Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.Friede bis auf weiteres. richtig ausgelegt worden; das Kriegsministerium habe Komaroff verpflichten Die von England vorgeschlagene schiedsrichterliche Vermittlung wurde von Grenzboten II. 1LLS. 47
Friede bis auf weiteres. richtig ausgelegt worden; das Kriegsministerium habe Komaroff verpflichten Die von England vorgeschlagene schiedsrichterliche Vermittlung wurde von Grenzboten II. 1LLS. 47
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0374" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/195763"/> <fw type="header" place="top"> Friede bis auf weiteres.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1274" prev="#ID_1273"> richtig ausgelegt worden; das Kriegsministerium habe Komaroff verpflichten<lb/> müssen, sich von dem Augenblicke an, wo ihm befohlen worden sei, vor der Hand<lb/> in der Defensive zu verharren, von jedem Angriffe auf die Afghanen abzusehen.<lb/> Nach dem Gesagten war dies am 30. März unmöglich. Der Übergang der<lb/> Afghanen auf das rechte Ufer des Knschk schloß eine Gefahr für die Russen<lb/> ein, die erstem, nicht die letztern begannen die dnrch jenes Abkommen unter¬<lb/> sagte Offensive, und der Angriff auf die Afghanen war nur Abwehr, nur Wah¬<lb/> rung des Abkommens. Diese Auffassung der Sache Vonseiten der russischen Re¬<lb/> gierung wurde von der englischen nicht geteilt, von jener aber begreiflicherweise<lb/> festgehalten, und da man auch in London bei seiner Ansicht bleiben zu müssen<lb/> meinte, die Lösung der Grenzfrage aber dringend erschien, so einigten sich<lb/> schließlich beide Kabinette, die zwischen ihnen bestehende Meinungsverschiedenheit<lb/> „nötigenfalls — so sagt der russische »Regierungsauzeiger« etwas unklar, wenn<lb/> er damit nicht meint, England werde ohne Hilfe eines Dritten doch noch auf<lb/> andre Meinung kommen — dem Urteil eines Schiedsrichters zu unterbreiten,<lb/> welcher eine der Würde und Ehre beider Staaten entsprechende Lösung der<lb/> Frage vorschlagen solle." Wohlzubemerken, nur der Frage wegen der Koma-<lb/> roffschen Instruktionen gegenüber dem erwähnten Abkommen. Gleichzeitig kamen<lb/> die beiden Regierungen überein, die Unterhandlungen über die Regulirung der<lb/> afghanischen Nordwestgrenze ans den früheren Grundlagen wieder aufzunehmen,<lb/> jedoch mit dem Unterschiede, daß jetzt die Hauptpunkte der Grenzlinie dnrch<lb/> vorläufigen Meinungsaustausch von Kabinet zu Kabinet festgestellt werden sollten,<lb/> wobei daran zu erinnern ist, daß England bisher als solche Hauptpunkte Sarachs<lb/> am Herirnd, östlich davon Jrolan, weiter im Osten Imam Bachsch am Margab<lb/> und zuletzt Kodscha Salis ansah, Nußland dagegen anfangs das Land bis zu<lb/> einer südlicher zu ziehenden Linie beanspruchte, welche dnrch die Punkte Pull<lb/> Chatun, Gumesli, Ak Tape, Pendschdeh und Kodscha Salis bezeichnet wird,<lb/> und daß später vou einer Grenze die Rede war, welche von Zalfikar östlich<lb/> durch Ak Robat nach Baka Margab und von da in nordöstlicher Richtung über<lb/> Meruschak nach Kodscha Salis laufen würde. Die genauere Absteckung einer<lb/> dieser Linien — wir haben Grund zu der Vermutung, daß es mit Ausnahme<lb/> Zalfikars die letzte sein wird — sollte Kommissären überlassen werden, die von<lb/> beiden Regierungen zu bevollmächtigen sein würden. Um deren Arbeiten zu er¬<lb/> leichtern, sollten die russischen und afghanischen Vorposten — so sagt, wieder<lb/> nicht recht verstündlich, der offizielle „Reichsanzeiger" — „sich erst nach An¬<lb/> kunft der Grenzregnlirungskommissiou und je nach der Richtung der Grenzlinie<lb/> zurückziehen. Die betreffenden Punkte werden alsdann durch die Truppen beider<lb/> Parteien besetzt, und es wird nun Aufgabe jeden Teils derselben sein, in dem<lb/> ihm zugewiesenen Gebiete die Ruhe und Sicherheit aufrecht zu erhalten."</p><lb/> <p xml:id="ID_1275" next="#ID_1276"> Die von England vorgeschlagene schiedsrichterliche Vermittlung wurde von<lb/> Nußland am 3. Mai angenommen, und tags darauf erfolgte Lumsdens Ab-</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten II. 1LLS. 47</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0374]
Friede bis auf weiteres.
richtig ausgelegt worden; das Kriegsministerium habe Komaroff verpflichten
müssen, sich von dem Augenblicke an, wo ihm befohlen worden sei, vor der Hand
in der Defensive zu verharren, von jedem Angriffe auf die Afghanen abzusehen.
Nach dem Gesagten war dies am 30. März unmöglich. Der Übergang der
Afghanen auf das rechte Ufer des Knschk schloß eine Gefahr für die Russen
ein, die erstem, nicht die letztern begannen die dnrch jenes Abkommen unter¬
sagte Offensive, und der Angriff auf die Afghanen war nur Abwehr, nur Wah¬
rung des Abkommens. Diese Auffassung der Sache Vonseiten der russischen Re¬
gierung wurde von der englischen nicht geteilt, von jener aber begreiflicherweise
festgehalten, und da man auch in London bei seiner Ansicht bleiben zu müssen
meinte, die Lösung der Grenzfrage aber dringend erschien, so einigten sich
schließlich beide Kabinette, die zwischen ihnen bestehende Meinungsverschiedenheit
„nötigenfalls — so sagt der russische »Regierungsauzeiger« etwas unklar, wenn
er damit nicht meint, England werde ohne Hilfe eines Dritten doch noch auf
andre Meinung kommen — dem Urteil eines Schiedsrichters zu unterbreiten,
welcher eine der Würde und Ehre beider Staaten entsprechende Lösung der
Frage vorschlagen solle." Wohlzubemerken, nur der Frage wegen der Koma-
roffschen Instruktionen gegenüber dem erwähnten Abkommen. Gleichzeitig kamen
die beiden Regierungen überein, die Unterhandlungen über die Regulirung der
afghanischen Nordwestgrenze ans den früheren Grundlagen wieder aufzunehmen,
jedoch mit dem Unterschiede, daß jetzt die Hauptpunkte der Grenzlinie dnrch
vorläufigen Meinungsaustausch von Kabinet zu Kabinet festgestellt werden sollten,
wobei daran zu erinnern ist, daß England bisher als solche Hauptpunkte Sarachs
am Herirnd, östlich davon Jrolan, weiter im Osten Imam Bachsch am Margab
und zuletzt Kodscha Salis ansah, Nußland dagegen anfangs das Land bis zu
einer südlicher zu ziehenden Linie beanspruchte, welche dnrch die Punkte Pull
Chatun, Gumesli, Ak Tape, Pendschdeh und Kodscha Salis bezeichnet wird,
und daß später vou einer Grenze die Rede war, welche von Zalfikar östlich
durch Ak Robat nach Baka Margab und von da in nordöstlicher Richtung über
Meruschak nach Kodscha Salis laufen würde. Die genauere Absteckung einer
dieser Linien — wir haben Grund zu der Vermutung, daß es mit Ausnahme
Zalfikars die letzte sein wird — sollte Kommissären überlassen werden, die von
beiden Regierungen zu bevollmächtigen sein würden. Um deren Arbeiten zu er¬
leichtern, sollten die russischen und afghanischen Vorposten — so sagt, wieder
nicht recht verstündlich, der offizielle „Reichsanzeiger" — „sich erst nach An¬
kunft der Grenzregnlirungskommissiou und je nach der Richtung der Grenzlinie
zurückziehen. Die betreffenden Punkte werden alsdann durch die Truppen beider
Parteien besetzt, und es wird nun Aufgabe jeden Teils derselben sein, in dem
ihm zugewiesenen Gebiete die Ruhe und Sicherheit aufrecht zu erhalten."
Die von England vorgeschlagene schiedsrichterliche Vermittlung wurde von
Nußland am 3. Mai angenommen, und tags darauf erfolgte Lumsdens Ab-
Grenzboten II. 1LLS. 47
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |