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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.

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Notizen.

Solche alte Leute nimmt dann niemand auf längere Zeit in Arbeit. Sie
werden durch die Umstände ohne ihre Schuld zu Landstreichern und Bettlern.
Unser Verfasser führt ferner an, daß in Ostpreußen gegenwärtig in den Land¬
gemeinden dem gänzlich arbeitsunfähigen Alten außer einer Schlafstelle und einigen
Naturalien nur drei Mark monatlich gewährt werden; die noch einigermaßen arbeits¬
fähigen Personen erhalten in den meisten Landgemeinden überhaupt keine Unterstützung.

Bei dieser Sachlage treten wir dem Verfasser entschieden darin bei, daß es
sich bei uns nicht um eine bloß fakultative Rentenversicherung für die wenigen gut¬
gestellten und sparsamen Arbeiter handeln darf, sondern daß man im Interesse
der Humanität entweder die ganze bestehende Armenpflege gründlich reformiren
oder zunächst wenigstens, um sofort einem der schreiendsten Uebelstände abzuhelfen,
obligatorische Altersversicherung sür alle Arbeiter einführen muß.

Wir sind ferner der Ansicht, daß ein Beitrag von drei Mark jährlich für
jeden Arbeiter nicht zu hoch sei. Ein solcher Beitrag ist ja geringer als die
Summe, welche ein großer Teil der Arbeiter und Dienstboten im Preußischen Staate
bis vor wenigen Jahren an Klassensteuer zu zahlen hatten. Auch ist es durchaus
gerecht, daß die Arbeiter selbst wenigstens einen Teil der Kosten eines ihnen vor
allen zu gute kommenden Instituts, nämlich ihrer Altersversorgung, tragen.

Zweifelhaft kann man jedoch darüber sein, ob es angemessen sei, von den
Arbeitgebern gleichfalls einen Beitrag von drei Mark jährlich für jeden ihrer Ar¬
beiter zur Alterskasse zu erfordern, wie der Verfasser unsrer Schrift will, oder ob
man diesen Betrag nicht lieber den bisher zur Unterstützung der Armen zunächst
verpflichteten Gemeinden und Gutsbezirken auferlegen soll. Was dagegen die höchst
wichtige Frage betrifft, "ob das Reich -- wie der Verfasser unsrer Schrift vor¬
schlägt --, den ganzen noch erforderlichen Rest der jährlichen Beiträge tragen soll,"
so halten wir es für durchaus gerechtfertigt, daß der Staat einen derartigen Bei¬
trag gebe, denn die Bildung der vorgeschlagenen Altcrskasse verringert die Kosten
der Armenpflege für die Gemeinden und Gutsbezirke, sie erleichtert also die Ab¬
gabenlast der Staatsangehörigen, da in der Regel durch direkte Abgaben die Kosten
der Armenpflege bestritten werden müsse"; überdies liegt die vorgeschlagene Alters¬
versorgung im Interesse der Humanität und hat anch eine hohe politische Bedeu¬
tung insofern, als sie dazu dient, wirklichen Uebelständen in der Lage der arbei¬
tenden Klassen abzuhelfen, also den Arbeitern einen handgreiflichen Beweis der
Fürsorge des Staates für sie zu geben. In bezug ans die innere Politik ist es
aber gegenwärtig von größter Wichtigkeit, daß die Arbeiter die Ueberzeugung ge¬
winnen, daß der Staat ihr Wohlthäter und nicht ihr Feind sei, und daß wenig¬
stens die Mehrzahl der Arbeiter durch diese Ueberzeugung bewogen wird, den
Vorspiegelungen der Anarchisten jedes Gehör zu verweigern.

Der Begriff des Staates ist aber tu Deutschland nicht mit dem des Reiches
identisch. Man kann sehr wohl fragen, ob die einzelnen Staaten des Reiches,
Preußen, Baiern, Sachsen n. f. w., jeder für seine Arbeiter die erforderlichen Bei¬
träge zur Altcrskasse zahlen soll, oder ob das Reich aus Reichsmitteln, d. h. aus
dem Ertrage der indirekten Steuern, diese Zahlung für das ganze Gebiet des
Reiches bewirken soll, wofür der Verfasser unsrer Schrift fehr triftige Gründe an¬
führt. Da diese Frage recht eigentlich in das Gebiet der Politik gehört, wollen
wir von ihrer Erörterung absehen. Dagegen möchten Nur noch auf einige Punkte
aufmerksam machen, die vom Verfasser nur kurz oder garnicht berührt worden sind.

1. Der Verfasser will die ganze Altersrente von 103 Mark (für Witwen
72 Mark) vom 56. Lebensjahre ab zahlen. Wir würden es für passender halten,


Notizen.

Solche alte Leute nimmt dann niemand auf längere Zeit in Arbeit. Sie
werden durch die Umstände ohne ihre Schuld zu Landstreichern und Bettlern.
Unser Verfasser führt ferner an, daß in Ostpreußen gegenwärtig in den Land¬
gemeinden dem gänzlich arbeitsunfähigen Alten außer einer Schlafstelle und einigen
Naturalien nur drei Mark monatlich gewährt werden; die noch einigermaßen arbeits¬
fähigen Personen erhalten in den meisten Landgemeinden überhaupt keine Unterstützung.

Bei dieser Sachlage treten wir dem Verfasser entschieden darin bei, daß es
sich bei uns nicht um eine bloß fakultative Rentenversicherung für die wenigen gut¬
gestellten und sparsamen Arbeiter handeln darf, sondern daß man im Interesse
der Humanität entweder die ganze bestehende Armenpflege gründlich reformiren
oder zunächst wenigstens, um sofort einem der schreiendsten Uebelstände abzuhelfen,
obligatorische Altersversicherung sür alle Arbeiter einführen muß.

Wir sind ferner der Ansicht, daß ein Beitrag von drei Mark jährlich für
jeden Arbeiter nicht zu hoch sei. Ein solcher Beitrag ist ja geringer als die
Summe, welche ein großer Teil der Arbeiter und Dienstboten im Preußischen Staate
bis vor wenigen Jahren an Klassensteuer zu zahlen hatten. Auch ist es durchaus
gerecht, daß die Arbeiter selbst wenigstens einen Teil der Kosten eines ihnen vor
allen zu gute kommenden Instituts, nämlich ihrer Altersversorgung, tragen.

Zweifelhaft kann man jedoch darüber sein, ob es angemessen sei, von den
Arbeitgebern gleichfalls einen Beitrag von drei Mark jährlich für jeden ihrer Ar¬
beiter zur Alterskasse zu erfordern, wie der Verfasser unsrer Schrift will, oder ob
man diesen Betrag nicht lieber den bisher zur Unterstützung der Armen zunächst
verpflichteten Gemeinden und Gutsbezirken auferlegen soll. Was dagegen die höchst
wichtige Frage betrifft, „ob das Reich — wie der Verfasser unsrer Schrift vor¬
schlägt —, den ganzen noch erforderlichen Rest der jährlichen Beiträge tragen soll,"
so halten wir es für durchaus gerechtfertigt, daß der Staat einen derartigen Bei¬
trag gebe, denn die Bildung der vorgeschlagenen Altcrskasse verringert die Kosten
der Armenpflege für die Gemeinden und Gutsbezirke, sie erleichtert also die Ab¬
gabenlast der Staatsangehörigen, da in der Regel durch direkte Abgaben die Kosten
der Armenpflege bestritten werden müsse»; überdies liegt die vorgeschlagene Alters¬
versorgung im Interesse der Humanität und hat anch eine hohe politische Bedeu¬
tung insofern, als sie dazu dient, wirklichen Uebelständen in der Lage der arbei¬
tenden Klassen abzuhelfen, also den Arbeitern einen handgreiflichen Beweis der
Fürsorge des Staates für sie zu geben. In bezug ans die innere Politik ist es
aber gegenwärtig von größter Wichtigkeit, daß die Arbeiter die Ueberzeugung ge¬
winnen, daß der Staat ihr Wohlthäter und nicht ihr Feind sei, und daß wenig¬
stens die Mehrzahl der Arbeiter durch diese Ueberzeugung bewogen wird, den
Vorspiegelungen der Anarchisten jedes Gehör zu verweigern.

Der Begriff des Staates ist aber tu Deutschland nicht mit dem des Reiches
identisch. Man kann sehr wohl fragen, ob die einzelnen Staaten des Reiches,
Preußen, Baiern, Sachsen n. f. w., jeder für seine Arbeiter die erforderlichen Bei¬
träge zur Altcrskasse zahlen soll, oder ob das Reich aus Reichsmitteln, d. h. aus
dem Ertrage der indirekten Steuern, diese Zahlung für das ganze Gebiet des
Reiches bewirken soll, wofür der Verfasser unsrer Schrift fehr triftige Gründe an¬
führt. Da diese Frage recht eigentlich in das Gebiet der Politik gehört, wollen
wir von ihrer Erörterung absehen. Dagegen möchten Nur noch auf einige Punkte
aufmerksam machen, die vom Verfasser nur kurz oder garnicht berührt worden sind.

1. Der Verfasser will die ganze Altersrente von 103 Mark (für Witwen
72 Mark) vom 56. Lebensjahre ab zahlen. Wir würden es für passender halten,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_195390/160>, abgerufen am 22.07.2024.