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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

Gebrechen sind verschieden, je nachdem es Ausnahmsgerichte von Beamten oder
solche von Laien sind. Aber in einem Punkte sind sie mit einem Gebrechen gleich¬
mäßig behaftet: das ist der Fluch der Unfruchtbarkeit. Aus dem Ausnahmsgerichtc
entsteht nie ein weiteres Fortwachsen und Fortbilden eines Rechtsgedankens."

In derselben Sitzung führte der Abgeordnete von Treitschke aus, man sollte
sich doch vor Augen halten, daß es zahllose durch die Presse begangene Vergehen
gebe, die mit der politischen Freiheit nichts zu thun haben. Sollten unzählige
Aeußerungen oder Aufreizungen zum Begehen gemeiner Verbrechen bloß deshalb,
weil sie durch die Presse oder mittels der Presse begangen sind, vor die Geschwornen
kommen, unO mündliche Aeußerungen gleicher Art nicht? Darin liege doch kein
Sinn. Er sehe nicht ein, warum ein Stand in dieser Weise privilegirt werden
solle. Wir brauchten die freie Presse wie das tägliche Brot, aber wenn behauptet
werde, daß diese Presse immer nur eine Macht des Lichts, der Wahrheit, der Frei¬
heit und Volksbildung sei, so erlaube er sich, zu widersprechen. Es gebe ausge¬
zeichnete Männer, die in der Presse ihre ehrliche, gewissenhafte Ueberzeugung ver¬
treten, vielleicht einseitig, aber ehrenhaft eine aufrichtig gehegte Parteimeinung
verteidigen. Aber es gebe auch zahllose politische Blätter, es gebe ganze Kate¬
gorien politischer Blätter, bei denen man lügen müßte, wenn man behaupten wolle,
sie wirkten bildend auf das Volk. Es gebe politische Blätter, die geradezu vom
Schmutze lebten, von Skandal und Erregung aller trüben und gemeinen Leiden¬
schaften, ja Blätter, die den literarischen Straßenrand mehr oder minder verhüllt
trieben. So stehe es und werde es bleiben. Es gebe wenige Stände, in denen ver¬
hältnismäßig eine so sehr gemischte Gesellschaft sich zusammenfinde, wie in dem
Stande der Journalisten. Wo liege der Grund, dieser so gemischten Gesellschaft
eine besondre Stellung außerhalb des gemeinen Rechts einzuräumen?

In der dritten Lesung des Gerichtsvcrfassungsgesetzes stimmte denn auch, wie
schon hervorgehoben, die Mehrheit des Reichstages gegen die Ausdehnung der
Zuständigkeit der Schwurgerichte auf die Aburteilung von Preßvergehen. Bei dieser
Mehrheit befanden sich von bekannten Abgeordneten or. Bamberger, von Forcken-
beck, Dr. Goldschmidt, Rickert n. a. Die Herren gehören jetzt der deutschfreisinnigen
Partei an, also zu deu Antragstellern. Unsers Wissens sind neue Gründe für die
jetzt beliebte Ausdehnung der Schwurgerichte nicht aufgetaucht, es hat überhaupt
kein Mensch seit Einführung der neuen Justizgesetze mehr an die Frage gedacht.
Warum jetzt auf einmal der Antrag mit den Unterschriften damaliger Gegner?
Es kann nur einen Grund dafür geben. Das deutsche Volk glaubt nicht mehr
an den Beruf der deutschfreistnnigcn Partei für wirtschaftliche und inner- und außer¬
politische Fragen. Die wirtschaftliche Richtung der Reichspolitik hat Wohlstand im
Reiche verbreitet, das muß auch der Gegner zugestehen, die Leitung der innern
Rcichsgeschäfte ist in allen, selbst den schwierigsten Lagen streng verfassungs- und
gesetzmäßig gewesen. Ueber die Leitung der äußern Politik etwas zu sagen, ist
überflüssig. Und so säugt denn das deutsche Volk an, zufrieden zu werden und
sich von jenen Nörglern abzuwenden, welche die Zufriedenheit nicht brauchen
können, weil es ihnen sonst an Gelegenheit fehlt, ihre Nörgeleien mit Erfolg
an den Mann zu bringen. Da gräbt man denn alte "Ladenhüter" aus und will
für diese Ausgrabung der erstaunten Nation gegenüber auch noch ein besondres
Verdienst in Anspruch nehmen. Vielleicht hat man dabei auch noch einen weiteren
Zweck. Die Einführung von Ausnahmegerichten für die Presse und die politischen
Verbrechen und Vergehen ist nur durch die Behauptung zu begründen, daß die
seitherigen mit der Aburteilung dieser Missethaten betrauten Gerichte, d. h. alle


Kleinere Mitteilungen.

Gebrechen sind verschieden, je nachdem es Ausnahmsgerichte von Beamten oder
solche von Laien sind. Aber in einem Punkte sind sie mit einem Gebrechen gleich¬
mäßig behaftet: das ist der Fluch der Unfruchtbarkeit. Aus dem Ausnahmsgerichtc
entsteht nie ein weiteres Fortwachsen und Fortbilden eines Rechtsgedankens."

In derselben Sitzung führte der Abgeordnete von Treitschke aus, man sollte
sich doch vor Augen halten, daß es zahllose durch die Presse begangene Vergehen
gebe, die mit der politischen Freiheit nichts zu thun haben. Sollten unzählige
Aeußerungen oder Aufreizungen zum Begehen gemeiner Verbrechen bloß deshalb,
weil sie durch die Presse oder mittels der Presse begangen sind, vor die Geschwornen
kommen, unO mündliche Aeußerungen gleicher Art nicht? Darin liege doch kein
Sinn. Er sehe nicht ein, warum ein Stand in dieser Weise privilegirt werden
solle. Wir brauchten die freie Presse wie das tägliche Brot, aber wenn behauptet
werde, daß diese Presse immer nur eine Macht des Lichts, der Wahrheit, der Frei¬
heit und Volksbildung sei, so erlaube er sich, zu widersprechen. Es gebe ausge¬
zeichnete Männer, die in der Presse ihre ehrliche, gewissenhafte Ueberzeugung ver¬
treten, vielleicht einseitig, aber ehrenhaft eine aufrichtig gehegte Parteimeinung
verteidigen. Aber es gebe auch zahllose politische Blätter, es gebe ganze Kate¬
gorien politischer Blätter, bei denen man lügen müßte, wenn man behaupten wolle,
sie wirkten bildend auf das Volk. Es gebe politische Blätter, die geradezu vom
Schmutze lebten, von Skandal und Erregung aller trüben und gemeinen Leiden¬
schaften, ja Blätter, die den literarischen Straßenrand mehr oder minder verhüllt
trieben. So stehe es und werde es bleiben. Es gebe wenige Stände, in denen ver¬
hältnismäßig eine so sehr gemischte Gesellschaft sich zusammenfinde, wie in dem
Stande der Journalisten. Wo liege der Grund, dieser so gemischten Gesellschaft
eine besondre Stellung außerhalb des gemeinen Rechts einzuräumen?

In der dritten Lesung des Gerichtsvcrfassungsgesetzes stimmte denn auch, wie
schon hervorgehoben, die Mehrheit des Reichstages gegen die Ausdehnung der
Zuständigkeit der Schwurgerichte auf die Aburteilung von Preßvergehen. Bei dieser
Mehrheit befanden sich von bekannten Abgeordneten or. Bamberger, von Forcken-
beck, Dr. Goldschmidt, Rickert n. a. Die Herren gehören jetzt der deutschfreisinnigen
Partei an, also zu deu Antragstellern. Unsers Wissens sind neue Gründe für die
jetzt beliebte Ausdehnung der Schwurgerichte nicht aufgetaucht, es hat überhaupt
kein Mensch seit Einführung der neuen Justizgesetze mehr an die Frage gedacht.
Warum jetzt auf einmal der Antrag mit den Unterschriften damaliger Gegner?
Es kann nur einen Grund dafür geben. Das deutsche Volk glaubt nicht mehr
an den Beruf der deutschfreistnnigcn Partei für wirtschaftliche und inner- und außer¬
politische Fragen. Die wirtschaftliche Richtung der Reichspolitik hat Wohlstand im
Reiche verbreitet, das muß auch der Gegner zugestehen, die Leitung der innern
Rcichsgeschäfte ist in allen, selbst den schwierigsten Lagen streng verfassungs- und
gesetzmäßig gewesen. Ueber die Leitung der äußern Politik etwas zu sagen, ist
überflüssig. Und so säugt denn das deutsche Volk an, zufrieden zu werden und
sich von jenen Nörglern abzuwenden, welche die Zufriedenheit nicht brauchen
können, weil es ihnen sonst an Gelegenheit fehlt, ihre Nörgeleien mit Erfolg
an den Mann zu bringen. Da gräbt man denn alte „Ladenhüter" aus und will
für diese Ausgrabung der erstaunten Nation gegenüber auch noch ein besondres
Verdienst in Anspruch nehmen. Vielleicht hat man dabei auch noch einen weiteren
Zweck. Die Einführung von Ausnahmegerichten für die Presse und die politischen
Verbrechen und Vergehen ist nur durch die Behauptung zu begründen, daß die
seitherigen mit der Aburteilung dieser Missethaten betrauten Gerichte, d. h. alle


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/611>, abgerufen am 24.08.2024.