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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

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Zur Reform der Einkommensteuer,

L. Das thue ich keineswegs. Vielmehr erkenne ich an, daß ein Einkommen
ans Kapitalien im Werte höher steht als ein gleichgroßes Einkommen, das dnrch
Arbeit gewonnen wird, ich gebe also zu, daß es der Gerechtigkeit entspricht, eine
Rente höher zu besteuern, als ein Einkommen aus Arbeit, das von der Kraft
und Gesundheit des Erwerbenden und von tausend Zufälligkeiten abhängig ist,
Was ich aber entschieden nicht anerkennen kann, ist das, daß zwei
gleichgroße Einkommen anch immer gleichwertig seien,

L,. Wie meinst du das?

L, Ich will versuchen, mich deutlicher zu erklären. Ich habe schon vorhin
bemerkt, das der Wert eines Einkommens dnrch die soziale Stufe bedingt sei, in
welcher der Mensch lebt, weil in jeder höhern Stufe die Dinge, welche zum not¬
wendigen Lebensunterhalt gehören, zahlreicher und kostspieliger sind. Aber ich gebe
zu, daß ein Eiukoinmeusteuergcsetz hierauf keine Rücksicht nehmen kann, weil die
erforderlichen Bestimmungen praktisch unausführbar sind. Die Gerechtigkeit kommt
also in diesem Punkte zu kurz, und wer sich beschwert fühlt, uun, dem muß es
eben anheimgestellt bleiben, in eine tiefere Stufe hinabzusteigen. Wenn ich dies
den qualitativen Wert des Einkommens nenne, so setze ich ihm den quantitativen
entgegen. Ich frage: wieviele Menschen sind von einem bestimmten Einkommen
zu ernähren, d, h. wie groß ist die Familie des Besteuerten? Niemand kann be-
streiten, daß ein Einkommen von 5000 Mark, welches ein Junggeselle bezieht,
einen weit höhern Wert hat als 5000 Mark, von denen eine Familie von sechs
oder zehn Köpfen zu ernähren ist. Wo bleibt da anch nnr ein Schatten
von Gerechtigkeit, wenn man beide gleich hoch besteuert?

^. Du hast Recht, und dabei kann man hier nicht sagen, wie bei der sozialen
Stufe des Steuerpflichtigen, daß ihm freistehe, sich dieser Ungerechtigkeit zu ent¬
ziehen. Denn er kann doch seine Familie nicht willkürlich vermindern. Freilich
kaun er sie willkürlich vermehren.

L. Ja, das kaun er. Aber er wird das doch niemals im Hinblick ans eine
Steuerermäßigung thun. Ich begreife in der That nicht, warum sich keine Gesetz¬
gebung ans diesen Gesichtspunkt einläßt. Sind es Detailschivierigreiten bei der
Anlage? Es scheint mir, daß unsre Stcuerkünstler noch ganz andre Schwierig¬
keiten zu überwinden wissen, z. B. bei der Besteuerung des Zuckers, des Alkohols,
der Spielkarte" :c., Schwierigkeiten, die offenbar viel größer sind, als die Mäuler
zu zahlen, welche um einen Familientisch hcrnmsitzen und aus einem Einkommen zu
befriedigen sind. Solange eine Einkommensteuer blind unter die Menge
tappt, ohne die Zahl der Personen zu berücksichtigen, die von dem
steuerpflichtigen Einkommen zu ernähren sind, ist sie nicht viel
besser als eine Kopfsteuer und meines Trachtens unbedingt zu verwerfen.
Ja vielleicht ist jede Art vou Einkommensteuer mit den einfachsten Forderungen der
Gerechtigkeit unvereinbar, oder doch weniger vereinbar als irgend eine andre Steuer.
Ich sprach heute einen Diener von 25 bis 26 Jahren. Er war mehrere Jahre
als Kutscher bei der Tram-Gesellschaft in X. mit einem Gehalte von 95 Mark
monatlich angestellt und begleitete dann einen Herrn ans Reisen, wofür er
monatlich noch 5 Mark mehr erhielt. Dieser ledige Mann, der für niemand zu
sorgen hat, bliebe also nach dem Gesetzentwurf von direkter Steuer frei. Wenn
er aber in einigen Jahren Frau und Kinder bei einem um 100 Mark erhöhten
Einkommen hätte, so müßte er 12 Mark Steuer zahlen!

Es ist unvernünftig zu sagen, wie neulich ein Abgeordneter that, daß die
Berücksichtigung starker Familien zu den Pallicitivmitteln gehöre, oder gar zu de-


Zur Reform der Einkommensteuer,

L. Das thue ich keineswegs. Vielmehr erkenne ich an, daß ein Einkommen
ans Kapitalien im Werte höher steht als ein gleichgroßes Einkommen, das dnrch
Arbeit gewonnen wird, ich gebe also zu, daß es der Gerechtigkeit entspricht, eine
Rente höher zu besteuern, als ein Einkommen aus Arbeit, das von der Kraft
und Gesundheit des Erwerbenden und von tausend Zufälligkeiten abhängig ist,
Was ich aber entschieden nicht anerkennen kann, ist das, daß zwei
gleichgroße Einkommen anch immer gleichwertig seien,

L,. Wie meinst du das?

L, Ich will versuchen, mich deutlicher zu erklären. Ich habe schon vorhin
bemerkt, das der Wert eines Einkommens dnrch die soziale Stufe bedingt sei, in
welcher der Mensch lebt, weil in jeder höhern Stufe die Dinge, welche zum not¬
wendigen Lebensunterhalt gehören, zahlreicher und kostspieliger sind. Aber ich gebe
zu, daß ein Eiukoinmeusteuergcsetz hierauf keine Rücksicht nehmen kann, weil die
erforderlichen Bestimmungen praktisch unausführbar sind. Die Gerechtigkeit kommt
also in diesem Punkte zu kurz, und wer sich beschwert fühlt, uun, dem muß es
eben anheimgestellt bleiben, in eine tiefere Stufe hinabzusteigen. Wenn ich dies
den qualitativen Wert des Einkommens nenne, so setze ich ihm den quantitativen
entgegen. Ich frage: wieviele Menschen sind von einem bestimmten Einkommen
zu ernähren, d, h. wie groß ist die Familie des Besteuerten? Niemand kann be-
streiten, daß ein Einkommen von 5000 Mark, welches ein Junggeselle bezieht,
einen weit höhern Wert hat als 5000 Mark, von denen eine Familie von sechs
oder zehn Köpfen zu ernähren ist. Wo bleibt da anch nnr ein Schatten
von Gerechtigkeit, wenn man beide gleich hoch besteuert?

^. Du hast Recht, und dabei kann man hier nicht sagen, wie bei der sozialen
Stufe des Steuerpflichtigen, daß ihm freistehe, sich dieser Ungerechtigkeit zu ent¬
ziehen. Denn er kann doch seine Familie nicht willkürlich vermindern. Freilich
kaun er sie willkürlich vermehren.

L. Ja, das kaun er. Aber er wird das doch niemals im Hinblick ans eine
Steuerermäßigung thun. Ich begreife in der That nicht, warum sich keine Gesetz¬
gebung ans diesen Gesichtspunkt einläßt. Sind es Detailschivierigreiten bei der
Anlage? Es scheint mir, daß unsre Stcuerkünstler noch ganz andre Schwierig¬
keiten zu überwinden wissen, z. B. bei der Besteuerung des Zuckers, des Alkohols,
der Spielkarte» :c., Schwierigkeiten, die offenbar viel größer sind, als die Mäuler
zu zahlen, welche um einen Familientisch hcrnmsitzen und aus einem Einkommen zu
befriedigen sind. Solange eine Einkommensteuer blind unter die Menge
tappt, ohne die Zahl der Personen zu berücksichtigen, die von dem
steuerpflichtigen Einkommen zu ernähren sind, ist sie nicht viel
besser als eine Kopfsteuer und meines Trachtens unbedingt zu verwerfen.
Ja vielleicht ist jede Art vou Einkommensteuer mit den einfachsten Forderungen der
Gerechtigkeit unvereinbar, oder doch weniger vereinbar als irgend eine andre Steuer.
Ich sprach heute einen Diener von 25 bis 26 Jahren. Er war mehrere Jahre
als Kutscher bei der Tram-Gesellschaft in X. mit einem Gehalte von 95 Mark
monatlich angestellt und begleitete dann einen Herrn ans Reisen, wofür er
monatlich noch 5 Mark mehr erhielt. Dieser ledige Mann, der für niemand zu
sorgen hat, bliebe also nach dem Gesetzentwurf von direkter Steuer frei. Wenn
er aber in einigen Jahren Frau und Kinder bei einem um 100 Mark erhöhten
Einkommen hätte, so müßte er 12 Mark Steuer zahlen!

Es ist unvernünftig zu sagen, wie neulich ein Abgeordneter that, daß die
Berücksichtigung starker Familien zu den Pallicitivmitteln gehöre, oder gar zu de-


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[0520] Zur Reform der Einkommensteuer, L. Das thue ich keineswegs. Vielmehr erkenne ich an, daß ein Einkommen ans Kapitalien im Werte höher steht als ein gleichgroßes Einkommen, das dnrch Arbeit gewonnen wird, ich gebe also zu, daß es der Gerechtigkeit entspricht, eine Rente höher zu besteuern, als ein Einkommen aus Arbeit, das von der Kraft und Gesundheit des Erwerbenden und von tausend Zufälligkeiten abhängig ist, Was ich aber entschieden nicht anerkennen kann, ist das, daß zwei gleichgroße Einkommen anch immer gleichwertig seien, L,. Wie meinst du das? L, Ich will versuchen, mich deutlicher zu erklären. Ich habe schon vorhin bemerkt, das der Wert eines Einkommens dnrch die soziale Stufe bedingt sei, in welcher der Mensch lebt, weil in jeder höhern Stufe die Dinge, welche zum not¬ wendigen Lebensunterhalt gehören, zahlreicher und kostspieliger sind. Aber ich gebe zu, daß ein Eiukoinmeusteuergcsetz hierauf keine Rücksicht nehmen kann, weil die erforderlichen Bestimmungen praktisch unausführbar sind. Die Gerechtigkeit kommt also in diesem Punkte zu kurz, und wer sich beschwert fühlt, uun, dem muß es eben anheimgestellt bleiben, in eine tiefere Stufe hinabzusteigen. Wenn ich dies den qualitativen Wert des Einkommens nenne, so setze ich ihm den quantitativen entgegen. Ich frage: wieviele Menschen sind von einem bestimmten Einkommen zu ernähren, d, h. wie groß ist die Familie des Besteuerten? Niemand kann be- streiten, daß ein Einkommen von 5000 Mark, welches ein Junggeselle bezieht, einen weit höhern Wert hat als 5000 Mark, von denen eine Familie von sechs oder zehn Köpfen zu ernähren ist. Wo bleibt da anch nnr ein Schatten von Gerechtigkeit, wenn man beide gleich hoch besteuert? ^. Du hast Recht, und dabei kann man hier nicht sagen, wie bei der sozialen Stufe des Steuerpflichtigen, daß ihm freistehe, sich dieser Ungerechtigkeit zu ent¬ ziehen. Denn er kann doch seine Familie nicht willkürlich vermindern. Freilich kaun er sie willkürlich vermehren. L. Ja, das kaun er. Aber er wird das doch niemals im Hinblick ans eine Steuerermäßigung thun. Ich begreife in der That nicht, warum sich keine Gesetz¬ gebung ans diesen Gesichtspunkt einläßt. Sind es Detailschivierigreiten bei der Anlage? Es scheint mir, daß unsre Stcuerkünstler noch ganz andre Schwierig¬ keiten zu überwinden wissen, z. B. bei der Besteuerung des Zuckers, des Alkohols, der Spielkarte» :c., Schwierigkeiten, die offenbar viel größer sind, als die Mäuler zu zahlen, welche um einen Familientisch hcrnmsitzen und aus einem Einkommen zu befriedigen sind. Solange eine Einkommensteuer blind unter die Menge tappt, ohne die Zahl der Personen zu berücksichtigen, die von dem steuerpflichtigen Einkommen zu ernähren sind, ist sie nicht viel besser als eine Kopfsteuer und meines Trachtens unbedingt zu verwerfen. Ja vielleicht ist jede Art vou Einkommensteuer mit den einfachsten Forderungen der Gerechtigkeit unvereinbar, oder doch weniger vereinbar als irgend eine andre Steuer. Ich sprach heute einen Diener von 25 bis 26 Jahren. Er war mehrere Jahre als Kutscher bei der Tram-Gesellschaft in X. mit einem Gehalte von 95 Mark monatlich angestellt und begleitete dann einen Herrn ans Reisen, wofür er monatlich noch 5 Mark mehr erhielt. Dieser ledige Mann, der für niemand zu sorgen hat, bliebe also nach dem Gesetzentwurf von direkter Steuer frei. Wenn er aber in einigen Jahren Frau und Kinder bei einem um 100 Mark erhöhten Einkommen hätte, so müßte er 12 Mark Steuer zahlen! Es ist unvernünftig zu sagen, wie neulich ein Abgeordneter that, daß die Berücksichtigung starker Familien zu den Pallicitivmitteln gehöre, oder gar zu de-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/520>, abgerufen am 04.07.2024.