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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.

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Zur Beleuchtung der Gefängnisfrage.

und von denen der Sträfling drei für gutes Betragen, drei für Fleiß in der
Schule und drei für gute Arbeit, im ganzen also neun in einem Monat, ver¬
dienen kaun. Dieses Markensystem hat sich als sehr zweckmäßig bewährt und
ermöglicht eine zuverlässige Zensur der Sträflinge von feiten der Oberaufseher,
Lehrer u. s. w. Es hat sich aber auch für die Sträflinge selbst als höchst wert¬
voll erwiese", weil es auf die Verbesserung ihrer Lage und die Abkürzung
ihrer Strafzeit einen wesentlichen Einfluß übt. Bei auffallend schlechtem Ver¬
halten werden die Strüfliuge in ein niederes Stadium, z. B. aus der Gemcin-
schaftshaft in die Jsvlirzellc, wieder zurückversetzt. 3. Die sogenannten Zwischen¬
anstalten, teils gewerblichen, teils landwirtschaftlichen Charakters. Sie sind vor¬
zugsweise darauf berechnet, den Sträfling auf seine Entlassung vorzubereiten.
In diesen Zwischeuznständeu zwischen Freiheit und Gefangenschaft wird den Ge¬
fangenen, um sie auf eine stärkere Probe zu stellen, ein größeres Maß von
Freiheit gewährt, ohne das der Charakter der Strafe verloren geht. Von den
beiden Zwischeuanstalten ist die eine in Lust für Ackerbauer und Handarbeiter,
die andere in Smithfield für Gewerbetreibende bestimmt. Die Gefangenen legen
die SträflingSkleidcr ab, nud nur von einem Aufseher geleitet, der weder bewaffnet
noch uniformirt und der zugleich Werkmeister ist, werden sie wie freie Ar¬
beiter beschäftigt. In der Zwischenmistalt zu Smithfield werden den Sträflingen
geeignete Vorträge über das Wesen und den Wert der Arbeit, über Physik,
Naturkunde, Geographie, Geschichte, Nationalökonomie u. s. w. gehalten. 4. Die
Beurlaubung. Während dieser bleiben die Sträflinge unter polizeilicher Auf¬
sicht und haben einen ehrlichen Erwerb nachzuweisen, dessen Beschaffung ihnen
jedoch dadurch erleichtert wird, daß sie zu Dienst- und Arbcitsstellungen em¬
pfohlen werden und daß ihnen bei eintretender Not mit Rat und Hilfe bei¬
gestanden wird. Sobald der Beurlaubte ein neues Vergehen verübt, ein faules
Leben führt oder mit übel berüchtigten Subjekten umgeht, wird die Beurlaubung
für den Rest der noch nicht abgelaufenen Urlaubszeit aufgehoben.

Dieses Croftvusche Progressivsystem hat in Italien, Finnland, Frankreich,
Holland und andern Ländern Eingang gefunden. Ob die deutsche Reichsgesetz¬
gebung sich bei der bevorstehenden einheitlichen Neuordnung des Strafvollzugs
dem Progressivsystem zuwenden wird, ist noch zweifelhaft. In Preußen haben
wir das Jsolirsystem mit zulässiger vorläufiger Entlastung nach Verbüßung von
drei Vierteilen der Strafzeit in Strafanstalten wie Moabit und Plötzensee, in
andern, wie Mewe und Graudenz, die Gemeinschaftshaft mit derselben Kürzungs¬
fähigkeit. In allen kleinen Gefängnissen haben wir die Gemeinschaftshaft mit
Arbeit in und außerhalb der Gefängnismauern. Für den gebildeten Gefangenen
wird besonders gesorgt. Den Kaufmann, der wegen Betruges bestraft ist, den
Rendanten, der Gelder unterschlagen hat, den wegen gleichen Vergehens ge¬
fangenen jungen Postbeamten finden wir im Bureau des Gefängnisinspektors be¬
schäftigt. Gut genährt und gekleidet verbringt jeder Gefangene bei angemessener


Zur Beleuchtung der Gefängnisfrage.

und von denen der Sträfling drei für gutes Betragen, drei für Fleiß in der
Schule und drei für gute Arbeit, im ganzen also neun in einem Monat, ver¬
dienen kaun. Dieses Markensystem hat sich als sehr zweckmäßig bewährt und
ermöglicht eine zuverlässige Zensur der Sträflinge von feiten der Oberaufseher,
Lehrer u. s. w. Es hat sich aber auch für die Sträflinge selbst als höchst wert¬
voll erwiese», weil es auf die Verbesserung ihrer Lage und die Abkürzung
ihrer Strafzeit einen wesentlichen Einfluß übt. Bei auffallend schlechtem Ver¬
halten werden die Strüfliuge in ein niederes Stadium, z. B. aus der Gemcin-
schaftshaft in die Jsvlirzellc, wieder zurückversetzt. 3. Die sogenannten Zwischen¬
anstalten, teils gewerblichen, teils landwirtschaftlichen Charakters. Sie sind vor¬
zugsweise darauf berechnet, den Sträfling auf seine Entlassung vorzubereiten.
In diesen Zwischeuznständeu zwischen Freiheit und Gefangenschaft wird den Ge¬
fangenen, um sie auf eine stärkere Probe zu stellen, ein größeres Maß von
Freiheit gewährt, ohne das der Charakter der Strafe verloren geht. Von den
beiden Zwischeuanstalten ist die eine in Lust für Ackerbauer und Handarbeiter,
die andere in Smithfield für Gewerbetreibende bestimmt. Die Gefangenen legen
die SträflingSkleidcr ab, nud nur von einem Aufseher geleitet, der weder bewaffnet
noch uniformirt und der zugleich Werkmeister ist, werden sie wie freie Ar¬
beiter beschäftigt. In der Zwischenmistalt zu Smithfield werden den Sträflingen
geeignete Vorträge über das Wesen und den Wert der Arbeit, über Physik,
Naturkunde, Geographie, Geschichte, Nationalökonomie u. s. w. gehalten. 4. Die
Beurlaubung. Während dieser bleiben die Sträflinge unter polizeilicher Auf¬
sicht und haben einen ehrlichen Erwerb nachzuweisen, dessen Beschaffung ihnen
jedoch dadurch erleichtert wird, daß sie zu Dienst- und Arbcitsstellungen em¬
pfohlen werden und daß ihnen bei eintretender Not mit Rat und Hilfe bei¬
gestanden wird. Sobald der Beurlaubte ein neues Vergehen verübt, ein faules
Leben führt oder mit übel berüchtigten Subjekten umgeht, wird die Beurlaubung
für den Rest der noch nicht abgelaufenen Urlaubszeit aufgehoben.

Dieses Croftvusche Progressivsystem hat in Italien, Finnland, Frankreich,
Holland und andern Ländern Eingang gefunden. Ob die deutsche Reichsgesetz¬
gebung sich bei der bevorstehenden einheitlichen Neuordnung des Strafvollzugs
dem Progressivsystem zuwenden wird, ist noch zweifelhaft. In Preußen haben
wir das Jsolirsystem mit zulässiger vorläufiger Entlastung nach Verbüßung von
drei Vierteilen der Strafzeit in Strafanstalten wie Moabit und Plötzensee, in
andern, wie Mewe und Graudenz, die Gemeinschaftshaft mit derselben Kürzungs¬
fähigkeit. In allen kleinen Gefängnissen haben wir die Gemeinschaftshaft mit
Arbeit in und außerhalb der Gefängnismauern. Für den gebildeten Gefangenen
wird besonders gesorgt. Den Kaufmann, der wegen Betruges bestraft ist, den
Rendanten, der Gelder unterschlagen hat, den wegen gleichen Vergehens ge¬
fangenen jungen Postbeamten finden wir im Bureau des Gefängnisinspektors be¬
schäftigt. Gut genährt und gekleidet verbringt jeder Gefangene bei angemessener


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[0259] Zur Beleuchtung der Gefängnisfrage. und von denen der Sträfling drei für gutes Betragen, drei für Fleiß in der Schule und drei für gute Arbeit, im ganzen also neun in einem Monat, ver¬ dienen kaun. Dieses Markensystem hat sich als sehr zweckmäßig bewährt und ermöglicht eine zuverlässige Zensur der Sträflinge von feiten der Oberaufseher, Lehrer u. s. w. Es hat sich aber auch für die Sträflinge selbst als höchst wert¬ voll erwiese», weil es auf die Verbesserung ihrer Lage und die Abkürzung ihrer Strafzeit einen wesentlichen Einfluß übt. Bei auffallend schlechtem Ver¬ halten werden die Strüfliuge in ein niederes Stadium, z. B. aus der Gemcin- schaftshaft in die Jsvlirzellc, wieder zurückversetzt. 3. Die sogenannten Zwischen¬ anstalten, teils gewerblichen, teils landwirtschaftlichen Charakters. Sie sind vor¬ zugsweise darauf berechnet, den Sträfling auf seine Entlassung vorzubereiten. In diesen Zwischeuznständeu zwischen Freiheit und Gefangenschaft wird den Ge¬ fangenen, um sie auf eine stärkere Probe zu stellen, ein größeres Maß von Freiheit gewährt, ohne das der Charakter der Strafe verloren geht. Von den beiden Zwischeuanstalten ist die eine in Lust für Ackerbauer und Handarbeiter, die andere in Smithfield für Gewerbetreibende bestimmt. Die Gefangenen legen die SträflingSkleidcr ab, nud nur von einem Aufseher geleitet, der weder bewaffnet noch uniformirt und der zugleich Werkmeister ist, werden sie wie freie Ar¬ beiter beschäftigt. In der Zwischenmistalt zu Smithfield werden den Sträflingen geeignete Vorträge über das Wesen und den Wert der Arbeit, über Physik, Naturkunde, Geographie, Geschichte, Nationalökonomie u. s. w. gehalten. 4. Die Beurlaubung. Während dieser bleiben die Sträflinge unter polizeilicher Auf¬ sicht und haben einen ehrlichen Erwerb nachzuweisen, dessen Beschaffung ihnen jedoch dadurch erleichtert wird, daß sie zu Dienst- und Arbcitsstellungen em¬ pfohlen werden und daß ihnen bei eintretender Not mit Rat und Hilfe bei¬ gestanden wird. Sobald der Beurlaubte ein neues Vergehen verübt, ein faules Leben führt oder mit übel berüchtigten Subjekten umgeht, wird die Beurlaubung für den Rest der noch nicht abgelaufenen Urlaubszeit aufgehoben. Dieses Croftvusche Progressivsystem hat in Italien, Finnland, Frankreich, Holland und andern Ländern Eingang gefunden. Ob die deutsche Reichsgesetz¬ gebung sich bei der bevorstehenden einheitlichen Neuordnung des Strafvollzugs dem Progressivsystem zuwenden wird, ist noch zweifelhaft. In Preußen haben wir das Jsolirsystem mit zulässiger vorläufiger Entlastung nach Verbüßung von drei Vierteilen der Strafzeit in Strafanstalten wie Moabit und Plötzensee, in andern, wie Mewe und Graudenz, die Gemeinschaftshaft mit derselben Kürzungs¬ fähigkeit. In allen kleinen Gefängnissen haben wir die Gemeinschaftshaft mit Arbeit in und außerhalb der Gefängnismauern. Für den gebildeten Gefangenen wird besonders gesorgt. Den Kaufmann, der wegen Betruges bestraft ist, den Rendanten, der Gelder unterschlagen hat, den wegen gleichen Vergehens ge¬ fangenen jungen Postbeamten finden wir im Bureau des Gefängnisinspektors be¬ schäftigt. Gut genährt und gekleidet verbringt jeder Gefangene bei angemessener

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/259>, abgerufen am 28.09.2024.