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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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Notizen.

Vorwort des gegenwärtigen Schriftchens belehrt uns, daß dasselbe ursprünglich
einen Anhang dieses Werkchens habe bilden sollen. Umsomehr erstaunt man,
darin eine Besprechung der Lvhnfrage zu finden, welche der Verfasser mit Hilfe
algebraischer Formeln zu lösen gedenkt. Der Ideengang des Verfassers ist kurz
folgender. Alle Güterwerte werden erzeugt durch Kapital und Arbeit. Beide
schließen einen Gesellschaftsvertrag ab. Beide haben daher auch gleichen Anspruch
auf den Gewinn. Es ist deshalb unrecht, wenn die Arbeit nur mit ihrem "Ver¬
brauchswerte" gelohnt wird, d. h. mit demjenigen Betrage, der zur Erzeugung
der Arbeit unumgänglich notwendig ist. Vielmehr muß die Arbeit auch an dem
Gewinn teilnehmen, und zwar in dem Verhältnis des "Verbrauchswerts der Arbeit"
zu dem "Verbrauchswerte des Kapitals." Diesen erhöhten Lohn der Arbeit nennt
der Verfasser den "Gebrauchswert der Arbeit," welchem er den "Gebrauchswert
des Kapitals" gegenüberstellt. Die ganze Lehre läuft also darauf hinaus, den
Arbeitern in der Form eines Gewinnanteils einen höhern Lohn angedeihen zu
lassen. Diese Lehre sucht dann der Verfasser noch durch Zurückführung auf algebraische
Formeln besonders anschaulich zu machen, eine Methode, die wohl nur denjenigen
imponiren wird, welche nichts von Mathematik verstehen.

Die nächste Frage, die wir erheben möchten, würde nun die sein: Wie denkt
sich wohl der Verfasser, daß seine Lehre sich im Leben verwirklichen solle? Soll
etwa ein Gesetz gegeben werden des Inhalts: Dem Arbeiter soll nicht bloß der
Verbrauchswert, sondern der Gebrauchswert seiner Arbeit vergütet werden? Selbst
wenn ein solches Gesetz bestünde, wer sollte es denn ausführen? Daß die Berechnung,
was "Verbrauchswert" und "Gebrauchswert" der Arbeit und des Kapitals sei, sich
nicht ganz von selbst macht, wird wohl anch der Verfasser zugeben. Wer sollte
aber nun diese Berechnung mit entscheidender Wirkung vornehmen? Schon diese
Unmöglichkeiten beweisen die Wertlosigkeit der ganzen Aufstellung.

Aber die ganze Aufstellung beruht auch auf einer irrigen Grundlage. Nicht
Arbeit und Kapital allein erzeugen die Güterwerte, sondern es muß noch ein
drittes hinzukommen: die Thätigkeit des Unternehmers. Ihre Aufgabe ist es, die
obwaltenden Bedürfnisse der Gütererzeugung aufzusuchen und dann dem Kapital
und der Arbeit die Richtung ihrer Verwendung und Wirksamkeit anzuweisen.
Diese Thätigkeit des Unternehmers bewegt sich aber meist auf einem unsichern
Gebiete und ist daher ein gewagtes Geschäft. Sie kann gelingen und kann auch
mißlingen. Mißlingt sie, so gereicht es weder dem Arbeiter noch dem Kapitalisten
zum Schaden. Der Arbeiter bezieht, so lange er arbeitet, seinen Lohn. Der
Kapitalist (diesen einmal vom Unternehmer verschieden gedacht) behält seine Forderung
an Kapital und Zinsen wider den Unternehmer. Nur der Unternehmer trägt den
Schaden. Er verliert den Wert seiner Arbeit und nach Umständen auch sein Ver¬
mögen. Für diese Gefahr, die der Unternehmer im Falle des Mißlingens trägt,
muß ihm notwendig im Fall des Gelingens auch ein Vorteil zuwachsen. Das ist der
Gewinn des Geschäftes. Stunde nicht der Gefahr des Verlustes die Hoffnung
auf einen Gewinn gegenüber, wer möchte wohl noch Unternehmer sein? Und doch
hängt davon, daß sich Menschen finden, welche "wetten und wagen, das Glück zu
erjagen," jeder Fortschritt ab. Die Anerkennung des Unternehmergewinncs als
eines berechtigten Bezugs ist daher unbedingt notwendig für das Gedeihen des
Menschengeschlechts. Weil nun aber hänfig der Unternehmer zugleich Besitzer des
Kapitals ist, welches für ein Geschäft nutzbar gemacht wird, so sieht der Verfasser
dasjenige, was berechtigter Unternehmergewinn ist, lediglich für einen unberechtigten
Kapitalgewinn an, und schmäht deshalb das eigennützige Kapital, welches dem Ar-


Notizen.

Vorwort des gegenwärtigen Schriftchens belehrt uns, daß dasselbe ursprünglich
einen Anhang dieses Werkchens habe bilden sollen. Umsomehr erstaunt man,
darin eine Besprechung der Lvhnfrage zu finden, welche der Verfasser mit Hilfe
algebraischer Formeln zu lösen gedenkt. Der Ideengang des Verfassers ist kurz
folgender. Alle Güterwerte werden erzeugt durch Kapital und Arbeit. Beide
schließen einen Gesellschaftsvertrag ab. Beide haben daher auch gleichen Anspruch
auf den Gewinn. Es ist deshalb unrecht, wenn die Arbeit nur mit ihrem „Ver¬
brauchswerte" gelohnt wird, d. h. mit demjenigen Betrage, der zur Erzeugung
der Arbeit unumgänglich notwendig ist. Vielmehr muß die Arbeit auch an dem
Gewinn teilnehmen, und zwar in dem Verhältnis des „Verbrauchswerts der Arbeit"
zu dem „Verbrauchswerte des Kapitals." Diesen erhöhten Lohn der Arbeit nennt
der Verfasser den „Gebrauchswert der Arbeit," welchem er den „Gebrauchswert
des Kapitals" gegenüberstellt. Die ganze Lehre läuft also darauf hinaus, den
Arbeitern in der Form eines Gewinnanteils einen höhern Lohn angedeihen zu
lassen. Diese Lehre sucht dann der Verfasser noch durch Zurückführung auf algebraische
Formeln besonders anschaulich zu machen, eine Methode, die wohl nur denjenigen
imponiren wird, welche nichts von Mathematik verstehen.

Die nächste Frage, die wir erheben möchten, würde nun die sein: Wie denkt
sich wohl der Verfasser, daß seine Lehre sich im Leben verwirklichen solle? Soll
etwa ein Gesetz gegeben werden des Inhalts: Dem Arbeiter soll nicht bloß der
Verbrauchswert, sondern der Gebrauchswert seiner Arbeit vergütet werden? Selbst
wenn ein solches Gesetz bestünde, wer sollte es denn ausführen? Daß die Berechnung,
was „Verbrauchswert" und „Gebrauchswert" der Arbeit und des Kapitals sei, sich
nicht ganz von selbst macht, wird wohl anch der Verfasser zugeben. Wer sollte
aber nun diese Berechnung mit entscheidender Wirkung vornehmen? Schon diese
Unmöglichkeiten beweisen die Wertlosigkeit der ganzen Aufstellung.

Aber die ganze Aufstellung beruht auch auf einer irrigen Grundlage. Nicht
Arbeit und Kapital allein erzeugen die Güterwerte, sondern es muß noch ein
drittes hinzukommen: die Thätigkeit des Unternehmers. Ihre Aufgabe ist es, die
obwaltenden Bedürfnisse der Gütererzeugung aufzusuchen und dann dem Kapital
und der Arbeit die Richtung ihrer Verwendung und Wirksamkeit anzuweisen.
Diese Thätigkeit des Unternehmers bewegt sich aber meist auf einem unsichern
Gebiete und ist daher ein gewagtes Geschäft. Sie kann gelingen und kann auch
mißlingen. Mißlingt sie, so gereicht es weder dem Arbeiter noch dem Kapitalisten
zum Schaden. Der Arbeiter bezieht, so lange er arbeitet, seinen Lohn. Der
Kapitalist (diesen einmal vom Unternehmer verschieden gedacht) behält seine Forderung
an Kapital und Zinsen wider den Unternehmer. Nur der Unternehmer trägt den
Schaden. Er verliert den Wert seiner Arbeit und nach Umständen auch sein Ver¬
mögen. Für diese Gefahr, die der Unternehmer im Falle des Mißlingens trägt,
muß ihm notwendig im Fall des Gelingens auch ein Vorteil zuwachsen. Das ist der
Gewinn des Geschäftes. Stunde nicht der Gefahr des Verlustes die Hoffnung
auf einen Gewinn gegenüber, wer möchte wohl noch Unternehmer sein? Und doch
hängt davon, daß sich Menschen finden, welche „wetten und wagen, das Glück zu
erjagen," jeder Fortschritt ab. Die Anerkennung des Unternehmergewinncs als
eines berechtigten Bezugs ist daher unbedingt notwendig für das Gedeihen des
Menschengeschlechts. Weil nun aber hänfig der Unternehmer zugleich Besitzer des
Kapitals ist, welches für ein Geschäft nutzbar gemacht wird, so sieht der Verfasser
dasjenige, was berechtigter Unternehmergewinn ist, lediglich für einen unberechtigten
Kapitalgewinn an, und schmäht deshalb das eigennützige Kapital, welches dem Ar-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/224>, abgerufen am 27.07.2024.