Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.Die soziale Frage im Reichslande. eine Pciuse zu einem Imbiß, wobei aber die Maschinen im Gange bleiben, sodaß Die soziale Frage im Reichslande. eine Pciuse zu einem Imbiß, wobei aber die Maschinen im Gange bleiben, sodaß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0011" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/201440"/> <fw type="header" place="top"> Die soziale Frage im Reichslande.</fw><lb/> <p xml:id="ID_5" prev="#ID_4" next="#ID_6"> eine Pciuse zu einem Imbiß, wobei aber die Maschinen im Gange bleiben, sodaß<lb/> von einer eigentlichen Ruhe nicht die Rede sein kann. Die Mittagspause dauert<lb/> von 12 bis 1 Uhr, dann wird ohne Unterbrechung bis 7 Uhr abends fort-<lb/> gearbeitet. Das ist die Regel, aber es kommen Ausnahmen im guten wie im<lb/> schlechten Sinne vor. Häufig wird die Arbeitszeit an Sonnabenden bis 10 Uhr<lb/> verlängert, namentlich in den Druckereien von Oktober bis April, und bei gutem<lb/> Geschäftsgange wird des Sonntags sogar die ganze Nacht hindurch gearbeitet und<lb/> so die Erholung der Tagesstunden wieder zu nichte gemacht. Überdies kürzt man<lb/> w solchen Fällen auch die Ruhepausen ab. Ein sehr angesehenes Etablissement<lb/> bei Mülhausen beschränkt dann die Mittagspause auf eine Viertelstunde. Die<lb/> Spinnereien und Webereien arbeiten hie und da gewöhnlich nur 11^, aber bei<lb/> zahlreiche» Bestellungen auch 12^ bis 13^ Stunden. Viele von den Leuten<lb/> können dann wegen zu weit vorgerückter Zeit den Heimweg nicht mehr cut¬<lb/> terten, und so schlafen sie in den Arbeitssülen. Die Fabriken beschäftigen eine<lb/> große Anzahl von Kindern unter vierzehn, jungen Burschen von vierzehn bis<lb/> sechzehn Jahren und weiblichen Arbeitskräften. Mit Ausnahme der Kinder,<lb/> welche eine bis zwei Stunden weniger arbeiten, werden alle gleich lange be¬<lb/> schäftigt wie die Männer und wie diese zur Nachtarbeit herangezogen. Strenges<lb/> Einhalten der Arbeitszeit wird durch scharfe Geldstrafen erzwungen. Eine Ver¬<lb/> spätung um fünf Minuten wird mit 12 bis 40 Pfennigen gebüßt. Ju einigen<lb/> Etablissements straft man erst die Versäumnis, welche fünfzehn oder zwanzig<lb/> Minuten übersteigt, dann aber mit 60 Pfennigen, ja einem halben Tagelohn.<lb/> Daneben bestehen noch viele andre Strafen, die zu steter Aufmerksamkeit und<lb/> Anspannung nötigen. Ein Fabrikherr' nimmt seinen Leuten schon, wenn sie<lb/> während der Arbeit miteinander sprechen, 20 bis 40 Pfennige ab. Daß dem<lb/> Akkordarbeiter für fehlerhafte Leistungen Lohnabzüge gemacht werden, ist ganz<lb/> in der Ordnung, wenn ihn selbst die Schuld dabei trifft; sehr oft aber hat er<lb/> Mängel zu büßen, die in der Beschaffenheit des ihm gelieferten Rohmaterials<lb/> ihre Ursache haben oder von der Unvollkommenst einer Maschine herrühren.<lb/> Sehr geklagt wird über die grobe Behandlung der Arbeiter durch ihre Chefs,<lb/> Direktoren und Werkmeister, namentlich aber über die schmachvolle Art und<lb/> Weise, wie letztere ihre Macht über die Arbeiterinnen benutzen, um sie zu Opfern<lb/> ihrer Lüste zu macheu. I» manchen Fabriken verkehrt der Chef mit seinen Ar¬<lb/> beitern gar nicht. In andern können sie ihm zwar ihre Beschwerden vortragen, aber<lb/> Erfolg hat dies niemals. So sind sie der Willkür der Beamten preisgegeben,<lb/> welche, um sich die Gunst ihres Herrn zu erwerben, dessen Vorteil rücksichtslos<lb/> verfolgen, auch vielfach durch Tantiemebesoldung interessirt sind. Die Fabrik-<lb/> ordnuugen werden einseitig vom Arbeitgeber festgestellt, und obwohl der Arbeiter<lb/> nach den Bedingungen derselben zu arbeiten hat, giebt man ihm kein Exemplar<lb/> davon in die Hand, das er mit Bedacht lesen könnte. Indes legt er wenig<lb/> Wert darauf, da die Bestimmungen, unklar und dehnbar wie sie sind, ihn zu</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0011]
Die soziale Frage im Reichslande.
eine Pciuse zu einem Imbiß, wobei aber die Maschinen im Gange bleiben, sodaß
von einer eigentlichen Ruhe nicht die Rede sein kann. Die Mittagspause dauert
von 12 bis 1 Uhr, dann wird ohne Unterbrechung bis 7 Uhr abends fort-
gearbeitet. Das ist die Regel, aber es kommen Ausnahmen im guten wie im
schlechten Sinne vor. Häufig wird die Arbeitszeit an Sonnabenden bis 10 Uhr
verlängert, namentlich in den Druckereien von Oktober bis April, und bei gutem
Geschäftsgange wird des Sonntags sogar die ganze Nacht hindurch gearbeitet und
so die Erholung der Tagesstunden wieder zu nichte gemacht. Überdies kürzt man
w solchen Fällen auch die Ruhepausen ab. Ein sehr angesehenes Etablissement
bei Mülhausen beschränkt dann die Mittagspause auf eine Viertelstunde. Die
Spinnereien und Webereien arbeiten hie und da gewöhnlich nur 11^, aber bei
zahlreiche» Bestellungen auch 12^ bis 13^ Stunden. Viele von den Leuten
können dann wegen zu weit vorgerückter Zeit den Heimweg nicht mehr cut¬
terten, und so schlafen sie in den Arbeitssülen. Die Fabriken beschäftigen eine
große Anzahl von Kindern unter vierzehn, jungen Burschen von vierzehn bis
sechzehn Jahren und weiblichen Arbeitskräften. Mit Ausnahme der Kinder,
welche eine bis zwei Stunden weniger arbeiten, werden alle gleich lange be¬
schäftigt wie die Männer und wie diese zur Nachtarbeit herangezogen. Strenges
Einhalten der Arbeitszeit wird durch scharfe Geldstrafen erzwungen. Eine Ver¬
spätung um fünf Minuten wird mit 12 bis 40 Pfennigen gebüßt. Ju einigen
Etablissements straft man erst die Versäumnis, welche fünfzehn oder zwanzig
Minuten übersteigt, dann aber mit 60 Pfennigen, ja einem halben Tagelohn.
Daneben bestehen noch viele andre Strafen, die zu steter Aufmerksamkeit und
Anspannung nötigen. Ein Fabrikherr' nimmt seinen Leuten schon, wenn sie
während der Arbeit miteinander sprechen, 20 bis 40 Pfennige ab. Daß dem
Akkordarbeiter für fehlerhafte Leistungen Lohnabzüge gemacht werden, ist ganz
in der Ordnung, wenn ihn selbst die Schuld dabei trifft; sehr oft aber hat er
Mängel zu büßen, die in der Beschaffenheit des ihm gelieferten Rohmaterials
ihre Ursache haben oder von der Unvollkommenst einer Maschine herrühren.
Sehr geklagt wird über die grobe Behandlung der Arbeiter durch ihre Chefs,
Direktoren und Werkmeister, namentlich aber über die schmachvolle Art und
Weise, wie letztere ihre Macht über die Arbeiterinnen benutzen, um sie zu Opfern
ihrer Lüste zu macheu. I» manchen Fabriken verkehrt der Chef mit seinen Ar¬
beitern gar nicht. In andern können sie ihm zwar ihre Beschwerden vortragen, aber
Erfolg hat dies niemals. So sind sie der Willkür der Beamten preisgegeben,
welche, um sich die Gunst ihres Herrn zu erwerben, dessen Vorteil rücksichtslos
verfolgen, auch vielfach durch Tantiemebesoldung interessirt sind. Die Fabrik-
ordnuugen werden einseitig vom Arbeitgeber festgestellt, und obwohl der Arbeiter
nach den Bedingungen derselben zu arbeiten hat, giebt man ihm kein Exemplar
davon in die Hand, das er mit Bedacht lesen könnte. Indes legt er wenig
Wert darauf, da die Bestimmungen, unklar und dehnbar wie sie sind, ihn zu
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