Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.bedeutsame Kulturaufgabe die Hebung des ganzen Arbeiterstandes zum eben¬ Die deutschen Gewerkvereine find auf dem Boden der genossenschaftlichen bedeutsame Kulturaufgabe die Hebung des ganzen Arbeiterstandes zum eben¬ Die deutschen Gewerkvereine find auf dem Boden der genossenschaftlichen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0070" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/200175"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_213" prev="#ID_212"> bedeutsame Kulturaufgabe die Hebung des ganzen Arbeiterstandes zum eben¬<lb/> bürtigen Mitwirken und Mitgenuß an der nationalen und menschheitlicher Kultur<lb/> sei; er nimmt dann für dieselben die Initiative auf dem Gebiete der Arbciterver-<lb/> ficherung, insbesondre „die mit einer Anzahl liberaler Abgeordneten nach sieben¬<lb/> jährigen Kriege (1869—76) erkämpfte gesetzliche Anerkennung der freien Kassen"<lb/> und den Schutz derselben gegenüber der neuern Kranken- und Nnfallversicherungs-<lb/> gesetzgebung in Anspruch, und spricht sich über die Stellung der Gewerkvereine<lb/> zu dem neuerdings so vielfach behandelten Arbcitcrschutz in folgender bemerkens¬<lb/> werten Weise aus:</p><lb/> <p xml:id="ID_214" next="#ID_215"> Die deutschen Gewerkvereine find auf dem Boden der genossenschaftlichen<lb/> Selbsthilfe erwachsen und werden ihr Grundprinzip niemals verleugnen. Wo<lb/> immer die freie Genossenschaft ausreicht, und das ist in der Arbeiterfrage über¬<lb/> wiegend der Fall, da halten wir fest an ihr. Aber wir waren von jeher auch<lb/> darüber klar, daß es Aufgaben so eigner und schwerer Art giebt, daß das mäch¬<lb/> tige Soll des Staates zu ihrer Lösung nicht entbehrt werden kann. Schon feit<lb/> Menschenaltern denkt in Deutschland niemand daran, die Volksschule dem Staate<lb/> zu entziehen, und ganz gleichartig wie mit diesem Schutze gegen geistige Verwahr¬<lb/> losung des künftigen Geschlechts verhält es sich mit dem Schutze der Unmündigen<lb/> und Schwachen gegen rücksichtslose Ausbeutung im Arbeitsverhältnis. Darum<lb/> haben die Gewerkvereine, nicht etwa erst von irgend einer sozialistischen Strömung<lb/> mitgerissen, sondern ans eigenster Initiative seit 1868 auch den reichsgesetzlichen<lb/> Arbeiterschutz auf ihre Fahne geschrieben, nicht in Widerspruch, sondern als not¬<lb/> wendige Ergänzung der genossenschaftlichen Selbsthilfe. Auch in den sozial-politisch<lb/> stillen Jahren haben wir, wo irgend Anlaß war, für die Verbesserung der Schutz¬<lb/> bestimmungen gewirkt, und besonders war der Anwalt im Reichstage vielfach in<lb/> dieser Richtung thätig. Als daher im Herbst 1834 im neuen Reichstage fast<lb/> alle Parteien mit großen Anträgen ans verschärften Arbeiterschutz hervortraten und<lb/> der große Anlauf zum Schutze der Schwachen, diesmal freilich ohne die Sanktion<lb/> der Neichsregieruug, geschah, da zögerten die Gewerkvereine unter Führung des<lb/> Verbandes nicht, eine klare und feste Stellung zu nehmen und durch überaus<lb/> zahlreiche Versammlungen in der Hauptstadt wie in den Provinzen mit Resolu¬<lb/> tionen und Petitionen dafür einzutreten. Als Hanptprinzip halten wir daran<lb/> fest — so faßt unsre letzte Petition zutreffend das Arbeiterschutz - Programm der<lb/> deutschen Gewerkvereine zusammen —, daß auch auf diesem Gebiete die persön¬<lb/> liche und Arbcitsfreiheit, welche die Grundlage aller Freiheit und Wohlfahrt ist,<lb/> möglichst gewahrt werde. Wir unterscheiden daher zwischen dem gesetzlichen Schuh<lb/> der Unmündigen, welcher ebenso sehr prinzipiell wie wirtschaftlich gerechtfertigt ist,<lb/> und dein Schlitze der erwachsenen Arbeiter, welcher im wesentlichen diesen selbst<lb/> und ihren Vereinigungen zu überlassen ist. Mit diesem Programm scheiden wir<lb/> uns gleichmäßig von den beiden Extremen: von der Richtung, alles gehe» zu lassen,<lb/> wie es geht, wie von der Richtung, alles durch den Staat zu erzwingen und zu<lb/> bevormunden, welche beide die Natur des Menschen verkennen lind nur zu Kata¬<lb/> strophen führen können, während unser maßvoller Standpunkt die Grundlage einer<lb/> durchführbaren heilsamen Reform bildet. Derselbe dürfte gerade in diesem Augen¬<lb/> blicke eine erhöhte Beachtung verdienen. Wir hatten bei der Jnszenesetzung der<lb/> großen Arbeiterschntzbewegung im Reichstage nicht allzuviel erwartet; auf einen so<lb/> kläglichen Ausgang, wie er thatsächlich erfolgt ist, waren wir aber nicht gefaßt.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0070]
bedeutsame Kulturaufgabe die Hebung des ganzen Arbeiterstandes zum eben¬
bürtigen Mitwirken und Mitgenuß an der nationalen und menschheitlicher Kultur
sei; er nimmt dann für dieselben die Initiative auf dem Gebiete der Arbciterver-
ficherung, insbesondre „die mit einer Anzahl liberaler Abgeordneten nach sieben¬
jährigen Kriege (1869—76) erkämpfte gesetzliche Anerkennung der freien Kassen"
und den Schutz derselben gegenüber der neuern Kranken- und Nnfallversicherungs-
gesetzgebung in Anspruch, und spricht sich über die Stellung der Gewerkvereine
zu dem neuerdings so vielfach behandelten Arbcitcrschutz in folgender bemerkens¬
werten Weise aus:
Die deutschen Gewerkvereine find auf dem Boden der genossenschaftlichen
Selbsthilfe erwachsen und werden ihr Grundprinzip niemals verleugnen. Wo
immer die freie Genossenschaft ausreicht, und das ist in der Arbeiterfrage über¬
wiegend der Fall, da halten wir fest an ihr. Aber wir waren von jeher auch
darüber klar, daß es Aufgaben so eigner und schwerer Art giebt, daß das mäch¬
tige Soll des Staates zu ihrer Lösung nicht entbehrt werden kann. Schon feit
Menschenaltern denkt in Deutschland niemand daran, die Volksschule dem Staate
zu entziehen, und ganz gleichartig wie mit diesem Schutze gegen geistige Verwahr¬
losung des künftigen Geschlechts verhält es sich mit dem Schutze der Unmündigen
und Schwachen gegen rücksichtslose Ausbeutung im Arbeitsverhältnis. Darum
haben die Gewerkvereine, nicht etwa erst von irgend einer sozialistischen Strömung
mitgerissen, sondern ans eigenster Initiative seit 1868 auch den reichsgesetzlichen
Arbeiterschutz auf ihre Fahne geschrieben, nicht in Widerspruch, sondern als not¬
wendige Ergänzung der genossenschaftlichen Selbsthilfe. Auch in den sozial-politisch
stillen Jahren haben wir, wo irgend Anlaß war, für die Verbesserung der Schutz¬
bestimmungen gewirkt, und besonders war der Anwalt im Reichstage vielfach in
dieser Richtung thätig. Als daher im Herbst 1834 im neuen Reichstage fast
alle Parteien mit großen Anträgen ans verschärften Arbeiterschutz hervortraten und
der große Anlauf zum Schutze der Schwachen, diesmal freilich ohne die Sanktion
der Neichsregieruug, geschah, da zögerten die Gewerkvereine unter Führung des
Verbandes nicht, eine klare und feste Stellung zu nehmen und durch überaus
zahlreiche Versammlungen in der Hauptstadt wie in den Provinzen mit Resolu¬
tionen und Petitionen dafür einzutreten. Als Hanptprinzip halten wir daran
fest — so faßt unsre letzte Petition zutreffend das Arbeiterschutz - Programm der
deutschen Gewerkvereine zusammen —, daß auch auf diesem Gebiete die persön¬
liche und Arbcitsfreiheit, welche die Grundlage aller Freiheit und Wohlfahrt ist,
möglichst gewahrt werde. Wir unterscheiden daher zwischen dem gesetzlichen Schuh
der Unmündigen, welcher ebenso sehr prinzipiell wie wirtschaftlich gerechtfertigt ist,
und dein Schlitze der erwachsenen Arbeiter, welcher im wesentlichen diesen selbst
und ihren Vereinigungen zu überlassen ist. Mit diesem Programm scheiden wir
uns gleichmäßig von den beiden Extremen: von der Richtung, alles gehe» zu lassen,
wie es geht, wie von der Richtung, alles durch den Staat zu erzwingen und zu
bevormunden, welche beide die Natur des Menschen verkennen lind nur zu Kata¬
strophen führen können, während unser maßvoller Standpunkt die Grundlage einer
durchführbaren heilsamen Reform bildet. Derselbe dürfte gerade in diesem Augen¬
blicke eine erhöhte Beachtung verdienen. Wir hatten bei der Jnszenesetzung der
großen Arbeiterschntzbewegung im Reichstage nicht allzuviel erwartet; auf einen so
kläglichen Ausgang, wie er thatsächlich erfolgt ist, waren wir aber nicht gefaßt.
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