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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

Gerechtigkeit üben, wenn alle Verbrechen unbestraft bleiben, dann bleibt nichts übrig,
als sich Gerechtigkeit mit der eignen Faust zu verschaffen, und "Richter Lynch,"
eine sehr ungesetzliche, aber ungemein nützliche Persönlichkeit, erscheint auf der
Szene, wie im fernen Westen Nordamerikas. In Sav Loureuyo wäre es ja nicht
einmal das erste mal. . . . Schlimm genug, daß man gezwungen ist, derartige
Wahrheiten zu sagen."

6. Als letztes Beispiel für die jetzt in Brasilien herrschende Rechtsunsicherheit
nehmen wir den Fall Georg Merck, welcher zeigt, daß der gesetzlich garantirte
Markenschutz vollkommen illusorisch ist. Georg Merck in Rio Pardo ist in der
ganzen Provinz Rio Grande do Suk als Fabrikant des Caporaltabaks bekannt.
Merck hatte eine Fabrikmarke in das Markenregister eintragen lassen. Bald traten
Fälschungen seines Fabrikates auf. Da die Konkurrenten aber die Mcrcksche Marke
nur ungenau nachgeahmt hatten, so konnte Merck die Betrüger nicht gerichtlich
belangen. Nun gelang es unserm fleißigen und intelligenten Landsmann aber
kürzlich, eine totale Fälschung seiner Marke zu entdecken. Merck beauftragte den
Advokaten Dr. Argymiro Galvao in Porto Allegre, gegen den Fälscher Manoel
Poeta vorzugehen. Poeta gestand die Fälschung vor Gericht ein, und trotzdem
wurde er freigesprochen. Dr. Galvcio appellirte, allein das Appellationsgericht be¬
stätigte das Urteil erster Instanz und hat damit die Fälschung von gesetzlich ein¬
getragenen Fabrikmarken gutgeheißen! Die Haltung der Gerichte in dieser Ange¬
legenheit, sagt Herr von Koseritz bei Besprechung derselben in seiner Zeitung, kann
gar nicht genug verdammt werden. Sie haben eines der nützlichsten Gesetze außer
Kraft gesetzt; sie haben den Betrug sanktionirt und die ehrliche Arbeit in Schaden
gebracht; sie haben das Ansehen des Landes geschmälert und das Vertrauen zu
seiner Gesetzgebung erschüttert. Sie haben schließlich abermals bewiesen, daß das
Gesetz hierzulande ein toter Buchstabe ist, und daß bis in die höchsten Kreise das
Protektionswesen üppige Blüten treibt.

Genug! die besprochenen Fälle, denen wir noch eine ganze Anzahl andrer
anreihen könnten und die sich sämtlich in der ersten Hälfte des letzten Jahres
allein in der Provinz Rio Grande do Sri zugetragen haben, eröffnen uns einen
höchst unerfreulichen Einblick in die Rechtsverhältnisse Brasiliens. Wenn Brasilien
darauf rechnet, ans Deutschland Einwanderer erhalten zu können, welche die reichen
Schätze seines Bodens heben und zu seiner Kulturentwicklung beitragen sollen, so
müssen wir vor allen Dingen fordern, daß Leben und Eigentum dieser unsrer
Landsleute drüben wenigstens so weit respektirt werden, daß vorkommenden Falles
die Gerichte unparteiisch Recht und Unrecht abwägen. Wenn aber die Richter und
Polizeibehörden den Deutschen keine Gerechtigkeit angedeihen lassen, lediglich weil
sie Deutsche sind, so müssen wir gegen ein solches Gebahren energischen Protest
einlegen, und wir halten es nicht für ein Verbrechen, wenn wir unsern Lands¬
leuten drüben den Rat geben: Helft euch selber! Wenn die brasilianische Regierung
nicht Willens oder zu schwach ist, ihre Unterthanen deutscheu Stammes vor Mi߬
handlungen und Vergewaltigungen zu schützen, so müssen sie sich eben selbst ihrer
Haut wehren! An uns hier in Deutschland aber ist es, in der Frage der Aus¬
wanderung Deutscher nach Brasilien vorsichtiger als bisher zu sein. Ich bin gewiß
aus Ueberzeugung ein warmer Freund der deutschen Kolonisation in Südbrasilien
und bin in Wort und Schrift jederzeit für sie eingetreten. Ueber eine stets vor¬
handen gewesene gewisse Rechtsunsicherheit habe ich gern Hinweggeseheu, da man
von einem so dünn bevölkerten neuen Lande nicht dieselben sichern Zustände ver¬
langen kann, wie sie bei uns vorhanden sind. Wenn aber die Zustände derart


Kleinere Mitteilungen.

Gerechtigkeit üben, wenn alle Verbrechen unbestraft bleiben, dann bleibt nichts übrig,
als sich Gerechtigkeit mit der eignen Faust zu verschaffen, und „Richter Lynch,"
eine sehr ungesetzliche, aber ungemein nützliche Persönlichkeit, erscheint auf der
Szene, wie im fernen Westen Nordamerikas. In Sav Loureuyo wäre es ja nicht
einmal das erste mal. . . . Schlimm genug, daß man gezwungen ist, derartige
Wahrheiten zu sagen."

6. Als letztes Beispiel für die jetzt in Brasilien herrschende Rechtsunsicherheit
nehmen wir den Fall Georg Merck, welcher zeigt, daß der gesetzlich garantirte
Markenschutz vollkommen illusorisch ist. Georg Merck in Rio Pardo ist in der
ganzen Provinz Rio Grande do Suk als Fabrikant des Caporaltabaks bekannt.
Merck hatte eine Fabrikmarke in das Markenregister eintragen lassen. Bald traten
Fälschungen seines Fabrikates auf. Da die Konkurrenten aber die Mcrcksche Marke
nur ungenau nachgeahmt hatten, so konnte Merck die Betrüger nicht gerichtlich
belangen. Nun gelang es unserm fleißigen und intelligenten Landsmann aber
kürzlich, eine totale Fälschung seiner Marke zu entdecken. Merck beauftragte den
Advokaten Dr. Argymiro Galvao in Porto Allegre, gegen den Fälscher Manoel
Poeta vorzugehen. Poeta gestand die Fälschung vor Gericht ein, und trotzdem
wurde er freigesprochen. Dr. Galvcio appellirte, allein das Appellationsgericht be¬
stätigte das Urteil erster Instanz und hat damit die Fälschung von gesetzlich ein¬
getragenen Fabrikmarken gutgeheißen! Die Haltung der Gerichte in dieser Ange¬
legenheit, sagt Herr von Koseritz bei Besprechung derselben in seiner Zeitung, kann
gar nicht genug verdammt werden. Sie haben eines der nützlichsten Gesetze außer
Kraft gesetzt; sie haben den Betrug sanktionirt und die ehrliche Arbeit in Schaden
gebracht; sie haben das Ansehen des Landes geschmälert und das Vertrauen zu
seiner Gesetzgebung erschüttert. Sie haben schließlich abermals bewiesen, daß das
Gesetz hierzulande ein toter Buchstabe ist, und daß bis in die höchsten Kreise das
Protektionswesen üppige Blüten treibt.

Genug! die besprochenen Fälle, denen wir noch eine ganze Anzahl andrer
anreihen könnten und die sich sämtlich in der ersten Hälfte des letzten Jahres
allein in der Provinz Rio Grande do Sri zugetragen haben, eröffnen uns einen
höchst unerfreulichen Einblick in die Rechtsverhältnisse Brasiliens. Wenn Brasilien
darauf rechnet, ans Deutschland Einwanderer erhalten zu können, welche die reichen
Schätze seines Bodens heben und zu seiner Kulturentwicklung beitragen sollen, so
müssen wir vor allen Dingen fordern, daß Leben und Eigentum dieser unsrer
Landsleute drüben wenigstens so weit respektirt werden, daß vorkommenden Falles
die Gerichte unparteiisch Recht und Unrecht abwägen. Wenn aber die Richter und
Polizeibehörden den Deutschen keine Gerechtigkeit angedeihen lassen, lediglich weil
sie Deutsche sind, so müssen wir gegen ein solches Gebahren energischen Protest
einlegen, und wir halten es nicht für ein Verbrechen, wenn wir unsern Lands¬
leuten drüben den Rat geben: Helft euch selber! Wenn die brasilianische Regierung
nicht Willens oder zu schwach ist, ihre Unterthanen deutscheu Stammes vor Mi߬
handlungen und Vergewaltigungen zu schützen, so müssen sie sich eben selbst ihrer
Haut wehren! An uns hier in Deutschland aber ist es, in der Frage der Aus¬
wanderung Deutscher nach Brasilien vorsichtiger als bisher zu sein. Ich bin gewiß
aus Ueberzeugung ein warmer Freund der deutschen Kolonisation in Südbrasilien
und bin in Wort und Schrift jederzeit für sie eingetreten. Ueber eine stets vor¬
handen gewesene gewisse Rechtsunsicherheit habe ich gern Hinweggeseheu, da man
von einem so dünn bevölkerten neuen Lande nicht dieselben sichern Zustände ver¬
langen kann, wie sie bei uns vorhanden sind. Wenn aber die Zustände derart


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_202776/253>, abgerufen am 06.10.2024.