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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

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Die pariser Börse.

an der Pariser Börse notirt unter Zustimmung der ObWrbrc! sMäioals und
der französischen Regierung und nach Erfüllung aller Formalitäten, sowie der
Übernahme gewisser Verpflichtungen, die in dem Gesetze vom 15. November 1823
angegeben sind. Die Behandlung ausländischer Werte ist durch die Gesetzgebung
in den Jahren 1858 und 1880 geregelt worden. Hier ist die Zulassung
an die Entschließung der französischen Regierung gebunden. Noch am 12. Fe¬
bruar 1880 hat der Finanzminister an die Llmrlivrs L^iräivÄlL ein Schreiben
gerichtet, worin er sie auf die betreffenden Bestimmungen aufmerksam macht.

Ein andrer wichtiger Punkt betrifft die Conrtagegebühreu. Scherer rechnet
in der erwähnten Schrift aus, daß sie den effektiven Wert der Aktien und
Obligationen in folgender Weise belasten:

effektiver Wert von 400 mit Z°/g jährlich
300 .. 4°/"
...... 200 .. 6°/" "
100 12"/g "
,, " 60 " 24°/g ,,

Der effektive Wert der ausländischen Staatspapiere wird wie folgt belastet:

bei 50°/g des Nennwertes mit 2^°/g jährlich
40°/" /" " " " /o
30"/ ^o/
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20°/"......6°/"
10"/-
5°/.

Scherer bemerkt dazu: Diese Belastung würde vielleicht zu einer voll¬
ständigen Aufhebung der Zeitgeschäfte führe", wenn nicht die Möglichkeit bestünde,
Geschäfte außerhalb des Bereiches der ^gvnts alö ellaugs zu macheu. Die, welche
eine Reform der Organisation der Pariser Börse befürworten, stützen sich haupt¬
sächlich darauf, daß die heute noch geltende Gesetzgebung der freien Bewegung
der Spekulation ini Wege stehe. Der Umstand, daß in den letzten Jahren die
Pariser Börse auf dem Gebiete der Emissionsthätigkeit, namentlich in aus¬
ländischen Papieren, hinter der Londoner und der Berliner Börse zurückgeblieben
ist, wird hauptsächlich erklärt durch die unzweckmäßige Börseuorgcmisation, durch
die Belastung fremder Werte und die Erschwerung des Verkehrs in fremden
Werten durch die oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen.

Einigermaßen zuverlässige Angaben über den Umfang des Geschäfts¬
betriebes an der Pariser Börse zu erhalten ist ein außerordentlich umständliches
Unternehmen. Etwaige von den ^gcsnk Ah ellmrAs zu erhaltende Angaben
würden sich nicht auf den Geschäftsbetrieb der Kulisse erstrecken. Als vor einiger
Zeit der Vorschlag gemacht worden war, die Börsengeschäfte einer neuen Steuer
zu unterwerfen, gelangte man zu einer Schätzung der Börsenoperationen auf
vierzig Milliarden Francs im Jahre. Diese Angabe wird von Alphonse Cour-


Die pariser Börse.

an der Pariser Börse notirt unter Zustimmung der ObWrbrc! sMäioals und
der französischen Regierung und nach Erfüllung aller Formalitäten, sowie der
Übernahme gewisser Verpflichtungen, die in dem Gesetze vom 15. November 1823
angegeben sind. Die Behandlung ausländischer Werte ist durch die Gesetzgebung
in den Jahren 1858 und 1880 geregelt worden. Hier ist die Zulassung
an die Entschließung der französischen Regierung gebunden. Noch am 12. Fe¬
bruar 1880 hat der Finanzminister an die Llmrlivrs L^iräivÄlL ein Schreiben
gerichtet, worin er sie auf die betreffenden Bestimmungen aufmerksam macht.

Ein andrer wichtiger Punkt betrifft die Conrtagegebühreu. Scherer rechnet
in der erwähnten Schrift aus, daß sie den effektiven Wert der Aktien und
Obligationen in folgender Weise belasten:

effektiver Wert von 400 mit Z°/g jährlich
300 .. 4°/»
...... 200 .. 6°/„ „
100 12«/g „
,, „ 60 „ 24°/g ,,

Der effektive Wert der ausländischen Staatspapiere wird wie folgt belastet:

bei 50°/g des Nennwertes mit 2^°/g jährlich
40°/„ /» „ „ " /o
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Scherer bemerkt dazu: Diese Belastung würde vielleicht zu einer voll¬
ständigen Aufhebung der Zeitgeschäfte führe», wenn nicht die Möglichkeit bestünde,
Geschäfte außerhalb des Bereiches der ^gvnts alö ellaugs zu macheu. Die, welche
eine Reform der Organisation der Pariser Börse befürworten, stützen sich haupt¬
sächlich darauf, daß die heute noch geltende Gesetzgebung der freien Bewegung
der Spekulation ini Wege stehe. Der Umstand, daß in den letzten Jahren die
Pariser Börse auf dem Gebiete der Emissionsthätigkeit, namentlich in aus¬
ländischen Papieren, hinter der Londoner und der Berliner Börse zurückgeblieben
ist, wird hauptsächlich erklärt durch die unzweckmäßige Börseuorgcmisation, durch
die Belastung fremder Werte und die Erschwerung des Verkehrs in fremden
Werten durch die oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen.

Einigermaßen zuverlässige Angaben über den Umfang des Geschäfts¬
betriebes an der Pariser Börse zu erhalten ist ein außerordentlich umständliches
Unternehmen. Etwaige von den ^gcsnk Ah ellmrAs zu erhaltende Angaben
würden sich nicht auf den Geschäftsbetrieb der Kulisse erstrecken. Als vor einiger
Zeit der Vorschlag gemacht worden war, die Börsengeschäfte einer neuen Steuer
zu unterwerfen, gelangte man zu einer Schätzung der Börsenoperationen auf
vierzig Milliarden Francs im Jahre. Diese Angabe wird von Alphonse Cour-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/590>, abgerufen am 22.07.2024.