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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

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Litteratur.

Wert und Geltung, obwohl seit seiner Niederschrift mehr als ein halbes Jahr¬
hundert verflossen ist. Was endlich die Abhandlungen anlangt, die sich mit der
deutschen Frage beschäftigen, so kann man sie zwar in gewissem Sinne veraltet
nennen, immerhin aber bleibt ihnen die Bedeutung von Zeugnissen für die Auf¬
fassung dieser Frage von selten eines hochgestellten und einflußreichen Staats¬
mannes der Vergangenheit. Der mächtige Aufschwung, den Preußen und das
um diesen Staat gruppirte, von ihm geführte Deutschland in der zweiten
Hälfte unsers Jahrhunderts genommen haben, war in der ersten Hälfte desselben
und noch bis 1362 nicht vorauszusehen, auch von sonst gut unterrichteten und
talentvollen Politikern nicht, zu deuen wir auch den Verfasser der Denkschriften
zählen. Gewiß beschäftigte der Gedanke der deutschen Einheit unter preußischer
Leitung viele Gemüter aufs lebhafteste; aber der Weg zur Verwirklichung, die
Mittel und Maßregel", die allein Erfolge bringen konnten, waren, wenn wir von
dem doch nur vorbereitenden Zollverein absehen, den Augen der damals lebenden,
selbst deu in Preußen regierenden und zuletzt allein maßgebenden noch verborgen;
erst ein Genie fand sie. Nichtsdestoweniger, ja gerade wegen jener Unfähigkeit
früherer Politiker sind diese Aufzeichnungen eines derselben für den Geschichts¬
forscher und selbst für einen weitern Kreis von Freunden der nationalen Geschichte
der Beachtung wert.


Die deutschen Sterl deshcrren und ihre Sonderrechte. Von Dr. Herrmann.
Dvnaueschingcn, Mvrys Hvfvuchhcmdluug, 1888.

Im Reichstage wurde vor einiger Zeit die Steuerfreiheit, die unsre Standes-
herren hie und da, namentlich in Preußen, noch genießen, stark bemängelt, und
in der Presse ging man bei dieser Gelegenheit vielfach noch weiter und verlangte
schlankweg die Beseitigung jeder Sonderstellung der Mitglieder des deutschen Hoch¬
adels, und obwohl die Aussichten ans Erfüllung dieser Forderungen sofort als
sehr gering erscheinen mußten, wurden sie doch wiederholt laut. Nun ist allerdings
nicht zu leugnen, daß gegenwärtig keine besondere sachliche Leistung der Standes¬
herren für ihre Ausuahmsbercchtigungen besteht, aber rechtlich läßt sich die einfache
Abschaffung jener Sonderrechte damit sowenig begründen, als mit dem Hinweis
nuf die Thatsache, daß manche Standesherren sehr reiche Leute sind. Angesichts
jener Angriffe auf die höchste Klasse unsers Adels und im Hinblicke auf die ihnen
zu Grunde liegeudeu Irrtümer versucht der Verfasser unsrer Schrift, in Kürze die
Entstehung, den Charakter und deu Umfang der Rechte der "medintisirtcn", d. h.
vormals reichsständischcn, jetzt standesherrlich den souveränen der deutschen Staaten
untergeordneten Häuser darzustellen, was in fünf Abschnitten geschieht. Der erste
betrachtet deu Ursprung der Standesherrlichen Rechte, der zweite führt die einzelnen
Standesherrlichen Familien vor, der dritte schildert die Stellung derselben unter
dem Rechte des deutschen Bundes, der vierte die, welche sie mit ihren Privilegien
zum neuen Reiche einnehmen, der fünfte endlich hat insbesondre die Standesherren
in Preußen und ihre Steuerfreiheit zum Gegenstände. Der Verfasser gelangt schlie߬
lich in Betreff Preußens zu der bestimmten Erwartung, daß das Abgeordnetenhaus
einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der noch vorhandenen Steuervorrechte der
Standesherren gegen billige Entschädigung, wenn er eingebracht werden sollte, gut¬
heißen würde. "Die Sonderrechte der mittelbar gewordenen alten fürstlichen und gräf¬
lichen Geschlechter sind immermehr ans den Kreis der Standes-, Ehren- und Fa-
milienrechte eingeschränkt worden; ihre mittelbare Landeshoheit ist im Laufe der
Zeit verloren gegangen, und sie haben sich in volle und der Mehrzahl nach treue und


Litteratur.

Wert und Geltung, obwohl seit seiner Niederschrift mehr als ein halbes Jahr¬
hundert verflossen ist. Was endlich die Abhandlungen anlangt, die sich mit der
deutschen Frage beschäftigen, so kann man sie zwar in gewissem Sinne veraltet
nennen, immerhin aber bleibt ihnen die Bedeutung von Zeugnissen für die Auf¬
fassung dieser Frage von selten eines hochgestellten und einflußreichen Staats¬
mannes der Vergangenheit. Der mächtige Aufschwung, den Preußen und das
um diesen Staat gruppirte, von ihm geführte Deutschland in der zweiten
Hälfte unsers Jahrhunderts genommen haben, war in der ersten Hälfte desselben
und noch bis 1362 nicht vorauszusehen, auch von sonst gut unterrichteten und
talentvollen Politikern nicht, zu deuen wir auch den Verfasser der Denkschriften
zählen. Gewiß beschäftigte der Gedanke der deutschen Einheit unter preußischer
Leitung viele Gemüter aufs lebhafteste; aber der Weg zur Verwirklichung, die
Mittel und Maßregel», die allein Erfolge bringen konnten, waren, wenn wir von
dem doch nur vorbereitenden Zollverein absehen, den Augen der damals lebenden,
selbst deu in Preußen regierenden und zuletzt allein maßgebenden noch verborgen;
erst ein Genie fand sie. Nichtsdestoweniger, ja gerade wegen jener Unfähigkeit
früherer Politiker sind diese Aufzeichnungen eines derselben für den Geschichts¬
forscher und selbst für einen weitern Kreis von Freunden der nationalen Geschichte
der Beachtung wert.


Die deutschen Sterl deshcrren und ihre Sonderrechte. Von Dr. Herrmann.
Dvnaueschingcn, Mvrys Hvfvuchhcmdluug, 1888.

Im Reichstage wurde vor einiger Zeit die Steuerfreiheit, die unsre Standes-
herren hie und da, namentlich in Preußen, noch genießen, stark bemängelt, und
in der Presse ging man bei dieser Gelegenheit vielfach noch weiter und verlangte
schlankweg die Beseitigung jeder Sonderstellung der Mitglieder des deutschen Hoch¬
adels, und obwohl die Aussichten ans Erfüllung dieser Forderungen sofort als
sehr gering erscheinen mußten, wurden sie doch wiederholt laut. Nun ist allerdings
nicht zu leugnen, daß gegenwärtig keine besondere sachliche Leistung der Standes¬
herren für ihre Ausuahmsbercchtigungen besteht, aber rechtlich läßt sich die einfache
Abschaffung jener Sonderrechte damit sowenig begründen, als mit dem Hinweis
nuf die Thatsache, daß manche Standesherren sehr reiche Leute sind. Angesichts
jener Angriffe auf die höchste Klasse unsers Adels und im Hinblicke auf die ihnen
zu Grunde liegeudeu Irrtümer versucht der Verfasser unsrer Schrift, in Kürze die
Entstehung, den Charakter und deu Umfang der Rechte der „medintisirtcn", d. h.
vormals reichsständischcn, jetzt standesherrlich den souveränen der deutschen Staaten
untergeordneten Häuser darzustellen, was in fünf Abschnitten geschieht. Der erste
betrachtet deu Ursprung der Standesherrlichen Rechte, der zweite führt die einzelnen
Standesherrlichen Familien vor, der dritte schildert die Stellung derselben unter
dem Rechte des deutschen Bundes, der vierte die, welche sie mit ihren Privilegien
zum neuen Reiche einnehmen, der fünfte endlich hat insbesondre die Standesherren
in Preußen und ihre Steuerfreiheit zum Gegenstände. Der Verfasser gelangt schlie߬
lich in Betreff Preußens zu der bestimmten Erwartung, daß das Abgeordnetenhaus
einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der noch vorhandenen Steuervorrechte der
Standesherren gegen billige Entschädigung, wenn er eingebracht werden sollte, gut¬
heißen würde. „Die Sonderrechte der mittelbar gewordenen alten fürstlichen und gräf¬
lichen Geschlechter sind immermehr ans den Kreis der Standes-, Ehren- und Fa-
milienrechte eingeschränkt worden; ihre mittelbare Landeshoheit ist im Laufe der
Zeit verloren gegangen, und sie haben sich in volle und der Mehrzahl nach treue und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/483>, abgerufen am 01.07.2024.