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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.

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Zur Beleuchtung der Gefcinguisfrage.

empfindet Mitleid mit ihnen und sagt: Was den Armen und Elenden, den
Ausgestoßenen und Gefallenen zunächst fehlt, ist warmherzige Menschenliebe und
schützender Menschenverkehr. Auch mancher, der in pharisäischem Hochmut auf
jeden Verbrecher herabsieht, müßte begreifen, daß nicht ihm, sondern den Ver¬
hältnissen, in denen er erzogen und herangebildet worden, sowie der günstigen
Gestaltung seines Geschicks im bürgerlichen Leben das Hauptverdienst gebühre,
auf der Bahn des Rechts geblieben zu sein. An wen die Versuchung nicht
herantritt, der kann auch nicht dnrch sie fallen; eine uralte Erfahrung, die in
der von unzähligen Menschen oft genug gedankenlos hingesprochenen christlich¬
religiösen Bitte Ausdruck gefunden: Führe uns nicht in Versuchung!

Welche Mittel giebt es, das gewohnheitsmäßige Verbrechertum auszurotten,
das mit dem Gewvhnheitsbettler- und Vagabundentum gemischt ist und seinen
Ursprung zum großen Teil in verwahrloster Erziehung hat, großgezogen wird
in den gemeinsamen kleinen und großen Gefängnissen, geradezu ermuntert wird
durch die Strafen von kurzer Dauer und riesenhaft anwachsen muß, weil die
bürgerliche Gefellschaft es von sich ausstößt und auch denen die Hand zu reichen
sich weigert, welche das ernste Bestreben haben, sich in der Achtung ihrer Mit¬
menschen wieder herzustellen?

Soweit die Strafe als Sühne der die Rechtsordnung störenden That in
Betracht kommt, bleibt uns als vornehmlichstes Strafmittel nur die Freiheitsent¬
ziehung, und zwar in der Form, wie sie sich historisch entwickelt hat, als Jsolir-
hcift, die auch Mittelstedt als die relativ beste Gefangenschaft anerkennt. Dabei
scheint uns der Übergang von der einsamen Haft zur gemeinsamen in einer Reihe
von Abstufungen zu den Zwischenanstnlten bis zur vollen Freiheit nach dem
Progressivsystem folgerichtiger und praktischer als die Rückkehr zur Strafknecht¬
schaft, in welcher der Sträfling rücksichtslos angespornt und erbarmungslos
angetrieben werden soll im Scharwerk jeglicher Art, soweit es das Mark seiner
Knochen und die Sehnen seines Fleisches ertragen, wenn anch Körper und Seele
darunter leiden, aufstöhnen und zusammenbrechen sollten. Ans sanitären und
Praktischen Gründen dürfte die Sträflingsarbeit dieser Art nicht durchführbar sein.

Der Entwurf des deutschen Reichsstrafvollzugsgesetzes, der zur Zeit im
Schoße des Bundesrates ruht, hat sich im Prinzip nicht fiir die Einzelhaft
entschieden. Er umgeht die Systemfrage und läßt damit der Willkür der ein¬
zelnen Staaten in der Wahl des Systems freien Spielraum. Von der Strafe
der Deportation ist selbstverständlich darin keine Rede, denn hier kommt, abge¬
sehen von demi theoretischen Streit für und wider, die Errichtung deutscher Kolo¬
nien in fernen Ländern in Frage. Das sind Fragen von so weitgehender
Bedeutung, daß sie von heute auf morgen sich nicht beantworten lassen.

Weitaus die wichtigsten Mittel zur Ausrottung und endgiltigen Vernichtung
des gewohnheitsmäßigen Verbrechertums gehören nicht zu dem engumgrenzten
Gebiete der Strafrechtspflege. Wir kommen da zu den Repressiv- und Präventiv¬
maßregeln. Repressiv wirkt bei der Behandlung der Gewohnheitsverbrecher gleich
der der Bettler und Landstreicher: Einsperrung in ein Arbeitshaus auf un¬
bestimmte Zeit. Präventiv wirkt einmal die Zwangserziehung der verwahrlosten
und verbrecherischen Jugend und zweitens die Fürsorge für die entlassenen Ge¬
fangenen. Viel wird in dieser Beziehung vom Staate und von Privaten gethan,
aber unendlich vier bleibt noch zu thun. Doch das sind Fragen, die sich hier
nicht beiläufig abthun lassen; sie bieten Stoff genug für einen besondern Aufsatz.




Grenzboten II. 1833.:>^i
Zur Beleuchtung der Gefcinguisfrage.

empfindet Mitleid mit ihnen und sagt: Was den Armen und Elenden, den
Ausgestoßenen und Gefallenen zunächst fehlt, ist warmherzige Menschenliebe und
schützender Menschenverkehr. Auch mancher, der in pharisäischem Hochmut auf
jeden Verbrecher herabsieht, müßte begreifen, daß nicht ihm, sondern den Ver¬
hältnissen, in denen er erzogen und herangebildet worden, sowie der günstigen
Gestaltung seines Geschicks im bürgerlichen Leben das Hauptverdienst gebühre,
auf der Bahn des Rechts geblieben zu sein. An wen die Versuchung nicht
herantritt, der kann auch nicht dnrch sie fallen; eine uralte Erfahrung, die in
der von unzähligen Menschen oft genug gedankenlos hingesprochenen christlich¬
religiösen Bitte Ausdruck gefunden: Führe uns nicht in Versuchung!

Welche Mittel giebt es, das gewohnheitsmäßige Verbrechertum auszurotten,
das mit dem Gewvhnheitsbettler- und Vagabundentum gemischt ist und seinen
Ursprung zum großen Teil in verwahrloster Erziehung hat, großgezogen wird
in den gemeinsamen kleinen und großen Gefängnissen, geradezu ermuntert wird
durch die Strafen von kurzer Dauer und riesenhaft anwachsen muß, weil die
bürgerliche Gefellschaft es von sich ausstößt und auch denen die Hand zu reichen
sich weigert, welche das ernste Bestreben haben, sich in der Achtung ihrer Mit¬
menschen wieder herzustellen?

Soweit die Strafe als Sühne der die Rechtsordnung störenden That in
Betracht kommt, bleibt uns als vornehmlichstes Strafmittel nur die Freiheitsent¬
ziehung, und zwar in der Form, wie sie sich historisch entwickelt hat, als Jsolir-
hcift, die auch Mittelstedt als die relativ beste Gefangenschaft anerkennt. Dabei
scheint uns der Übergang von der einsamen Haft zur gemeinsamen in einer Reihe
von Abstufungen zu den Zwischenanstnlten bis zur vollen Freiheit nach dem
Progressivsystem folgerichtiger und praktischer als die Rückkehr zur Strafknecht¬
schaft, in welcher der Sträfling rücksichtslos angespornt und erbarmungslos
angetrieben werden soll im Scharwerk jeglicher Art, soweit es das Mark seiner
Knochen und die Sehnen seines Fleisches ertragen, wenn anch Körper und Seele
darunter leiden, aufstöhnen und zusammenbrechen sollten. Ans sanitären und
Praktischen Gründen dürfte die Sträflingsarbeit dieser Art nicht durchführbar sein.

Der Entwurf des deutschen Reichsstrafvollzugsgesetzes, der zur Zeit im
Schoße des Bundesrates ruht, hat sich im Prinzip nicht fiir die Einzelhaft
entschieden. Er umgeht die Systemfrage und läßt damit der Willkür der ein¬
zelnen Staaten in der Wahl des Systems freien Spielraum. Von der Strafe
der Deportation ist selbstverständlich darin keine Rede, denn hier kommt, abge¬
sehen von demi theoretischen Streit für und wider, die Errichtung deutscher Kolo¬
nien in fernen Ländern in Frage. Das sind Fragen von so weitgehender
Bedeutung, daß sie von heute auf morgen sich nicht beantworten lassen.

Weitaus die wichtigsten Mittel zur Ausrottung und endgiltigen Vernichtung
des gewohnheitsmäßigen Verbrechertums gehören nicht zu dem engumgrenzten
Gebiete der Strafrechtspflege. Wir kommen da zu den Repressiv- und Präventiv¬
maßregeln. Repressiv wirkt bei der Behandlung der Gewohnheitsverbrecher gleich
der der Bettler und Landstreicher: Einsperrung in ein Arbeitshaus auf un¬
bestimmte Zeit. Präventiv wirkt einmal die Zwangserziehung der verwahrlosten
und verbrecherischen Jugend und zweitens die Fürsorge für die entlassenen Ge¬
fangenen. Viel wird in dieser Beziehung vom Staate und von Privaten gethan,
aber unendlich vier bleibt noch zu thun. Doch das sind Fragen, die sich hier
nicht beiläufig abthun lassen; sie bieten Stoff genug für einen besondern Aufsatz.




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[0265] Zur Beleuchtung der Gefcinguisfrage. empfindet Mitleid mit ihnen und sagt: Was den Armen und Elenden, den Ausgestoßenen und Gefallenen zunächst fehlt, ist warmherzige Menschenliebe und schützender Menschenverkehr. Auch mancher, der in pharisäischem Hochmut auf jeden Verbrecher herabsieht, müßte begreifen, daß nicht ihm, sondern den Ver¬ hältnissen, in denen er erzogen und herangebildet worden, sowie der günstigen Gestaltung seines Geschicks im bürgerlichen Leben das Hauptverdienst gebühre, auf der Bahn des Rechts geblieben zu sein. An wen die Versuchung nicht herantritt, der kann auch nicht dnrch sie fallen; eine uralte Erfahrung, die in der von unzähligen Menschen oft genug gedankenlos hingesprochenen christlich¬ religiösen Bitte Ausdruck gefunden: Führe uns nicht in Versuchung! Welche Mittel giebt es, das gewohnheitsmäßige Verbrechertum auszurotten, das mit dem Gewvhnheitsbettler- und Vagabundentum gemischt ist und seinen Ursprung zum großen Teil in verwahrloster Erziehung hat, großgezogen wird in den gemeinsamen kleinen und großen Gefängnissen, geradezu ermuntert wird durch die Strafen von kurzer Dauer und riesenhaft anwachsen muß, weil die bürgerliche Gefellschaft es von sich ausstößt und auch denen die Hand zu reichen sich weigert, welche das ernste Bestreben haben, sich in der Achtung ihrer Mit¬ menschen wieder herzustellen? Soweit die Strafe als Sühne der die Rechtsordnung störenden That in Betracht kommt, bleibt uns als vornehmlichstes Strafmittel nur die Freiheitsent¬ ziehung, und zwar in der Form, wie sie sich historisch entwickelt hat, als Jsolir- hcift, die auch Mittelstedt als die relativ beste Gefangenschaft anerkennt. Dabei scheint uns der Übergang von der einsamen Haft zur gemeinsamen in einer Reihe von Abstufungen zu den Zwischenanstnlten bis zur vollen Freiheit nach dem Progressivsystem folgerichtiger und praktischer als die Rückkehr zur Strafknecht¬ schaft, in welcher der Sträfling rücksichtslos angespornt und erbarmungslos angetrieben werden soll im Scharwerk jeglicher Art, soweit es das Mark seiner Knochen und die Sehnen seines Fleisches ertragen, wenn anch Körper und Seele darunter leiden, aufstöhnen und zusammenbrechen sollten. Ans sanitären und Praktischen Gründen dürfte die Sträflingsarbeit dieser Art nicht durchführbar sein. Der Entwurf des deutschen Reichsstrafvollzugsgesetzes, der zur Zeit im Schoße des Bundesrates ruht, hat sich im Prinzip nicht fiir die Einzelhaft entschieden. Er umgeht die Systemfrage und läßt damit der Willkür der ein¬ zelnen Staaten in der Wahl des Systems freien Spielraum. Von der Strafe der Deportation ist selbstverständlich darin keine Rede, denn hier kommt, abge¬ sehen von demi theoretischen Streit für und wider, die Errichtung deutscher Kolo¬ nien in fernen Ländern in Frage. Das sind Fragen von so weitgehender Bedeutung, daß sie von heute auf morgen sich nicht beantworten lassen. Weitaus die wichtigsten Mittel zur Ausrottung und endgiltigen Vernichtung des gewohnheitsmäßigen Verbrechertums gehören nicht zu dem engumgrenzten Gebiete der Strafrechtspflege. Wir kommen da zu den Repressiv- und Präventiv¬ maßregeln. Repressiv wirkt bei der Behandlung der Gewohnheitsverbrecher gleich der der Bettler und Landstreicher: Einsperrung in ein Arbeitshaus auf un¬ bestimmte Zeit. Präventiv wirkt einmal die Zwangserziehung der verwahrlosten und verbrecherischen Jugend und zweitens die Fürsorge für die entlassenen Ge¬ fangenen. Viel wird in dieser Beziehung vom Staate und von Privaten gethan, aber unendlich vier bleibt noch zu thun. Doch das sind Fragen, die sich hier nicht beiläufig abthun lassen; sie bieten Stoff genug für einen besondern Aufsatz. Grenzboten II. 1833.:>^i

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/265>, abgerufen am 02.10.2024.