arbeiters<lb/>
macht, bleibt also meistens ein dauernder.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_610"> Die Verfechter eines neuen Pfandrechts fügen nun weiter, daß die Gläubiger<lb/>
sich später wohl ausschließlich an den Lohn des Arbeiters - nach Maßgabe der<lb/>
zu treffenden beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen &#x2014; halten würden, da dieses<lb/>
der kürzeste Weg zu ihrer Befriedigung wäre. Damit würde in der spätern Praxis<lb/>
auch vielleicht daS jetzige planlose und oft sehr eigennützige Kreditgeber an<lb/>
Arbeiter auf jenen Betrag beschränkt, der am Lohn pfändbar ist. Zugleich aber<lb/>
auch hätten mit den, Möbelpsändungeu um kleine Beträge die jetzigen Möbel¬<lb/>
verschleuderungen auf den Auktionen ihr Ende erreicht. Böswillige» Schulden¬<lb/>
machern, die wohl verdienen, aber kein pfändbares Stück in der Wohnung haben<lb/>
und sich jetzt hierauf stützen, würde ihr Treiben gelegt sein, und damit das Ansehen<lb/>
des ehrenhaften Arbeiters gewinnen. Sich in einigen Raten etwa 15 Mark Lohn<lb/>
abziehen zu lassen, sei jeder thätige Arbeiter, so betonte man, in der Lage, nicht<lb/>
immer aber dazu, den großen Verlust an Hausrat zu ersetzen, den ihm bei dem<lb/>
heutigen Pfändungs- &gt;ab Auktionsverfähren eine Zwangsvollstreckung um den<lb/>
gleichen Betrag verursache.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_611"> Man mag an diesen Gedanken manches auszusetzen haben, immerhin scheinen<lb/>
sie uns wichtig genug, sie dem Urteil unsrer Leser zu unterbreiten.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <note type="byline"> Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig<lb/>
Berlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig &#x2014; Druck von Carl Marqucirt in Leipzig</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0160] Maßgebliches und Unmaßgebliches gegenseitig nicht überbieten. Um jeden Preis werden Schrank, Sofci, Lehnstuhl und Wäsche losgeschlagen. Die gepfändete Familie war vielleicht 20 Mark schuldig und hat für diesen Betrag jetzt den vierfachen Wert dahingehen müssen. Die geringfügigen finanziellen Ergebnisse derartiger Auktionen sind bekannt. Die Befürworter einer Erweiterung des Pfandrechtes meinen nun, es sei humaner, dem Arbeiter etwa bis zu 15 Mark den Lohn ratenweise mit Beschlag zu belegen, als ihm jene geringe Habe zu nehmen, mit der er über dus „Allernotwendigste" hinaus seine Wohnung traulich und anheimelnd gemacht hat. Sie sagen, und mit Recht, das; der Schwerpunkt eines gesunden Familienlebens auch für den Arbeiter in einem anständigen, wohnlichen Daheim liegt, daß mau daher dieses vom Gerichtsvollzieher möglichst frei halten müsse. Auch uns ist die beachtenswerte Thatsache bekannt, daß eine Pfändung durch das häusliche Leben des Arbeiters oft einen tiefen Riß macht. Es gefällt dem Manne nicht mehr zwischen seinen kahl gewordnen vier Wänden; häufiger als sonst sucht er das Wirtshaus auf. Nur in wenigen Fällen werden die gepfändeten Möbel wieder neu angeschafft. Groß ist im Unglück der Fatalismus des Arbeiters; die Familie sagt sich, daß eine solche Katastrophe wiederkehren kann. Wozu also Spuren und wieder kaufen? So behilft man sich denn lieber mit dem erhalten gebliebner „Allernolivendigsten" im Sinne des Gesetzes. Erfahrene Gerichts¬ vollzieher und Hauswirte wissen, daß eine Pfändung in einer Arbeiterfamilie meist nnr einmal, das erstemal, mit Erfolg stattfindet. Dem verheirateten Arbeiter sind ohnehin Nenanschaffnngeu nur durch geregelte Sparsamkeit möglich, diese wiederum verlangt eine dauernde Einschränkung des Vergnügens, des Biertrinkens und Zigarrenrauchens. Es muß ein sehr nüchterner, verständig denkender und vorwärtsstrebender Arbeiter sein, der wirklich diese, Luxusbedürfnisse nach einem Besuch des Gerichtsvollziehers zu Gunsten neuer Möbelkäufe beschränkt. Der Riß, den die Auspfändnng der Wohnung durch das häusliche Leben des Arbeiters macht, bleibt also meistens ein dauernder. Die Verfechter eines neuen Pfandrechts fügen nun weiter, daß die Gläubiger sich später wohl ausschließlich an den Lohn des Arbeiters - nach Maßgabe der zu treffenden beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen — halten würden, da dieses der kürzeste Weg zu ihrer Befriedigung wäre. Damit würde in der spätern Praxis auch vielleicht daS jetzige planlose und oft sehr eigennützige Kreditgeber an Arbeiter auf jenen Betrag beschränkt, der am Lohn pfändbar ist. Zugleich aber auch hätten mit den, Möbelpsändungeu um kleine Beträge die jetzigen Möbel¬ verschleuderungen auf den Auktionen ihr Ende erreicht. Böswillige» Schulden¬ machern, die wohl verdienen, aber kein pfändbares Stück in der Wohnung haben und sich jetzt hierauf stützen, würde ihr Treiben gelegt sein, und damit das Ansehen des ehrenhaften Arbeiters gewinnen. Sich in einigen Raten etwa 15 Mark Lohn abziehen zu lassen, sei jeder thätige Arbeiter, so betonte man, in der Lage, nicht immer aber dazu, den großen Verlust an Hausrat zu ersetzen, den ihm bei dem heutigen Pfändungs- >ab Auktionsverfähren eine Zwangsvollstreckung um den gleichen Betrag verursache. Man mag an diesen Gedanken manches auszusetzen haben, immerhin scheinen sie uns wichtig genug, sie dem Urteil unsrer Leser zu unterbreiten. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig Berlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marqucirt in Leipzig

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_205998
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_205998/160
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_205998/160>, abgerufen am 28.06.2024.