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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal.

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Die österreichischen Ruponprocesse,

österr. Währung in Silber, oder bei den vom Verwaltuugsmte der Gesellschaft be¬
kannt zu gebenden B-mkhKnsern des Auslandes und zwar in Süddeutschland mit
5 si, S0 kr, süddeutscher Währung, an den Thalerplätzen mit 3 Th. 10 Gr. und in
Paris mit Francs 12.S0

und weiter unten:


Die Rückzahlung der verkosten Obligationen erfolgt sechs Monate nach der Ziehung
nach Wahl des Besitzers entweder in Wien----mit 200 si, österr. Wahr, in Silber,
oder____in Süddeutschland mit 233>/" si. fübt. Wahr., an Thalerplätzcu mit 133>/"
Thaler des Thalerfuszes und in Paris mit 600 Francs.

Der dazu gehörige Kupon wird bezeichnet als Zinsenknpon über 5 si. österr. W.
in Silbermünze, oder si. ö,50 fübt. W., oder 3 Thlr. 10 Gr. in Thlr.-W.,
oder 12 Fes. 50 Ce.

Die Lemberg-Czernowitz-Jassh-Eisenbahngesellschaft hat Schuldverschrei¬
bungen ausgegeben über 300 si. ö. W. Silber, oder 30 Pfund Sterling, oder
760 Fres., oder 200 Thaler Vereinsmünze, oder 3S0 si. fübt. Wahr., oder
3S3 si. holl., die Kaiserin Elisabeth-Bahn über 200 Gulden ö. W. in Silber
gleich 233^/g Gulden fübt. Währung oder 133^ Thaler in Thalerwährung;
die letztere sichert ihren Gläubigern zu:


Die Auszahlung der Zinsen erfolgt .... nach Wahl der Besitzer entweder in
Wien .... mit 5 si. österr. Währung Silbermünze, oder .... im Auslande, und
zwar in Süddeutschland mit S si. SV kr. fübt. Währung und um den Thnlerplätzeu
mit 3 Thaler 10 Groschen.....Die Rückzahlung der verkosten Schuldverschreibungen
erfolgt uach Wahl des Besitzers, entweder in Wien in österr. Währung effektiver
Silbermünze, oder im Auslande, und zwar in Süddeutschland mit 233 si. fübt.
Währung, und an den Thalerplätzcu mit 133^ Thaler der Thalcrwährung.

Das Verhältnis zwischen den einzelnen Währungen war infolge des bime-
tallistischeu französischen Systems so beständig, daß ein irgendwie größeres Risiko
für die Schulden mit solchen Zusagen nicht verbunden scheinen konnte; für den
ausländischen Gläubiger aber war die Aussicht auf eine feste Summe in seiner
eignen Währung und die Erhebung in seiner Heimat von großem Wert, denn
es ist viele" unangenehm, mit Einkünften von schwankender Größe rechnen zu
müssen. Die österreichischen Gesellschaften waren allerdings trotz alledem ge¬
zwungen, ihre Anleihen hoch zu verzinsen, nach dem Emmissionskurs etwa durch¬
schnittlich mit sechs Procent, aber sie haben doch das nötige Kapital herange¬
zogen und im Anfang ihre Verpflichtungen zu allseitiger Zufriedenheit erfüllt.

Aber mit der deutschen Münzreform und ihren Folgen -- der Sistirung
der Silberprügung in Frankreich und dem Sinken des Silberpreises -- begann
der Konflikt. Nach dein Münzgesetz vom 9. Juli 1873 sind alle Geldschulden
von Beginn des Jahres 1876 an nur in Rcichsgoldwährung zu berechnen, das
Umrechnungsverhältniß ist nach Artikel 14. §1: Ein Thaler gleich drei Mark,
oder ein süddeutscher Gulden gleich 1^ Mark.

Nach der Meinung der obersten deutschen Gerichte sind diesem Artikel auch
diejenigen Geldschulden unterworfen, die vor dem Eintritt der Reichswährnng auf


Die österreichischen Ruponprocesse,

österr. Währung in Silber, oder bei den vom Verwaltuugsmte der Gesellschaft be¬
kannt zu gebenden B-mkhKnsern des Auslandes und zwar in Süddeutschland mit
5 si, S0 kr, süddeutscher Währung, an den Thalerplätzen mit 3 Th. 10 Gr. und in
Paris mit Francs 12.S0

und weiter unten:


Die Rückzahlung der verkosten Obligationen erfolgt sechs Monate nach der Ziehung
nach Wahl des Besitzers entweder in Wien----mit 200 si, österr. Wahr, in Silber,
oder____in Süddeutschland mit 233>/„ si. fübt. Wahr., an Thalerplätzcu mit 133>/„
Thaler des Thalerfuszes und in Paris mit 600 Francs.

Der dazu gehörige Kupon wird bezeichnet als Zinsenknpon über 5 si. österr. W.
in Silbermünze, oder si. ö,50 fübt. W., oder 3 Thlr. 10 Gr. in Thlr.-W.,
oder 12 Fes. 50 Ce.

Die Lemberg-Czernowitz-Jassh-Eisenbahngesellschaft hat Schuldverschrei¬
bungen ausgegeben über 300 si. ö. W. Silber, oder 30 Pfund Sterling, oder
760 Fres., oder 200 Thaler Vereinsmünze, oder 3S0 si. fübt. Wahr., oder
3S3 si. holl., die Kaiserin Elisabeth-Bahn über 200 Gulden ö. W. in Silber
gleich 233^/g Gulden fübt. Währung oder 133^ Thaler in Thalerwährung;
die letztere sichert ihren Gläubigern zu:


Die Auszahlung der Zinsen erfolgt .... nach Wahl der Besitzer entweder in
Wien .... mit 5 si. österr. Währung Silbermünze, oder .... im Auslande, und
zwar in Süddeutschland mit S si. SV kr. fübt. Währung und um den Thnlerplätzeu
mit 3 Thaler 10 Groschen.....Die Rückzahlung der verkosten Schuldverschreibungen
erfolgt uach Wahl des Besitzers, entweder in Wien in österr. Währung effektiver
Silbermünze, oder im Auslande, und zwar in Süddeutschland mit 233 si. fübt.
Währung, und an den Thalerplätzcu mit 133^ Thaler der Thalcrwährung.

Das Verhältnis zwischen den einzelnen Währungen war infolge des bime-
tallistischeu französischen Systems so beständig, daß ein irgendwie größeres Risiko
für die Schulden mit solchen Zusagen nicht verbunden scheinen konnte; für den
ausländischen Gläubiger aber war die Aussicht auf eine feste Summe in seiner
eignen Währung und die Erhebung in seiner Heimat von großem Wert, denn
es ist viele» unangenehm, mit Einkünften von schwankender Größe rechnen zu
müssen. Die österreichischen Gesellschaften waren allerdings trotz alledem ge¬
zwungen, ihre Anleihen hoch zu verzinsen, nach dem Emmissionskurs etwa durch¬
schnittlich mit sechs Procent, aber sie haben doch das nötige Kapital herange¬
zogen und im Anfang ihre Verpflichtungen zu allseitiger Zufriedenheit erfüllt.

Aber mit der deutschen Münzreform und ihren Folgen — der Sistirung
der Silberprügung in Frankreich und dem Sinken des Silberpreises — begann
der Konflikt. Nach dein Münzgesetz vom 9. Juli 1873 sind alle Geldschulden
von Beginn des Jahres 1876 an nur in Rcichsgoldwährung zu berechnen, das
Umrechnungsverhältniß ist nach Artikel 14. §1: Ein Thaler gleich drei Mark,
oder ein süddeutscher Gulden gleich 1^ Mark.

Nach der Meinung der obersten deutschen Gerichte sind diesem Artikel auch
diejenigen Geldschulden unterworfen, die vor dem Eintritt der Reichswährnng auf


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[0019] Die österreichischen Ruponprocesse, österr. Währung in Silber, oder bei den vom Verwaltuugsmte der Gesellschaft be¬ kannt zu gebenden B-mkhKnsern des Auslandes und zwar in Süddeutschland mit 5 si, S0 kr, süddeutscher Währung, an den Thalerplätzen mit 3 Th. 10 Gr. und in Paris mit Francs 12.S0 und weiter unten: Die Rückzahlung der verkosten Obligationen erfolgt sechs Monate nach der Ziehung nach Wahl des Besitzers entweder in Wien----mit 200 si, österr. Wahr, in Silber, oder____in Süddeutschland mit 233>/„ si. fübt. Wahr., an Thalerplätzcu mit 133>/„ Thaler des Thalerfuszes und in Paris mit 600 Francs. Der dazu gehörige Kupon wird bezeichnet als Zinsenknpon über 5 si. österr. W. in Silbermünze, oder si. ö,50 fübt. W., oder 3 Thlr. 10 Gr. in Thlr.-W., oder 12 Fes. 50 Ce. Die Lemberg-Czernowitz-Jassh-Eisenbahngesellschaft hat Schuldverschrei¬ bungen ausgegeben über 300 si. ö. W. Silber, oder 30 Pfund Sterling, oder 760 Fres., oder 200 Thaler Vereinsmünze, oder 3S0 si. fübt. Wahr., oder 3S3 si. holl., die Kaiserin Elisabeth-Bahn über 200 Gulden ö. W. in Silber gleich 233^/g Gulden fübt. Währung oder 133^ Thaler in Thalerwährung; die letztere sichert ihren Gläubigern zu: Die Auszahlung der Zinsen erfolgt .... nach Wahl der Besitzer entweder in Wien .... mit 5 si. österr. Währung Silbermünze, oder .... im Auslande, und zwar in Süddeutschland mit S si. SV kr. fübt. Währung und um den Thnlerplätzeu mit 3 Thaler 10 Groschen.....Die Rückzahlung der verkosten Schuldverschreibungen erfolgt uach Wahl des Besitzers, entweder in Wien in österr. Währung effektiver Silbermünze, oder im Auslande, und zwar in Süddeutschland mit 233 si. fübt. Währung, und an den Thalerplätzcu mit 133^ Thaler der Thalcrwährung. Das Verhältnis zwischen den einzelnen Währungen war infolge des bime- tallistischeu französischen Systems so beständig, daß ein irgendwie größeres Risiko für die Schulden mit solchen Zusagen nicht verbunden scheinen konnte; für den ausländischen Gläubiger aber war die Aussicht auf eine feste Summe in seiner eignen Währung und die Erhebung in seiner Heimat von großem Wert, denn es ist viele» unangenehm, mit Einkünften von schwankender Größe rechnen zu müssen. Die österreichischen Gesellschaften waren allerdings trotz alledem ge¬ zwungen, ihre Anleihen hoch zu verzinsen, nach dem Emmissionskurs etwa durch¬ schnittlich mit sechs Procent, aber sie haben doch das nötige Kapital herange¬ zogen und im Anfang ihre Verpflichtungen zu allseitiger Zufriedenheit erfüllt. Aber mit der deutschen Münzreform und ihren Folgen — der Sistirung der Silberprügung in Frankreich und dem Sinken des Silberpreises — begann der Konflikt. Nach dein Münzgesetz vom 9. Juli 1873 sind alle Geldschulden von Beginn des Jahres 1876 an nur in Rcichsgoldwährung zu berechnen, das Umrechnungsverhältniß ist nach Artikel 14. §1: Ein Thaler gleich drei Mark, oder ein süddeutscher Gulden gleich 1^ Mark. Nach der Meinung der obersten deutschen Gerichte sind diesem Artikel auch diejenigen Geldschulden unterworfen, die vor dem Eintritt der Reichswährnng auf

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_89804/19>, abgerufen am 05.02.2025.