Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal.Notiz, in andern Berufszweigen thätigen Männer dienstunfähig werden, da konnte er Prüfen wir die Stellen, welche zur Besetzung mit Offizieren geeignet sein Gegen diese Vorschläge würde zunächst geltend gemacht werden können, daß Notiz, in andern Berufszweigen thätigen Männer dienstunfähig werden, da konnte er Prüfen wir die Stellen, welche zur Besetzung mit Offizieren geeignet sein Gegen diese Vorschläge würde zunächst geltend gemacht werden können, daß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0350" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/198416"/> <fw type="header" place="top"> Notiz,</fw><lb/> <p xml:id="ID_1001" prev="#ID_1000"> in andern Berufszweigen thätigen Männer dienstunfähig werden, da konnte er<lb/> voraussehen, daß er auf allen Seiten des Hauses ein bereitwilliges Entgegenkommen<lb/> finden würde, wenn auch hin und wieder auf die Schwierigkeit bezüglich der Be¬<lb/> schaffung der nötigen Geldmittel hingewiesen wurde. Das beste Mittel, diese finan¬<lb/> ziellen Schwierigkeiten zu heben, würde nun darin bestehen, das; man die Arbeits¬<lb/> kraft der aus der Aktive ansgcschiednen Offiziere anderweit verwendet. Diese<lb/> Männer stehen oft noch in ihrer besten Manneskraft, und der Mangel an Be¬<lb/> schäftigung, zu welchem sie ihre Pensivinrung verurteilt, ist ihnen selbst höchst<lb/> peinlich; ließe sich also ihre Arbeitskraft durch Ueberweisung andrer Stellen aus-<lb/> nutzen, so würde der für diese Stellen ausgeworfene Gehalt zur Erleichterung des<lb/> Pensivnsfvnds benutzt werden können. Gegenwärtig kann, und zwar in jedem ein¬<lb/> zelnen Falle durch besondre Kabinetsordre, einem Offizier nach einer Dienstzeit<lb/> zwischen zwölf und fünfzehn Jahren der Anspruch auf Anstellung im Zivildienst<lb/> gewährt werden, eine Anzahl Stellen von Postdirektoren ist den ausgeschiednen<lb/> Offizieren vorbehalten; es kann sich also nur darum handeln, ob man diese Ein¬<lb/> richtung nicht erweitern und jeden ausgeschiednen Offizier zur Uebernahme einer<lb/> entsprechenden Zivilstclle für berechtigt und verpflichtet erklären könnte. Von einer<lb/> solchen Verpflichtung würden selbstverständlich diejenigen Offiziere auszuschließen sein,<lb/> welche durch Alter oder Gebrechen wirklich zur Uebernahme einer Zivilstelluug un¬<lb/> fähig sind, ans alle übrigen aber wäre diese Berechtigung und Verpflichtung aus¬<lb/> zudehnen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1002"> Prüfen wir die Stellen, welche zur Besetzung mit Offizieren geeignet sein<lb/> könnten, so wird gewiß niemand bestreiten, daß z, B. ein Offizier des Eiscnbahn-<lb/> regimentes im Eiseubahudienste, ein Ingenieur im Baufache, namentlich beim<lb/> Straßen- und Wasserbau, ein Marineoffizier bei den verschiednen Behörden, welche<lb/> mit der Instandhaltung der Küsten und Wasserstraßen, der Beaufsichtigung der<lb/> Häfen u, s, w. zu thun haben, sofort eine Stellung würde übernehmen können.<lb/> Abgesehen von solchen Spezialfächern bringt es aber doch der Bildungsgang,<lb/> welchen ein Offizier durchmachen mußte, mit sich, daß derselbe für alle Staats-<lb/> ümtcr, zu denen nicht ein geradezu fachwissenschaftliches Vorstudium gehört, geeignet<lb/> ist, insbesondre für die Stellungen im Steuer- und Kassenwesen, bei der Post, bei<lb/> der Tclegraphie und im Eisenbahubetriebsdieuste, bei der höher» Pvlizeiexekutive,<lb/> für zahlreiche Stellungen in der Selbstverwaltung u. a. in. Es gehört ja zu allen<lb/> diesen Aemtern eine gewisse Ausbildung im praktischen Dienste, daß diese aber von<lb/> einem Mitgliede unsers Offizierkorps in einiger, zum Teil Wohl in recht kurzer<lb/> Zeit erfolgreich durchgemacht werden kann, liegt auf der Hand. Für eine solche<lb/> Vorbereitungszeit könnte die Pension ganz oder unter Kürzung des für die Zivil¬<lb/> stelle im Probedienste ausgeworfenen Gehaltes ausgezahlt werden, svdnß der Offizier<lb/> keinen Mangel litte, der Dienst für die betreffenden Zweige der Staatsverwaltung<lb/> aber auch nicht beeinträchtigt würde.</p><lb/> <p xml:id="ID_1003" next="#ID_1004"> Gegen diese Vorschläge würde zunächst geltend gemacht werden können, daß<lb/> eine Reihe von Aemtern, welche darnach von Offizieren bekleidet werden könnten,<lb/> nicht die soziale Stellung besäßen, welche nötig sei, um einem Offizier eine solche<lb/> zu übertragen. Dies würde sich jedoch sehr bald ändern, wenn solche Stellungen<lb/> regelmäßig oder doch nur in größerer Zahl von Offizieren übernommen würden,<lb/> weil dies, soweit nötig, eine soziale Hebung solcher Stellen zur Folge haben müßte.<lb/> Die Verleihung eines Titels könnte auch das ihrige dazu beitragen, eine solche<lb/> Stellung der Persönlichkeit ihres Trägers anzupassen. Endlich aber darf man nicht<lb/> vergessen, daß die höhern oder gar höchsten Offiziersstelleu meist von Männern</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0350]
Notiz,
in andern Berufszweigen thätigen Männer dienstunfähig werden, da konnte er
voraussehen, daß er auf allen Seiten des Hauses ein bereitwilliges Entgegenkommen
finden würde, wenn auch hin und wieder auf die Schwierigkeit bezüglich der Be¬
schaffung der nötigen Geldmittel hingewiesen wurde. Das beste Mittel, diese finan¬
ziellen Schwierigkeiten zu heben, würde nun darin bestehen, das; man die Arbeits¬
kraft der aus der Aktive ansgcschiednen Offiziere anderweit verwendet. Diese
Männer stehen oft noch in ihrer besten Manneskraft, und der Mangel an Be¬
schäftigung, zu welchem sie ihre Pensivinrung verurteilt, ist ihnen selbst höchst
peinlich; ließe sich also ihre Arbeitskraft durch Ueberweisung andrer Stellen aus-
nutzen, so würde der für diese Stellen ausgeworfene Gehalt zur Erleichterung des
Pensivnsfvnds benutzt werden können. Gegenwärtig kann, und zwar in jedem ein¬
zelnen Falle durch besondre Kabinetsordre, einem Offizier nach einer Dienstzeit
zwischen zwölf und fünfzehn Jahren der Anspruch auf Anstellung im Zivildienst
gewährt werden, eine Anzahl Stellen von Postdirektoren ist den ausgeschiednen
Offizieren vorbehalten; es kann sich also nur darum handeln, ob man diese Ein¬
richtung nicht erweitern und jeden ausgeschiednen Offizier zur Uebernahme einer
entsprechenden Zivilstclle für berechtigt und verpflichtet erklären könnte. Von einer
solchen Verpflichtung würden selbstverständlich diejenigen Offiziere auszuschließen sein,
welche durch Alter oder Gebrechen wirklich zur Uebernahme einer Zivilstelluug un¬
fähig sind, ans alle übrigen aber wäre diese Berechtigung und Verpflichtung aus¬
zudehnen.
Prüfen wir die Stellen, welche zur Besetzung mit Offizieren geeignet sein
könnten, so wird gewiß niemand bestreiten, daß z, B. ein Offizier des Eiscnbahn-
regimentes im Eiseubahudienste, ein Ingenieur im Baufache, namentlich beim
Straßen- und Wasserbau, ein Marineoffizier bei den verschiednen Behörden, welche
mit der Instandhaltung der Küsten und Wasserstraßen, der Beaufsichtigung der
Häfen u, s, w. zu thun haben, sofort eine Stellung würde übernehmen können.
Abgesehen von solchen Spezialfächern bringt es aber doch der Bildungsgang,
welchen ein Offizier durchmachen mußte, mit sich, daß derselbe für alle Staats-
ümtcr, zu denen nicht ein geradezu fachwissenschaftliches Vorstudium gehört, geeignet
ist, insbesondre für die Stellungen im Steuer- und Kassenwesen, bei der Post, bei
der Tclegraphie und im Eisenbahubetriebsdieuste, bei der höher» Pvlizeiexekutive,
für zahlreiche Stellungen in der Selbstverwaltung u. a. in. Es gehört ja zu allen
diesen Aemtern eine gewisse Ausbildung im praktischen Dienste, daß diese aber von
einem Mitgliede unsers Offizierkorps in einiger, zum Teil Wohl in recht kurzer
Zeit erfolgreich durchgemacht werden kann, liegt auf der Hand. Für eine solche
Vorbereitungszeit könnte die Pension ganz oder unter Kürzung des für die Zivil¬
stelle im Probedienste ausgeworfenen Gehaltes ausgezahlt werden, svdnß der Offizier
keinen Mangel litte, der Dienst für die betreffenden Zweige der Staatsverwaltung
aber auch nicht beeinträchtigt würde.
Gegen diese Vorschläge würde zunächst geltend gemacht werden können, daß
eine Reihe von Aemtern, welche darnach von Offizieren bekleidet werden könnten,
nicht die soziale Stellung besäßen, welche nötig sei, um einem Offizier eine solche
zu übertragen. Dies würde sich jedoch sehr bald ändern, wenn solche Stellungen
regelmäßig oder doch nur in größerer Zahl von Offizieren übernommen würden,
weil dies, soweit nötig, eine soziale Hebung solcher Stellen zur Folge haben müßte.
Die Verleihung eines Titels könnte auch das ihrige dazu beitragen, eine solche
Stellung der Persönlichkeit ihres Trägers anzupassen. Endlich aber darf man nicht
vergessen, daß die höhern oder gar höchsten Offiziersstelleu meist von Männern
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