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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Erstes Quartal.

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Am Abänderung des Mlitärxenswnsgesetzes,

Es liegt nicht in der Absicht unsrer Ausführungen, auf die Frage der
Pensionscrhöhung selbst näher einzugehen. Es hieße Eulen nach Athen tragen,
wenn wir an dieser Stelle ans das Bedürfnis oder die Notwendigkeit zurück¬
kommen wollten, dem in mancher Hinsicht gegenüber den andern Staatsbeamten
erheblich schlechter gestellten Offizier eine angemessene Pension zu sichern. Wir
hoffen auf die in Rede stehende Peusivnserhöhung und gönnen sie den Offi¬
zieren, welche in ihren Genuß treten werden, von Herzen. Glücklicherweise scheint
auch von feiten der ausschlaggebenden Parteien im Reichstage der jetzt an
die Relikteukvmmissiou verwiesenen Regierungsvorlage der wünschenswerte gute
Wille entgegengebracht zu werden. Es kam hier nur darauf an, nochmals
hervorzuheben, wie es vor einiger Zeit auch die Kölnische Zeitung bereits ge¬
than hat, daß es eine große und harte Unbilligkeit gegen die ältern Pensionäre
wäre, wenn dem Gesetze keine rückwirkende Kraft gegeben würde. Unser Zweck
ist erreicht, wenn diese Zeilen Anlaß geben sollten zu Rede und Gegenrede, zu
allseitiger ernster Erwägung der einschlägigen Verhältnisse, oder zu Vorschlägen,
in welcher Weise der in Aussicht genommenen Ungerechtigkeit ihre Spitze ge¬
nommen werden könne, falls die finanzielle Lage des Reiches es nicht gestatten
sollte, die Pensivnscrhöhung rief allen alten Pensionären zu Teil werden zu
lassen. Dahin würde zu rechnen sein die Ausdehnung des Gesetzes auf alle
solche pensionirten Offiziere, welche den Feldzug 1870 -- 71 in einer Stellung
und unter Verhältnissen mitgemacht habe", welche sie zum Empfange der Fcld-
zugsmedaillc für aktive Militärs berechtigten, oder eine Erhöhung der alten
Pensionen um fünfzig Prozent des Unterschiedes gegen die neuen Sätze, oder
der Ausschluß der Höchstpensionirtcn von den Wohlthaten des neuen Gesetzes,
um die Pensionirten der niedern Grade derselben ganz und voll teilhaftig werden
zu lassen, wenn mich mit diesen flüchtigen Andentungen die Reihe von mehr
oder minder zweckmäßigen und ausführbaren Mittelwegen keineswegs erschöpft
scheint. Wir können aber nicht umhin, zum Schluß nochmals zu betonen, daß
es bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen im Interesse des Ganzen wie der Ein¬
zelnen hauptsächlich darauf ankommt, gewisse Ansprüche nud Rechte der alten
Pensionäre anzuerkennen und diese dann nach Möglichkeit zu berücksichtigen,
statt durch Erhöhung des Dispositionsfonds eine Art Armenkasse zu gründen,
deren Inanspruchnahme mit steter Beschämung für den ehemaligen Soldaten
verknüpft sein und so der an und für sich schon niederdrückenden Thatsache der
wenig günstigen pekuniären Lage noch die Demütigung der öffentlichen Bitte hinzu¬
fügen würde.




Am Abänderung des Mlitärxenswnsgesetzes,

Es liegt nicht in der Absicht unsrer Ausführungen, auf die Frage der
Pensionscrhöhung selbst näher einzugehen. Es hieße Eulen nach Athen tragen,
wenn wir an dieser Stelle ans das Bedürfnis oder die Notwendigkeit zurück¬
kommen wollten, dem in mancher Hinsicht gegenüber den andern Staatsbeamten
erheblich schlechter gestellten Offizier eine angemessene Pension zu sichern. Wir
hoffen auf die in Rede stehende Peusivnserhöhung und gönnen sie den Offi¬
zieren, welche in ihren Genuß treten werden, von Herzen. Glücklicherweise scheint
auch von feiten der ausschlaggebenden Parteien im Reichstage der jetzt an
die Relikteukvmmissiou verwiesenen Regierungsvorlage der wünschenswerte gute
Wille entgegengebracht zu werden. Es kam hier nur darauf an, nochmals
hervorzuheben, wie es vor einiger Zeit auch die Kölnische Zeitung bereits ge¬
than hat, daß es eine große und harte Unbilligkeit gegen die ältern Pensionäre
wäre, wenn dem Gesetze keine rückwirkende Kraft gegeben würde. Unser Zweck
ist erreicht, wenn diese Zeilen Anlaß geben sollten zu Rede und Gegenrede, zu
allseitiger ernster Erwägung der einschlägigen Verhältnisse, oder zu Vorschlägen,
in welcher Weise der in Aussicht genommenen Ungerechtigkeit ihre Spitze ge¬
nommen werden könne, falls die finanzielle Lage des Reiches es nicht gestatten
sollte, die Pensivnscrhöhung rief allen alten Pensionären zu Teil werden zu
lassen. Dahin würde zu rechnen sein die Ausdehnung des Gesetzes auf alle
solche pensionirten Offiziere, welche den Feldzug 1870 — 71 in einer Stellung
und unter Verhältnissen mitgemacht habe», welche sie zum Empfange der Fcld-
zugsmedaillc für aktive Militärs berechtigten, oder eine Erhöhung der alten
Pensionen um fünfzig Prozent des Unterschiedes gegen die neuen Sätze, oder
der Ausschluß der Höchstpensionirtcn von den Wohlthaten des neuen Gesetzes,
um die Pensionirten der niedern Grade derselben ganz und voll teilhaftig werden
zu lassen, wenn mich mit diesen flüchtigen Andentungen die Reihe von mehr
oder minder zweckmäßigen und ausführbaren Mittelwegen keineswegs erschöpft
scheint. Wir können aber nicht umhin, zum Schluß nochmals zu betonen, daß
es bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen im Interesse des Ganzen wie der Ein¬
zelnen hauptsächlich darauf ankommt, gewisse Ansprüche nud Rechte der alten
Pensionäre anzuerkennen und diese dann nach Möglichkeit zu berücksichtigen,
statt durch Erhöhung des Dispositionsfonds eine Art Armenkasse zu gründen,
deren Inanspruchnahme mit steter Beschämung für den ehemaligen Soldaten
verknüpft sein und so der an und für sich schon niederdrückenden Thatsache der
wenig günstigen pekuniären Lage noch die Demütigung der öffentlichen Bitte hinzu¬
fügen würde.




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[0022] Am Abänderung des Mlitärxenswnsgesetzes, Es liegt nicht in der Absicht unsrer Ausführungen, auf die Frage der Pensionscrhöhung selbst näher einzugehen. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn wir an dieser Stelle ans das Bedürfnis oder die Notwendigkeit zurück¬ kommen wollten, dem in mancher Hinsicht gegenüber den andern Staatsbeamten erheblich schlechter gestellten Offizier eine angemessene Pension zu sichern. Wir hoffen auf die in Rede stehende Peusivnserhöhung und gönnen sie den Offi¬ zieren, welche in ihren Genuß treten werden, von Herzen. Glücklicherweise scheint auch von feiten der ausschlaggebenden Parteien im Reichstage der jetzt an die Relikteukvmmissiou verwiesenen Regierungsvorlage der wünschenswerte gute Wille entgegengebracht zu werden. Es kam hier nur darauf an, nochmals hervorzuheben, wie es vor einiger Zeit auch die Kölnische Zeitung bereits ge¬ than hat, daß es eine große und harte Unbilligkeit gegen die ältern Pensionäre wäre, wenn dem Gesetze keine rückwirkende Kraft gegeben würde. Unser Zweck ist erreicht, wenn diese Zeilen Anlaß geben sollten zu Rede und Gegenrede, zu allseitiger ernster Erwägung der einschlägigen Verhältnisse, oder zu Vorschlägen, in welcher Weise der in Aussicht genommenen Ungerechtigkeit ihre Spitze ge¬ nommen werden könne, falls die finanzielle Lage des Reiches es nicht gestatten sollte, die Pensivnscrhöhung rief allen alten Pensionären zu Teil werden zu lassen. Dahin würde zu rechnen sein die Ausdehnung des Gesetzes auf alle solche pensionirten Offiziere, welche den Feldzug 1870 — 71 in einer Stellung und unter Verhältnissen mitgemacht habe», welche sie zum Empfange der Fcld- zugsmedaillc für aktive Militärs berechtigten, oder eine Erhöhung der alten Pensionen um fünfzig Prozent des Unterschiedes gegen die neuen Sätze, oder der Ausschluß der Höchstpensionirtcn von den Wohlthaten des neuen Gesetzes, um die Pensionirten der niedern Grade derselben ganz und voll teilhaftig werden zu lassen, wenn mich mit diesen flüchtigen Andentungen die Reihe von mehr oder minder zweckmäßigen und ausführbaren Mittelwegen keineswegs erschöpft scheint. Wir können aber nicht umhin, zum Schluß nochmals zu betonen, daß es bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen im Interesse des Ganzen wie der Ein¬ zelnen hauptsächlich darauf ankommt, gewisse Ansprüche nud Rechte der alten Pensionäre anzuerkennen und diese dann nach Möglichkeit zu berücksichtigen, statt durch Erhöhung des Dispositionsfonds eine Art Armenkasse zu gründen, deren Inanspruchnahme mit steter Beschämung für den ehemaligen Soldaten verknüpft sein und so der an und für sich schon niederdrückenden Thatsache der wenig günstigen pekuniären Lage noch die Demütigung der öffentlichen Bitte hinzu¬ fügen würde.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_151310/22>, abgerufen am 26.06.2024.