Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.Die Rmdcrannut in Frankreich. so ist eine Zunahme der Geburten nicht zu erwarten. Die römische Geschichte Ihr Gesetzesvorschlag hat übrigens, wie wir gern anerkennen wollen, noch Doch wir brechen diese Betrachtungen ab. Es genügt, ans einen binnen Die Rmdcrannut in Frankreich. so ist eine Zunahme der Geburten nicht zu erwarten. Die römische Geschichte Ihr Gesetzesvorschlag hat übrigens, wie wir gern anerkennen wollen, noch Doch wir brechen diese Betrachtungen ab. Es genügt, ans einen binnen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0571" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/153320"/> <fw type="header" place="top"> Die Rmdcrannut in Frankreich.</fw><lb/> <p xml:id="ID_2191" prev="#ID_2190"> so ist eine Zunahme der Geburten nicht zu erwarten. Die römische Geschichte<lb/> liefert dafür den besten Beweis, daß alle Maßnahmen nach der hier besprochenen<lb/> Richtung hin nutzlos sind, wenn die sittliche Depravation nicht gehoben und<lb/> die Genußsucht nicht in Schranken gehalten wird. Zweifellos wären die Antrag¬<lb/> steller selbst zu dem nämlichen Schlüsse gelangt, wenn sie vorurteilsfrei der Ur¬<lb/> sache des geringen Kindersegens der französischen Familien nachgespürt hätten.<lb/> Dieselbe konnte ihnen nicht verborgen bleiben; vielleicht ist sie ihnen auch<lb/> nicht verborgen geblieben, sie haben nur nicht den Mut gehabt, die Wahr:<lb/> heit offen und vor aller Welt auszusprechen, so sehr dies auch am Platze ge¬<lb/> wesen wäre.</p><lb/> <p xml:id="ID_2192"> Ihr Gesetzesvorschlag hat übrigens, wie wir gern anerkennen wollen, noch<lb/> einen andern Zweck als den, die Zahl der Geburten zu steigern. Er will auch<lb/> das Leben und die Gesundheit der Kinder schützen. Schon die Bestimmung,<lb/> welche sich auf die den uneheliche» Müttern zu gewährende Beihilfe bezieht,<lb/> verfolgt nebenbei diesen Zweck. Gleiches beabsichtigen jene Paragraphen, durch<lb/> welche die zur Zeit in Frankreich noch nicht gesetzliche Zwangsimpfung, die'<lb/> Anstellung einer Aufsichtsbehörde für arme Kinder und die Beschaffung von<lb/> Räumen für stillende Fabrikarbeiterinnen gefordert werden. Bestimmungen dieser<lb/> Art sind gewiß empfehlenswert; doch dürfte die eine derselben kaum mehr<lb/> nötig sein, da nicht bloß eine Kinderschutzkommission neben dem Ministerium<lb/> bereits eingesetzt ist, sondern auch eine Aufsicht über arme Kinder thatsächlich<lb/> besteht und im allgemeinen, besonders im Departement der Seine, gut gehand¬<lb/> habt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_2193"> Doch wir brechen diese Betrachtungen ab. Es genügt, ans einen binnen<lb/> kurzer Frist zur parlamentarischen Diskussion gelangenden Gesetzvorschlag auf¬<lb/> merksam gemacht zu haben, der für die Beurteilung französischer Zustände<lb/> sicherlich höchst bedeutungsvoll ist, der ein besondres Interesse aber auch des¬<lb/> halb darbietet, weil in andern Ländern und auch bei uns die Neomalthusianer<lb/> ihre den Bestrebungen der französischen Deputieren bekanntlich gerade entgegen¬<lb/> gesetzten Lehren zu verbreiten einen nicht geringen Eifer entfalten.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0571]
Die Rmdcrannut in Frankreich.
so ist eine Zunahme der Geburten nicht zu erwarten. Die römische Geschichte
liefert dafür den besten Beweis, daß alle Maßnahmen nach der hier besprochenen
Richtung hin nutzlos sind, wenn die sittliche Depravation nicht gehoben und
die Genußsucht nicht in Schranken gehalten wird. Zweifellos wären die Antrag¬
steller selbst zu dem nämlichen Schlüsse gelangt, wenn sie vorurteilsfrei der Ur¬
sache des geringen Kindersegens der französischen Familien nachgespürt hätten.
Dieselbe konnte ihnen nicht verborgen bleiben; vielleicht ist sie ihnen auch
nicht verborgen geblieben, sie haben nur nicht den Mut gehabt, die Wahr:
heit offen und vor aller Welt auszusprechen, so sehr dies auch am Platze ge¬
wesen wäre.
Ihr Gesetzesvorschlag hat übrigens, wie wir gern anerkennen wollen, noch
einen andern Zweck als den, die Zahl der Geburten zu steigern. Er will auch
das Leben und die Gesundheit der Kinder schützen. Schon die Bestimmung,
welche sich auf die den uneheliche» Müttern zu gewährende Beihilfe bezieht,
verfolgt nebenbei diesen Zweck. Gleiches beabsichtigen jene Paragraphen, durch
welche die zur Zeit in Frankreich noch nicht gesetzliche Zwangsimpfung, die'
Anstellung einer Aufsichtsbehörde für arme Kinder und die Beschaffung von
Räumen für stillende Fabrikarbeiterinnen gefordert werden. Bestimmungen dieser
Art sind gewiß empfehlenswert; doch dürfte die eine derselben kaum mehr
nötig sein, da nicht bloß eine Kinderschutzkommission neben dem Ministerium
bereits eingesetzt ist, sondern auch eine Aufsicht über arme Kinder thatsächlich
besteht und im allgemeinen, besonders im Departement der Seine, gut gehand¬
habt wird.
Doch wir brechen diese Betrachtungen ab. Es genügt, ans einen binnen
kurzer Frist zur parlamentarischen Diskussion gelangenden Gesetzvorschlag auf¬
merksam gemacht zu haben, der für die Beurteilung französischer Zustände
sicherlich höchst bedeutungsvoll ist, der ein besondres Interesse aber auch des¬
halb darbietet, weil in andern Ländern und auch bei uns die Neomalthusianer
ihre den Bestrebungen der französischen Deputieren bekanntlich gerade entgegen¬
gesetzten Lehren zu verbreiten einen nicht geringen Eifer entfalten.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |