Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.Odium curri <ZiMlt!lec. hier in Sachsen giltig gewesenen Strafprozeß bezeichnet und es ist beklagt worden, Ans Einzelheiten einzugehen verbietet uns nicht nur der dafür zur Ver¬ In welch hohem Grade Schwarze die Liebe und Verehrung seiner Beamten Zum Schluß sei noch eines Verdienstes gedacht, das der unermüdlich für Odium curri <ZiMlt!lec. hier in Sachsen giltig gewesenen Strafprozeß bezeichnet und es ist beklagt worden, Ans Einzelheiten einzugehen verbietet uns nicht nur der dafür zur Ver¬ In welch hohem Grade Schwarze die Liebe und Verehrung seiner Beamten Zum Schluß sei noch eines Verdienstes gedacht, das der unermüdlich für <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0203" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/195592"/> <fw type="header" place="top"> Odium curri <ZiMlt!lec.</fw><lb/> <p xml:id="ID_697" prev="#ID_696"> hier in Sachsen giltig gewesenen Strafprozeß bezeichnet und es ist beklagt worden,<lb/> daß Schwarze seine eigne Arbeit ans dem Altar der Neichseinheit mit opfern zu<lb/> helfen bestimmt gewesen sei. Vornehmlich seiner treuen und unvoreingenommene!?<lb/> Beteiligung an dieser für ihn allerdings schweren Beseitigung seines wohldurch¬<lb/> dachten und wohnlich befundenen Bauwerkes haben wir es aber zu danken, daß<lb/> auch in der deutschen Strafprozeßordnung manches trotz vieler Anfechtungen<lb/> bereits in Sachsen als gut Erprobte zur Geltung gelangt ist. So hat in¬<lb/> sonderheit der Staatsanwalt seine ihm dnrch Schwarze zugewiesene humane<lb/> Aufgabe behaupten dürfen, nicht bloß zu belasten, sondern auch zu entlasten,<lb/> eine Aufgabe, welche dem Verteidiger manche vor allem in Frankreich trefflich<lb/> ausgenützte Gelegenheit zu rhetorischen Ausfällen gegen den staatlichen Ankläger<lb/> abschneidet und diesem letzter» eine viel würdevollere Stellung anweist, als es<lb/> dort der Fall ist, wo er lediglich belastend verfährt.</p><lb/> <p xml:id="ID_698"> Ans Einzelheiten einzugehen verbietet uns nicht nur der dafür zur Ver¬<lb/> fügung gestellte Raum; die gerade auf dem Gebiete des Kriminalrechts sich<lb/> schroff gegenüberstehenden Ansichten über Abschrecknngs- und Bcsscrnngsthcoric<lb/> und ähnliches lassen auch bei der vorliegenden Veranlassung ein Hinübergreifen<lb/> in die vielverschlungenen Pfade der Polemik als unstatthaft erscheinen. Gilt<lb/> diese Skizze doch lediglich den dnrch redliches Wollen und Wirken erreichten<lb/> segensreichen Ergebnissen einer Thätigkeit, über deren Richtung erst in spätern<lb/> Tagen ein völlig unparteiisches Urteil wird gefällt werden können.</p><lb/> <p xml:id="ID_699"> In welch hohem Grade Schwarze die Liebe und Verehrung seiner Beamten<lb/> genossen hat und wie sehr sich dieselben dankbar der Hebung bewußt find, welche<lb/> der ganze Stand der Staatsanwälte durch die erwähnte Umgestaltung ihrer<lb/> Aufgabe erfahren hat, davon legten die Besorgnisse beredtes Zeugnis ab, welche<lb/> in diesen Kreisen schon bei dem ersten Gerüchte von Schwarzes Rücktritt laut<lb/> wurden. Aber anch in den Gefängnissen selbst wird man seine volkstümliche<lb/> Erscheinung schwer vermissen.</p><lb/> <p xml:id="ID_700"> Zum Schluß sei noch eines Verdienstes gedacht, das der unermüdlich für<lb/> Menschenwohl thätig gewesene Mann sich auf einem abseits liegenden Gebiete<lb/> erworben hat: mit mehreren andern Menschenfreunden stiftete er im Jahre 1866<lb/> den Sächsischen Militär-Hilfsverein, der später auch auf die Opfer des Krieges<lb/> von 1870 bis 1871 ausgedehnt wurde, und den Schwarze bis jetzt geleitet hat.<lb/> Die Organisation dieses Vereins, welchem sehr reiche Mittel zur Verfügung stehen,<lb/> gilt allgemein für mustergiltig. Neben der Verteilung großer Summen in jedem<lb/> Jahre hat der Verein namentlich die Aufgabe nach Möglichkeit gelöst, den In¬<lb/> validen und den aus dem Kreise jener Kombattanten überlebenden Witwen<lb/> dauernde und lohnende Beschäftigung zu verschaffen, sei es durch Unterbringung<lb/> in privaten Dienststellungen, sei es durch den Ankauf kleiner Geschäfte (Milch-,<lb/> Band- u. f. w.) oder durch die Aufbringung der Mittel zum Betriebe<lb/> solcher.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0203]
Odium curri <ZiMlt!lec.
hier in Sachsen giltig gewesenen Strafprozeß bezeichnet und es ist beklagt worden,
daß Schwarze seine eigne Arbeit ans dem Altar der Neichseinheit mit opfern zu
helfen bestimmt gewesen sei. Vornehmlich seiner treuen und unvoreingenommene!?
Beteiligung an dieser für ihn allerdings schweren Beseitigung seines wohldurch¬
dachten und wohnlich befundenen Bauwerkes haben wir es aber zu danken, daß
auch in der deutschen Strafprozeßordnung manches trotz vieler Anfechtungen
bereits in Sachsen als gut Erprobte zur Geltung gelangt ist. So hat in¬
sonderheit der Staatsanwalt seine ihm dnrch Schwarze zugewiesene humane
Aufgabe behaupten dürfen, nicht bloß zu belasten, sondern auch zu entlasten,
eine Aufgabe, welche dem Verteidiger manche vor allem in Frankreich trefflich
ausgenützte Gelegenheit zu rhetorischen Ausfällen gegen den staatlichen Ankläger
abschneidet und diesem letzter» eine viel würdevollere Stellung anweist, als es
dort der Fall ist, wo er lediglich belastend verfährt.
Ans Einzelheiten einzugehen verbietet uns nicht nur der dafür zur Ver¬
fügung gestellte Raum; die gerade auf dem Gebiete des Kriminalrechts sich
schroff gegenüberstehenden Ansichten über Abschrecknngs- und Bcsscrnngsthcoric
und ähnliches lassen auch bei der vorliegenden Veranlassung ein Hinübergreifen
in die vielverschlungenen Pfade der Polemik als unstatthaft erscheinen. Gilt
diese Skizze doch lediglich den dnrch redliches Wollen und Wirken erreichten
segensreichen Ergebnissen einer Thätigkeit, über deren Richtung erst in spätern
Tagen ein völlig unparteiisches Urteil wird gefällt werden können.
In welch hohem Grade Schwarze die Liebe und Verehrung seiner Beamten
genossen hat und wie sehr sich dieselben dankbar der Hebung bewußt find, welche
der ganze Stand der Staatsanwälte durch die erwähnte Umgestaltung ihrer
Aufgabe erfahren hat, davon legten die Besorgnisse beredtes Zeugnis ab, welche
in diesen Kreisen schon bei dem ersten Gerüchte von Schwarzes Rücktritt laut
wurden. Aber anch in den Gefängnissen selbst wird man seine volkstümliche
Erscheinung schwer vermissen.
Zum Schluß sei noch eines Verdienstes gedacht, das der unermüdlich für
Menschenwohl thätig gewesene Mann sich auf einem abseits liegenden Gebiete
erworben hat: mit mehreren andern Menschenfreunden stiftete er im Jahre 1866
den Sächsischen Militär-Hilfsverein, der später auch auf die Opfer des Krieges
von 1870 bis 1871 ausgedehnt wurde, und den Schwarze bis jetzt geleitet hat.
Die Organisation dieses Vereins, welchem sehr reiche Mittel zur Verfügung stehen,
gilt allgemein für mustergiltig. Neben der Verteilung großer Summen in jedem
Jahre hat der Verein namentlich die Aufgabe nach Möglichkeit gelöst, den In¬
validen und den aus dem Kreise jener Kombattanten überlebenden Witwen
dauernde und lohnende Beschäftigung zu verschaffen, sei es durch Unterbringung
in privaten Dienststellungen, sei es durch den Ankauf kleiner Geschäfte (Milch-,
Band- u. f. w.) oder durch die Aufbringung der Mittel zum Betriebe
solcher.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |