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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

schuldigten. Niemand wird vor Gericht gestellt, ohne daß eine Mehrzahl von
nnnbhängigen Richtern darüber entscheidet, ob die von der Strafverfolgungsbehörde
vorgelegten Beweismittel zureichend sind; niemand wird verurteilt, ohne daß eine
Mehrzahl von Personen -- in den Schwur- und Schöffengerichtsfällen sogar unter
Zuziehung der Mitbürger des Beschuldigten -- ihn der ihm zur Last gelegten That
für schuldig erkannt hat. Das muß genügen. Wenn trotzdem einzelne Verurtei¬
lungen Unschuldiger vorkommen, so liegt das eben darin, daß Irren menschlich ist.
Auch nach Einführung der gemachten Vorschläge würden solche Berurteilnugen uicht
ausbleiben. Uebrigens ist es bis jetzt gar uicht einmal bewiesen, daß uuter der
Herrschaft der jetzigen Strafprozeßordnung besonders viel Verurteilungen Unschul¬
diger vorgekommen sind. Die wenigen Fälle, die aufgebauscht von den Gegnern
des Bestehenden durch die Zeitungen liefen, haben zum Teil in einer Weise ihre
Erledigung gefunden, die nicht darauf schließen ließ, daß früher eine unrichtige
Entscheidung gefällt worden ist. Insbesondre kann ans den erfolgten Freisprechungen
nicht unbedingt der Schluß gezogen werden, dnß das frühere verurteilende Er¬
kenntnis ungerecht war, denn manche der Freisprechungen erfolgte, weil in der
neuen Verhandlung die früheren Beweismittel nach so langer Zeit nicht mehr in
ihrer ganzen Unmittelbarkeit wirkten, ja zum Teil ganz versagten, und somit dem
von neuem vor Gericht gestellten Verurteilten die That uicht mehr bewiese" werden
konnte. Ein Bedürfnis zur Aenderung der Strafprozeßordnung kann daher wegen
dieser Fälle nicht anerkannt werden. Liegt aber kein Bedürfnis vor, so fällt jeder
Grund weg für eine weitere Beschränkung der jetzt schon genug beschränkte"
U. M. Strafverfolgung.




Vou dem gegenwärtigen Herausgeber von Büchmanns "Geflügelten Worten"
geht uns folgende Zuschrift mit der Bitte um Abdruck zu:

Was siud "Geflügelte Worte"? Ein sprachforschender Anonymus ließ
sich jüngst in diesen Blättern dahin vernehmen, es sei von mir in die Begriffs¬
bestimmung des "Geflügelten Wortes" willkürlich "ein subjektiver zufälliger äußerer
Umstand hineingetragen." Er hat aber nur bewiesen, wie er mit großer Sicher¬
heit die Wand neben dein Nagel zu treffen vermöge.

Georg Büchmann nämlich erfand für landläufige, auf ihre Quelle zurückzuführende
Worte und Wendungen, d. h. für übliche Zitate, die er zuerst in Deutschland sammelte
und erläuterte, im Jahre 1864 den Ausdruck "Geflügelte Worte." Ich arbeitete
sieben Jahre lang mit ihm vereint, führte das Werk fort Nach seinem Tode, wie
er es gewünscht, und erlaubte mir, seine nicht ganz erschöpfende Begriffsbestimmung
eines üblichen Zitats etwas genauer auszudrücken, wodurch die Art der Sammluug
uicht im geringsten verändert wurde. Nach wie vor sind in der wissenschaftlichen
Welt seit Büchmann "geflügelte Worte" nichts andres als übliche Zitate. So steht
es sogar seit Jahren zu lesen in dem Barometer der allgemeinen Bildung, dem
Meyerschen Konversationslexikon, und darum bemerkte ich: "Hieran ist nicht zu
rütteln, weil der Gebrauch Tyrann der Sprache ist." Um ein Wort aber Zitat
nennen zu dürfen, muß man beweisen, wo es zuerst steht oder wer es
zuerst gesagt, und kann man dies nicht, so ist es höchstens ein latentes
geflügeltes Wort zu nennen, ans denen sich Folianten zusammen¬
schreiben ließen.

Außerhalb des Kreises, welcher das von Büchmann und mir bearbeitete Stoff¬
gebiet kennt -- und der mag sich, da es in über 70 000 Exemplaren gedruckt ist,
auf etwa 200 000 Menschen beziffern --, ist es natürlich jedem klar, das ein "ge-


Kleinere Mitteilungen.

schuldigten. Niemand wird vor Gericht gestellt, ohne daß eine Mehrzahl von
nnnbhängigen Richtern darüber entscheidet, ob die von der Strafverfolgungsbehörde
vorgelegten Beweismittel zureichend sind; niemand wird verurteilt, ohne daß eine
Mehrzahl von Personen — in den Schwur- und Schöffengerichtsfällen sogar unter
Zuziehung der Mitbürger des Beschuldigten — ihn der ihm zur Last gelegten That
für schuldig erkannt hat. Das muß genügen. Wenn trotzdem einzelne Verurtei¬
lungen Unschuldiger vorkommen, so liegt das eben darin, daß Irren menschlich ist.
Auch nach Einführung der gemachten Vorschläge würden solche Berurteilnugen uicht
ausbleiben. Uebrigens ist es bis jetzt gar uicht einmal bewiesen, daß uuter der
Herrschaft der jetzigen Strafprozeßordnung besonders viel Verurteilungen Unschul¬
diger vorgekommen sind. Die wenigen Fälle, die aufgebauscht von den Gegnern
des Bestehenden durch die Zeitungen liefen, haben zum Teil in einer Weise ihre
Erledigung gefunden, die nicht darauf schließen ließ, daß früher eine unrichtige
Entscheidung gefällt worden ist. Insbesondre kann ans den erfolgten Freisprechungen
nicht unbedingt der Schluß gezogen werden, dnß das frühere verurteilende Er¬
kenntnis ungerecht war, denn manche der Freisprechungen erfolgte, weil in der
neuen Verhandlung die früheren Beweismittel nach so langer Zeit nicht mehr in
ihrer ganzen Unmittelbarkeit wirkten, ja zum Teil ganz versagten, und somit dem
von neuem vor Gericht gestellten Verurteilten die That uicht mehr bewiese» werden
konnte. Ein Bedürfnis zur Aenderung der Strafprozeßordnung kann daher wegen
dieser Fälle nicht anerkannt werden. Liegt aber kein Bedürfnis vor, so fällt jeder
Grund weg für eine weitere Beschränkung der jetzt schon genug beschränkte»
U. M. Strafverfolgung.




Vou dem gegenwärtigen Herausgeber von Büchmanns „Geflügelten Worten"
geht uns folgende Zuschrift mit der Bitte um Abdruck zu:

Was siud „Geflügelte Worte"? Ein sprachforschender Anonymus ließ
sich jüngst in diesen Blättern dahin vernehmen, es sei von mir in die Begriffs¬
bestimmung des „Geflügelten Wortes" willkürlich „ein subjektiver zufälliger äußerer
Umstand hineingetragen." Er hat aber nur bewiesen, wie er mit großer Sicher¬
heit die Wand neben dein Nagel zu treffen vermöge.

Georg Büchmann nämlich erfand für landläufige, auf ihre Quelle zurückzuführende
Worte und Wendungen, d. h. für übliche Zitate, die er zuerst in Deutschland sammelte
und erläuterte, im Jahre 1864 den Ausdruck „Geflügelte Worte." Ich arbeitete
sieben Jahre lang mit ihm vereint, führte das Werk fort Nach seinem Tode, wie
er es gewünscht, und erlaubte mir, seine nicht ganz erschöpfende Begriffsbestimmung
eines üblichen Zitats etwas genauer auszudrücken, wodurch die Art der Sammluug
uicht im geringsten verändert wurde. Nach wie vor sind in der wissenschaftlichen
Welt seit Büchmann „geflügelte Worte" nichts andres als übliche Zitate. So steht
es sogar seit Jahren zu lesen in dem Barometer der allgemeinen Bildung, dem
Meyerschen Konversationslexikon, und darum bemerkte ich: „Hieran ist nicht zu
rütteln, weil der Gebrauch Tyrann der Sprache ist." Um ein Wort aber Zitat
nennen zu dürfen, muß man beweisen, wo es zuerst steht oder wer es
zuerst gesagt, und kann man dies nicht, so ist es höchstens ein latentes
geflügeltes Wort zu nennen, ans denen sich Folianten zusammen¬
schreiben ließen.

Außerhalb des Kreises, welcher das von Büchmann und mir bearbeitete Stoff¬
gebiet kennt — und der mag sich, da es in über 70 000 Exemplaren gedruckt ist,
auf etwa 200 000 Menschen beziffern —, ist es natürlich jedem klar, das ein „ge-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/643>, abgerufen am 23.07.2024.