Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.gekommen. In den letzten Jahren hat man sich vielfach mit der Erneuerung Die Verhandlungen des Landesökonvmiekollegiums beschäftigten sich sowohl gekommen. In den letzten Jahren hat man sich vielfach mit der Erneuerung Die Verhandlungen des Landesökonvmiekollegiums beschäftigten sich sowohl <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0398" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197822"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_1178" prev="#ID_1177"> gekommen. In den letzten Jahren hat man sich vielfach mit der Erneuerung<lb/> der aufgehobenen Rechtsverhältnisse beschäftigt, und der preußische Münster für<lb/> Landwirtschaft hat, einer Anregung der Zentralmvorkommission und des Landes-<lb/> vkononnckollcgiums folgend, dem letzter» im November vorigen Jahres eine<lb/> Denkschrift über Rentengütcr zugehen lassen, welche die Frage behandelt, ob<lb/> und inwieweit eine Wiederherstellung erbpachtähnlicher Verhältnisse möglich<lb/> sei und Erfolge verspreche. Liegt auch keineswegs ein ausgearbeiteter Gesetz¬<lb/> entwurf vor, so ist doch das Gerippe der neu zu schaffende» Einrichtung deutlich<lb/> erkennbar. Von Wichtigkeit und mit Freuden zu begrüßen ist, daß die Regierung<lb/> nicht daran denkt, unbewegliche, verwickelte Rechtsformen, wie es die alten<lb/> Erbpachtvcrhnltniffe vielfach waren, wieder ins Leben zu rufen, sondern nur<lb/> eine Erweiterung der Vertragsfreiheit zu schaffen, welche durch die Aufhebung der<lb/> Erbpacht, insbesondre durch das Verbot unablösbarer Renten in unzweckmäßiger<lb/> Weise beschränkt worden war. Wesentlich ist für das neue Nentengut nur die<lb/> Zahlung einer festen Jahresgeldrente, welche auch nach festen Abgaben in<lb/> Körnern berechnet werden kann, bei eigentümlichem Erwerb einer Besitzung.<lb/> Das Institut kennzeichnet sich ferner dadurch, daß es den Beteiligten gestattet<lb/> sein soll, innerhalb der vom Gesetz gezogenen Schranken durch freie Vereinbarung<lb/> dem jeweiligen Besitzer gewisse Einschränkungen in der Verfügung über das Gut<lb/> aufzuerlegen, und daß durch den Vertrag die Unablösbarleit sowohl der<lb/> Geldrente, als auch der dein reutenpslichtigeu Eigentümer auferlegten Ver¬<lb/> fügungsbeschränkungen festgesetzt werden kann. Das Nentengut soll, wie wir<lb/> gleich sehen werden, verschiedenen volkswirtschaftlichen und sozialen, vielleicht auch<lb/> politischen Zwecken dienen, und wird, wie das in einem großen Staate nicht<lb/> anders sein kann, unter erheblich von einander abweichenden wirtschaftlichen und<lb/> sozialen Verhältnissen errichtet werden; daher muß notwendig die Gestaltung<lb/> desselben im einzelnen Falle den besondern Verhältnissen und Zwecken angepaßt<lb/> werden können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1179" next="#ID_1180"> Die Verhandlungen des Landesökonvmiekollegiums beschäftigten sich sowohl<lb/> mit dem Inhalte, welcher dem Institut der Ncnteugütcr bei seiner Einführung<lb/> zu geben sein würde, um eS lebensfähig und den gegenwärtigen Nechts-<lb/> nnschauungen entsprechend zu gestalten, wie mit der Frage nach dem Nutzen,<lb/> welchen man sich aus dem so gestalteten Rechtsverhältnisse für die Staats- und<lb/> Volkswirtschaft in Preußen versprechen könne. Sie wurden mit Ausnahme<lb/> weniger Fälle in hervorragend sachlicher und sachverständiger Weise geführt, und<lb/> wenn sie anch demjenigen, welcher die Entwicklung dieser Frage im letzte»<lb/> Jahrzehnt verfolgt hat, wenig neues bieten konnten, so ergaben sie doch die<lb/> bemerkenswerte Thatsache, daß die Stimmung der sachverständigen Kreise heute<lb/> weit mehr als früher mit großer Entschiedenheit dem Nentengut, beziehentlich<lb/> einer reformirren Erbpacht geneigt ist. Daß sich das Kollegium in der Be¬<lb/> antwortung der ihm gestellten Fragen vorsichtig verhielt und sich nicht für einen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0398]
gekommen. In den letzten Jahren hat man sich vielfach mit der Erneuerung
der aufgehobenen Rechtsverhältnisse beschäftigt, und der preußische Münster für
Landwirtschaft hat, einer Anregung der Zentralmvorkommission und des Landes-
vkononnckollcgiums folgend, dem letzter» im November vorigen Jahres eine
Denkschrift über Rentengütcr zugehen lassen, welche die Frage behandelt, ob
und inwieweit eine Wiederherstellung erbpachtähnlicher Verhältnisse möglich
sei und Erfolge verspreche. Liegt auch keineswegs ein ausgearbeiteter Gesetz¬
entwurf vor, so ist doch das Gerippe der neu zu schaffende» Einrichtung deutlich
erkennbar. Von Wichtigkeit und mit Freuden zu begrüßen ist, daß die Regierung
nicht daran denkt, unbewegliche, verwickelte Rechtsformen, wie es die alten
Erbpachtvcrhnltniffe vielfach waren, wieder ins Leben zu rufen, sondern nur
eine Erweiterung der Vertragsfreiheit zu schaffen, welche durch die Aufhebung der
Erbpacht, insbesondre durch das Verbot unablösbarer Renten in unzweckmäßiger
Weise beschränkt worden war. Wesentlich ist für das neue Nentengut nur die
Zahlung einer festen Jahresgeldrente, welche auch nach festen Abgaben in
Körnern berechnet werden kann, bei eigentümlichem Erwerb einer Besitzung.
Das Institut kennzeichnet sich ferner dadurch, daß es den Beteiligten gestattet
sein soll, innerhalb der vom Gesetz gezogenen Schranken durch freie Vereinbarung
dem jeweiligen Besitzer gewisse Einschränkungen in der Verfügung über das Gut
aufzuerlegen, und daß durch den Vertrag die Unablösbarleit sowohl der
Geldrente, als auch der dein reutenpslichtigeu Eigentümer auferlegten Ver¬
fügungsbeschränkungen festgesetzt werden kann. Das Nentengut soll, wie wir
gleich sehen werden, verschiedenen volkswirtschaftlichen und sozialen, vielleicht auch
politischen Zwecken dienen, und wird, wie das in einem großen Staate nicht
anders sein kann, unter erheblich von einander abweichenden wirtschaftlichen und
sozialen Verhältnissen errichtet werden; daher muß notwendig die Gestaltung
desselben im einzelnen Falle den besondern Verhältnissen und Zwecken angepaßt
werden können.
Die Verhandlungen des Landesökonvmiekollegiums beschäftigten sich sowohl
mit dem Inhalte, welcher dem Institut der Ncnteugütcr bei seiner Einführung
zu geben sein würde, um eS lebensfähig und den gegenwärtigen Nechts-
nnschauungen entsprechend zu gestalten, wie mit der Frage nach dem Nutzen,
welchen man sich aus dem so gestalteten Rechtsverhältnisse für die Staats- und
Volkswirtschaft in Preußen versprechen könne. Sie wurden mit Ausnahme
weniger Fälle in hervorragend sachlicher und sachverständiger Weise geführt, und
wenn sie anch demjenigen, welcher die Entwicklung dieser Frage im letzte»
Jahrzehnt verfolgt hat, wenig neues bieten konnten, so ergaben sie doch die
bemerkenswerte Thatsache, daß die Stimmung der sachverständigen Kreise heute
weit mehr als früher mit großer Entschiedenheit dem Nentengut, beziehentlich
einer reformirren Erbpacht geneigt ist. Daß sich das Kollegium in der Be¬
antwortung der ihm gestellten Fragen vorsichtig verhielt und sich nicht für einen
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