Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Zur Geschichte der niederdeutschen Staaten Südafrikas.

obengenannten W. H. Moore die Rechte und Ansprüche der genannten Regierung
und des Volkes der südafrikanischen Republik ^die hier plötzlich als im Hinter¬
grunde stehend und gleichfalls an der Sache beteiligt angeführt wird) angegriffen
worden sind, so lege ich. Lukas Johannes Meyer, Staatspräsident der Neuen
Republik, auf Anraten und mit Einwilligung des Exekutivrates, im Namen und
Auftrage des Volkes und der Regierung des Gemeinwesens und auf Ersuchen so¬
wie mit Zustimmung Dinizulus und seines Rates >in welchem Schiel die erste
Stelle einnahm) auf das entschiedenste gegen das Verfahren besagten W. I. Moore
Verwahrung ein. Endlich thue ich kund und zu wissen, daß obeugenanntes Gebiet
das recht- und gesetzmäßige Eigentum des Volkes und der Regierung der süd¬
afrikanischen Republik und von diesem Tage an die Se. Luciabucht ein freier
Hafen für alle Nationen ist -- keine ausgenommen. Jedermann wird ersucht,
hiervon Kenntnis zu nehmen und sich hiernach zu richten. Gott erhalte Land
und Volk!

Gegeben von meiner Hand in Vryheid, Neue Republik, am 30. April 1835.


(sißn.) D. I. Esseker,
Staatssekretär.
lÄ^-) L. Meyer
Staatspräsident d. N. R.

Trotzdem hißte am 10. März 1886 das Kanonenboot "Flirt" abermals
die britische Flagge in der Se. Luciabucht auf, und zwar jetzt ohne fremde
Zeugen. Gegen Ende des letzterwähnten Jahres erfolgte dann die An¬
erkennung der Neuen Republik durch die englische Regierung, und gleichzeitig
wurde vereinbart, daß der letzteren der westliche Teil des Zululandes als unter
ihrem Schutze stehend überlassen sein solle, wogegen England das Protektorat
über den östlichen zu übernehmen befugt sei. Die am 14. September 1837
zwischen der Neuen und der südafrikanischen Republik vereinbarte Verschmelzung
dieser beiden Boersstaaten suchte England dadurch zu hintertreiben, daß es
seine Einwilligung zu der Vereinigung nur unter der Bedingung zu erteilen
erklärte, daß die südafrikanische Republik auf jede über das Gebiet der Zulus
auszudehnende Schutzherrschaft Verzicht leiste. Die Regierungen der beiden
Boersstaaten gingen aber hierauf nur für den Fall ein, daß die Zulus eben¬
falls gewillt seien, auf dieses Protektorat zu verzichten. Trotz dieses Vor¬
behalts ist die Vereinigung der Mutterrepublik und der Tochter endlich That¬
sache geworden.

Ganz ähnliche Ereignisse haben sich in der letzten Zeit auch im Swazila-
lande vorbereitet und zum Teil schon vollzogen. Dort sind bereits seit meh¬
reren Jahren Boers aus dem Osten der südafrikanischen Republik eingewandert,
die sich von dem Oberhäuptling oder Könige Umbandine Weideland pachteten.
Als sich jedoch in der Gegend reiche Goldlager fanden, erwirkten sie und hin-
zugekommene englische Goldgräber sich von jenem auf 99 Jahre lautende Kon¬
zessionen zur Ausbeutung dieser Schätze. Den Engländern gelang es nun,
den König der Swazis zur Ernennung des Advokaten Shepstone zum Gold¬
kommissar zu bewegen, und dadurch wurde das Interesse der Boers in diesen
Gegenden so wesentlich gefährdet, daß die Südafrikanische Republik zur Wahrun


Zur Geschichte der niederdeutschen Staaten Südafrikas.

obengenannten W. H. Moore die Rechte und Ansprüche der genannten Regierung
und des Volkes der südafrikanischen Republik ^die hier plötzlich als im Hinter¬
grunde stehend und gleichfalls an der Sache beteiligt angeführt wird) angegriffen
worden sind, so lege ich. Lukas Johannes Meyer, Staatspräsident der Neuen
Republik, auf Anraten und mit Einwilligung des Exekutivrates, im Namen und
Auftrage des Volkes und der Regierung des Gemeinwesens und auf Ersuchen so¬
wie mit Zustimmung Dinizulus und seines Rates >in welchem Schiel die erste
Stelle einnahm) auf das entschiedenste gegen das Verfahren besagten W. I. Moore
Verwahrung ein. Endlich thue ich kund und zu wissen, daß obeugenanntes Gebiet
das recht- und gesetzmäßige Eigentum des Volkes und der Regierung der süd¬
afrikanischen Republik und von diesem Tage an die Se. Luciabucht ein freier
Hafen für alle Nationen ist — keine ausgenommen. Jedermann wird ersucht,
hiervon Kenntnis zu nehmen und sich hiernach zu richten. Gott erhalte Land
und Volk!

Gegeben von meiner Hand in Vryheid, Neue Republik, am 30. April 1835.


(sißn.) D. I. Esseker,
Staatssekretär.
lÄ^-) L. Meyer
Staatspräsident d. N. R.

Trotzdem hißte am 10. März 1886 das Kanonenboot „Flirt" abermals
die britische Flagge in der Se. Luciabucht auf, und zwar jetzt ohne fremde
Zeugen. Gegen Ende des letzterwähnten Jahres erfolgte dann die An¬
erkennung der Neuen Republik durch die englische Regierung, und gleichzeitig
wurde vereinbart, daß der letzteren der westliche Teil des Zululandes als unter
ihrem Schutze stehend überlassen sein solle, wogegen England das Protektorat
über den östlichen zu übernehmen befugt sei. Die am 14. September 1837
zwischen der Neuen und der südafrikanischen Republik vereinbarte Verschmelzung
dieser beiden Boersstaaten suchte England dadurch zu hintertreiben, daß es
seine Einwilligung zu der Vereinigung nur unter der Bedingung zu erteilen
erklärte, daß die südafrikanische Republik auf jede über das Gebiet der Zulus
auszudehnende Schutzherrschaft Verzicht leiste. Die Regierungen der beiden
Boersstaaten gingen aber hierauf nur für den Fall ein, daß die Zulus eben¬
falls gewillt seien, auf dieses Protektorat zu verzichten. Trotz dieses Vor¬
behalts ist die Vereinigung der Mutterrepublik und der Tochter endlich That¬
sache geworden.

Ganz ähnliche Ereignisse haben sich in der letzten Zeit auch im Swazila-
lande vorbereitet und zum Teil schon vollzogen. Dort sind bereits seit meh¬
reren Jahren Boers aus dem Osten der südafrikanischen Republik eingewandert,
die sich von dem Oberhäuptling oder Könige Umbandine Weideland pachteten.
Als sich jedoch in der Gegend reiche Goldlager fanden, erwirkten sie und hin-
zugekommene englische Goldgräber sich von jenem auf 99 Jahre lautende Kon¬
zessionen zur Ausbeutung dieser Schätze. Den Engländern gelang es nun,
den König der Swazis zur Ernennung des Advokaten Shepstone zum Gold¬
kommissar zu bewegen, und dadurch wurde das Interesse der Boers in diesen
Gegenden so wesentlich gefährdet, daß die Südafrikanische Republik zur Wahrun


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0495" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/203930"/>
          <fw type="header" place="top"> Zur Geschichte der niederdeutschen Staaten Südafrikas.</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1265" prev="#ID_1264"> obengenannten W. H. Moore die Rechte und Ansprüche der genannten Regierung<lb/>
und des Volkes der südafrikanischen Republik ^die hier plötzlich als im Hinter¬<lb/>
grunde stehend und gleichfalls an der Sache beteiligt angeführt wird) angegriffen<lb/>
worden sind, so lege ich. Lukas Johannes Meyer, Staatspräsident der Neuen<lb/>
Republik, auf Anraten und mit Einwilligung des Exekutivrates, im Namen und<lb/>
Auftrage des Volkes und der Regierung des Gemeinwesens und auf Ersuchen so¬<lb/>
wie mit Zustimmung Dinizulus und seines Rates &gt;in welchem Schiel die erste<lb/>
Stelle einnahm) auf das entschiedenste gegen das Verfahren besagten W. I. Moore<lb/>
Verwahrung ein. Endlich thue ich kund und zu wissen, daß obeugenanntes Gebiet<lb/>
das recht- und gesetzmäßige Eigentum des Volkes und der Regierung der süd¬<lb/>
afrikanischen Republik und von diesem Tage an die Se. Luciabucht ein freier<lb/>
Hafen für alle Nationen ist &#x2014; keine ausgenommen. Jedermann wird ersucht,<lb/>
hiervon Kenntnis zu nehmen und sich hiernach zu richten. Gott erhalte Land<lb/>
und Volk!</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1266"> Gegeben von meiner Hand in Vryheid, Neue Republik, am 30. April 1835.</p><lb/>
          <note type="bibl"> (sißn.) D. I. Esseker,<lb/>
Staatssekretär.</note><lb/>
          <note type="bibl"> lÄ^-) L. Meyer<lb/>
Staatspräsident d. N. R.</note><lb/>
          <p xml:id="ID_1267"> Trotzdem hißte am 10. März 1886 das Kanonenboot &#x201E;Flirt" abermals<lb/>
die britische Flagge in der Se. Luciabucht auf, und zwar jetzt ohne fremde<lb/>
Zeugen. Gegen Ende des letzterwähnten Jahres erfolgte dann die An¬<lb/>
erkennung der Neuen Republik durch die englische Regierung, und gleichzeitig<lb/>
wurde vereinbart, daß der letzteren der westliche Teil des Zululandes als unter<lb/>
ihrem Schutze stehend überlassen sein solle, wogegen England das Protektorat<lb/>
über den östlichen zu übernehmen befugt sei. Die am 14. September 1837<lb/>
zwischen der Neuen und der südafrikanischen Republik vereinbarte Verschmelzung<lb/>
dieser beiden Boersstaaten suchte England dadurch zu hintertreiben, daß es<lb/>
seine Einwilligung zu der Vereinigung nur unter der Bedingung zu erteilen<lb/>
erklärte, daß die südafrikanische Republik auf jede über das Gebiet der Zulus<lb/>
auszudehnende Schutzherrschaft Verzicht leiste. Die Regierungen der beiden<lb/>
Boersstaaten gingen aber hierauf nur für den Fall ein, daß die Zulus eben¬<lb/>
falls gewillt seien, auf dieses Protektorat zu verzichten. Trotz dieses Vor¬<lb/>
behalts ist die Vereinigung der Mutterrepublik und der Tochter endlich That¬<lb/>
sache geworden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1268" next="#ID_1269"> Ganz ähnliche Ereignisse haben sich in der letzten Zeit auch im Swazila-<lb/>
lande vorbereitet und zum Teil schon vollzogen. Dort sind bereits seit meh¬<lb/>
reren Jahren Boers aus dem Osten der südafrikanischen Republik eingewandert,<lb/>
die sich von dem Oberhäuptling oder Könige Umbandine Weideland pachteten.<lb/>
Als sich jedoch in der Gegend reiche Goldlager fanden, erwirkten sie und hin-<lb/>
zugekommene englische Goldgräber sich von jenem auf 99 Jahre lautende Kon¬<lb/>
zessionen zur Ausbeutung dieser Schätze. Den Engländern gelang es nun,<lb/>
den König der Swazis zur Ernennung des Advokaten Shepstone zum Gold¬<lb/>
kommissar zu bewegen, und dadurch wurde das Interesse der Boers in diesen<lb/>
Gegenden so wesentlich gefährdet, daß die Südafrikanische Republik zur Wahrun</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0495] Zur Geschichte der niederdeutschen Staaten Südafrikas. obengenannten W. H. Moore die Rechte und Ansprüche der genannten Regierung und des Volkes der südafrikanischen Republik ^die hier plötzlich als im Hinter¬ grunde stehend und gleichfalls an der Sache beteiligt angeführt wird) angegriffen worden sind, so lege ich. Lukas Johannes Meyer, Staatspräsident der Neuen Republik, auf Anraten und mit Einwilligung des Exekutivrates, im Namen und Auftrage des Volkes und der Regierung des Gemeinwesens und auf Ersuchen so¬ wie mit Zustimmung Dinizulus und seines Rates >in welchem Schiel die erste Stelle einnahm) auf das entschiedenste gegen das Verfahren besagten W. I. Moore Verwahrung ein. Endlich thue ich kund und zu wissen, daß obeugenanntes Gebiet das recht- und gesetzmäßige Eigentum des Volkes und der Regierung der süd¬ afrikanischen Republik und von diesem Tage an die Se. Luciabucht ein freier Hafen für alle Nationen ist — keine ausgenommen. Jedermann wird ersucht, hiervon Kenntnis zu nehmen und sich hiernach zu richten. Gott erhalte Land und Volk! Gegeben von meiner Hand in Vryheid, Neue Republik, am 30. April 1835. (sißn.) D. I. Esseker, Staatssekretär. lÄ^-) L. Meyer Staatspräsident d. N. R. Trotzdem hißte am 10. März 1886 das Kanonenboot „Flirt" abermals die britische Flagge in der Se. Luciabucht auf, und zwar jetzt ohne fremde Zeugen. Gegen Ende des letzterwähnten Jahres erfolgte dann die An¬ erkennung der Neuen Republik durch die englische Regierung, und gleichzeitig wurde vereinbart, daß der letzteren der westliche Teil des Zululandes als unter ihrem Schutze stehend überlassen sein solle, wogegen England das Protektorat über den östlichen zu übernehmen befugt sei. Die am 14. September 1837 zwischen der Neuen und der südafrikanischen Republik vereinbarte Verschmelzung dieser beiden Boersstaaten suchte England dadurch zu hintertreiben, daß es seine Einwilligung zu der Vereinigung nur unter der Bedingung zu erteilen erklärte, daß die südafrikanische Republik auf jede über das Gebiet der Zulus auszudehnende Schutzherrschaft Verzicht leiste. Die Regierungen der beiden Boersstaaten gingen aber hierauf nur für den Fall ein, daß die Zulus eben¬ falls gewillt seien, auf dieses Protektorat zu verzichten. Trotz dieses Vor¬ behalts ist die Vereinigung der Mutterrepublik und der Tochter endlich That¬ sache geworden. Ganz ähnliche Ereignisse haben sich in der letzten Zeit auch im Swazila- lande vorbereitet und zum Teil schon vollzogen. Dort sind bereits seit meh¬ reren Jahren Boers aus dem Osten der südafrikanischen Republik eingewandert, die sich von dem Oberhäuptling oder Könige Umbandine Weideland pachteten. Als sich jedoch in der Gegend reiche Goldlager fanden, erwirkten sie und hin- zugekommene englische Goldgräber sich von jenem auf 99 Jahre lautende Kon¬ zessionen zur Ausbeutung dieser Schätze. Den Engländern gelang es nun, den König der Swazis zur Ernennung des Advokaten Shepstone zum Gold¬ kommissar zu bewegen, und dadurch wurde das Interesse der Boers in diesen Gegenden so wesentlich gefährdet, daß die Südafrikanische Republik zur Wahrun

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/495
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/495>, abgerufen am 22.07.2024.