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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr.

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Literatur.

Worten steckt nicht bloß die subjektive Unfähigkeit des Redners, sondern fast aus¬
nahmslos auch die objektive Unbrauchbarkeit des Vorschlages. Es heißt die Thätig¬
keit eines Juristen nicht verstehen und unterschätzen, wenn man ihn lediglich an¬
weisen wollte, Gedanken eines andern in eine Formel zu bringen; diese Fertigkeit
muß jeder haben, der sich mit Reformen der Gesetzgebung und der Gesellschafts¬
ordnung beschäftigt, und nur der Jurist wird die Ausführbarkeit eines solchen Vor¬
schlages prüfen können, dem nicht bloß eine formalistisch-juristische Kenntnis, sondern
auch das materielle, den Gegenstand betreffende Wissen zur Seite steht.

Zu deu Juristen der letztern Art gehört der Verfasser der vorliegenden Mono¬
graphie und es ist jedenfalls ein dankenswertes Unternehmen, daß er gerade an
der heilet" Frage des Rechts auf den vollen Arbeitsertrag dnrch Anwendung
nüchterner juristischer Begriffe nachweist, wie wenig das erwartet werden kann,
was d,e sozialistischen Theoretiker sich oder andern versprechen. Der Verfasser weist
nach, daß das Recht auf den vollen Arbeitsertrag mit dem Rechte auf Existenz und
van Rechte auf Arbeit in eine Wechselwirkung gebracht worden ist, und daß das
"^l-es nur eine Modifikation des Rechts auf Existenz ist. Die einzelnen
^ e )c , werden genan betrachtet und dabei die besonders bemerkens¬
werten ^Machen enthüllt, daß Nodbertus und Marx, welche vou ihren Anhängern
w s Vertreter des wissenschaftlichen Sozialismus geschildert werden,
>ve,mach und jedenfalls in der vorliegenden Frage aus französischen und englischen
Quellen geschöpft haben.

et' ' Schluß geht das Buch auch auf die moderne Gesetzgebung ein und
1 zz?re eigne Meinung des Verfassers. Das Recht auf Existenz ficht derselbe
s in ?r ^ab die neue deutsche soziale Gesetzgebung der Kranken- und Un¬
fallversicherung verwirklicht; die in Aussicht gestellte Versicherung gegen Invalidität
ultro die Ergänzung bilden. Das Recht der kräftigen Leute auf Arbeit hat bis¬
her nur einen indirekten Schutz erfahren, insofern als die Kinder- und Frauen-
^"'geschränkt wird. Wie sich dasselbe erweitern läßt, darüber finden wir
reine Vorschläge, wohl aber Warnungen, daß vonseiten der Gesetzgebung der Ent-
?V r /s ^ ^ ^" sozialen Uebergang zu neuen Gesellschaftsformen bildenden
am? s s s" Hindernis bereitet werde. Mit den eignen Bemerkungen des Verfassers
um ^ ^ seiner Betrachtungen werden schwerlich viele übereinstimmen; trotzdem
r ihnen, wie dem ganzen Buche, jeder eine Fülle von Anregungen entnehmen.


^raunschweig am Ende des Mittelalters. Von O. Hohnstein. Bmunschweig,
Rcundohr, 1386.

Dieses Buch soll eine Reihe von kulturgeschichtlichen Bildern eröffnen. "Die
und ?" ^ ^S-t- der Verfasser -- in erfreulicher Weise sich immer mehr
. geltend machende Neigung, das aus früheren Zeiten vorhandene zu schonen
flano" galten, sowie die auch im Kunstgewerbe herrschende Vorliebe für Gegen-
aeboten " " Mittelalter und der Renaissancezeit lassen es wünschenswert und
und Sitte kr""' "'"h literarischem Wege eine genauere Kenntnis der Kultur¬
ist diese früherer Zeit in weiteren Kreisen zu verbreiten." Im Grunde
alle Weit l . """" berühmten Werke unsrer Literatur schon gelöst worden:
es irrt "!v ^ Freytags "Bilder aus der deutschen Vergangenheit," und
e!>./ . ^ ^' der Verfasser, der dem Frcytagschen Werke mit vielem Glück
s ^^/^"''^'Uf^ ^gelauscht hat. mit dem Anspruch auf Originalität aufzutreten
sü,. 's. ^ i. ^ "^in den Freytagschen "Bildern" noch immer Platz genug
ur ähnliche Unternehmungen; was man gern sieht, läßt man sich auch gern em-
por einer andern Seite bieten. Halten auch die Schilderungen Hohnsteins


Literatur.

Worten steckt nicht bloß die subjektive Unfähigkeit des Redners, sondern fast aus¬
nahmslos auch die objektive Unbrauchbarkeit des Vorschlages. Es heißt die Thätig¬
keit eines Juristen nicht verstehen und unterschätzen, wenn man ihn lediglich an¬
weisen wollte, Gedanken eines andern in eine Formel zu bringen; diese Fertigkeit
muß jeder haben, der sich mit Reformen der Gesetzgebung und der Gesellschafts¬
ordnung beschäftigt, und nur der Jurist wird die Ausführbarkeit eines solchen Vor¬
schlages prüfen können, dem nicht bloß eine formalistisch-juristische Kenntnis, sondern
auch das materielle, den Gegenstand betreffende Wissen zur Seite steht.

Zu deu Juristen der letztern Art gehört der Verfasser der vorliegenden Mono¬
graphie und es ist jedenfalls ein dankenswertes Unternehmen, daß er gerade an
der heilet» Frage des Rechts auf den vollen Arbeitsertrag dnrch Anwendung
nüchterner juristischer Begriffe nachweist, wie wenig das erwartet werden kann,
was d,e sozialistischen Theoretiker sich oder andern versprechen. Der Verfasser weist
nach, daß das Recht auf den vollen Arbeitsertrag mit dem Rechte auf Existenz und
van Rechte auf Arbeit in eine Wechselwirkung gebracht worden ist, und daß das
"^l-es nur eine Modifikation des Rechts auf Existenz ist. Die einzelnen
^ e )c , werden genan betrachtet und dabei die besonders bemerkens¬
werten ^Machen enthüllt, daß Nodbertus und Marx, welche vou ihren Anhängern
w s Vertreter des wissenschaftlichen Sozialismus geschildert werden,
>ve,mach und jedenfalls in der vorliegenden Frage aus französischen und englischen
Quellen geschöpft haben.

et' ' Schluß geht das Buch auch auf die moderne Gesetzgebung ein und
1 zz?re eigne Meinung des Verfassers. Das Recht auf Existenz ficht derselbe
s in ?r ^ab die neue deutsche soziale Gesetzgebung der Kranken- und Un¬
fallversicherung verwirklicht; die in Aussicht gestellte Versicherung gegen Invalidität
ultro die Ergänzung bilden. Das Recht der kräftigen Leute auf Arbeit hat bis¬
her nur einen indirekten Schutz erfahren, insofern als die Kinder- und Frauen-
^"'geschränkt wird. Wie sich dasselbe erweitern läßt, darüber finden wir
reine Vorschläge, wohl aber Warnungen, daß vonseiten der Gesetzgebung der Ent-
?V r /s ^ ^ ^" sozialen Uebergang zu neuen Gesellschaftsformen bildenden
am? s s s" Hindernis bereitet werde. Mit den eignen Bemerkungen des Verfassers
um ^ ^ seiner Betrachtungen werden schwerlich viele übereinstimmen; trotzdem
r ihnen, wie dem ganzen Buche, jeder eine Fülle von Anregungen entnehmen.


^raunschweig am Ende des Mittelalters. Von O. Hohnstein. Bmunschweig,
Rcundohr, 1386.

Dieses Buch soll eine Reihe von kulturgeschichtlichen Bildern eröffnen. „Die
und ?" ^ ^S-t- der Verfasser — in erfreulicher Weise sich immer mehr
. geltend machende Neigung, das aus früheren Zeiten vorhandene zu schonen
flano" galten, sowie die auch im Kunstgewerbe herrschende Vorliebe für Gegen-
aeboten " " Mittelalter und der Renaissancezeit lassen es wünschenswert und
und Sitte kr""' "'"h literarischem Wege eine genauere Kenntnis der Kultur¬
ist diese früherer Zeit in weiteren Kreisen zu verbreiten." Im Grunde
alle Weit l . """" berühmten Werke unsrer Literatur schon gelöst worden:
es irrt «!v ^ Freytags „Bilder aus der deutschen Vergangenheit," und
e!>./ . ^ ^' der Verfasser, der dem Frcytagschen Werke mit vielem Glück
s ^^/^"''^'Uf^ ^gelauscht hat. mit dem Anspruch auf Originalität aufzutreten
sü,. 's. ^ i. ^ "^in den Freytagschen „Bildern" noch immer Platz genug
ur ähnliche Unternehmungen; was man gern sieht, läßt man sich auch gern em-
por einer andern Seite bieten. Halten auch die Schilderungen Hohnsteins


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[0351] Literatur. Worten steckt nicht bloß die subjektive Unfähigkeit des Redners, sondern fast aus¬ nahmslos auch die objektive Unbrauchbarkeit des Vorschlages. Es heißt die Thätig¬ keit eines Juristen nicht verstehen und unterschätzen, wenn man ihn lediglich an¬ weisen wollte, Gedanken eines andern in eine Formel zu bringen; diese Fertigkeit muß jeder haben, der sich mit Reformen der Gesetzgebung und der Gesellschafts¬ ordnung beschäftigt, und nur der Jurist wird die Ausführbarkeit eines solchen Vor¬ schlages prüfen können, dem nicht bloß eine formalistisch-juristische Kenntnis, sondern auch das materielle, den Gegenstand betreffende Wissen zur Seite steht. Zu deu Juristen der letztern Art gehört der Verfasser der vorliegenden Mono¬ graphie und es ist jedenfalls ein dankenswertes Unternehmen, daß er gerade an der heilet» Frage des Rechts auf den vollen Arbeitsertrag dnrch Anwendung nüchterner juristischer Begriffe nachweist, wie wenig das erwartet werden kann, was d,e sozialistischen Theoretiker sich oder andern versprechen. Der Verfasser weist nach, daß das Recht auf den vollen Arbeitsertrag mit dem Rechte auf Existenz und van Rechte auf Arbeit in eine Wechselwirkung gebracht worden ist, und daß das "^l-es nur eine Modifikation des Rechts auf Existenz ist. Die einzelnen ^ e )c , werden genan betrachtet und dabei die besonders bemerkens¬ werten ^Machen enthüllt, daß Nodbertus und Marx, welche vou ihren Anhängern w s Vertreter des wissenschaftlichen Sozialismus geschildert werden, >ve,mach und jedenfalls in der vorliegenden Frage aus französischen und englischen Quellen geschöpft haben. et' ' Schluß geht das Buch auch auf die moderne Gesetzgebung ein und 1 zz?re eigne Meinung des Verfassers. Das Recht auf Existenz ficht derselbe s in ?r ^ab die neue deutsche soziale Gesetzgebung der Kranken- und Un¬ fallversicherung verwirklicht; die in Aussicht gestellte Versicherung gegen Invalidität ultro die Ergänzung bilden. Das Recht der kräftigen Leute auf Arbeit hat bis¬ her nur einen indirekten Schutz erfahren, insofern als die Kinder- und Frauen- ^"'geschränkt wird. Wie sich dasselbe erweitern läßt, darüber finden wir reine Vorschläge, wohl aber Warnungen, daß vonseiten der Gesetzgebung der Ent- ?V r /s ^ ^ ^" sozialen Uebergang zu neuen Gesellschaftsformen bildenden am? s s s" Hindernis bereitet werde. Mit den eignen Bemerkungen des Verfassers um ^ ^ seiner Betrachtungen werden schwerlich viele übereinstimmen; trotzdem r ihnen, wie dem ganzen Buche, jeder eine Fülle von Anregungen entnehmen. ^raunschweig am Ende des Mittelalters. Von O. Hohnstein. Bmunschweig, Rcundohr, 1386. Dieses Buch soll eine Reihe von kulturgeschichtlichen Bildern eröffnen. „Die und ?" ^ ^S-t- der Verfasser — in erfreulicher Weise sich immer mehr . geltend machende Neigung, das aus früheren Zeiten vorhandene zu schonen flano" galten, sowie die auch im Kunstgewerbe herrschende Vorliebe für Gegen- aeboten " " Mittelalter und der Renaissancezeit lassen es wünschenswert und und Sitte kr""' "'"h literarischem Wege eine genauere Kenntnis der Kultur¬ ist diese früherer Zeit in weiteren Kreisen zu verbreiten." Im Grunde alle Weit l . """" berühmten Werke unsrer Literatur schon gelöst worden: es irrt «!v ^ Freytags „Bilder aus der deutschen Vergangenheit," und e!>./ . ^ ^' der Verfasser, der dem Frcytagschen Werke mit vielem Glück s ^^/^"''^'Uf^ ^gelauscht hat. mit dem Anspruch auf Originalität aufzutreten sü,. 's. ^ i. ^ "^in den Freytagschen „Bildern" noch immer Platz genug ur ähnliche Unternehmungen; was man gern sieht, läßt man sich auch gern em- por einer andern Seite bieten. Halten auch die Schilderungen Hohnsteins

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_288451/351>, abgerufen am 17.09.2024.