Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.Patent oder Tizeuzprämie? Alle bestehenden Patente hören auf, Monopolrechte auf den patentirter Ich bin mir wohl bewußt, daß eine solche fundamentale Änderung des Und wie sich der Versuch im einzelnen bewährt hat, ebenso gut, ja tausend- Patent oder Tizeuzprämie? Alle bestehenden Patente hören auf, Monopolrechte auf den patentirter Ich bin mir wohl bewußt, daß eine solche fundamentale Änderung des Und wie sich der Versuch im einzelnen bewährt hat, ebenso gut, ja tausend- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0452" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/205183"/> <fw type="header" place="top"> Patent oder Tizeuzprämie?</fw><lb/> <p xml:id="ID_1261"> Alle bestehenden Patente hören auf, Monopolrechte auf den patentirter<lb/> Gegenstand zu sein, als Ersatz wird den Inhabern und allen denen, die künftig<lb/> Patente erwerben, die Befugnis zugesprochen, für jeden dnrch das Patent ge¬<lb/> schlitzten, innerhalb des Schutzgebietes angefertigten Gegenstand (bezw. für jede<lb/> im Handel übliche Zahl- und Gewichtseinheit desselben) eine prozentuale, durch<lb/> die Gesetzgebung festgestellte Erfindungssteuer zu erheben. Jedem, der diese<lb/> Steuer entrichtet, ist die Fabrikation des patentirter Gegenstandes (mit einer<lb/> noch zu erwähnenden Ausnahme) völlig freigestellt. Der Erfinder quittirt<lb/> über deu richtigen Empfang dieser Steuer durch Herausgabe einer mit seinem<lb/> Namen und der Nummer des Patents versehenen Quittungsmarke (Lizcnz-<lb/> marte), die auf dem patentirter Gegenstände angebracht wird, um zu zeigen,<lb/> daß der Fabrikant die Erlaubnis zur Anfertigung von dem Inhaber des Pa¬<lb/> tents auf gesetzlichem Wege erworben hat. Der Verkauf eines patentirter, aber<lb/> nicht mit einer Lizenzmarke versehenen Gegenstandes unterliegt als Patentver¬<lb/> letzung, die Fälschung der Lizenzmarke als Betrug und Urkundenfälschung hoher<lb/> gesetzlicher Strafe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1262"> Ich bin mir wohl bewußt, daß eine solche fundamentale Änderung des<lb/> Pateutgesetzes deu tiefgreifendsten Einfluß auf unser ganzes gewerbliches Leben<lb/> haben müßte, aber ich befürchte nicht, daß dies ein nachteiliger Einfluß sein<lb/> könnte. Denn der Gedanke, den ich hier ausspreche, hat bereits die Feuer¬<lb/> probe der Praxis bestanden. Einige Erfinder, die nicht durch materielle<lb/> Sorgen gezwungen waren, ihr Patent sofort in baares Geld umzusetzen<lb/> — ich nenne nur den „Reformator" des Klaviers, Paul von Jankü —<lb/> haben den Versuch gemacht, die Lizenzmarke praktisch einzuführen, und dieser<lb/> Versuch ist gelungen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1263" next="#ID_1264"> Und wie sich der Versuch im einzelnen bewährt hat, ebenso gut, ja tausend-<lb/> mal besser würde er sich, das ist meine zuversichtliche Hoffnung, auch im<lb/> ganzen Verkehrs- und Jndustrieleben bewähren, wenn er gesetzliche Billigung<lb/> erhielte. Der Ausnahmezustand, der dadurch entstanden ist, daß das Grund¬<lb/> gesetz unsrer ganzen Gesellschaftsordnung, das der freien Konkurrenz, zu gunsten<lb/> der wichtigsten Industriezweige vou der Gesetzgebung durchbrochen wurde, würde<lb/> mit all seineu verderblichen Folgen verschwinden, ohne daß, soweit sich über¬<lb/> haupt eine künftige Entwicklung beurteilen läßt, neue Gefahren und Mißstände<lb/> infolge der von mir vorgeschlagenen Änderung zu befürchten wären, und die<lb/> ungesunde, durchaus überflüssige Verquickung von Erfiuduugsschutz und Privat¬<lb/> monopol würde mit einem Schlage beseitigt sein. Vor allen Dingen würde<lb/> der Erfinder vom Fabrikanten völlig unabhängig sein. Er würde außer den<lb/> Gebühren für die Erlangung des Patents, die als Prohibitivmaßregel gegen<lb/> eine krankhafte Patentsncht und als Quelle eiues Ersatzes der dem Staate aus<lb/> der Überwachung des Patentwesens erwachsenden Lasten immer ihren Wert be¬<lb/> halten werden und im Falle der Bedürftigkeit gestundet werden können, keiner</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0452]
Patent oder Tizeuzprämie?
Alle bestehenden Patente hören auf, Monopolrechte auf den patentirter
Gegenstand zu sein, als Ersatz wird den Inhabern und allen denen, die künftig
Patente erwerben, die Befugnis zugesprochen, für jeden dnrch das Patent ge¬
schlitzten, innerhalb des Schutzgebietes angefertigten Gegenstand (bezw. für jede
im Handel übliche Zahl- und Gewichtseinheit desselben) eine prozentuale, durch
die Gesetzgebung festgestellte Erfindungssteuer zu erheben. Jedem, der diese
Steuer entrichtet, ist die Fabrikation des patentirter Gegenstandes (mit einer
noch zu erwähnenden Ausnahme) völlig freigestellt. Der Erfinder quittirt
über deu richtigen Empfang dieser Steuer durch Herausgabe einer mit seinem
Namen und der Nummer des Patents versehenen Quittungsmarke (Lizcnz-
marte), die auf dem patentirter Gegenstände angebracht wird, um zu zeigen,
daß der Fabrikant die Erlaubnis zur Anfertigung von dem Inhaber des Pa¬
tents auf gesetzlichem Wege erworben hat. Der Verkauf eines patentirter, aber
nicht mit einer Lizenzmarke versehenen Gegenstandes unterliegt als Patentver¬
letzung, die Fälschung der Lizenzmarke als Betrug und Urkundenfälschung hoher
gesetzlicher Strafe.
Ich bin mir wohl bewußt, daß eine solche fundamentale Änderung des
Pateutgesetzes deu tiefgreifendsten Einfluß auf unser ganzes gewerbliches Leben
haben müßte, aber ich befürchte nicht, daß dies ein nachteiliger Einfluß sein
könnte. Denn der Gedanke, den ich hier ausspreche, hat bereits die Feuer¬
probe der Praxis bestanden. Einige Erfinder, die nicht durch materielle
Sorgen gezwungen waren, ihr Patent sofort in baares Geld umzusetzen
— ich nenne nur den „Reformator" des Klaviers, Paul von Jankü —
haben den Versuch gemacht, die Lizenzmarke praktisch einzuführen, und dieser
Versuch ist gelungen.
Und wie sich der Versuch im einzelnen bewährt hat, ebenso gut, ja tausend-
mal besser würde er sich, das ist meine zuversichtliche Hoffnung, auch im
ganzen Verkehrs- und Jndustrieleben bewähren, wenn er gesetzliche Billigung
erhielte. Der Ausnahmezustand, der dadurch entstanden ist, daß das Grund¬
gesetz unsrer ganzen Gesellschaftsordnung, das der freien Konkurrenz, zu gunsten
der wichtigsten Industriezweige vou der Gesetzgebung durchbrochen wurde, würde
mit all seineu verderblichen Folgen verschwinden, ohne daß, soweit sich über¬
haupt eine künftige Entwicklung beurteilen läßt, neue Gefahren und Mißstände
infolge der von mir vorgeschlagenen Änderung zu befürchten wären, und die
ungesunde, durchaus überflüssige Verquickung von Erfiuduugsschutz und Privat¬
monopol würde mit einem Schlage beseitigt sein. Vor allen Dingen würde
der Erfinder vom Fabrikanten völlig unabhängig sein. Er würde außer den
Gebühren für die Erlangung des Patents, die als Prohibitivmaßregel gegen
eine krankhafte Patentsncht und als Quelle eiues Ersatzes der dem Staate aus
der Überwachung des Patentwesens erwachsenden Lasten immer ihren Wert be¬
halten werden und im Falle der Bedürftigkeit gestundet werden können, keiner
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