Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Drittes Quartal.Zur j)rostitutionssrage. der Dienstmädchen in der Küche, im Verschwinden, mindestens stark im Zurück¬ ZZri-M tlo.eng.nun. Der Verfasser hat sich redlich bemüht, richtig zu sehen Zur Prostitutionsfrage. le in der Gesellschaft, so giebt es auch im öffentlichen Leben Dinge, Ein solches heikles Thema ist auch die Frage der Bekämpfung oder, besser Zwischen den beiden ebengenannten Richtungen, der theologischen und me¬ Die Mediziner dagegen gehen von der Ansicht aus, daß die Prostitution Zur j)rostitutionssrage. der Dienstmädchen in der Küche, im Verschwinden, mindestens stark im Zurück¬ ZZri-M tlo.eng.nun. Der Verfasser hat sich redlich bemüht, richtig zu sehen Zur Prostitutionsfrage. le in der Gesellschaft, so giebt es auch im öffentlichen Leben Dinge, Ein solches heikles Thema ist auch die Frage der Bekämpfung oder, besser Zwischen den beiden ebengenannten Richtungen, der theologischen und me¬ Die Mediziner dagegen gehen von der Ansicht aus, daß die Prostitution <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0066" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/196166"/> <fw type="header" place="top"> Zur j)rostitutionssrage.</fw><lb/> <p xml:id="ID_197" prev="#ID_196"> der Dienstmädchen in der Küche, im Verschwinden, mindestens stark im Zurück¬<lb/> weichen seien.</p><lb/> <p xml:id="ID_198"> ZZri-M tlo.eng.nun. Der Verfasser hat sich redlich bemüht, richtig zu sehen<lb/> und das Gesehene treulich wiederzugeben.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Zur Prostitutionsfrage.</head><lb/> <p xml:id="ID_199"> le in der Gesellschaft, so giebt es auch im öffentlichen Leben Dinge,<lb/> über die mau eine Diskussion ängstlich meidet, obwohl man nicht<lb/> im geringsten im Zweifel ist, daß eine solche zur Klärung der<lb/> Verhältnisse und zur Abschaffung von Mißständen nicht nur<lb/> wünschenswert, sondern sogar notwendig sei. Eine ungerechtfertigte<lb/> Scheu, das Ding beim richtigen Namen zu nennen, verleitet, wie so oft, zu<lb/> einer „konventionellen Lüge."</p><lb/> <p xml:id="ID_200"> Ein solches heikles Thema ist auch die Frage der Bekämpfung oder, besser<lb/> gesagt, der gesetzlichen Regelung der Prostitution. Niemand hat den Mut, das<lb/> Thema offen zu behandeln, und wo es ja behandelt wird, da geschieht es ein¬<lb/> seitig, entweder von theologischer oder medizinischer (sanitärer) Seite, wie eS<lb/> auch wieder in den zahlreichen, dem letzten Reichstage zugegangenen Petitionen<lb/> der Fall war. So bleiben die wichtigen Erörterungen stets im Schoße der<lb/> zu dem einen oder andern Lager gehörigen Personen begraben, zu einer zum<lb/> Ziele führenden objektiven Beleuchtung aber kommt es nie.</p><lb/> <p xml:id="ID_201"> Zwischen den beiden ebengenannten Richtungen, der theologischen und me¬<lb/> dizinischen, wird, weil eine jede extrem ist, Wohl kaum eine Verständigung möglich<lb/> sein. Die erstere geht nämlich von dem Grundsatze aus, daß eine Beseitigung<lb/> der Prostitution möglich sei, und strebt daher eine solche an. Die Mittel dazu<lb/> findet sie einmal in dem Mcigdcilenenwerke, andrerseits verlangt sie Unterstützung<lb/> der Gesetzgebung, indem sie darauf hinweist, daß im Strafgesetzbuche für das<lb/> deutsche Reich (§ 361,6) eine polizeiliche Kontrole der Prostitution vorgeschrieben,<lb/> die Prostitution somit gleichsam sanktionirt ist, und mit allen Kräften auf Besei¬<lb/> tigung einer solchen Bestimmung hinarbeitet.</p><lb/> <p xml:id="ID_202"> Die Mediziner dagegen gehen von der Ansicht aus, daß die Prostitution<lb/> ein unausrottbares Übel sei, als solches vom Staate in den Kauf genommen<lb/> werden müsse, aber nach Möglichkeit einzudämmen sei, um das Volk vor den<lb/> Schäden, die sich daraus ergeben, zu schützen. Man verlangt daher eine noch<lb/> weitergehende gesetzliche Regelung, als sie im Strafgesetzbuche vorgesehen ist.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0066]
Zur j)rostitutionssrage.
der Dienstmädchen in der Küche, im Verschwinden, mindestens stark im Zurück¬
weichen seien.
ZZri-M tlo.eng.nun. Der Verfasser hat sich redlich bemüht, richtig zu sehen
und das Gesehene treulich wiederzugeben.
Zur Prostitutionsfrage.
le in der Gesellschaft, so giebt es auch im öffentlichen Leben Dinge,
über die mau eine Diskussion ängstlich meidet, obwohl man nicht
im geringsten im Zweifel ist, daß eine solche zur Klärung der
Verhältnisse und zur Abschaffung von Mißständen nicht nur
wünschenswert, sondern sogar notwendig sei. Eine ungerechtfertigte
Scheu, das Ding beim richtigen Namen zu nennen, verleitet, wie so oft, zu
einer „konventionellen Lüge."
Ein solches heikles Thema ist auch die Frage der Bekämpfung oder, besser
gesagt, der gesetzlichen Regelung der Prostitution. Niemand hat den Mut, das
Thema offen zu behandeln, und wo es ja behandelt wird, da geschieht es ein¬
seitig, entweder von theologischer oder medizinischer (sanitärer) Seite, wie eS
auch wieder in den zahlreichen, dem letzten Reichstage zugegangenen Petitionen
der Fall war. So bleiben die wichtigen Erörterungen stets im Schoße der
zu dem einen oder andern Lager gehörigen Personen begraben, zu einer zum
Ziele führenden objektiven Beleuchtung aber kommt es nie.
Zwischen den beiden ebengenannten Richtungen, der theologischen und me¬
dizinischen, wird, weil eine jede extrem ist, Wohl kaum eine Verständigung möglich
sein. Die erstere geht nämlich von dem Grundsatze aus, daß eine Beseitigung
der Prostitution möglich sei, und strebt daher eine solche an. Die Mittel dazu
findet sie einmal in dem Mcigdcilenenwerke, andrerseits verlangt sie Unterstützung
der Gesetzgebung, indem sie darauf hinweist, daß im Strafgesetzbuche für das
deutsche Reich (§ 361,6) eine polizeiliche Kontrole der Prostitution vorgeschrieben,
die Prostitution somit gleichsam sanktionirt ist, und mit allen Kräften auf Besei¬
tigung einer solchen Bestimmung hinarbeitet.
Die Mediziner dagegen gehen von der Ansicht aus, daß die Prostitution
ein unausrottbares Übel sei, als solches vom Staate in den Kauf genommen
werden müsse, aber nach Möglichkeit einzudämmen sei, um das Volk vor den
Schäden, die sich daraus ergeben, zu schützen. Man verlangt daher eine noch
weitergehende gesetzliche Regelung, als sie im Strafgesetzbuche vorgesehen ist.
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