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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

thun berechtigt wäre, sondern aus der vollen Ueberzeugung heraus, daß das Ein¬
treten für fünf Jahre jetzt ein schweres Versehen wäre. Und warum? Einfach,
weil ich die längere Periode für die richtige halte in einem richtigen konstitutionellen
und parlamentarischen Verfassungsstaate, nicht aber in einem Zustande, in welchem
das ganze konstitutionelle und parlamentarische System bereits zum blassen Scheine
herabgesunken ist, und wo auch dieser Schein, wie ich Ihnen gezeigt habe, bedroht
ist, allgemach wieder gänzlich vernichtet zu werden. Man beruft sich auf die Bei¬
spiele andrer Länder, England, Frankreich, Italien. O! man gebe mir Freiheits¬
und Verfassungszustande wie in jenen Ländern, und ich bin bereit, nicht bloß für
die fünf Jahre zu stimmen, sondern sie selbst zu beantragen."

Wenn nun auch der Redner im folgenden besonders auf die Macht jener
drei parlamentarischen Versammlungen zu sprechen kommt, die jedesmaligen Minister
durch ihr Mißtrauensvotum zu beseitigen, so kann doch ein so geschickter und unter¬
richteter Mann wie Herr Bamberger darin allein unmöglich die politische Glück¬
seligkeit erblicken, sondern er ist offenbar der Ansicht, daß die politischen Verhältnisse
im allgemeinen in Frankreich, England und Italien besser seien als bei nus.

Wir lassen England und Frankreich beiseite -- wer des Glaubens ist, daß
englische und französische Zustände den deutschen vorzuziehen seien, dem ist eben
nicht zu helfen -- und beschränken uns darauf, jene Behauptung mit Rücksicht auf
Italien zu beleuchten.

Italien ist der konstitutionelle Musterstaat. Der König hält sich aufs strengste
und gewissenhafteste an die parlamentarische Doktrin, nach welcher das Ministerium
zu Weichen hat, sobald es das Vertrauen der Volksvertretung verloren hat. Man
sollte also glauben, die Bevölkerung müßte sich glücklich fühlen über die aus ihr
selbst -- mittelbar -- hervorgegangen" Regierung, und alles so sein, wie es sich
ein liberaler Staatsmann mir wünschen kann. Trotzdem wagen wir zu behaupten,
daß jeder Deutsche, der unter der parlamentarischen Regierung Italiens zu leben
hat, sehnsüchtig deutsche Zustände herbeiwünscht, und nur zu gern auf die Seg¬
nungen italienischer Ministerverantwortlichkeit verzichten würde.

Die italienische Einkommensteuer (rieonoWa, mobil") beträgt bekanntlich l 3,20 Pro¬
zent der Jahreseinnahme; rechnet man dazu noch die zahlreichen andern Steuern,
welche teils der Staat, teils die Kommunen erheben, so begreift man kaum, wie
diejenigen, welche ehrlich genug sind, sämtliche ihnen auferlegte Abgaben zu be¬
zahlen, überhaupt bestehen können. Aber die bloße Höhe der Steuern ist uoch
keineswegs das Schlimmste; die Art ihrer Erhebung und die bis auf die Spitze
getriebene Fiskalität der Steuerverwaltung ist derart, daß so mancher in Italien
lebende Fremde gezwungen wird, das Land zu verlassen, wenn er nicht etwa ans
den Gedanken kommt, die amtliche Schärfe der Steuererhebcr durch Mittel zu
mildern, welche den Italienern von ihrer Kenntnis der Sachlage eingegeben werden
und zu landesüblicher Anwendung gelangen.

Uns ist ein Fall bekannt, wo die Zahlung der riceboW!,. mobile von einem
-- allerdings erheblichen -- Jahresbetrage verlangt wurde, welcher infolge eines
zweitinstanzlichen Urteils einem Mitglied" der italienischen Aristokratie zugesprochen
worden war, trotzdem, daß die Gegenpartei schon an die dritte Instanz gegangen
und selbstverständlich noch kein Pfennig der in Rede stehenden Summe zur Aus¬
zahlung gekommen war. Natürlich, da die Zahlung verweigert wurde, so erfolgte
die Drohung der Exekution, und der advokatorifche Rat ging dahin, schleunigst zu
zählen, um der Pfändung zu entgehen. Der Advokat verhehlte dabei freilich die
Schwierigkeit nicht, die er haben würde, die einmal bezahlte Steuer in dem Falle


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thun berechtigt wäre, sondern aus der vollen Ueberzeugung heraus, daß das Ein¬
treten für fünf Jahre jetzt ein schweres Versehen wäre. Und warum? Einfach,
weil ich die längere Periode für die richtige halte in einem richtigen konstitutionellen
und parlamentarischen Verfassungsstaate, nicht aber in einem Zustande, in welchem
das ganze konstitutionelle und parlamentarische System bereits zum blassen Scheine
herabgesunken ist, und wo auch dieser Schein, wie ich Ihnen gezeigt habe, bedroht
ist, allgemach wieder gänzlich vernichtet zu werden. Man beruft sich auf die Bei¬
spiele andrer Länder, England, Frankreich, Italien. O! man gebe mir Freiheits¬
und Verfassungszustande wie in jenen Ländern, und ich bin bereit, nicht bloß für
die fünf Jahre zu stimmen, sondern sie selbst zu beantragen."

Wenn nun auch der Redner im folgenden besonders auf die Macht jener
drei parlamentarischen Versammlungen zu sprechen kommt, die jedesmaligen Minister
durch ihr Mißtrauensvotum zu beseitigen, so kann doch ein so geschickter und unter¬
richteter Mann wie Herr Bamberger darin allein unmöglich die politische Glück¬
seligkeit erblicken, sondern er ist offenbar der Ansicht, daß die politischen Verhältnisse
im allgemeinen in Frankreich, England und Italien besser seien als bei nus.

Wir lassen England und Frankreich beiseite — wer des Glaubens ist, daß
englische und französische Zustände den deutschen vorzuziehen seien, dem ist eben
nicht zu helfen — und beschränken uns darauf, jene Behauptung mit Rücksicht auf
Italien zu beleuchten.

Italien ist der konstitutionelle Musterstaat. Der König hält sich aufs strengste
und gewissenhafteste an die parlamentarische Doktrin, nach welcher das Ministerium
zu Weichen hat, sobald es das Vertrauen der Volksvertretung verloren hat. Man
sollte also glauben, die Bevölkerung müßte sich glücklich fühlen über die aus ihr
selbst — mittelbar — hervorgegangen« Regierung, und alles so sein, wie es sich
ein liberaler Staatsmann mir wünschen kann. Trotzdem wagen wir zu behaupten,
daß jeder Deutsche, der unter der parlamentarischen Regierung Italiens zu leben
hat, sehnsüchtig deutsche Zustände herbeiwünscht, und nur zu gern auf die Seg¬
nungen italienischer Ministerverantwortlichkeit verzichten würde.

Die italienische Einkommensteuer (rieonoWa, mobil«) beträgt bekanntlich l 3,20 Pro¬
zent der Jahreseinnahme; rechnet man dazu noch die zahlreichen andern Steuern,
welche teils der Staat, teils die Kommunen erheben, so begreift man kaum, wie
diejenigen, welche ehrlich genug sind, sämtliche ihnen auferlegte Abgaben zu be¬
zahlen, überhaupt bestehen können. Aber die bloße Höhe der Steuern ist uoch
keineswegs das Schlimmste; die Art ihrer Erhebung und die bis auf die Spitze
getriebene Fiskalität der Steuerverwaltung ist derart, daß so mancher in Italien
lebende Fremde gezwungen wird, das Land zu verlassen, wenn er nicht etwa ans
den Gedanken kommt, die amtliche Schärfe der Steuererhebcr durch Mittel zu
mildern, welche den Italienern von ihrer Kenntnis der Sachlage eingegeben werden
und zu landesüblicher Anwendung gelangen.

Uns ist ein Fall bekannt, wo die Zahlung der riceboW!,. mobile von einem
— allerdings erheblichen — Jahresbetrage verlangt wurde, welcher infolge eines
zweitinstanzlichen Urteils einem Mitglied« der italienischen Aristokratie zugesprochen
worden war, trotzdem, daß die Gegenpartei schon an die dritte Instanz gegangen
und selbstverständlich noch kein Pfennig der in Rede stehenden Summe zur Aus¬
zahlung gekommen war. Natürlich, da die Zahlung verweigert wurde, so erfolgte
die Drohung der Exekution, und der advokatorifche Rat ging dahin, schleunigst zu
zählen, um der Pfändung zu entgehen. Der Advokat verhehlte dabei freilich die
Schwierigkeit nicht, die er haben würde, die einmal bezahlte Steuer in dem Falle


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/300>, abgerufen am 25.08.2024.