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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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Das neue Aktiengesetz.

in Wunsch, der im Laufe der Jahre immer lauter wurde und
in den periodischen Mahnungen der Blätter aller Parteifarbcn
wie in den jährlich wiederkehrenden Etatsdebatten des Reichs¬
tages seinen Wiederhall fand, tritt gegenwärtig der Verwirklichung
näher. Der längst erwartete Entwurf eines Gesetzes betreffend
die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften liegt bereits
den Ausschüssen des Bundesrath zur Beratung vor, und es ist zu erwarten,
daß nach dem Ergebnis derselben schon dem nächsten Reichstage die entsprechende
Vorlage zugehen wird.*)

Gleich mit dem Einbringen des Entwurfs an den Bundesrat wurde das
öffentliche Verlangen nach der Kenntnis des Inhalts rege gemacht, die Tages¬
presse wußte einzelne Bestimmungen zu erHaschen, und es begann sich alsbald
nach allen Richtungen ein kleines Jener der Diskussion zu eröffnen. Diese
Publikationen konnten jedoch nicht genügen; es sind der Beteiligten zu viele,
welche genau wissen wollen, wie sich das zukünftige Aktienrecht gestalten wird;
es handelt sich um Bestimmungen, welche möglicherweise dem Schaffenstrieb
und der Sparkraft des deutschen Volkes eine neue Richtung geben sollen. Unter
diesen Umstünden nahm die Neichsregiernng keinen Anstand, die sonst geheime
Drucksache des Bundesrath dem großen Publikum zugänglich zu machen, indem
sie eine Veröffentlichung des Entwurfs mit Begründung und Anlagen durch



") Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kommanditgesellschaften
auf Aktien und die Aktiengesellschaften nebst Begrimdnng und Aiilage", umgelegt
d'in Bundesrat ain 7. September 1883. Berlin, C. Heymnuus Verlag.
GrcnzbotmIV 1883. L5


Das neue Aktiengesetz.

in Wunsch, der im Laufe der Jahre immer lauter wurde und
in den periodischen Mahnungen der Blätter aller Parteifarbcn
wie in den jährlich wiederkehrenden Etatsdebatten des Reichs¬
tages seinen Wiederhall fand, tritt gegenwärtig der Verwirklichung
näher. Der längst erwartete Entwurf eines Gesetzes betreffend
die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften liegt bereits
den Ausschüssen des Bundesrath zur Beratung vor, und es ist zu erwarten,
daß nach dem Ergebnis derselben schon dem nächsten Reichstage die entsprechende
Vorlage zugehen wird.*)

Gleich mit dem Einbringen des Entwurfs an den Bundesrat wurde das
öffentliche Verlangen nach der Kenntnis des Inhalts rege gemacht, die Tages¬
presse wußte einzelne Bestimmungen zu erHaschen, und es begann sich alsbald
nach allen Richtungen ein kleines Jener der Diskussion zu eröffnen. Diese
Publikationen konnten jedoch nicht genügen; es sind der Beteiligten zu viele,
welche genau wissen wollen, wie sich das zukünftige Aktienrecht gestalten wird;
es handelt sich um Bestimmungen, welche möglicherweise dem Schaffenstrieb
und der Sparkraft des deutschen Volkes eine neue Richtung geben sollen. Unter
diesen Umstünden nahm die Neichsregiernng keinen Anstand, die sonst geheime
Drucksache des Bundesrath dem großen Publikum zugänglich zu machen, indem
sie eine Veröffentlichung des Entwurfs mit Begründung und Anlagen durch



«) Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kommanditgesellschaften
auf Aktien und die Aktiengesellschaften nebst Begrimdnng und Aiilage«, umgelegt
d'in Bundesrat ain 7. September 1883. Berlin, C. Heymnuus Verlag.
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[0283] [Abbildung] Das neue Aktiengesetz. in Wunsch, der im Laufe der Jahre immer lauter wurde und in den periodischen Mahnungen der Blätter aller Parteifarbcn wie in den jährlich wiederkehrenden Etatsdebatten des Reichs¬ tages seinen Wiederhall fand, tritt gegenwärtig der Verwirklichung näher. Der längst erwartete Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften liegt bereits den Ausschüssen des Bundesrath zur Beratung vor, und es ist zu erwarten, daß nach dem Ergebnis derselben schon dem nächsten Reichstage die entsprechende Vorlage zugehen wird.*) Gleich mit dem Einbringen des Entwurfs an den Bundesrat wurde das öffentliche Verlangen nach der Kenntnis des Inhalts rege gemacht, die Tages¬ presse wußte einzelne Bestimmungen zu erHaschen, und es begann sich alsbald nach allen Richtungen ein kleines Jener der Diskussion zu eröffnen. Diese Publikationen konnten jedoch nicht genügen; es sind der Beteiligten zu viele, welche genau wissen wollen, wie sich das zukünftige Aktienrecht gestalten wird; es handelt sich um Bestimmungen, welche möglicherweise dem Schaffenstrieb und der Sparkraft des deutschen Volkes eine neue Richtung geben sollen. Unter diesen Umstünden nahm die Neichsregiernng keinen Anstand, die sonst geheime Drucksache des Bundesrath dem großen Publikum zugänglich zu machen, indem sie eine Veröffentlichung des Entwurfs mit Begründung und Anlagen durch «) Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften nebst Begrimdnng und Aiilage«, umgelegt d'in Bundesrat ain 7. September 1883. Berlin, C. Heymnuus Verlag. GrcnzbotmIV 1883. L5

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/283>, abgerufen am 27.07.2024.