Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.Notizen. Parteien angerufenen Berufungsinstanz, der Strafkammer des königl. Landgerichts Dieses in Anbetracht der ergcmgnen Beschimpfung des Klägers milde Urteil, Von welcher Seite derartige Kundgebungen dem Verurteilten zugehen mögen Das Gericht hat die "ganz unzweifelhafte und allergiftigste Verleumdung" Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig. Notizen. Parteien angerufenen Berufungsinstanz, der Strafkammer des königl. Landgerichts Dieses in Anbetracht der ergcmgnen Beschimpfung des Klägers milde Urteil, Von welcher Seite derartige Kundgebungen dem Verurteilten zugehen mögen Das Gericht hat die „ganz unzweifelhafte und allergiftigste Verleumdung" Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0640" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/153389"/> <fw type="header" place="top"> Notizen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_2461" prev="#ID_2460"> Parteien angerufenen Berufungsinstanz, der Strafkammer des königl. Landgerichts<lb/> Stuttgart, wurde das Urteil gegen Pfau auf vier Wochen Gefängnis, gegen den<lb/> Redakteur des „Beobachters" auf 100 Mark Geldstrafe unter solidarischer Haftbar¬<lb/> keit der beiden Angeklagten für die Kosten erhöht.</p><lb/> <p xml:id="ID_2462"> Dieses in Anbetracht der ergcmgnen Beschimpfung des Klägers milde Urteil,<lb/> welches die Einwendungen des Angeklagten, seine Angriffe seien lediglich sofortige<lb/> Erwiederungen der gegen ihn erganguen Verleumdung gewesen, als durchweg un¬<lb/> begründet zurückweist, wird nun als ein ungerechtes, drakonisches hingestellt, das<lb/> dem Verurteilten von allen Seiten Kondolationen und Sympathieerklärungen Ver¬<lb/> schafft habe, welche beweisen sollen, „wie tief das Rechtsgefühl getroffen sei";<lb/> das Urteil sei geeignet, „den Glauben des Volkes an das deutsche Recht zu er¬<lb/> schüttern" u. s. w.</p><lb/> <p xml:id="ID_2463"> Von welcher Seite derartige Kundgebungen dem Verurteilten zugehen mögen<lb/> und was auf sie zu geben ist, braucht nicht ausgesprochen zu werden; bedauerlich<lb/> aber ist es, wenn sich ein Mann diesen Leidtragenden anschließt, von dem eine<lb/> objektivere Beurteilung zu erwarten gewesen wäre. In Ur. 131 des „Beobachters"<lb/> (9. Juni) ist ein Brief des „berühmten Münchner Rechtslehrers Professor v. Brinz,<lb/> einst einer Zierde unsrer Landesuniversität" an Pfau abgedruckt, welcher lautet:<lb/> „Verehrter Freund! Soeben teilt man mir das über Sie verhängte Urteil mit.<lb/> Was ich mit Ihnen als eine ganz unzweifelhafte und sodann auch allergiftigste<lb/> Verleumdung empfunden habe, ist, in mir unbegreiflicher Weise, als eine solche vom<lb/> Gerichtshof nicht erkannt worden. Schmerz und Teilnahme erfüllt mich, verehrter<lb/> Freund. Grüßen Sie---und suchen Sie wenigstens einigen Trost in der<lb/> treuen Anhänglichkeit Ihrer Freunde, darunter des Professors der Rechte Dr. Brinz.<lb/> Schwabing/München, 6,/6. 83."</p><lb/> <p xml:id="ID_2464"> Das Gericht hat die „ganz unzweifelhafte und allergiftigste Verleumdung"<lb/> des Klägers gegen den Angeklagten wohl darum „nicht erkannt," weil es sich nicht<lb/> von den Anschauungen und Wünschen der demokratischen Partei beeinflussen ließ,<lb/> sondern unbekümmert um deren Anfechtungen das Gesetz zur Grundlage seiner Ent¬<lb/> scheidung machte. Daß solche Richter nicht nach dem Geschmacke der Volkspartei<lb/> sind, bedarf von feiten der letztern keiner Versicherung, die große Mehrzahl des<lb/> Volkes aber wird sich glücklich schätzen, Richter zu haben, welche sich um die An¬<lb/> maßungen einer Partei nicht kümmern und nicht zu kümmern brauchen. Daß dies<lb/> allerdings dann nicht mehr der Fall wäre, wenn wir eine Errungenschaft zu beklagen<lb/> hätten wie die in derselben Nummer des „Beobachters" verherrlichte Reform des<lb/> französischen Gerichtswesens, der zufolge die an die Herrschaft gelangte Partei die<lb/> ihr nicht willfährigen Richter absetzt und durch ergebene Diener ersetzt, ist klar.<lb/> Eben deswegen aber Wollen wir hoffen, daß wir uns derartiger Segnungen nie¬<lb/> mals zu erfreuen haben werden, und daß „die die Lösung der Frage öder Abseh¬<lb/> barkeit der Richters erschwerende Monarchie" es der demokratischen Partei ein- für<lb/> allemal unmöglich machen wird, die Gesetze ungestraft zu übertreten.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.<lb/> Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0640]
Notizen.
Parteien angerufenen Berufungsinstanz, der Strafkammer des königl. Landgerichts
Stuttgart, wurde das Urteil gegen Pfau auf vier Wochen Gefängnis, gegen den
Redakteur des „Beobachters" auf 100 Mark Geldstrafe unter solidarischer Haftbar¬
keit der beiden Angeklagten für die Kosten erhöht.
Dieses in Anbetracht der ergcmgnen Beschimpfung des Klägers milde Urteil,
welches die Einwendungen des Angeklagten, seine Angriffe seien lediglich sofortige
Erwiederungen der gegen ihn erganguen Verleumdung gewesen, als durchweg un¬
begründet zurückweist, wird nun als ein ungerechtes, drakonisches hingestellt, das
dem Verurteilten von allen Seiten Kondolationen und Sympathieerklärungen Ver¬
schafft habe, welche beweisen sollen, „wie tief das Rechtsgefühl getroffen sei";
das Urteil sei geeignet, „den Glauben des Volkes an das deutsche Recht zu er¬
schüttern" u. s. w.
Von welcher Seite derartige Kundgebungen dem Verurteilten zugehen mögen
und was auf sie zu geben ist, braucht nicht ausgesprochen zu werden; bedauerlich
aber ist es, wenn sich ein Mann diesen Leidtragenden anschließt, von dem eine
objektivere Beurteilung zu erwarten gewesen wäre. In Ur. 131 des „Beobachters"
(9. Juni) ist ein Brief des „berühmten Münchner Rechtslehrers Professor v. Brinz,
einst einer Zierde unsrer Landesuniversität" an Pfau abgedruckt, welcher lautet:
„Verehrter Freund! Soeben teilt man mir das über Sie verhängte Urteil mit.
Was ich mit Ihnen als eine ganz unzweifelhafte und sodann auch allergiftigste
Verleumdung empfunden habe, ist, in mir unbegreiflicher Weise, als eine solche vom
Gerichtshof nicht erkannt worden. Schmerz und Teilnahme erfüllt mich, verehrter
Freund. Grüßen Sie---und suchen Sie wenigstens einigen Trost in der
treuen Anhänglichkeit Ihrer Freunde, darunter des Professors der Rechte Dr. Brinz.
Schwabing/München, 6,/6. 83."
Das Gericht hat die „ganz unzweifelhafte und allergiftigste Verleumdung"
des Klägers gegen den Angeklagten wohl darum „nicht erkannt," weil es sich nicht
von den Anschauungen und Wünschen der demokratischen Partei beeinflussen ließ,
sondern unbekümmert um deren Anfechtungen das Gesetz zur Grundlage seiner Ent¬
scheidung machte. Daß solche Richter nicht nach dem Geschmacke der Volkspartei
sind, bedarf von feiten der letztern keiner Versicherung, die große Mehrzahl des
Volkes aber wird sich glücklich schätzen, Richter zu haben, welche sich um die An¬
maßungen einer Partei nicht kümmern und nicht zu kümmern brauchen. Daß dies
allerdings dann nicht mehr der Fall wäre, wenn wir eine Errungenschaft zu beklagen
hätten wie die in derselben Nummer des „Beobachters" verherrlichte Reform des
französischen Gerichtswesens, der zufolge die an die Herrschaft gelangte Partei die
ihr nicht willfährigen Richter absetzt und durch ergebene Diener ersetzt, ist klar.
Eben deswegen aber Wollen wir hoffen, daß wir uns derartiger Segnungen nie¬
mals zu erfreuen haben werden, und daß „die die Lösung der Frage öder Abseh¬
barkeit der Richters erschwerende Monarchie" es der demokratischen Partei ein- für
allemal unmöglich machen wird, die Gesetze ungestraft zu übertreten.
Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig.
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